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IGNORED

MES und Munition ohne CIP


Gast

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Geschrieben

Angeblich darf man mit einem MES Munition ohne CIP erwerben und sammeln. Der WBK-Inhaber nicht. Aus welcher Gesetzteslage ergibt sich das?

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Ergänzend:

Erwerb von "CIP-loser" Munition jedoch nur durch Sammler oder Sachverständige idealer Weise mit MES "Munition aller Art".

Ein "normaler" MES für 9mm Luger berechtigt nicht zum Erwerb einzelner Patronen aus gewerblicher Quelle (besser: der Verkäufer darf sie nicht abgeben) oder nicht-gecipter Munition wie zB DAG Action 3 für Behördenbedarf.

Gruß,

frogger

Geschrieben
Erwerb von "CIP-loser" Munition jedoch nur durch Sammler oder Sachverständige idealer Weise mit MES "Munition aller Art".

Ich habe einen MES für alles außer KWKG ohne weitere Einschränkungen.

Geschrieben
Warum nicht? Ich denke, so etwas gibt es noch, außerhalb von NRW versteht sich!

Das hat mit dem Bundesland nichts zu tun. den MES "Munition aller Art", um auch CIP-Lose Patronen zu sammeln, stellt dir deine zuständige Waffenrechtsbehörde aus.

Aber ich behaupte einfach mal frech in den Raum, das er z.B. keine Leuchtspur .22 lfB damit erwerben darf!

Den der MES "Munition aller Art" erlaubt eben nicht verbotene Patronen gem. WaffG. zu erwerben und besitzen. Und die Behörde die den MES ausgestellt hat, darf diese Erlaubnis für verbotene Patronen nicht ausstellen. Hierfür wird extra eine Genehmigung durch das Bundeskriminalamt benötigt.

Daher sehe ich als Laie es eben so, das mit dem MES "Mun aller Art" eben nicht verbotene Patronen gem WaffG und gem KWKG gesamelt werden dürfen.

Daher glaube ich eben seine Aussage weiter oben eben nicht, bzw. zweifle sie ganz stark an. Lasse mich aber gerne belehren.

Grüße Hugo

Geschrieben
Den der MES "Munition aller Art" erlaubt eben nicht verbotene Patronen gem. WaffG. zu erwerben und besitzen. Und die Behörde die den MES ausgestellt hat, darf diese Erlaubnis für verbotene Patronen nicht ausstellen. Hierfür wird extra eine Genehmigung durch das Bundeskriminalamt benötigt.

Hallo Hugo,

wie sind die Chancen so eine Genehmigung zu bekommen ?

Wie beantragt man das am besten oder worauf muß man achten ?

Antwort kann auch per PN

Danke und Gruß

FD

Geschrieben

Moin!

Eigentlich sind die Chancen auf eine BKA Genehmigung für verbotene Munition zur Ergänzung der Sammlung recht gut. Allerdings ist die Reichweite einer solchen Genehmigung recht eingeschränkt, da einiges was früher verboten war inzwischen erlaubt ist und anderes KWKG geworden ist.

Gerade bei Leuchtspur sind die meisten Patronen inzwischen KWKG.

Mit einer BKA Erlaubnis könnte man sich zB Treibspiegelmunition für gezogene Läufe (Remington Accelerator) oder Leuchtspur in nicht Kriegswaffenkalibern (22lfB) holen. Mit den rechtlichen Gegebenheiten sollte man sich sehr intensiv auseinandersetzen, da eine Kollision mit dem KWKG recht schnell gegeben ist. Unangenehm, sind die Tatbestände doch dort alles Verbrechen..

Ich verzichte deswegen vollständig auf solche Sachen und sammle mit Focus auf alte Jagdmunition.

Gruß,

frogger

Geschrieben

Aber ich behaupte einfach mal frech in den Raum, das er z.B. keine Leuchtspur .22 lfB damit erwerben darf!

Den der MES "Munition aller Art" erlaubt eben nicht verbotene Patronen gem. WaffG. zu erwerben und besitzen. Und die Behörde die den MES ausgestellt hat, darf diese Erlaubnis für verbotene Patronen nicht ausstellen. Hierfür wird extra eine Genehmigung durch das Bundeskriminalamt benötigt.

So ist es. Leuchtspur, Hartkern usw. sind verbotene Gegenstände, die ein MES nicht aushebeln kann. Dafür muss besagte BKA-Genehmigung her. Habe ich noch nicht versucht, interessiert mich auch nicht weiter, dennoch glaube ich, dass die heutzutage solche Sondergenehmigungen äußerst sparsam ausstellen werden und den Personenkreis stark eingrenzen. Dazu wird man wohl Sachverständigter o.ä. sein müssen. Wie gesagt, Mutmaßung von mir.

Geschrieben
Eigentlich sind die Chancen auf eine BKA Genehmigung für verbotene Munition zur Ergänzung der Sammlung recht gut. Allerdings ist die Reichweite einer solchen Genehmigung recht eingeschränkt, da einiges was früher verboten war inzwischen erlaubt ist und anderes KWKG geworden ist.

[Edit: ]

Ups! Ich dachte Floppyk hätte seine eigene Meinung gepostet, dabei ist das ein Zitat, von dem nur der End-Tag übrig geblieben ist. Trotzdem lasse ich das Zitat nochmal stehen, denn es ist der wichtigste Teil in froschs Posting.

Geschrieben
Hallo Hugo,

wie sind die Chancen so eine Genehmigung zu bekommen ?

Wie beantragt man das am besten oder worauf muß man achten ?

Antwort kann auch per PN

Danke und Gruß

FD

Hallo Fliegender Holländer,

daß die Chancen gut stehen wurde oben schon gesagt. Voraussetzung ist aber ein aussagekräftiger Antrag, der formlos an das BKA gestellt werden muß.

Zuständig ist ZV 25, war es zumindestens mal, falls sich hieran was geändert haben sollte, möge man mich korrigieren. Aus dem Antrag sollte sich ergeben, was Du bisher an Munition gesammelt hast ( füge Auflistung an! ) und warum man die Ausnahmegenehmigung beantragt. Deine einschlägige(n) Genehmigung(en) legst Du am besten auch gleich in Kopie mit an. Dann bekommst Du irgendwann mal eine Eingangsbestätigung und die Sache nimmt ihren Lauf.

Hinweis am Rande: Normale Blechdose reicht für die Unterbringung dann aber nicht mehr aus.

Geschrieben
Leuchtspur, Hartkern usw. sind verbotene Gegenstände, die ein MES nicht aushebeln kann. Dafür muss besagte BKA-Genehmigung her. Habe ich noch nicht versucht, interessiert mich auch nicht weiter, dennoch glaube ich, dass die heutzutage solche Sondergenehmigungen äußerst sparsam ausstellen werden und den Personenkreis stark eingrenzen. Dazu wird man wohl Sachverständigter o.ä. sein müssen. Wie gesagt, Mutmaßung von mir.

Stimmt so nicht ganz Floppyk!

Leuchtspur und Hartkern sind nicht unbedingt verbotene Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes, es können auch Fälle des KWKG sein und dann nützt einem die BKA Genehmigung gar nichts!!!

Bezüglich der Genehmigung ist festzuhalten, daß jeder genehmigungsfähige Antrag in der Regel zu einer Genehmigung führt und dies unabhängig davon, ob einer Sachverständiger ist oder nur " einfacher " Sammler.

Geschrieben
Leuchtspur und Hartkern sind nicht unbedingt verbotene Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes, es können auch Fälle des KWKG sein und dann nützt einem die BKA Genehmigung gar nichts!!!

Du meinst z.B. eine 2 cm Munition mit Leuchtspur oder Hartkern? Da bin ich anderer Meinung. Das BKA erteilt ja auch Ausnahmen für Vollautomaten. Die sind doch immer Kriegswaffe, oder irre ich?

Bezüglich der Genehmigung ist festzuhalten, daß jeder genehmigungsfähige Antrag in der Regel zu einer Genehmigung führt und dies unabhängig davon, ob einer Sachverständiger ist oder nur " einfacher " Sammler.

Was zu beweisen wäre. Da alle Anträge sachlich begründet sein müssen, hat ein Sachverständigter im Rahmen seiner Tätigkeit immer die besseren Gründe, zumal er diese Gegenstände möglicherweise auch nur zeitlich begrenzt haben muss.

Hat denn hier ein Sammler eine BKA-Ausnahmegenehmigung bekommen und wie hat er diese begründet?

Geschrieben
Du meinst z.B. eine 2 cm Munition mit Leuchtspur oder Hartkern? Da bin ich anderer Meinung. Das BKA erteilt ja auch Ausnahmen für Vollautomaten. Die sind doch immer Kriegswaffe, oder irre ich?

NEIN!

Nicht jeder Vollautomat ist Kriegswaffe und nicht jede Kreiegswaffe ist Vollautomat.

Ein auf Vollauto umgebautes Halbautomatisches Gewehr ist dadurch noch lange keine Kriegswaffe, aber verbotene Waffe Kategorie A und dafür ist das BKA zuständig.

Wer z.b. seine ...3 auf VA umbauen sollte, hat dadurch noch keine Kriegswaffe, aber einen verbotenen Gegenstand.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Ach Floppyk, ich habe davon ja auch gar keine Ahnung, aber Du bekommst sicherlich Hartkern und Leuchtspurmunition im Kaliber 9 mm Para mit einer BKA Genehmigung.

Geschrieben
Leuchtspur und Hartkern sind nicht unbedingt verbotene Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes, es können auch Fälle des KWKG sein und dann nützt einem die BKA Genehmigung gar nichts!!!

Hi,

bedeutet dass, das es nicht möglich ist irgendein Genehmigung zu bekommen um Hartkern und Leuchtspur zu sammeln ?

Danke

FD

Geschrieben
Hi,

bedeutet dass, das es nicht möglich ist irgendein Genehmigung zu bekommen um Hartkern und Leuchtspur zu sammeln ?

Danke

FD

Für Privatpersonen zum Neuerwerb/Import ausgeschlossen!! Sachverständige, waffenhändler etc, können unter Umständen temporär befristete Erlaubnisse erhalten. Gilt so nur bei KW Munition.

Geschrieben

Hallo,

ich bin im Besitz einer BKA-Ausnahmegenehmigung für verbotene Munition.

Früher war diese mal interessant, mittlerweile rentiert sich diese Genehmigung aus meiner Sicht nicht mehr. Der Vergleich zu den Kosten und dem Nutzen past nicht mehr.

@ Floppyk, was sammelst du den mit deinem MES?

Gruß Hugo

Geschrieben
Ach Floppyk, ich habe davon ja auch gar keine Ahnung, aber Du bekommst sicherlich Hartkern und Leuchtspurmunition im Kaliber 9 mm Para mit einer BKA Genehmigung.

Es könnte durchaus sein das er damit durch kommt. Ich selbst kenne einen Mun Sammler mit Spezialgebiet 9Para. Ob er eine Leuchtspur hat bin ich mir nicht sicher bei der Hartkern aber schon.

Ich weis aber nicht ob er die Sachen noch hat, da die Ausnahmegenehmigung ziemlich teuer war.

Mfg Weini

Geschrieben
Es könnte durchaus sein das er damit durch kommt. Mfg Weini

Will ich ja gar nicht. Unterstelle mir nicht, ich hätte danach gefragt.

Geschrieben

In 9 Para beispielsweise ist Hartkern und Leuchtspur ( Ausnahme ist hierbei beispielsweise Leuchtspurkurzbahn ) nach dem aktuellen Waffengesetz schlicht und ergreifend zur KWKG Munition geworden. Damit darfst Du diese nur noch - sofern es Altbestand war - mit BMWA Genehmigung besitzen. Wer seine Altbestände nicht angemeldet hat, der ...

Für Privatpersonen zum Neuerwerb/Import ausgeschlossen!! Sachverständige, waffenhändler etc, können unter Umständen temporär befristete Erlaubnisse erhalten. Gilt so nur bei KW Munition.

Stimmt so auch nicht, so lange die KW Munition nicht Kriegswaffenkaliber ist, d. h. beispielsweise 9 mm Para oder .45 ACP kann man erwerben und importieren, sofern das BKA die genehmigt UND eine Verbringungsgenehmigung der örtlich zuständigen Behörde für den Import hat, den die Verbringungsgenehmigung bekommt man nicht vom BKA!

Hi,

bedeutet dass, das es nicht möglich ist irgendein Genehmigung zu bekommen um Hartkern und Leuchtspur zu sammeln ?

Danke

FD

Doch mit BKA Genehmigung ist es möglich, sofern es sich nicht um ein Kriegswaffenkaliber handelt. Beispiel .38 und .357 ist in Ordnung, während 9 mm Para und .45 ACP ganz ganz pöööööse ist, wobei bei den pösen Kalibern die Kurzbahnmunition mit BKA Genehmigung erworben werden kann.

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