Zum Inhalt springen
IGNORED

Einzug einer leeren WBK?


Jack Randall

Empfohlene Beiträge

Daher trägt die Behörde ja bei der Erstausstellung die Gültigkeitsdauer (meist 1 Jahr) ein. Zudem wird die grüne WBK eben im Gegensatz zur Gelben nur mit (Vor)eintrag ausgestellt. Auch beim Jäger ist der Jagdschein und nicht eine WBK ohne Voreintrag die Berechtigung zum Waffenerwerb.

Karl

Meine WBK, während des Kurses zur Jägerprüfung beantragt und erhalten. Enthält keine Gültigkeitsdauer. Diese wurde zwar eingetragen, nach bestandener Prüfung aber gestrichen. Also ist die WBK jetzt unbegrenzt gültig. Ist m. E. immer so. Die Gültigkeit von 1 Jahr gilt für einen Voreintrag.

Einige meiner Kurskameraden haben ebenfalls die WBK beantragt, mit Voreintrag für Flinte. Nicht alle haben sich tatsächlich eine Flinte gekauft. Hatten aber die WBK und waren somit berechtigt zu leihen und zu transportieren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meine WBK, während des Kurses zur Jägerprüfung beantragt und erhalten. Enthält keine Gültigkeitsdauer. Diese wurde zwar eingetragen, nach bestandener Prüfung aber gestrichen. Also ist die WBK jetzt unbegrenzt gültig. Ist m. E. immer so. Die Gültigkeit von 1 Jahr gilt für einen Voreintrag.

Einige meiner Kurskameraden haben ebenfalls die WBK beantragt, mit Voreintrag für Flinte. Nicht alle haben sich tatsächlich eine Flinte gekauft. Hatten aber die WBK und waren somit berechtigt zu leihen und zu transportieren.

Sorry,

habe mich nicht präzise genug ausgedrückt, die Gültigkeit betrifft natürlich nur den Waffenerwerb.

Deine Kurskameraden durften sich Waffen leihen weil sie eine WBK mit gültigem Voreintrag hatten und keine WBK bei der alle Waffen ausgetragen waren. Eine WBK aus der alle Waffen ausgetragen sind stellt ohne weiteren Voreintrag eben kein gültiges Dokument über Waffenbesitz dar, weil ja keine Waffe mehr besessen wird. (sogar mal logisch)

Karl

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und genau da behaupte ich zu widersprechen. Die WBK selbst ist auch nach Austrag aller Waffen noch zur Leihe verwendbar und somit bleibt sie weiterhin ein gültiges Dokument. Wenn der Erlaubnisinhaber also darauf besteht, sie für diese Zwecke behalten zu dürfen, geht das in Ordnung.

Wie schon gesagt, unterliegt er dann aber auch der Regelprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG.

Anders siehts aus bei der WBK eines Verstorbenen. Die wird immer von der Waffenbehörde zurückgefordert werden, wobei diese oftmals im Hausmüll verlorengeht beim Ausmisten der Wohnung. Jemand anders kann damit eh nix anfangen, da die WBK ja ein persönliches Dokument ist.

Wenn jemand die WBK als Erinnerungsstück aufbehalten möchte, bekommt er sie ungültig gemacht (gelocht, ungültig gestempelt, eingeschnitten o.ä.) wieder zurück.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie lange dürfte man eine solche "leere" WBK zum Erwerb neuer Waffen behalten, bevor das Amt diese eventuell einzieht (ist das überhaupt möglich wenn Jagdschein vorhanden??)

Lass die doch die WBK einziehen. Du erwirbst doch auf Jagdschein und nicht aufgrund einer WBK. Die müssen dann halt beim nächsten Erwerb eine neue WBK erteilen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und genau da behaupte ich zu widersprechen. Die WBK selbst ist auch nach Austrag aller Waffen noch zur Leihe verwendbar und somit bleibt sie weiterhin ein gültiges Dokument. Wenn der Erlaubnisinhaber also darauf besteht, sie für diese Zwecke behalten zu dürfen, geht das in Ordnung.

Wie schon gesagt, unterliegt er dann aber auch der Regelprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG.

Anders siehts aus bei der WBK eines Verstorbenen. Die wird immer von der Waffenbehörde zurückgefordert werden, wobei diese oftmals im Hausmüll verlorengeht beim Ausmisten der Wohnung. Jemand anders kann damit eh nix anfangen, da die WBK ja ein persönliches Dokument ist.

Wenn jemand die WBK als Erinnerungsstück aufbehalten möchte, bekommt er sie ungültig gemacht (gelocht, ungültig gestempelt, eingeschnitten o.ä.) wieder zurück.

die Erteilung einer WBK (egal mit wieviel Einträgen) ist ein begünstigender Verwaltungsakt, um einen solchen zu wiederrufen (also einziehen einer WBK) braucht es einen Rechtsgrund und der ist hier nicht ersichtlich (siehe auch §49 II VwVfG);

daher würde ich bei einer solchen Einforderung der WBK grundsätzlich erstmal Wiederspruch einlegen

auch für Jäger ist die WBK nicht uninteressant z.b. zum Leihen von Kurzwaffen, bei Mun.-Einträgen als Besitzerlaubnis usw.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Beim Jäger schauts anders aus: 25,56 Euro für neue grüne WBK bzw. 17,90 Euro für späteren Waffeneintrag von Langwaffen auf Jagdschein.

(bei uns kostet das erstaunlicher Weise gleich viel - daher lasse ich mir für jede neue Langwaffe immer gleich eine neue WBK ausstellen)

Nochmal zum Thema (Mythos?) "Varianten der grünen WBK":

es gibt doch keine unterschiedlichen grünen Jäger-, Sportschützen- und Erben-WBKs, oder? Wenn doch: woran erkennt man's?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nochmal zum Thema (Mythos?) "Varianten der grünen WBK":

es gibt doch keine unterschiedlichen grünen Jäger-, Sportschützen- und Erben-WBKs, oder? Wenn doch: woran erkennt man's?

Bei den durch Erbschaft erworbenen Waffen steht ein entsprechender Vermerkt beim Überlasser, bei mir auf der selben WBK wir meine als Sportschütze erworbenen Waffen.

Karl

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

(bei uns kostet das erstaunlicher Weise gleich viel - daher lasse ich mir für jede neue Langwaffe immer gleich eine neue WBK ausstellen)

Dann sollest Du Deiner Waffenbehörde dringend mal den Unterschied von Abschnitt II Ziff. 7 (Ausstellung einer WBK für Jagdlangwaffen) und 10b (Eintragung Jagdwaffe in bestehende WBK) der Anlage des Gebührenverzeichnisses zur WaffKostV erklären. :o

Nochmal zum Thema (Mythos?) "Varianten der grünen WBK":

es gibt doch keine unterschiedlichen grünen Jäger-, Sportschützen- und Erben-WBKs, oder? Wenn doch: woran erkennt man's?

Es gibt nur einen Vordruck "grüne WBK" und der wird für alle von Dir bezeichneten Personenkreise verwendet. Wegen der unterschiedlichen Bedürfnisvarianten spricht man landläufig halt von einer Jäger-WBK, Erben-WBK, grünen Sportschützen-WBK etc..

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und zum Thema: ja das Amt kann und wird die "leere" WBK einziehen!

Hallo,

kann: Ja

wird: Nein, ich habe meine grüne WBK mit dem seit Jahren ausgetragenen Perkussionsrevolver aus Altbesitz immer noch, obwohl da nun keine Waffe mehr drin steht und auch keine mehr eingetragen werden wird.

Gruß

Michael

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hängt vom Wunsch des WBK-Inhabers ab. Er kann diese WBK entweder

- zur Waffenakte wandern lassen (Normalfall)

- sie nach Austrag für beabsichtigte spätere Leihe von Waffen zurückfordern

- sie durch Lochung/Stempelung ungültig machen lassen und sich dann als Erinnerungsstück zurückgeben lassen.

:bb1:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.