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IGNORED

Hosen runter: Datenschutz bei den Verbänden


sabbatti

Empfohlene Beiträge

....Damit ist der Veraband in der Pflicht, seine Entscheidungen (Liegt ein Bedürfnis vor?) auch ggf. einer Kontrolle unterziehen zu lassen. Dazu benötigt der Verband für eine gewisse Zeit sämtliche für die Entscheidung relevanten Unterlagen. Dazu gehört auch eine Liste der aktuell vorhandenen Waffen.

Denn nur mittels dieser Liste kann der Verband im Streitfalle nachweisen, korrekt gehandelt zu haben.

Der Verband ist also IMHO berechtigt, diese Daten z.B. als Kopie der vorhandenen WBKs dem Vorgang zuzuordnen. Eine Eintragung sämtlicher Waffen in eine Gesamtdatei jedoch ist nicht notwendig, somit nicht statthaft. Das sollte man trennen......

Das ist alles gut erklärt und mir ist das ja jetzt manches klarer, allerdings biebt eine Frage:

Der Verband kann eine Kopie der WBK´s verlangen, muss er das denn auch?

Ich glaube nicht, denn er kann sowieso nicht überprüfen, ob der Antragsteller ihm alle vorlegt. Also würde es ja auch reichen, wenn er von dem Antragsteller eine schriftliche Erklärung verlangt, dass er noch keine Waffen besitzt, die für die gewünschte Disziplin geeignet sind oder falls er schon welche hat, eine Begründung warum er noch eine haben will. Die Erklärung wird er ja wohl wahrheitsgemäß abgeben, da er weiß, dass die Behörde das leicht überprüfen kann. Anschließend macht sich der Vertreter des Verbands Gedanken, ob diese Begründung einigermaßen nachvollziehbar und plausibel ist. Wenn ja gibt er ihm die Bescheinigung, wenn nicht, müsster er sich nochmal mit dem Antragsteller unterhalten.

So würde ich vorgehen, um unnötigen Papierkrieg und Datenschutzdiskussionen zu vermeiden.

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Im Übrigen kann man ein Bedürfnis nicht "ausstellen", weil es eine rein subjektive Willensbekundung ist.

Nein. Ist es nicht. Zumindest nicht "im Sinne des Waffengesetztes".

"Bedürfnis" im Umganssprachlichen:= "ich will haben" bzw. "ich meine zu brauchen"

Wikipedia definiert so "Ein Bedürfnis ist das Verlangen oder der Wunsch, einem empfundenen und/oder tatsächlichen Mangel Abhilfe zu schaffen."

Aber mit dem wortgleichen "Bedürfnis" aus dem WaffG hat das nicht direkt was zu tun.

Aber ich habe alles geschrieben, wenn du nicht verstehen willst, ist das deine Sache.

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...das der Veband das Bedpürfnis nicht prüft!
Natürlich prüft er es - wie sollte er es sonst bescheinigen können?
Der Verband kann eine Kopie der WBK´s verlangen, muss er das denn auch?
Bis jetzt muß er es noch nicht. Der BDMP z.B. begnügt sich (noch) mit einer vom Antragsteller ausgefüllten Liste.
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Das ist alles gut erklärt und mir ist das ja jetzt manches klarer, allerdings biebt eine Frage:

Der Verband kann eine Kopie der WBK´s verlangen, muss er das denn auch?

Ich glaube nicht, denn er kann sowieso nicht überprüfen, ob der Antragsteller ihm alle vorlegt. Also würde es ja auch reichen, wenn er von dem Antragsteller eine schriftliche Erklärung verlangt, dass er noch keine Waffen besitzt, die für die gewünschte Disziplin geeignet sind oder falls er schon welche hat, eine Begründung warum er noch eine haben will. Die Erklärung wird er ja wohl wahrheitsgemäß abgeben, da er weiß, dass die Behörde das leicht überprüfen kann. Anschließend macht sich der Vertreter des Verbands Gedanken, ob diese Begründung einigermaßen nachvollziehbar und plausibel ist. Wenn ja gibt er ihm die Bescheinigung, wenn nicht, müsster er sich nochmal mit dem Antragsteller unterhalten.

So würde ich vorgehen, um unnötigen Papierkrieg und Datenschutzdiskussionen zu vermeiden.

lieber querrero1

das wäre zu einfach und von vorgestern - denn nach dem alten WaffG wurde genau so vorgegangen.

Mir konnte auch noch nicht plausibel begründet werden, warum es heute anders sein soll.

Mir kommt es so vor, als ob die Verbände Angst vor ihren eigenen Mitgliedern haben und deshalb weit über das durch Gesetz geforderte Ziel hinausschießen.

Harlekin

Nein. Ist es nicht. Zumindest nicht "im Sinne des Waffengesetztes".

"Bedürfnis" im Umganssprachlichen:= "ich will haben" bzw. "ich meine zu brauchen"

Wikipedia definiert so "Ein Bedürfnis ist das Verlangen oder der Wunsch, einem empfundenen und/oder tatsächlichen Mangel Abhilfe zu schaffen."

Aber mit dem wortgleichen "Bedürfnis" aus dem WaffG hat das nicht direkt was zu tun.

Aber ich habe alles geschrieben, wenn du nicht verstehen willst, ist das deine Sache.

ach so, Bedürfnis ist nicht gleich Bedürfnis

Vieleicht ist dann Erforderlichkeit auch nicht gleich Erforderlichkeit?

Langsam hab' ich das Gefühl Ihr wollt mich ver******* :D

Harlekin

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@guerrero1:

Deine Frage war “MUSS der Verband eine Kopie der WBKs fordern“?

Meine Antwort: Nein, aber es ist die effektivste, weil einfachste (auch für den Antragsteller) und auch sicherste Methode, „Geeignetheit“ und „Erforderlichkeit“ der begehrten Waffe zu überpüfen.

Dem Verband wurde, wie ich ausführte, hier die Arbeit – und damit Verantwortung – bezüglich der Bescheinigung (bessere Formulierung, Harlekin???) des Bedürfnisses übertragen. Der Verband wird sich also absichern, d.h. dokumentieren, wie er zu der jeweiligen Entscheidung gekommen ist. Dies muss er genauso sorgfältig wie ein Mitarbeiter der Waffenbehörde machen, da im Extremfall dem Verband der Entzug der Anerkennung droht.

Das funktioniert natürlich nur mit soviel Ehrlichkeit, wie man sie auch bei der Erstellung seiner Steuererklärung an den Tag legt. Man kann tricksen, aber wenn es rauskommt, wird es teuer. Der Verband kann das Mitglied z.B. ausschliessen / ausschliessen lassen.

Also würde es ja auch reichen, wenn er von dem Antragsteller eine schriftliche Erklärung verlangt, dass er noch keine Waffen besitzt, die für die gewünschte Disziplin geeignet sind oder falls er schon welche hat, eine Begründung warum er noch eine haben will.

Wie soll da der Verband prüfen?

Wie gesagt, das tut der Verband, nicht der Sachbearbeiter der Behörde!

Der wird jedoch bei grober Auffälligkeit tätig werden. Das ist für den Verband auch sehr unangenehm, sh. oben.

„Ich versichere, keine für die Disziplin ... geeigneten Waffen zu besitzen“

Als mal ganz ehrlich – so blauäugig kann man doch gar nicht sein, nur einen solchen lapidaren Satz fordern zu wollen.

Nehmen wir mal ein Beispiel.

Ein BDS-Schütze besitzt neben einem Revolve rin .357 eine Pistole P1. Diese P1 kann er zum Beiispiel beim statischen 25m-Schiessen als Pistole ab 9mm (Kz 1101) einsetzen als auch für Dienstsportpistole (Kz. 1114). Bei „Pistole ab 9mm“ wird er aber eventuell nicht glücklich werden.

Nun liegt es am Schützen, dem Verband gegenüber zu begründen, dass er sich eine für Kz 1101 besser geeignete Waffe kaufen will, um seine Leistungen zu steigern. Und je nach den Befürwortungsrichtlinien und der sportlichen Aktivität des Schützen wird es kein Problem darstellen. Seien wir froh, dass ein sportlich versierter Schütze die Entscheidung trifft, ob man eine neue Waffe kaufen darf, und nicht der eventuell waffenhassende Behördenmitarbeiter!

ach so, Bedürfnis ist nicht gleich Bedürfnis

Vieleicht ist dann Erforderlichkeit auch nicht gleich Erforderlichkeit?

Langsam hab' ich das Gefühl Ihr wollt mich ver******* :D

Es tut mir wirklich ehrlich in der Seele weh, sollte ich diesen Eindruck bei dir erweckt haben <_<

Wenn wir über juristische Fachbegriffe dikutieren, dann natürlich über die juristisch relevante Definition des Begriffes. Und der juristische Begriff "Bedürfnis" - Bedürfnis im Sinne des Waffengesetzes - ist im Waffengesetz definiert. Nur diese Definition ist ausschlaggebend. Nicht deine Meinung.

Beispiel:

Was verstehst du unter "grundsätzlich"???

Umgangssprächlich: "es gibt keine Ausnahme, da es ein Grundsatz ist"

Juristisch: "Es existiert immer eine Ausnahme, die vom Grundsatz abweicht".

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Sal-Peter

ich habe es weiter vorn schon geschrieben, vielleicht hast Du es überlesen:

bei meiner letzten Waffe wurde von der SB'in sehr genau geprüft welche Waffe ich für welche Disziplin beantragt habe - und ich musste bei der Behörde einen 3-seitigen Antrag ausfüllen! Ich habe gesehen, wie sie auf dem Computer die Sportordnung des BDMP aufgerufen hat und sehr genau nachgelesen hat.

Dann fiel ihr auf, dass ich ja schon zwei Kurzwaffen besitze (in der BESCHEINIGUNG v. Verband stand darüber nichts!), also musste ich noch einmal erneut schriftlich begründen, warum ich eine weitere Waffe haben wollte.

All das hatte ich gegenüber dem Verband auch schon getan, musste es aber für die Behörde noch einmal wiederholen.

Da habe ich Sie gefragt: "wer prüft denn nun das Bedürfnis, die Behörde oder der Verband?" Antwort kurz und knapp: "wir natürlich!"

Harlekin

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Dann fiel ihr auf, dass ich ja schon zwei Kurzwaffen besitze (in der BESCHEINIGUNG v. Verband stand darüber nichts!), also musste ich noch einmal erneut schriftlich begründen, warum ich eine weitere Waffe haben wollte.

Hast Du auch die richtige Bescheinigung (14/3) bekommen, oder hat Dir der LV versehentlich eine 14/2er ausgestellt :confused:

Da habe ich Sie gefragt: "wer prüft denn nun das Bedürfnis, die Behörde oder der Verband?" Antwort kurz und knapp: "wir natürlich!"
Beide prüfen es. Wenn ich mich krank melde, prüfen sowohl der Arzt, als auch mein Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit - der Arzt indem er mich untersucht, der AG indem er die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt verlangt.
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Hast Du auch die richtige Bescheinigung (14/3) bekommen, oder hat Dir der LV versehentlich eine 14/2er ausgestellt :confused:

Beide prüfen es. Wenn ich mich krank melde, prüfen sowohl der Arzt, als auch mein Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit - der Arzt indem er mich untersucht, der AG indem er die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt verlangt.

nee, das stand schon richtig drin. Die SB'in hat die Bescheinigung aber herzlich wenig interessiert. Sie hat nur einen kurzen Blick drauf geworfen und sich dann mit meiner Akte und meinem Antrag und der SpO beschäftigt.

Harlekin

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Dem Verband wurde, wie ich ausführte, hier die Arbeit – und damit Verantwortung – bezüglich der Bescheinigung (bessere Formulierung, Harlekin???) des Bedürfnisses übertragen. Der Verband wird sich also absichern, d.h. dokumentieren, wie er zu der jeweiligen Entscheidung gekommen ist. Dies muss er genauso sorgfältig wie ein Mitarbeiter der Waffenbehörde machen, da im Extremfall dem Verband der Entzug der Anerkennung droht.

Das funktioniert natürlich nur mit soviel Ehrlichkeit, wie man sie auch bei der Erstellung seiner Steuererklärung an den Tag legt. Man kann tricksen, aber wenn es rauskommt, wird es teuer. Der Verband kann das Mitglied z.B. ausschliessen / ausschliessen lassen.

Wie soll da der Verband prüfen?

.....

Nun liegt es am Schützen, dem Verband gegenüber zu begründen, dass er sich eine für Kz 1101 besser geeignete Waffe kaufen will, um seine Leistungen zu steigern. Und je nach den Befürwortungsrichtlinien und der sportlichen Aktivität des Schützen wird es kein Problem darstellen. Seien wir froh, dass ein sportlich versierter Schütze die Entscheidung trifft, ob man eine neue Waffe kaufen darf, und nicht der eventuell waffenhassende Behördenmitarbeiter!....

Gut, da hast Du natürlich auch wieder Recht.

Auf jeden Fall sollte der Verband aber nur das an INFO liefern, bzw. fordern, was unumgänglich ist und soweit wie irgend möglich, die Wünsche des jeweiligen Antragstellers unterstützen. Alle Verbände müssten nämlich ein natürliches Interesse daran haben, dass möglichst viele (rechtschaffene) Menschen Waffen besitzen. Denn je mehr Bürger legal Waffen besitzen und je mehr Waffen sich im Privatbesitz befinden, desto schwieriger ist es für die Antiwaffen-Lobby, ein Entwaffnungsprogramm durchzusetzen. Das Negativbeispiel GB müsste uns allen ständig als alarmierendes Beispiel vor Augen sein. Hätten die britischen Politiker sich getraut sowas durchzusetzen, wenn wie in Finnland, Belgien oder Frankreich 20-30% der britischen Haushalte bewaffnet gewesen wären?

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