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IGNORED

Gelbe WBK versenden?


Windbeutel

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen.

Ich möchte mir bei Frankonia einen Unterhebelrepetierer zulegen, geht ja auf die gelbe WBK.

Nun bekam ich von dort die Auskunft, ich müsse zuvor meine Original-WBK zu ihnen senden, das wäre so notwendig und eine beglaubigte Kopie würde zum Kauf nicht akzeptiert.

Ist das denn wirklich so notwendig? Bei einem anderen Waffenkauf vor ein paar Wochen bei einem Büchsenmacher genügte das zusenden einer Kopie.

Was habt ihr für Erfahrungen mit dem Versenden der Original-WBK gemacht? Kam die schnell wieder zurück?

Und wie ist eigentlich dann die Rechtslage, wenn ich während des Versendens mit den dort eingetragenen Waffen zum Schießstand möchte?

Danke schon mal für die Antworten.

Gruß

Jürgen

Geschrieben
...

1. Ist das denn wirklich so notwendig? Bei einem anderen Waffenkauf vor ein paar Wochen bei einem Büchsenmacher genügte das zusenden einer Kopie.

2.Was habt ihr für Erfahrungen mit dem Versenden der Original-WBK gemacht? Kam die schnell wieder zurück?

3. Und wie ist eigentlich dann die Rechtslage, wenn ich während des Versendens mit den dort eingetragenen Waffen zum Schießstand möchte?

Danke schon mal für die Antworten.

Gruß

Jürgen

Hi Juergen,

1. Ja, das ist leider so vom depperten WaffG vorgesehen. Siehe

§ 34

Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht

(1) ...

(2) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1, der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und – wenn gegeben – die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft einzutragen und das Überlassen binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Überlässt sonst jemand einem anderen eine Schusswaffe, zu deren Erwerb es einer Erlaubnis bedarf, so hat er dies binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen und ihr, sofern ihm eine Waffenbesitzkarte oder ein Europäischer Feuerwaffenpass erteilt worden ist, diese zur Berichtigung vorzulegen; dies gilt nicht in den Fällen des § 12 Abs. 1. In der Anzeige nach den Sätzen 1 und 2 sind anzugeben

Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnanschrift des Erwerbers sowie Art und Gültigkeitsdauer der Erwerbs- und Besitzberechtigung. Bei Nachweis der Erwerbs- und Besitzerlaubnis durch eine Waffenbesitzkarte sind darüber hinaus deren Nummer und ausstellende Behörde anzugeben. Bei Überlassung an einen Erlaubnisinhaber nach § 21 Abs. 1 Satz 1 sind in der Anzeige lediglich der Name der Firma und die Anschrift der Niederlassung anzugeben.

2. Keine ahnung, je nachdem, wie schnell Post (auf Einschreiben bestehen!) und Frankonia sind.

3. Gute Frage. Das ist eine Grauzone im Gesetz, eigentlich ists eine OWI, aber normalerweise (ich spreche hier aus Erfahrung im Bereich Autopapiere vergessen...) kann man mit den Polizisten reden und die fehlende WBK notfalls nachreichen, wenn man den Fall erklaert. Sicher kann man ne Bestellbestaetigung als Nachweis der "Ausrede" bekommen. Ist aber Ermessenssache der Beamten, wer auf Nummer sicher gehen will, muss die Waffen, die auf der grade verschickten WBK stehen, daheim lassen oder selber mit der WBK zu Frankonia fahren und die Waffe abholen.

Geschrieben
Hallo zusammen.

Ich möchte mir bei Frankonia einen Unterhebelrepetierer zulegen, geht ja auf die gelbe WBK.

Nun bekam ich von dort die Auskunft, ich müsse zuvor meine Original-WBK zu ihnen senden, das wäre so notwendig und eine beglaubigte Kopie würde zum Kauf nicht akzeptiert.

Ist das denn wirklich so notwendig? Bei einem anderen Waffenkauf vor ein paar Wochen bei einem Büchsenmacher genügte das zusenden einer Kopie.

Was habt ihr für Erfahrungen mit dem Versenden der Original-WBK gemacht? Kam die schnell wieder zurück?

Und wie ist eigentlich dann die Rechtslage, wenn ich während des Versendens mit den dort eingetragenen Waffen zum Schießstand möchte?

Danke schon mal für die Antworten.

Gruß

Jürgen

Hallo Windbeutel, habe eine Frage, da ich deinen Beitrag nicht ganz verstanden habe. Willst du den U-Hebel direkt im Geschäft bei F. kaufen? Wenn ja reicht es, wenn du beim Kauf die orig. WBK mit Pers.ausweis vorlegst.

Läßt du dir die Waffe schicken und die wollen deshalb die WBK, ist der obige Beitrag von Schaffer eine gute Hilfe. Ein Tipp: Sollte die Waffe vom Zentrallager kommen, lass sie an eine F. Filliale in deiner Nähe schicken und hole sie dort ab.

Generell gilt aber, das es möglich sein sollte nach §12 Abs.1 Nr.1a WaffG. (vorübergehende Überlassung für einen vom Bedürfniss umfassten Zweck...), das du die WBK dahinsendest, Sie schicken dir die Waffe zur Ansicht, und wenn du kaufen willst trägt F. das in deine WBK ein und schickt dir diese dann zu, damit du den amtl. Eintrag vollenden kannst. Und wenn die sich zieren, kauf wo anders. Habe eben selbst diesen Fall und habe es schwarz auf weiß von meiner SBine, das das rechtlich abgedeckt ist (Überlassung einer Schusswaffe). Ich komme übrigends aus Bayern, gehe aber davon aus das es überall so sein sollte, was ich aber nicht sicher weiß. Der Waffenhändler, wo ich meine herhab kommt aus Schwaben. Ich hoffe ich konnte helfen.

Grüße Hunnnter

Geschrieben
Der Händler darf eintragen, er muß aber nicht.

Das steht im oben zitierten §34 (2) WaffG aber anders:

Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1, der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und – wenn gegeben – die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft einzutragen ...

Die Formulierung "hat ... unverzüglich ... dauerhaft einzutragen" bietet keine Spielraum.

Gruß

Michael

Geschrieben
Hallo Windbeutel, habe eine Frage, da ich deinen Beitrag nicht ganz verstanden habe. Willst du den U-Hebel direkt im Geschäft bei F. kaufen? Wenn ja reicht es, wenn du beim Kauf die orig. WBK mit Pers.ausweis vorlegst.

Läßt du dir die Waffe schicken und die wollen deshalb die WBK, ist der obige Beitrag von Schaffer eine gute Hilfe. Ein Tipp: Sollte die Waffe vom Zentrallager kommen, lass sie an eine F. Filliale in deiner Nähe schicken und hole sie dort ab.

Generell gilt aber, das es möglich sein sollte nach §12 Abs.1 Nr.1a WaffG. (vorübergehende Überlassung für einen vom Bedürfniss umfassten Zweck...), das du die WBK dahinsendest, Sie schicken dir die Waffe zur Ansicht, und wenn du kaufen willst trägt F. das in deine WBK ein und schickt dir diese dann zu, damit du den amtl. Eintrag vollenden kannst. Und wenn die sich zieren, kauf wo anders. Habe eben selbst diesen Fall und habe es schwarz auf weiß von meiner SBine, das das rechtlich abgedeckt ist (Überlassung einer Schusswaffe). Ich komme übrigends aus Bayern, gehe aber davon aus das es überall so sein sollte, was ich aber nicht sicher weiß. Der Waffenhändler, wo ich meine herhab kommt aus Schwaben. Ich hoffe ich konnte helfen.

Grüße Hunnnter

Hallo Hunnnter,

nach Würzburg zu fahren ist mir zu weit, da ca. 350 km eine Strecke. Die nächste Filiale ist in Köln, auch noch ca. 100 km entfernt. Man sagte mir, ich selbst müsse das mit der Filiale abklären, ob dies überhaupt möglich sei und es würde dann noch ca. 14 Tage dauern die dorthin zu bringen. Außerdem bekomme ich aus einer Frankonia-Aktion vom Januar immer noch 15% Nachlaß, da die Waffe damals nicht direkt lieferbar war, was wiederum Probleme beim Versand über die Filiale bereiten würde.

Da der Direktversand von Würzburg aus angeblich nur ca. 10 Tage dauert, wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben, als die WBK zu versenden. Muß ich halt drauf vertrauen, das alles glatt läuft.

Aber komisches Geschäftsgebaren von denen: man sagte mir damals bei der Bestellung, wenn die Waffe einträfe (nicht auf Lager, könnte 2 Monate dauern), würde ich schriftlich hierüber benachrichtigt. Nach dem ich nach ca. 2 Monaten heute mal nachgefragt habe, wie lang das noch dauern könnte, teilte man mir mit, das die bereits auf Lager wäre. Von einer schriftlichen Benachrichtigung wollte man nichts wissen (war diesmal auch ein anderer Angestellter als damals).

Gruß

Jürgen

Geschrieben
Die Formulierung "hat ... unverzüglich ... dauerhaft einzutragen" bietet keine Spielraum.

Richtig :icon14:

Könnte auch sein, daß ich zu Hause mal kontrolliert werden soll. Auch da muß ich meine WBK vorweisen können.

Falsch ;)

wenn ich während des Versendens mit den dort eingetragenen Waffen zum Schießstand möchte?

...es wird Dir nichts anderes übrig bleiben, den Schießstandbesuch solange zu verschieben. (Oder natürlich Du verläßt dich auf dein Glück)

Gruß Gromit

Geschrieben
Hallo Hunnnter,

nach Würzburg zu fahren ist mir zu weit, da ca. 350 km eine Strecke. Die nächste Filiale ist in Köln, auch noch ca. 100 km entfernt. Man sagte mir, ich selbst müsse das mit der Filiale abklären, ob dies überhaupt möglich sei und es würde dann noch ca. 14 Tage dauern die dorthin zu bringen. Außerdem bekomme ich aus einer Frankonia-Aktion vom Januar immer noch 15% Nachlaß, da die Waffe damals nicht direkt lieferbar war, was wiederum Probleme beim Versand über die Filiale bereiten würde.

Da der Direktversand von Würzburg aus angeblich nur ca. 10 Tage dauert, wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben, als die WBK zu versenden. Muß ich halt drauf vertrauen, das alles glatt läuft.

Aber komisches Geschäftsgebaren von denen: man sagte mir damals bei der Bestellung, wenn die Waffe einträfe (nicht auf Lager, könnte 2 Monate dauern), würde ich schriftlich hierüber benachrichtigt. Nach dem ich nach ca. 2 Monaten heute mal nachgefragt habe, wie lang das noch dauern könnte, teilte man mir mit, das die bereits auf Lager wäre. Von einer schriftlichen Benachrichtigung wollte man nichts wissen (war diesmal auch ein anderer Angestellter als damals).

Gruß

Jürgen

Wobei ich jetzt echt nicht verstehe, WARUM du unbedingt bei Frankonia kaufen willst..........kauf bei deinem Händler vor ORT, das sollte an den 15% ( auf den Frankonia-Preis) ja echt nicht scheitern!

Geschrieben
Man sagte mir, ich selbst müsse das mit der Filiale abklären, ob dies überhaupt möglich sei

Das nenne ich kundenorientiertes arbeiten. Der Kunde muß sich selbst um seinen Einkauf kümmern :icon13:

Da der Direktversand von Würzburg aus angeblich nur ca. 10 Tage dauert, wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben, als die WBK zu versenden. Muß ich halt drauf vertrauen, das alles glatt läuft.

Keine angenehme Lage, aber da wird dir nichts anderes übrig bleiben, wenn du unbedingt bei F. kaufen willst/mußt.

Aber komisches Geschäftsgebaren von denen: man sagte mir damals bei der Bestellung, wenn die Waffe einträfe (nicht auf Lager, könnte 2 Monate dauern), würde ich schriftlich hierüber benachrichtigt. Nach dem ich nach ca. 2 Monaten heute mal nachgefragt habe, wie lang das noch dauern könnte, teilte man mir mit, das die bereits auf Lager wäre. Von einer schriftlichen Benachrichtigung wollte man nichts wissen (war diesmal auch ein anderer Angestellter als damals).

Gruß

Jürgen

Irgendwie kommt mir das bekannt vor. :peinlich:

Von Frankonia ist hier jemand im WO Forum. Schreib doch mal Oliver eine PN, der versucht, wenn ich seine Beiträge recht in Erinnerung hab, immer von uns genannte Verbesserungen mit einfließen zu lassen. Vielleicht kann er hier etwas unbürokratischer agieren, was aber trotzdem im Rahmen des gestzlichen bleibt.

Aber der obige Tipp ist nicht verkehrt, die Waffe bei einem Büxer vor Ort zu kaufen. Mit etwas handeln ist da sicher der gleiche Preis machbar wie der von Frankonia minus den 15%.

Gruß Hunnnter

Geschrieben

Hallo,

meine WBK`s werden auch nicht verschickt. Wenn ich bedenke was mir bei der Post schon so abhanden gekommen ist verkneife ich mir das.

Habt ihr schon mal versucht von der Post Schadenersatz zu bekommen?? Geschweige denn eine NEUE WBK wenn die abhanden gekommen ist. Nicht auszudenken. Ach so, von wegen Versicherung beider Post oder Hermes......... da kann ich nur lachen. Bei beiden ist mir schon was abhanden gekommen und ich hab versucht an mein Geld zu kommen. Zwecklos. Sehr unfreundliche Sachbearbeiter bei beiden .Mir wurde sofort Betrug unterstellt besonderst bei Hermes. Aber das ist ein anderes Thema.

Geschrieben
Hallo,

meine WBK`s werden auch nicht verschickt. Wenn ich bedenke was mir bei der Post schon so abhanden gekommen ist verkneife ich mir das.

Habt ihr schon mal versucht von der Post Schadenersatz zu bekommen?? Geschweige denn eine NEUE WBK wenn die abhanden gekommen ist. Nicht auszudenken. Ach so, von wegen Versicherung beider Post oder Hermes......... da kann ich nur lachen. Bei beiden ist mir schon was abhanden gekommen und ich hab versucht an mein Geld zu kommen. Zwecklos. Sehr unfreundliche Sachbearbeiter bei beiden .Mir wurde sofort Betrug unterstellt besonderst bei Hermes. Aber das ist ein anderes Thema.

Da muss ich jetzt mal einsprechen :-)

Mir liegt nichts ferner, als entweder Post und/oder Hermes Kompentenz oder Zuverlässigkeit zuzusprechen, aber in Puncto Schadensersatz kann ich deinen Ausführung nicht zustimmen.

Mir sind bei der Post schon mehrfach (erlaubnisfreie) Gegenstände auf dem Versandweg beschädigt oder verlustig gegangen. Sowohl in Einschreiben als auch in Päckchen oder Paketen. Richtig "Geld" kriegste natürlich nur bei den Paketen, denn nur die sind echt versichert. Beim Einschreiben kriegt man i.d.R. seine 25 Postwerteinheiten oder so - das is mehr symbolisch und langt nicht aus, um den Stress wegen ner verlorenen WBK zu tilgen. Ich hab bei der Post schon Schadenersätze kurz vor'm 4stelligen Eurobereich geltend gemacht - wenn man alle nötigen Daten zusammen hat, sich vorher genau informiert, was man wie wo wann wohin verschicken darf, dann können die garnicht anders, als einem den Verlust zu ersetzen......

achja: ich arbeite NICHT bei dem Gelben Verein, und es gibt nichts in meinem daily business das ich mehr verabscheue, als den ganz zur schneckenpost!

Wie das mit Schadenersatz bei ner verlorenen WBK ist, weiss ich nicht. So richitg "Wert" hat die ja keinen, den die Post ersetzen kann. Und wie's mit Aufwandsentschädigung ausschaut steht sicher auf nem anderen Blatt.

grüße

Hellbender

Geschrieben

Himmel... wenn das miserabel genmachte Gesetz vorschreibt, dass der Haendler eintraegt und man es (per Einschreiben oder versichertem Paket) deswegen zu ihm schicken MUSS, dann ist da nix mit verschulden.

Dann ist in der Zeit schlimmstenfalls ein kleines Risiko beim Transport zum Stand oder aehnlichem. Wer das nicht tragen will, laesst die Waffen der herumreisenden WBK daheim. Daheim ists Jacke wie Hose, da hat naemlich keiner reinzuspazieren und die WBK zu kontrollieren.

Wenns euer SB mitmacht, dass gegen das WaffG verstossen wird, ists gut. Wo kein Klaeger, da kein Richter.

Ansonsten muss man eben entweder selber hinfahren oder die WBK fuer ein paar Tage verschicken und bei Verlust durch selbige von der Post die Wiederbeschaffungskosten einfordern (Vers. Paket, Wertbrief, was weiss ich, was es da alles noch gibt)

Manche machen sich aber auch Sorgen...was ist, wenn Dir ein Blumentopf auf den Kopf faellt und die WBK dabei aus der Tasche und von ner Kehrmaschine weggesaugt wird? Man kanns auch uebertreiben.

Aendern kann mans erst in der naechsten WaffG Novelle. Vielleicht nimmt uns vorher die EU ja das Problem mit dem Waffen- und WBK-Versand per Verbot des Fernhandels ab, dann hat sich das von selber erledigt.

Geschrieben
Wenns euer SB mitmacht, dass gegen das WaffG verstossen wird, ists gut. Wo kein Klaeger, da kein Richter.

Da der Verstoß (meines Erachtens auch richtigerweise :icon14: ) nicht ahndbar ist, halte ich die ganze Diskussion hier für reichlich übertrieben.

Maßgebend ist doch, dass Waffen nur an Berechtigte überlassen und die Meldepflichten nach Erwerb und Überlassung eingehalten werden. Ob die Waffe dann vom Händler oder der Waffenbehörde eingetragen wird ist doch sch....egal.

Der Händler vor Ort trägt in aller Regel ein. Viele Händler aus der Ferne bestehen hingegen nicht auf die Original-WBK und lassen die Behörde eintragen und das ist auch gut so. Sie würden sich auch keinen Gefallen machen und etliche Kunden verlieren, wenn sie immer die WBK zum Anbringen ihres Firmenstempels verlangen würden. Kommt ja auch immer mal wieder vor, dass eine WBK voll ist. Soll die Waffenbehörde dann erst eine leere WBK ausstellen, dass der Händler einen Erwerb eintragen kann oder was ?

Lasst mal die Kirche im Dorf. Man kann es auch übertreiben...

Geschrieben
Hallo Jürgen,

meine WBK wird nicht verschickt, egal an wen. Mit meiner SBine habe ich das ausführlich erörtert. Bei Frank& Monika dauert es schon mal ein paar Wochen bis die liefern. Und die WBK wieder zurück ist. Und was dann? In der Zwischenzeit möchte ich ja auch auf den Schießstand und allein zum Transport muß ich meine WBK dabeihaben. Könnte auch sein, daß ich zu Hause mal kontrolliert werden soll. Auch da muß ich meine WBK vorweisen können.

Folge: WBK wird nicht verschickt. Never. Meine SBine ist gerne bereit, mit einem Verkäufer zu telefonieren und ihm zu bestätigen, daß ich die Gelbe habe. Eine Kopie bringt nicht viel, die WBK könnte inzwischen entzogen sein. Der Händler darf eintragen, er muß aber nicht.

Also: Wer darauf besteht, die WBK zugeschickt zu bekommen, bei dem kaufe ich nicht. So einfach ist das.

Heinrich

Sehe ich genau so. Auch andere Mütter haben hübsche Töchter und andere Waffenhändler gute Waffen. Im übrigen kann der Büma vor Ort auch direkt bei Frankonia ordern und den Krempel, wenn er denn nicht gefällt, gleich wieder zurückschicken, denn Frankonia ist nicht nur Einzel- sondern auch Großhändler und Importeur.

Geschrieben
Maßgebend ist doch, dass Waffen nur an Berechtigte überlassen und die Meldepflichten nach Erwerb und Überlassung eingehalten werden. Ob die Waffe dann vom Händler oder der Waffenbehörde eingetragen wird ist doch sch....egal.

Als ich meinen Sachbearbeiter zu diesem Thema befragte, hat der meine neu ausgestellte WBK kopiert und beglaubigt. Dann sagte er mir, ich solle in derartigen Fällen die beglaubigte Kopie hinschicken. Verlangt hat er übrigens für die Kopie nichts, da es ja zusammen mit der neuen WBK nur EINE Amtshandlung war.

Klaas

Geschrieben

Eine beglaubigte Kopie ist in diesem Fall meines Erachtens genauso viel oder genauso wenig wert wie eine normale Kopie, denn wer sagt, dass das Original zum Zeitpunkt der Vorlage beim Händler nicht bereits widerrufen worden ist ? Die Beglaubigung ist nur eine Momentaufnahme. Wenn der Zeitraum von Beglaubigung zu Vorlage sehr kurz ist, kann man wohl davon ausgehen, dass die WBK nach wie vor so gültig ist.

Bei Zweifeln kann der ferne Waffenhändler ja kurz die Waffenbehörde kontaktieren und nachfragen, ob eine Erwerbsberechtigung vorliegt oder nicht.

Geschrieben
Eine beglaubigte Kopie ist in diesem Fall meines Erachtens genauso viel oder genauso wenig wert wie eine normale Kopie, denn wer sagt, dass das Original zum Zeitpunkt der Vorlage beim Händler nicht bereits widerrufen worden ist ? Die Beglaubigung ist nur eine Momentaufnahme. Wenn der Zeitraum von Beglaubigung zu Vorlage sehr kurz ist, kann man wohl davon ausgehen, dass die WBK nach wie vor so gültig ist.

Bei Zweifeln kann der ferne Waffenhändler ja kurz die Waffenbehörde kontaktieren und nachfragen, ob eine Erwerbsberechtigung vorliegt oder nicht.

hallo sachbearbeiter,

wenn eine kopie von der behörde beglaubigt wird, zeitgleich mit dem ausstellungsdatum der wbk oder dem voreintrag, so ist das meiner ansicht nach sehr wohl erheblich mehr wert als eine normale kopie. vom gewerblichen händler wird ohnehin der verkauf sofort an die zuständige behörde des käufers gemeldet.

heiev

Geschrieben
Hallo zusammen.

Ich möchte mir bei Frankonia einen Unterhebelrepetierer zulegen, geht ja auf die gelbe WBK.

Nun bekam ich von dort die Auskunft, ich müsse zuvor meine Original-WBK zu ihnen senden, das wäre so notwendig und eine beglaubigte Kopie würde zum Kauf nicht akzeptiert.

Ist das denn wirklich so notwendig? Bei einem anderen Waffenkauf vor ein paar Wochen bei einem Büchsenmacher genügte das zusenden einer Kopie.

Was habt ihr für Erfahrungen mit dem Versenden der Original-WBK gemacht? Kam die schnell wieder zurück?

Und wie ist eigentlich dann die Rechtslage, wenn ich während des Versendens mit den dort eingetragenen Waffen zum Schießstand möchte?

Danke schon mal für die Antworten.

Gruß

Jürgen

Knapp vorbei, wenn das Thema "Grüne WBK versenden" heissen würde könnte ich dir was dazu sagen... ;)

Ich hab meine mit Voreintrag zum Händler geschickt und sie kam mit der Waffe per Post zurück. Einfach und schmerzlos. Im Falle eines Verlustes von Seiten der Post wären die Dokumente mitversichert und der Wiederbeschaffungswert würde ersetzt werden. Das war die Aussage die ich von der Post bekommen hab.

Geschrieben
hallo sachbearbeiter,

wenn eine kopie von der behörde beglaubigt wird, zeitgleich mit dem ausstellungsdatum der wbk oder dem voreintrag, so ist das meiner ansicht nach sehr wohl erheblich mehr wert als eine normale kopie.

heiev

Darum hab ich ja auch das hier geschrieben: "Wenn der Zeitraum von Beglaubigung zu Vorlage sehr kurz ist, kann man wohl davon ausgehen, dass die WBK nach wie vor so gültig ist." :rolleyes:

Geschrieben
Himmel... wenn das miserabel genmachte Gesetz vorschreibt, dass der Haendler eintraegt und man es (per Einschreiben oder versichertem Paket) deswegen zu ihm schicken MUSS, dann ist da nix mit verschulden.

Dann ist in der Zeit schlimmstenfalls ein kleines Risiko beim Transport zum Stand oder aehnlichem. Wer das nicht tragen will, laesst die Waffen der herumreisenden WBK daheim. Daheim ists Jacke wie Hose, da hat naemlich keiner reinzuspazieren und die WBK zu kontrollieren.

Das Risiko ist m. E. noch kleiner als die meisten es hier einschätzen.

Nicht nur, dass man genau in der Zeit kontrolliert werden muss.

Hinzu kommt dann auch noch ein Polizist, der seinen Ermessensspielraum zu Ungunsten des Schützen auslegen müsste.

UND:

Bei einer gerichtlichen Überprüfung sollte schnell Schluß sein - zu Gunsten des Schützen.

Es ist ein Rechtsgrundsatz dass aus einer legalen Handlung keine Illegalität entstehen darf.

Wenn das WaffG es dem WBK-Inhaber vorschreibt dass er seine WBK zusenden muss, dann kann es folglich nicht ahndbar sein wenn die WBK aus diesem Grund nicht mitgeführt wird.

Das Waffengesetz ist leider ein recht schlecht gemachter Schnellschuß. Einen ähnlichen Fall von legaler Handlung die zur Illegalität geführt hat war auch im Zusammenhang mit dem Besitz von Munition gegeben. Ein Wiederlader konnte Mun in Kalibern laden für die er selbst keine EWB hatte. Die fertige Mun war dann illegal in seinem Besitz. Nach entsprechender gerichtlicher Überprüfung und Gesetzesänderung führt eine solche legale Wiederladetätigkeit nun nicht mehr zum illegalen Besitz der Munition.

Ich denke ein ähnlicher Ausgang wäre in diesem Fall auch zu erwarten.

Geschrieben

Hallo allerseits

Ich habe mir mal bei Kettner ein Gewehr bestellt .Damals habe ich die WBK als Einschreiben an Kettner geschickt,das Gewehr wurde eingetragen und die WBK als Einschreiben unverzüglich zurückgeschickt ,sie war noch vor dem Gewehr wieder da.

Das sollte man als Kundenservice auch erwarten und verlangen dürfen.

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