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IGNORED

Adressänderung der Waffenbehörde mitteilen?


gunnerySergeant

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
ich werde zum 1.07. umziehen. Bleibe aber in der selben Stadt. Recht da die ummeldung im Einwohnermeldeamt.

Wohne in einer Großen Kreisstadt.

Muss nicht, aber über ne kurze Info freut sich der SB sicher......

Gast Harlekin
Geschrieben

musst Du nicht. Die Ummeldung beim Einwohneramt reicht. Die teilen dann die neue Anschrift der Waffenbehörde mit.

Harlekin

Geschrieben
was verlangst du dafür??

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Dein SB mich singen hören möchte... ich ende wahrscheinlich so: shut.gif und Deine WBK bist'e mit Sicherheit los...!

Gruß Gromit

Geschrieben
...ich würde ein gesungenes Telegramm vorschlagen. :wub:

:chrisgrinst:

Gruß Gromit

Was steht eingentlich auf seelische "Körperverletzung" von Waffensachbearbeitern? :heuldoch:

Geschrieben
musst Du nicht. Die Ummeldung beim Einwohneramt reicht. Die teilen dann die neue Anschrift der Waffenbehörde mit.

Harlekin

So isses.

Adressänderungen sind nach Umzug erforderlich in folgenden Dokumenten:

- EFP

- WS

- KWS

- MES

- Jagdschein

- Erlaubnisurkunde nach § 20 oder 27 SprengG

Auf die Schnelle fallen mir gerade keine weiteren ein...

Geschrieben

Adressänderung auch beim MES?

Wollte ich damals beim Umzug machen lassen, aber der SB sagte, dies müsse nicht sein.

Muß ich nun den einen MES nachträglich nach 6 Jahren berichtigen lassen?!

Geschrieben
Adressänderung auch beim MES?

Wollte ich damals beim Umzug machen lassen, aber der SB sagte, dies müsse nicht sein.

Muß ich nun den einen MES nachträglich nach 6 Jahren berichtigen lassen?!

Merkwürdiger SB. Amtliche Dokumente, die Adressen enthalten, sollten meines Erachtens immer auf Stand gehalten werden. Ganz früher enthielten die WBK ja sogar Adressfelder.

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