Zum Inhalt springen
IGNORED

Mit WBK einer anderen Person in deren Auftrag eine KW kaufen


IMI

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

Gibts eigentlich eine Rechtsgrundlage, die es erlaubt (oder verbietet :contra: ) für eine andere Person, in deren Auftrag, eine KW zu kaufen?

Was muss ich dabeihhaben?

Reicht es, die WBK mit Voreintrag, und den Personalausweis der anderen Person dabeizuhaben?

Zusätzlich noch eine vorübergehende Überlassungsvereinbarung, damit ich die KW auch transportieren kann.

Desweiteren meine eigene WBK und meinen eigenen Reisepass.

Was ratet Ihr mir?

Jetzt hoffe ich nur, dass mein Geschriebenes hochgeladen wird, da ich mit einem gut 10 Jahre alten 133er Computer, via ISDN, online bin.............

Gruß

IMI

Geschrieben

Zunächst dachte ich, nein, aber nun: Ich würde sagen JA!. Letztlich aus denselben Gründen wie mein Vorposter, nämlich

Da DU zunächst die Waffe erwirbst, ist für DICH nach §2WaffG auch eine Erwerbserlaubnis notwendig. Diese könnte sich aus §10 oder §12 ergeben. Die ordentliche Erlaubnis nach §10 liegt hier für Dich nicht vor und kommt wohl auch nicht in Frage. Sie liegt nur für die andere Person vor, dies ist aber für den zunächst durch Dich erfolgenden Erwerb unerheblich.

Also bleiben nur die Ausnahmen nach §12 Abs.1 Nr.1

Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1.als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder

b ) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung

erwirbt;

Alternative a) wird wohl an an dem vom Bedürfnis umfassten Zweck scheitern. Bleibt b ): Das scheint mir zutreffend zu sein. Du erwirbst die Waffe, um sie zum eigentlichen Käufer zu bringen. Der Erwerb ist eindeutig "vorübergehend zum Zweck der Beförderung". Der Käufer erwirbt die Waffe dann von Dir, aufgrund seiner bereits erteilten Erlaubnis. Wie der Händler das dann handhabt, insbesondere, welche Nachweise er haben will, dass die Waffe schließlich auch in die richtigen Hände gelangt, ist eine andere Frage.

Bzgl. der Überlassungserklärung: §38

Wer eine Waffe führt, muss seinen Personalausweis oder Pass und im Fall der vorübergehenden Berechtigung zum Erwerb oder zum Führen auf Grund des § 12 Abs. 1 Nr. 1 und 2 oder § 28 Abs. 4 einen Beleg, aus dem der Name des Überlassers, des Besitzberechtigten und das Datum der Überlassung hervorgeht.

Eine Überlassungserklärung der Händlers sollte also ok sein.

Viel Erfolg damit, Norman

Geschrieben
sollte doch erst recht

...klar, Logik und WaffG :rolleyes:

Zusätzlich noch eine vorübergehende Überlassungsvereinbarung

...so seh ich das. Unterschrieben vom Überlasser, also vom "noch" Besitzer gem. WaffG! Wenn Überlassen nach §34 Abs 2 (Händler), vom "neu" Besitzer gem. WaffG.

Gruß Gromit

Geschrieben
...so seh ich das. Unterschrieben vom Überlasser, also vom "noch" Besitzer gem. WaffG! Wenn Überlassen nach §34 Abs 2 (Händler), vom "neu" Besitzer gem. WaffG.

Gruß Gromit

Also unterschrieben von derjenigen Person, für die ich die KW kaufen gehe?

Ich sehe das so, dass der Papierkram komplett über die andere Person läuft:

Der Verkäufer trägt die Waffe gleich in die WBK der anderen Person ein, der Verkäufer trägt logischerweise in sein Handlesbuch die andere Person als Käufer ein und besagte andere Person unterschreibt mir eine vorübergehende Überlassungsvereinbarung und womit ich die Waffe (bezahlen,) abholen und transportieren darf.

IMI

Geschrieben
Also unterschrieben von derjenigen Person, für die ich die KW kaufen gehe?

Wenn Du beim Händler einkaufst: Ja. Wenn du "privat shoppen" möchtest: Überlasser.

Gruß Gromit

Geschrieben

Rein rechtlich gesehen ist das mit Beleg nach § 38 Nr. 1e WaffG kein Problem. Es könnte wohl lediglich daran scheitern, dass der Verkäufer die Waffe nicht an eine andere Person aushändigen möchte.

Wenn Du beim Händler einkaufst: Ja. Wenn du "privat shoppen" möchtest: Überlasser.

Gruß Gromit

Warum unterscheidest Du zwischen diesen Gruppen ? Meines Erachtens immer von demjenigen unterschrieben, der das Teil vorübergehend befördert. Ob die Waffe bereits (vom Händler) in die WBK eingetragen ist oder im Falle von einem privaten Überlasser nicht, spielt doch hinsichtlich der Beförderung keine Rolle.

Geschrieben
Was auf dem Postwege bei den Versendern möglich ist, sollte doch erst recht bei persönlichem Erscheinen des "Postboten" möglich sein.

Heinrich

Naja, da handelt es sich um gewerblichen handelnde Transportunternehmer resp. deren Erfüllungsgehilfen. Ich würde anzweifeln, dass das auf den Kumpel auch zutrifft :)

Was die eigentliche Fragestellung angeht fände ich die Reaktion des "betroffenen" Waffenhändlers wesentlich interessanter. Zumindest könnte ich mir vorstellen, dass der Waffenhändler keine große Lust auf so eine Nummer hat. Letztlich veräußert er an einen Erwerbsberechtigten und überläßt an einen vielleicht temporär Erwerbsberechtigten. Mir als Waffenhändler wäre das zu kompliziert. Ich würde warscheinlich eher vorschlagen, die Waffe an einen Waffenhändler in der Nähe des Erwerbsberechtigten zu versenden und dort von ihm selbst abholen zu lassen.

Gast GenmanipulationKlonen
Geschrieben

Abschnitt 2:

Waffenrechtliche Begriffe

Im Sinne dieses Gesetzes

1.

erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt,

2.

besitzt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt,

3.

überlässt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber einem anderen

einräumt, ...

Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1.als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder

b ) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung

erwirbt; ...

§38

Wer eine Waffe führt, muss seinen Personalausweis oder Pass und im Fall der vorübergehenden Berechtigung zum Erwerb oder zum Führen auf Grund des § 12 Abs. 1 Nr. 1 und 2 oder § 28 Abs. 4 einen Beleg, aus dem der Name des Überlassers, des Besitzberechtigten und das Datum der Überlassung hervorgeht.

Überlasser und Besitzberechtigter sind zwei verschiedene Personen (,die in bestimmten Fällen die gleiche Person sein können).

Da im Endeffekt nur der Überlasser das Überlassungsdatum angeben kann, muss er (hier der Händler) den Wisch ausfüllen und unterschreiben.

Dafür schreibt er dann auch rein, wem die Waffe gehört und was du damit berechtigt machen sollst - vorübergehend zum Zweck der sicheren Beförderung "zum Käufer"

Als Waffenhändler würde ich mir das aber auch zwei mal überlegen...

Geschrieben
Gibts eigentlich eine Rechtsgrundlage, die es erlaubt (oder verbietet :contra: ) für eine andere Person, in deren Auftrag, eine KW zu kaufen?

Würdest Du an eine Person mit o.g. Konstellation eine Waffe aushändigen?

Wie leicht sind WBK samt Perso geklaut und ein kleines Dokument mit 2 Unterschriften gemacht?

Rechtlich scheint es ja zu gehen, aber ich würde es als Verkäufer nicht tun und auch solche Aktionen nicht von meinem Händler erwarten.

Wenn es wirklich nicht gehen sollte, eine Waffe persönlich abholen zu können (Krankenhausaufenthalt oder dergl.) würde ich dem Händler meine WBK zukommen lassen, so kann er die Waffe dort eintragen und ich hole sie dann sobald als möglich ab.

Warum eigentlich immer so kompliziert?

TheHun

Geschrieben

Hallo,

das ist doch wie bei EGON Kopie mit Voreintrag abschicken und auf die KW warten.

Wenn es anders währe könnte EGON zumachen.

Oder bei Vereinswaffenkauf da gibt es auch keine Person im eigentlichen Sinn, sondern " nur " einen Berechtigten.

Gruß

fswald

Geschrieben

So:

Hat geklappt!

Ich legte nur die WBK der anderen Person vor, dann noch eine Vollmacht des WBK-Inhabers und schwupps konnte ich die KW im Auftrag kaufen und mitnehmen.

IMI

Geschrieben

Nun ratet mal, was ich meiner Frau zum Geburzeltag geschenkt habe. Da war ich auch beim BüMa und habe eingekauft. Nach Begutachtung, Party, tausend Küsschens ist die Kanone dann auf der WBK meiner Frau eingetragen worden. B)

Geschrieben

Was mach ich bloss immer falsch?

Mich hat noch keiner nach einem Personalausweis gefragt.

Weder beim Waffen noch beim Munition kaufen.

Ok, bei egun, aber woher die Leute da wissen das der Scan von meinem Perso ist wird wohl deren Geheimnis bleiben.

Beim Händler um die Ecke gabs da noch nie Probleme.

Muss an meinem ehrlichen Gesicht liegen.

Aber gut das wir drüber gesprochen haben. Ich hätte nie daran gedacht daraus so einen Zirkus zu machen.

Bin halt einfach zu naiv fürs WaffG....

Geschrieben
Was mach ich bloss immer falsch?

Mich hat noch keiner nach einem Personalausweis gefragt...

Mich auch noch nicht. Zumindest nicht beim Waffenkauf.

...Beim Händler um die Ecke gabs da noch nie Probleme...

Eben das ist der kleine Unterschied:

Ich kaufte in einem International agierenden Auktionshaus ein. Da möchte man schon gegen alle Enventualitäten gewappnet sein.

WBK der anderen Person wurde ursprünglich in einer anderen Stadt ausgestellt da zwischendurch 3 Wohnortwechsel stattfanden.

Ebenso bei mir: diverse Wohnortwechsel in den letzten Jahren und somit immer andere Sachbearbeiter, Eintragungen in meinen waffenrechtlichen Papierensind von verschiedenen Städten.

Klar, der Büchser um die Ecke kennt einen seit Jahren - da fallen viele meiner Überlegungen weg.

IMI

Geschrieben

Ich hoffe ich wurde jetzt nicht missverstanden.

Das sollte kein Vorwurf sein.

Ich wollte wirklich nur sagen, dass ich nicht auf die Idee gekommen wäre, mir Perso, Vollmacht etc. geben zu lassen.

Ok, wenn ich mit der WBK meiner Frau einkaufen gehen würde, würd der Händler wohl im ersten Moment etwas komisch gucken.

Aber das lässt sich sicher klären.

War der Einkauf jetzt eigentlich als Überaschung gedacht oder für einen Schützenbruder der nicht mehr aus dem Haus kann?

Geschrieben
Ich hoffe ich wurde jetzt nicht missverstanden.

Das sollte kein Vorwurf sein.

Ich wollte wirklich nur sagen, dass ich nicht auf die Idee gekommen wäre, mir Perso, Vollmacht etc. geben zu lassen.

Ok, wenn ich mit der WBK meiner Frau einkaufen gehen würde, würd der Händler wohl im ersten Moment etwas komisch gucken.

Aber das lässt sich sicher klären.

War der Einkauf jetzt eigentlich als Überaschung gedacht oder für einen Schützenbruder der nicht mehr aus dem Haus kann?

Habe ich auch nicht als Vorwurf verstanden :s75:

Der Einkauf war für meine Schwester, da sie momentan von morgens um 7 bis abends um 23 Uhr arbeitet, also keine Zeit findet in ein Geschäft zu gehen, geschweige denn in eine andere Stadt zu fahren...

Da ich momentan flexibler bin und mir extra für diese Waoch Urlaub genommen habe (eingentlich zu Bockjagd), erledigte ich diese Angelegenheit für sie.

Überraschung ists keine - und mit 35 Lebensjahren ist meine Schwester noch sehr fitt :angel::tramp4::angel: .

IMI

Geschrieben

@heletz:

Was isses denn geworden...? Nee, kein Kind ich weiß... B)

Heinrich

Dieser wunderschöne Korth Revolver - die Brünierung ist eine der makellosesten, die ich bisher bei Korth Waffen sah:

Das Bild ist noch das Händlerbild...

Bei Gelegenheit mach ich ein besseres.

Es handlet sich um eine rare Exportversion - insgesamt wurden nur 50 Waffen von Willi Korth für den Export bestimmt.

Der Revolver ist neuwertig und 1976 beschossen.

Geschrieben
Was mach ich bloss immer falsch?

Mich hat noch keiner nach einem Personalausweis gefragt.

Wenn Du so ähnlich wie Dein Avatar aussiehst, wundert mich das ehrlich gesagt nicht mal so sehr.

Sorry, musste einfach sein... :rotfl2:

Geschrieben

Sind wir nicht alle ein bisschen wie unser Avater? :lol:

Schade das IMI das Britney Bild raus hat. Das würde jetzt gut zur Diskussion passen. :s75:

Ganz neidisch auf den Korth schiel...

Da hast du deiner Schwester aber was schönes gekauft :pro:

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.