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IGNORED

BastlerWaffenStempel (F) für die eigene Produktion...


Government71

Empfohlene Beiträge

Eine Welt voller Knallköpfe !

Wer glaubt ein F im Fünfeck auf eine Knarre zu stempeln und damit wäre sie "Frei ab 18" der hat die Luft die seinen Schädel ausfüllt nicht verdient.

Vielleicht gibt es ja "Werkzeugsammler" ??

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Wer glaubt ein F im Fünfeck auf eine Knarre zu stempeln und damit wäre sie "Frei ab 18" der hat die Luft die seinen Schädel ausfüllt nicht verdient.

Es gibt ja auch Leute, die glauben eine stärkere Feder in einer "F im Fünfeck" gestempelten Waffe ist auch bei mehr als 7,5 Joule in Ordnung.

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Jaja, Grizzly - das mit dem Glauben ist halt so eine Sache.

Wenn die Burschen dann erwischt werden, ein Verstoß gegen das WaffG festgestellt wird und ein paar Jahre später die WBK wegen mangelnder Zuverlässigkeit abgelehnt wird ertönt das große Katzengejammer.

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Ja, wozu wird das Teil wohl sein? Berechtigte mit entsprechender Erlaubnis duerfen damit Schusswaffen unter 7,5 Joule kennzeichnen. Dazu ists gedacht. Auch in Egun soll es solche Leute geben, die unter Buemawerkzeug was bestellen. Echt. Nicht nur Kiddies und potentielle Amoklaeufer, auchwenn die Krawallmedien einem das so suggerieren. Dass hier gleich das grosse jammern wegen moeglicher illegaler Missbraeuche losgeht, ist ein klein wenig kontraproduktiv, wenn man sowieso grade in der Eu dabei ist, den Onlinehandel zu massakrieren.

Mal sehen, wie das Geweine losbricht, wenn, u.a. wegen solchem Dummschwatz, dann Egun dicht gemacht wird und man sich seine Schlagstempel vor Ort im Werkzeugfachhandel kaufen kann.

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Ja, wozu wird das Teil wohl sein? Berechtigte mit entsprechender Erlaubnis duerfen damit Schusswaffen unter 7,5 Joule kennzeichnen. Dazu ists gedacht. Auch in Egun soll es solche Leute geben, die unter Buemawerkzeug was bestellen. Echt. Nicht nur Kiddies und potentielle Amoklaeufer, auchwenn die Krawallmedien einem das so suggerieren. Dass hier gleich das grosse jammern wegen moeglicher illegaler Missbraeuche losgeht, ist ein klein wenig kontraproduktiv, wenn man sowieso grade in der Eu dabei ist, den Onlinehandel zu massakrieren.

Mal sehen, wie das Geweine losbricht, wenn, u.a. wegen solchem Dummschwatz, dann Egun dicht gemacht wird und man sich seine Schlagstempel vor Ort im Werkzeugfachhandel kaufen kann.

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

Druckluft-........ , wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 J erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abb. 1 ... tragen.

Wo sollte denn stehen dass ich das F nicht selbst anbringen darf? die Waffe muss nur unter 7,5 J haben und das F-Zeichen tragen!

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Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

Druckluft-........ , wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 J erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abb. 1 ... tragen.

Wo sollte denn stehen dass ich das F nicht selbst anbringen darf? die Waffe muss nur unter 7,5 J haben und das F-Zeichen tragen!

Das F darf (gewerblich) selbst aufgebracht werden, wenn vorher eine Prüfbescheinigung der PTB vorliegt. Einfach mal auf der Seite der PTB nachlesen.....

Ohne diese Anzeigebescheinigung ist das Aufbringen des F eine Urkundenfälschung...

Muni

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Das F darf (gewerblich) selbst aufgebracht werden, wenn vorher eine Prüfbescheinigung der PTB vorliegt. Einfach mal auf der Seite der PTB nachlesen.....

Ohne diese Anzeigebescheinigung ist das Aufbringen des F eine Urkundenfälschung...

Muni

als nichtgewerblicher kann ich mein F selbst draufknallen!

wenn ich als gewerblicher auf einem Einzelstück ein F anbringe dürfte dem auch keine Strafvorschrift entgegen stehen. Es wird keine falsche Urkunde erstellt oder bestehende verändert! Solltest du anderer Auffassung sein bitte Verbots-§§

Danke

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IMHO ist es keine Urkundenfälschung im eigentlichen Sinne, jedoch trotzdem strafbar:

§ 268 StGB Fälschung technischer Aufzeichnungen

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr

1.eine unechte technische Aufzeichnung herstellt oder eine technische Aufzeichnung verfälscht oder

2.eine unechte oder verfälschte technische Aufzeichnung gebraucht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Technische Aufzeichnung ist eine Darstellung von Daten, Meß- oder Rechenwerten, Zuständen oder Geschehensabläufen, die durch ein technisches Gerät ganz oder zum Teil selbsttätig bewirkt wird, den Gegenstand der Aufzeichnung allgemein oder für Eingeweihte erkennen läßt und zum Beweis einer rechtlich erheblichen Tatsache bestimmt ist, gleichviel ob ihr die Bestimmung schon bei der Herstellung oder erst später gegeben wird.

(3) Der Herstellung einer unechten technischen Aufzeichnung steht es gleich, wenn der Täter durch störende Einwirkung auf den Aufzeichnungsvorgang das Ergebnis der Aufzeichnung beeinflußt.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) § 267 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.

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als nichtgewerblicher kann ich mein F selbst draufknallen!

wenn ich als gewerblicher auf einem Einzelstück ein F anbringe dürfte dem auch keine Strafvorschrift entgegen stehen. Es wird keine falsche Urkunde erstellt oder bestehende verändert! Solltest du anderer Auffassung sein bitte Verbots-§§

Danke

Ruf besser den Herrn Franke bei der PTB an, der erklärt Dir das dann...

Ich habe keine Zeit für sowas...es sei denn, man weißt Dir nach, das Du selber "F" aufbringst, ohne Prüfzeugnisse etc. zu haben (von PTB oder einem Beschussamt)...dann darfste Dich gerne - gegen Geld natürlich-, wieder an mich wenden.. :-))

Muni

Das Kennzeichen nach Anlage 1 der 1.WaffV 76 ist ein urkundliches Kennzeichen -analog zu Beschusszeichen- (BR-DS zur 1.WaffV)

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Ruf besser den Herrn Franke bei der PTB an, der erklärt Dir das dann...

Ich habe keine Zeit für sowas...es sei denn, man weißt Dir nach, das Du selber "F" aufbringst, ohne Prüfzeugnisse etc. zu haben (von PTB oder einem Beschussamt)...dann darfste Dich gerne - gegen Geld natürlich-, wieder an mich wenden.. :-))

Muni

Das Kennzeichen nach Anlage 1 der 1.WaffV 76 ist ein urkundliches Kennzeichen -analog zu Beschusszeichen- (BR-DS zur 1.WaffV)

Wir sind uns schon im klaren dass wir uns im theoretischen Bereich bewegen -

und nochmal ihr werdet keinen § finden in dem steht, dass ich auf mein Luftgewehr von 1968 ein F nicht selbst draufklopfen darf....

falls doch, lasst es mich wissen!

ps. ist wird doch keine unechte technische Aufzeichnung hergestellt (Fahrtenschreiber!) sondern eine echte ...

die PTB stellt nach Prüfung eines Musters fest dass Waffen der selben Bauart mit einem F gekennzeichnet werden können. nicht mehr nicht weniger ....

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Ich kenne mich mit der Materia nicht so genau aus, jedoch denke ich:

Zur Urkunde gehört, dass der Aussteller erkennbar ist.

Das ist beim Beschussstempel der Fall, beim F jedoch nicht. Sonst dürfte nur die PTB den Stempel draufklopfen.

ABER das F ist ein amtliches Zeichen, dass die Waffe sich in einem bestimmten Zustand befindet.

Bei Druckluft/CO2-Waffen heisst dieses Zeichen, dass das Gerät nicht mehr als 7,5 Joule Bumms hat.

Bringt man es auf einer Waffe auf, die diese Bestimmungen nicht einhält, macht man eine technische Aufzeichnung, die falsch ist. Dann sind wir wieder bei §268 StGB.

Wenn jeder Dödel ein F im Fünfeck draufkleben/stempeln/schlagen dürfte, hätte das Zeichen überhaupt keine rechtliche Relevanz.

Just my 2 cents.

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@borussenjoe: Dann kannst Du ja auch auf normalen Waffen selber das Beschußzeichen anbringen. Das Beschußamt prüft ja auch nur, ob die Waffe ok ist.

Gruß

Hamster

neee, es wurden alle in Frage kommenden Zeichen geschützt - nur eben fehlt die Regelung für das F!

ich bleib dabei.... abgesehen davon dass ich von dem Schrott nix halte, kauf dir in der cz eine softair unter 7,5 j, knall dein F drauf und dir kann in D keiner was anhaben. Du hast eine Luftdruckwaffe unter 7,5 das das Zeichen der Anlage trägt.

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Mach ruhig, borussenjoe - auch die Rechtsanwälte wollen leben!

Aus der auch heute noch gültigen 1. WaffV, auf die das aktuelle WaffG verweist:

WaffV 1 1976 § 19

(1) Das Kennzeichen für Schußwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht

mehr als 7,5 J erteilt wird (§ 13 Abs. 2 des Gesetzes), muß dem Muster der Anlage 1

Abbildung 1 entsprechen. Das Kennzeichen ist dauerhaft neben oder unter der

Bezeichnung der Munition oder der für die Schußwaffe bestimmten Geschosse

anzubringen. Bei Schußwaffen, die der Bauartzulassung nach § 22 des Gesetzes

unterliegen, tritt an die Stelle des Kennzeichens nach Satz 1 das in der Anlage 1

Abbildung 2 für diese Schußwaffen vorgesehene Zulassungszeichen.

(2) Schußwaffen nach Absatz 1, die nicht das Kennzeichen nach dem Muster der Anlage 1

Abbildung 1 tragen, können von einem Beschußamt auf Antrag mit diesem Kennzeichen

versehen werden. Dabei müssen die Beschußämter das Ortszeichen der Anlage II

Abbildung 2 der Dritten Verordnung zum Waffengesetz zusätzlich auf der Schußwaffe

anbringen.

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Wer überhaupt auf die Idee kommt, bei Waffen Kennzeichnungen ohne die erforderliche Berechtigung vorzunehmen, sollte sich mal überlegen, ob es das richtige Hobby für einen ist. Oder ob man noch ein paar Jahre warten soll, bis die Pubertät endlich vorbei ist.

Alleine die Frage ist schon sowas von :gaga:

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