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IGNORED

Hosen runter: Datenschutz bei den Verbänden


sabbatti

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Hallo!

Wie haltet Ihr es mit dem Datenschutz bei euren Verbänden im Zusammenhang mit den waffenrechtlichen Befürwortungen?

Beispiele aus den Verbänden

NDSB (DSB)

WBK für Sportschützen: Keine Datenerhebung zu Bestandswaffen

WBK -grün-: Keine Datenerhebung zu Bestandswaffen innerhalb des Regelbedürfnisses

WBK -grün-: Überschreitung des Regelkontingentes:Fotokopien aller WBK´en gefordert.

BDS Schleswig-Holstein LV 02

Für alle WBK: Fotokopien aller WBK´en gefordert

Der Hammer: Bei Jungschützen wird eine Kopie der fachpsychologischen Untersuchung gefordert.

Reservistenverband Hamburg

In Antrag für VdRBw Bedürfnis Teil 1 (Stand 01.06.2005) wird das Einverständnis des Antragstellers zur

dauerhaften unbeschränkten Datenspeicherung gefordert.

Für alle WBK: Auflistung aller Schusswaffen, die über das Sportschützenbedürfnis erworben wurden

Kyffhäuserbund:

Für alle WBK: Fotokopien aller WBK´en gefordert

BDMB Schleswig-Holstein

Für alle WBK: Auflistung aller Schusswaffen, die über das Sportschützenbedürfnis erworben wurden

Meiner Meinung nach erheben die Verbände unnötiger Weise zu viele Daten.

Weder für einen Antrag nach §14 Abs.4 (Sportschützen WBK), noch für einen Antrag nach §14 Abs.2 (innerhalb des Regelbedürfnisses) benötigen die Verbände Daten zu den Bestandswaffen. Daten zu den Bestandswaffen werden nur für Bescheinigungen nach §14 Abs.3 (Überschreitung des Regelkontingentes) erforderlich und auch hier nur innerhalb der beantragten Waffenart (mehrschüssige Kurzwaffe / Selbstladelangwaffe). Es müsste ausreichen wenn die Verbände in diesem Fall von den Bestandswaffen volgende Daten erhalten: Typ, Hersteller, Modell, Kaliber, Erwerbsdatum, ggfs Einsatz in welcher Disziplin.

Bei geforderten Fotokopien aller WBK´en erhalten die Verbände zustätzliche Daten, die sie nicht benötigen:

Daten von Überlassern (Die dazu mit Sicherheit zu keinem Zeitpunkt ihr Einverständnis erklärt haben)

Daten über erloschenen Waffenbesitz

Daten zu Waffen, die aufgrund einer anderen Bedürfnisgrundlage erworben wurden.

Einzigartig halte ich die Forderung des BDS nach einer Kopie des fachpsychologischen Gutachtens.

Nun, habt Ihr irgendwelche Bedenken?

Viele Grüße,

Sabbatti

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Einzigartig halte ich die Forderung des BDS nach einer Kopie des fachpsychologischen Gutachtens.

Da weiss ich bisher nur vom LV2, das er das Gutachten haben will. Hier im LV4 ist das definitiv nicht erforderlich. Bei dieser Forderung ist aber sicherlich die Grenze des Datenschutzes weit überschritten.

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Da weiss ich bisher nur vom LV2, das er das Gutachten haben will. Hier im LV4 ist das definitiv nicht erforderlich. Bei dieser Forderung ist aber sicherlich die Grenze des Datenschutzes weit überschritten.

Der LV 7 fordert sowas auch nicht!! Also locker bleiben!!!

Und dann red mal mit den Leuten, die dein Bedürfnis unterschreiben sollen!!

Kopie der WBK MUß sein, sonst " vergiesst" der ein oder andere Schütze " gerne" Mal , das er die ein oder andere Waffe(nart) schon hat!!!

Woher soll z.B der BDS wissen, wie viele ioder welche Waffen der Antragsteller, auch bei Erstantrag , z.b über den BDMP schon hat??

Und wenn es dich stört, dann kannst du ja auf den Kopien die Daten des Überlassers/Käufers schwärzen!!

Da wird es kaum Einwände geben!!

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An das Präsidium des BDS-Landesverbandes Schleswig-Holstein/Hamburg:

Antrag für eine Sportschützenbescheinigung

...

Das fachpsycholgische Gutachten nach § 6 Abs. 3

WaffG ist erforderlich und ist beigefügt.

...

Was willst du uns jetzt damit sagen?? :confused:

Das der LV2 das verlangt ist ja klar, aber halt NUR der LV2, NICHT der BDS!! :peinlich:

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Und deswegen habe ich auch schon lange mein Ursprungspost editiert...

Und, die Sache mit den Kopien kannst du ja sicher auch nachvollziehen, oder??

Wurdest du jemanden ein Bedürfnis bescheinigen, ohne SICHER zu Wissen welche Waffen er hat?? :s75:

Und editiert hast du nur teilweise, am Ende deines Postings behauptest du immernoch das der BDS sowas fordert!!

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Wurdest du jemanden ein Bedürfnis bescheinigen, ohne SICHER zu Wissen welche Waffen er hat?? :s75:

Quatsch!

sicher weiß das nur die Behörde und nur die hat es auch zu interessieren. Bei irgendwelchen I****** kennt allerdings nicht mal die Behörde den Bestand.

Harlekin

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Und, die Sache mit den Kopien kannst du ja sicher auch nachvollziehen, oder??

Nein, kann ich nicht.

Zum einen weil, der Verband damit Daten erhält , die er nicht benötigt und zum anderen, weil auch mit der Forderung nach WBK-Kopien der Verband nicht die Gewähr hat, Kopien aller WBK´s zu erhalten. Der Verband kann die vom Antragsteller verfasste Waffenliste´der Befürwortung anhängen. Damit ist der Sicherheit genüge getan.

Wurdest du jemanden ein Bedürfnis bescheinigen, ohne SICHER zu Wissen welche Waffen er hat?? :s75:

Wenn der Verband "sicher" sein möchte, könnte er dies nur durch eine Auskunft der Behörde sein. Es ist gehupft wie gesprungen. Auch die bisher praktizierenden Verfahrensweisen setzen auf die "Ehrlichkeit" des Antragstellers.

Gruß,

sabbatti

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Wie werden die Daten von den Verbänden aufbewahrt? Wenn die Kopien einfach in eine Akte wandern (wovon ich ausgehe) ist das BDSG hier imho gar nicht relevant:

BDSG

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes

(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.

(2) Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch

1. öffentliche Stellen des Bundes,

2. öffentliche Stellen der Länder, soweit der Datenschutz nicht durch Landesgesetz geregelt ist und soweit sie

a) Bundesrecht ausführen oder

B) als Organe der Rechtspflege tätig werden und es sich nicht um Verwaltungsangelegenheiten handelt,

3. nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder dafür erheben, es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten.

[...]

Man kann sicherlich darüber streiten, ob die Verbände die Daten benötigen. Waffen, die auf Jagdschein erworben sind, halte ich für die Bedürfnisvergabe durch die Verbände nicht relevant. Aus Datenschutzrechtlichen Gründen spricht aber imho nichts dagegen eine WBK-Kopie anzufordern und abzuheften.

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BDS Schleswig-Holstein LV 02

Für alle WBK: Fotokopien aller WBK´en gefordert

Der Hammer: Bei Jungschützen wird eine Kopie der fachpsychologischen Untersuchung gefordert.

Moin!

Siehe dort: http://foren.waffen-online.de/index.php?showtopic=325809

Mich wundert das mit der MPU auch sehr. Habe vor 2 Wochen den Bundesverband angemailt. Bisher gah es keine Antwort zu den Vorgängen im LV-2.

Hoffen wir, das sich die Sache bald aufklärt.

Grüße

-Matze-

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da werden wunderbare "Einkaufslisten" zusammengestellt. Oder wisst Ihr, wie lange und wie sicher die Daten über die Waffen bei den Verbänden gespeichert werden?

Harlekin

edit: übrigens wurde mir von einem Datenschutzbauftragten empfohlen, bei Ablichtungen von WBK's für den Verband die Daten von Verkäufer/Käufern zu schwärzen. Anderenfalls würde ich einen Verstoß gegen das BDSG begehen!!

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...sicher weiß das nur die Behörde und nur die hat es auch zu interessieren.
Dann stell doch einfach Deinen nächsten Antrag auf Erteilung einer Erwerbserlaubnis direkt bei Deiner zuständigen Erlaubnisbehörde und lass Deinen Verband ganz raus.

Da ja Deine Erlaubnisbehörde eine vollständige Übersicht hat, kann sie auch prüfen, ob Du bereits im Besitz geeigneter Schusswaffen für die gewünschte Disziplin bist.

CM :D

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edit: übrigens wurde mir von einem Datenschutzbauftragten empfohlen, bei Ablichtungen von WBK's für den Verband die Daten von Verkäufer/Käufern zu schwärzen. Anderenfalls würde ich einen Verstoß gegen das BDSG begehen!!

Mich würde interessieren, worin der liegt. Vielleicht magst Du den Datenschutzbeauftragten nochmal fragen, gegen welche(n) Paragraphen hier ein Verstoß vorliegt.

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Dann stell doch einfach Deinen nächsten Antrag auf Erteilung einer Erwerbserlaubnis direkt bei Deiner zuständigen Erlaubnisbehörde und lass Deinen Verband ganz raus.

Da ja Deine Erlaubnisbehörde eine vollständige Übersicht hat, kann sie auch prüfen, ob Du bereits im Besitz geeigneter Schusswaffen für die gewünschte Disziplin bist.

CM :D

Du wirst lachen, aber genau das hat sie beim letzten Mal gemacht!

Ich musste einen kompletten, dreiseitigen (oder waren es sogar vier Seiten) Antrag ausfüllen, wie früher auch. Ich musste auch eine schriftliche Begründung für eine weitere (3.) Kurzwaffe abgeben.

Die Bescheinigung des Verbandes wurde zur Kenntnis genommen und sonst nichts.

Ich habe das schon ein paar Mal geschrieben: meine Behörde prüft das Bedürfnis.

@Rodney

liefere ich nach - habe im Moment keinen Zugriff auf das Schreiben

Harlekin

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Wie werden die Daten von den Verbänden aufbewahrt? Wenn die Kopien einfach in eine Akte wandern (wovon ich ausgehe) ist das BDSG hier imho gar nicht relevant:

[...]

3. nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder dafür erheben, es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten.

[...]

[...]

IMHO doch, denn du hast den falschen Satz markiert. Ich habe es im Zitat mal geändert.

Denn (quelle: http://www.uni-erlangen.de/universitaet/or...enschutz.shtml) :

Dateien sind

* automatische Dateien (alle EDV-Verfahren, bei denen Dateien verarbeitet und genutzt werden)

* manuelle Dateien ( Karteien)

(Sammlung von personenbezogenen Daten, die in sich geschlossen sind und sortiert geführt werden und nach Merkmalen gleichartig aufgebaut sind).

Also auch Karteien!

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Gutes Infoblatt, danke für den Link!

Zitat daraus:

"[...]Wendet sich ein Vereinsmitglied gegen

die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung nützlicher, aber nicht notwendiger personenbe-

zogener Daten, dann hat deshalb die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser perso-

nenbezogenen Daten grundsätzlich zu unterbleiben.[...]"

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(Meiner Meinung nach erheben die Verbände unnötiger Weise zu viele Daten.) -Zitat-

Deine Meinung ist richtig!

Und noch weiter- wer glaubt, daß wir in "D" ÜBERHAUPT noch einen DatenSCHUTZ haben, der glaubt auch, daß ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet.

Denkt doch an Telefon/email und sonstige Schnüffelerlaubnisse des "Staates"- Wachet auf Ihr Traumtänzer!

Die DDR hat uns übernommen- mit dem kleinen Unterschied, daß wir nicht Trabbi fahren.

Nur am Rande. Ich mag Euch Ossis! Habe selber jede Menge Verwandte "drüben"!

Aber unser Westsystem verwässert langsam, aber sicher zum alten Osten (politisch).

Korrigiert mich! ---Wenn Ihr könnt.

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Die Bescheinigung des Verbandes wurde zur Kenntnis genommen und sonst nichts.

Ich habe das schon ein paar Mal geschrieben: meine Behörde prüft das Bedürfnis.

Und das prüft sie anhand der Verbandsbescheinigung. Die Behörde hat sich nur noch zu vergewissern, ob die Bescheinigung korrekt ausgestellt wurde - Vollständigkeit, zutreffende Rechtsnorm, Waffe passend zur Disziplin. Alles, was darüber hinaus geht, ist nur selbstherrliche Gängelei.

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Und das prüft sie anhand der Verbandsbescheinigung. Die Behörde hat sich nur noch zu vergewissern, ob die Bescheinigung korrekt ausgestellt wurde - Vollständigkeit, zutreffende Rechtsnorm, Waffe passend zur Disziplin. Alles, was darüber hinaus geht, ist nur selbstherrliche Gängelei.

Ich hätte da mal als Nichtmitglied eine Frage:

Was bescheinigt denn der Verband genau? Soviel ich weiß, doch nur, dass der Antragsteller Mitglied ist, regelmäßig schießt und die beantragte Waffe für eine Disziplin geeignet ist, die im Verband geschossen wird, oder irre ich mich? Wozu muss dann der Verband überhaupt wissen, welche und wieviele WBKs oder Waffen der Antragsteller besitzt? Das kann ihm doch eigentlich egal sein, und die genehmigende Behörde weiß ja sowieso, wieviele Waffen er angemeldet hat.

Falls irgendein gesetzlich festgelegtes Kontingent überschritten wird, kann die Behörde ja den Antrag ablehnen (sie muss das nur stichhaltig begründen).

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