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IGNORED

Mehrere Fragen zum Waffenbesitz


TRF 415

Empfohlene Beiträge

Hallo!

Mal vorab zu meiner Person:

Ich bin ein 15 Jähriger Schüler aus Salzburg Stadt (Österreich), geh in die HTL Itzlingund hab eine Gewisse, nennen wir es mal "Zuneigung" zu Waffen.

Mein Opa (84), jagt seit dem er 25 Jahre alt ist. Durch ihn hab ich eigentlich meine ersten "Erfahrungen" mit Waffen aller Art gemacht. Wenn ich zu ihm gefahren bin war ich auch schon oft mit Schiessen mit den Großkaliberwaffen von ihm (Er hat sich einige Waffen zugelegt für eine Afrika-Safari), "Normale" Jagdwaffen und Revolver hatte ich auch schon in der Hand.

Da ich nun eigentlich alt genug wäre, um als Sportschütze ein neues Kapitel in meinem Leben zu beginnen, habe ich mir so einiges überlegt:

Ich würde gerne mit KK Gewehren schiessen anfangen in Rott am Schießstand, nur ich habe aus der Homepage von ihnen nicht wirklich was rauslesen können, außerdem ist die Seite schon seit Langem nicht mehr aktualisiert worden....

Was ist das Mindestalter, dass ich KK Schießen darf? Ich hab mir vorgestellt vorerst eine Waffe zu leihen, und dann etwas später, so mit 16, eine KK zuzulegen.

Darf ich mit 16 Jahren schon so eine Waffe besitzen/kaufen/mitführen (Transport zum Schiessstand und retour)? Ich habe im Internet auf einer Shopseite gelesen, dass der Kauf von einer KK mir verboten ist, allerdings ich das Teil mitführen und verwenden darf... Andererseits sehe ich immer mehr in Foren, dass <18 das Kaufen/Verwenden/Mitführen verboten ist.

Gibts eine Sonderregelung für Sportschützen auf Schießständen? Dass man dann z.b. eine spezielle Berechtigung bekommt so ein Gewehr zu kaufen bzw. mitzuführen/verwenden?

LG:

Darf man angebl. mit 14 schon kaufen und verwenden.

Darf ich auf Privatgrund mit diesen schiessen, wenn ihc vom Besitzer eine mündliche Erlaubnis?

Mein bester Freund wohnt in einem großen Einfamilienhaus (wie ich), und hat seine Zimmer im obersten Stockwerk. Gegenüber ist eine große Wiese wo die Besitzer die den bewohnt haben schon gestorben sind, alle 1-2 Monate kommen die Erben vorbei, um dort nach dem Rechten zu schauen. Dürften wir, rein theoretisch, wenn die Erben nicht da sind, drüben eine Scheibe aufstellen vor einem dicken Baum und draufschießen?

Ist das erlaubt mit einem Luftdruck oder sogar auch mit KK Waffen?

Wenn ich auf Privatgrund schiesse, könnten mich die Nachbarn klagen/Polizei rufen wegen Waffenbesitz bzw. Lärmbelästigung? Darf ich mit KK Waffen auf meinem Privatgrund schiessen?

Jetzt zu den Messern:

Stimmt die "Faustregel", wenn die Klinge länger als deine Handbreite ist dass dieses Messer <18 verboten ist?

Stiefelmesser - Wieweit sind diese Teile legal <18?

Was passiert wenn man erwischt wird wenn man so ein Messer mitführt und "erwischt" wird?

Butterflies - Erlaubt? Ja/Nein? <18 auch schon?

Doppelschneidige Messer - darf ich diese schon in der Öffentlichkeit mitführen?

Danke im Vorraus für viele Antworten,

MFG,

Sebi :bb1:

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mir ist grad noch was eingefallen:

Würde ein Attest vom Arzt wegen "Frühreife" helfen? Oder ein Psychotest?

Weil laut Hausarzt sei ich frühreif und auf dem Geistigen und auch Körperlichen Niveau (1,94m groß) eines 18 Jährigen.

LG,

Sebi :bb1:

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Hallo Jungschütze,

ich würde mich erst einmal an einen Schiessstand in deiner Nähe (z.B nach Weithwörth) begeben und

dort bei diesem Verein ein bißchen "Reinschnuppern".

Landeshauptschiessstand Salzburg

Unter Aufsicht lassen wir bei meinem Verein auch jüngere Schützen Kleinkaliber oder eine andere Waffe "probieren".

DVC

ISE

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Feines Angebot, Isegrim!

Das würde ich auf jeden Fall nutzen, Sebi!

Bitte nicht auf Privatgrund schießen, das ist VERBOTEN! Da machst Du Dich strafbar, und der Waffenbesitzer welcher Dir die Waffe überlässt ebenfalls.

Jugendliche dürfen nur auf zugelassenen öffentlichen Schießplätzen schießen, sonst nirgendwo. Nichteinmal mit Druckluft- oder CO2 Waffen. Das war 'mal anders, heute ist es aber so!

Gruß

Greenhorn

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okay, danke euch beiden!

ich werde mich noch etwas mehr informieren, und mich dann man bei dir melden, isegrim!

danke für das großzügige angebot, is nicht selbstverständlich, dass man verschiedene waffen testen darf!

lg,

sebi

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Jetzt zu den Messern:

Stimmt die "Faustregel", wenn die Klinge länger als deine Handbreite ist dass dieses Messer <18 verboten ist?

Stiefelmesser - Wieweit sind diese Teile legal <18?

Was passiert wenn man erwischt wird wenn man so ein Messer mitführt und "erwischt" wird?

Butterflies - Erlaubt? Ja/Nein? <18 auch schon?

Doppelschneidige Messer - darf ich diese schon in der Öffentlichkeit mitführen?

Danke im Vorraus für viele Antworten,

MFG,

Sebi :bb1:

# Das mit der Handbreite ist, glaube ich, ein Märchen. Mna kann jemandem auch mit einem 3cm Faustmesser einen tödlichen Herzstich verpassen.

# Grundsätzlich sind Messer auch schon für Jugendliche legal besitz- und führbar. Ich hatte in meiner Kindheit z.B. ganz offiziell einen Pfadfinderdolch am Gürtel baumeln.

# Butterflymesser sind folglich auch für Jugendliche legal. Grundsätzlich würde ich die Dinger aber vergessen, da das Funktionsprinzip Mist ist.

# Doppelscheidige sind ebenfalls legal.

# Vorsicht, es gibt Messer, die illegal sind. Z.B. Faustmesser

So, und jetzt bitte die Ohren aufsperren:

Grundsätzlich rate ich, und auch Leute die noch viel mehr davon verstehen als ich, vom Führen von Messern ab. Ausnehmen würde ich gefährdete Gruppen, die u.U. keinen Waffenpaß bekommen (Taxilenker, Zahlkellner, WBK-Inhaber beim Transport ihrer Waffen, ...) und Typen wie Geraldo, die absolut wissen, was sie tun.

Die Ausnahmen treffen auf Dich sicher nicht zu. Das Messer zur Selbstverteidigung ist in der Nahdistanz eine genauso tödliche Waffe wie eine Schußwaffe. Die Gefahr, daß Du in Rage jemanden niederstichst, anstatt ihn nur abzuwehren und dann das Weite zu suchen(!), ist zu groß. Einen Messerkampf gewinnen bedeutet den anderen zu töten oder bleibend zu verstümmeln und selbst schwer verletzt zu werden. Es gibt Wettkämpfe im sportlichen Messerkampf (mit Kreidemessern) und da bleibt keiner ohne Treffer!!!

Damit ruinierst Du Dir unter Umständen Dein Leben. Du sollst nicht "gewinnen", sondern den Gegner angriffsunfähig machen (und das nur, wenn Du nicht flüchten kannst!!!) und dann abhauen, bevor die anderen "Südländer" eintreffen oder er sich erholt. Und erklär mal einem Richter, warum Du mit 15 als Schüler ein feststellbares Messer führst ...

Und überhaupt gilt für alle Waffen, daß ihr Einsatz durch Ungeübte wenig Sicherheitsgewinn bringt. Ein halbwegs geübter Messerkämpfer würde Dich trotz Deines Feitels fertigmachen.

Wenn Du Sicherheitsprobleme hast, dann empfehle ich zwei Alternativen:

- einen Kubotan. Das ist ein kleines legales Schlaginstrument für die Faust, das für mitteleuropäische Normalverhältnisse giftig genug ist. Mein Kampfsporthändler hat mir kürzlich erzählt, daß andere Kunden aus der Berufsschule das Ding sehr sicherheits- bzw. ruhegewinnbringend einsetzen würden.

- langfristig betriebenes Self Defence Training in einer seriösen Schule. Es gibt kein Supersystem, zählen tut, was Dir persönlich am meisten liegt. Also nicht verwirren lassen von den Reiberein zwischen den Schulen, v.a. was die verschiedenen *ing *un Derivate betrifft. Deinen Körper hast Du nämlich garantiert immer dabei und er ist die Basis jeder Selbstverteidigungsfähigkeit. Und nur, was dauernd geübt wird, ist im Ernstfall auch abrufbar. Und Kampfsport/Self Defence/Kampfkunst regt den Muskelaufbau an. Damit kommst Du bei den jungen Damen garantiert weiter als mit dem Feitel. B)

[edit: Rechtschreibung]

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danke für die ausführliche antwort!

sicherheitsprobleme habe ich nicht, niederstechen würde ich auch niemals einen....

es ist einfach, so hat es sich bei mir erwiesen, nie schlecht, wenn man ein messer mithat, für was auch immer... egal obs jetzt zum äpfel zerschneiden, seile trennen, kochen oder was auch immer ist, es hat noch nie geschadet, ein gscheites feidl mit zuhaben (bei mir zumindest).

zwecks selbstverteidigung brauch ich kein messer, ich wohne in einer sicheren gegend, außerdem wenn man das messer irgendjemanden reinsteckt, hat man immer noch das problem, dass man nicht weiß, wem das gericht jetzt glaubt. (z.b.!!!!) dem 30 jährigen österreichischen programmierer der angeblich nix getan hat oder dem minderjährigen burschen, der ein 30cm messer mit sich hat, und den typen so zugerichtet hat, dass man denken könnte, dass er der angreifer wäre. außerdem einen "falschen" zeugen, der lügt, bekommt man schneller her als einem lieb ist, und dann hat man den salat. weil dann kann man eigentlich das leben schon abstempeln, weil man überall sehen wird, dass man als mörder gehandelt wird, egal ob jetzt in der schule, bei d. jobbewerbung oder sonst wo...

also für mich hat ein messer einfach einen praktischen zweck, und nur aus diesem grund führe ich welche mit mir.

allerdings hab ich die einstellung "won, don wos gscheits"... also meinen vorstellungen entspricht ein viktorinox taschenmesser definitiv nicht, ich bin eher auf der "massiveren" seite angesiedelt, so in richtung großes klapp oder gscheites unbewegliches messer.

wegen doppelschneidig hab ich aus dem grund der stiefelmesser gefragt, weil ich die idee, ein messer in einen stiefel zu stecken nicht mal so dumm finde... weil dort ist es allzeit bereit erreichbar wenn man es braucht, und es ist vorallem nicht so auffällig als wenn man es am gürtel trägt und die scheide 10cm. unter der jacke herrausragt.

LG,

Sebi

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...

sicherheitsprobleme habe ich nicht, niederstechen würde ich auch niemals einen....

es ist einfach, so hat es sich bei mir erwiesen, nie schlecht, wenn man ein messer mithat, für was auch immer... egal obs jetzt zum äpfel zerschneiden, seile trennen, kochen oder was auch immer ist, ...

... weil ich die idee, ein messer in einen stiefel zu stecken nicht mal so dumm finde... weil dort ist es allzeit bereit erreichbar wenn man es braucht, und es ist vorallem nicht so auffällig als wenn man es am gürtel trägt und die scheide 10cm. unter der jacke herrausragt.

LG,

Sebi

Stiefelmesser zum Äpfelschälen :rotfl2: Hoffentlich sind die Socken immer frisch. Jungchen, geh mal nach Haus und mach Dich trocken hinter den Ohren.

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Stiefelmesser zum Äpfelschälen :rotfl2: Hoffentlich sind die Socken immer frisch. Jungchen, geh mal nach Haus und mach Dich trocken hinter den Ohren.

das is aber ernst gemeint.... :angry2:

was is dran so falsch? solche messer eignen sich sehr gut zum kochen, is so... tatsache.

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das is aber ernst gemeint.... :angry2:

was is dran so falsch? solche messer eignen sich sehr gut zum kochen, is so... tatsache.

Stiefelmesser ist echt für den Hugo. Erstens rennst ja nicht immer in Stiefeln rum, oder (Schweißfüße)? Zweitens erhöht das Ding nicht gerade den Gehkomfort und drückt bei längerem Gehen auf den Fuß. Wir hatten beim Bundesheer besonders schneidige, die sich das Glock FM in den Stiefel steckten. Die Idee hat keine Patrouille lang überlebt.

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LG:

Darf man angebl. mit 14 schon kaufen und verwenden.

Stiefelmesser - Wieweit sind diese Teile legal <18?

Was passiert wenn man erwischt wird wenn man so ein Messer mitführt und "erwischt" wird?

Butterflies - Erlaubt? Ja/Nein? <18 auch schon?

Doppelschneidige Messer - darf ich diese schon in der Öffentlichkeit mitführen?

Schießen:

Verein suchen, alles Weitere ergibt sich dort.

Es gibt immer Vereinswaffen, mit denen kannst du schießen.

Waffenbesitz bei Jugendlichen:

Jugendliche

§ 11. (1) Der Besitz von Waffen, Munition und Knallpatronen ist

Menschen unter 18 Jahren verboten.

(2) Die Behörde kann auf Antrag des gesetzlichen Vertreters

Menschen nach Vollendung des 16. Lebensjahres für meldepflichtige

oder sonstige Schußwaffen Ausnahmen vom Verbot des Abs. 1 für

jagdliche oder sportliche Zwecke bewilligen, wenn der Jugendliche

verläßlich und reif genug ist, die mit dem Gebrauch von Waffen

verbundenen Gefahren einzusehen und sich dieser Einsicht gemäß zu

verhalten.

Also: Nix mit LG ab 14!!!!

Messer:

Die meisten Messer, die du im Handel findest, werden ab 18 Jahren verkauft.

Sie dürfen natürlich auch erst ab 18 Jahren geführt werden.

Wenn du mit einem Steifelmesser o.Ä. erwischt wirst (du bist erst 15), dann wird sich das

Besitzverhältnis zum Messer schlagartig ändern. Es ist dann nicht mehr deins.

Um Äpfel zu schälen, reicht ein Sparschäler, beachte aber, daß Äpfel MIT Schale gesünder sind.

Beim Kochen sind Stiefel- oder Jagdmesser dem normalen Küchenmesser unterlegen.

Küchenmesser gibt es dort wo gekocht wird sowieso.

Für unterwegs (Schneiden, Schnitzen usw.) empfiehlt es sich für den 15-jährigen, ein Taschenmesser zu führen.

Butterfly:

Vergiß diesen Messertyp, das ist was für Asiaten, die gerne herumfuchteln.

Das sind Messer, an denen alles klappert und wackelt, der Klingenstahl ist meistens sehr schlecht.

Doppelschneidige Messer sind nur zu einem Zweck gemacht:

Die Klinge soll mit so wenig Aufwand und Widerstand wie möglich, in einen Körper eindringen.

Das bringt bei Wurst, Speck und Äpfeln gar nix, bei einer Polizeikontrolle jedoch Ärger.

Diese Messer eignen sich absolut nicht zum Schneiden von Wurst und Speck, möchte man diese dünn schneiden. Da ist jedes Schweizermesser besser.

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ich muss geraldo zu seinen ausführungen absulut recht geben.

wenn du mit messern, die unter das waffengesetz fallen, erwischt wirst, bedeutet das den verfall der messer und zu dem riskierst du eine geldstrafe, zumal der unbefugte besitz eine verwaltungsübertretung darstellt.

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Also: Nix mit LG ab 14!!!!

Fällt denn ein LG bei uns schon unter "Waffe" ? Sorry für die dumme Frage, ich weiß es wirklich nicht.

Was ich aber schon weiß, ist, daß auf öffentlichen Schießständen das WaffG keine Anwendung findet (ausgenommen Waffenverbote).

D.h. wenn Sebi jemanden findet, der ihn auf einem solchenen Stand schießen läßt, ist das absolut ok. Auch wenn er z.B. einen Verwandten oder Bekannten überreden kann, "sich" eine Waffe wie immer zu kaufen und diese dann samt Sebi zu einem Schießstand zu bringen, ist das ok, und wird auch laufend bei Jungschützen im Großkaliberbereich so praktiziert.

Doppelschneidige Messer sind nur zu einem Zweck gemacht:

Die Klinge soll mit so wenig Aufwand und Widerstand wie möglich, in einen Körper eindringen.

Einspruch !

Dann würden sie gerade bei Jägern, die sowas öfter in der Realität praktizieren (abfangen von Wild) und daher nicht auf Theorien angwiesen sind, verbreitet sein. Genau das Gegenteil ist aber der Fall. Abfangmesser sind allesamt nur einschneidig, auch meins mit 18 cm Klingenlänge. Einer der Gründe ist u.a., daß man da in unmittelbarer Nähe eines (oder mehrerer) hochmotivierten Hunde(s) arbeiten muß, und es blöd ist, wenn einer dann im Eife des Gefechtes auf die Klingenoberseite jumpt. Du weißt, was rauskommt, wenn ich eine Klinge schärfe - das hätte für Hundepfoten nicht gerade Heilwirkung.

Zweischneidige Messer haben vielmehr den Vorteil, daß mit ihnen auch noch Schnittechniken möglich sind, die mit einschneidigen nicht gehen. Beim stechen ist kaum ein Unterschied zu merken.

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GENEHMIGUNGSFREIER ERWERB

Luftdruck-Federdruck-, CO2- und Softair-Waffen bis 7,5 Joule mit Kennzeichen „F“ einschüssige Schwarzpulver-Waffen mit Perskussionszündung oder Steinschlosszündung-Einsteckläufe mit Zulassungszeichen PTB Salutwaffen und Druckluftumbauten mit Zulassungzeichen „BKA“, Armbruste, Bajonette, Säbel, Schwerter ab 18 Jahre keine Anmeldung erforderlich erlaubnisfrei: eigene Wohnung, befriedetes Besitztum, Geschäftsräume erlaubnispflichtig: außerhalb der eigenen Wohnung, befriedetem Besitztum oder Geschäftsräumen. Waffenschein mit Personalausweis oder Pass erforderlich.

Schreckschuss-, Signal- und Gaswaffen mit PTB Kennzeichen ab 18 Jahre keine Anmeldung erforderlich Wer seine Waffe außerhalb der Wohnung oder des befriedeten Besitztums führen will, braucht einen „kleinen Waffenschein“. Er wird ohne Prüfung eines Bedürfnisses erteilt. Der Antragsteller muss nur das erforderliche Alter besitzen und „zuverlässig“ sein.

CN/CS Gasspray ab 14 Jahre keine Anmeldung erforderlich grundsätzlich erlaubnisfrei

Pfefferspray („Verwendung nur gegen Tiere“) ab 18 Jahre

Elektroschocker mit Prüfzeichen (bis 31.03.2005 auch ohne Prüfzeichen) ab 18 Jahre

Pfeil und Bogen ohne Altersbeschr.

Knall-/Gaspatronen und Signaleffekte im Kaliber 15 ab 18 Jahre

Patronen für genehmigungsfreie Waffen ab 18 Jahre

Zündhütchen ab 18 Jahre

Geschosse und Hülsen, Diabolokugeln für Luftdruckwaffen ohne Altersbeschr.

________________________________________________________

Kopie von der Kettner-homepage

das geht doch eindeutig hervor, dass die auf eigenem grund verwendbar sind, oder?

hier das original, ganz unten stehts, da ists übersichtlicher:

Klickst du hier

also wenn ich irgendeinen erwachsenen mitnehm, der eine wbk hat, darf ich mit dem seinem gewehr schießen auf einem schießstand? bzw. wenn ich eine waffe "leihe" gegen geld oder einfach nur so?

MUSS ich immer eine WBK-Besitzende Person mit haben oder darf ich, wenn ich eine waffe leihe, auch "selbstständig" aufm stand schießen?

aber wenn auf dem schießstand die waffengesetze "ungültig" sind , dann kann ich dort eigentlich eh schießen, mit was ich will,´weil dort die gesetze ja nicht gelten, oder?

und wegen den messern sind also die CRKT ganz gut, hab ich das richtig verstanden?

LG,

Sebi

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Fällt denn ein LG bei uns schon unter "Waffe" ? Sorry für die dumme Frage, ich weiß es wirklich nicht.

Einspruch !

Dann würden sie gerade bei Jägern, die sowas öfter in der Realität praktizieren (abfangen von Wild) und daher nicht auf Theorien angwiesen sind, verbreitet sein.

Zweischneidige Messer haben vielmehr den Vorteil, daß mit ihnen auch noch Schnittechniken möglich sind, die mit einschneidigen nicht gehen. Beim stechen ist kaum ein Unterschied zu merken.

Ähem... räusper... ich meinte Menschenkörper usw.. ich will das hier aber nicht breittreten, auch das mit den Schnittechniken habe ich bewußt verschwiegen.

Im Bereich der Jagd sind zweischneidige Messer suboptimal.

Und ja, LG/LP fallen unter das WaffGes. als Waffe.

Kat. D sonstige Schußwaffen.

Sie sind daher frei ab 18.

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Ähem... räusper... ich meinte Menschenkörper usw.. ich will das hier aber nicht breittreten,

Schon klar ... ;)

Aber letztlich: was in eine Sau glatt reingeht (ich meine eine 4-beinige), das geht auch ... *auchräusper*

Mir ging's nur darum, daß Zweischneidigkeit beim stechen nix bringt.

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GENEHMIGUNGSFREIER ERWERB

Kopie von der Kettner-homepage

das geht doch eindeutig hervor, dass die auf eigenem grund verwendbar sind, oder?

also wenn ich irgendeinen erwachsenen mitnehm, der eine wbk hat, darf ich mit dem seinem gewehr schießen auf einem schießstand? bzw. wenn ich eine waffe "leihe" gegen geld oder einfach nur so?

MUSS ich immer eine WBK-Besitzende Person mit haben oder darf ich, wenn ich eine waffe leihe, auch "selbstständig" aufm stand schießen?

aber wenn auf dem schießstand die waffengesetze "ungültig" sind , dann kann ich dort eigentlich eh schießen, mit was ich will,´weil dort die gesetze ja nicht gelten, oder?

LG,

Sebi

ad Kettner:

Du weißt aber schon, daß sich das alles auf das DEUTSCHE WaffGes. bezieht und du das von Kettner.DE

herunterkopiert hast..??? :bud:

Auf dem Schießstand werden Waffengesetze nicht automatisch UNGÜLTIG.

Die Voraussetzungen für das FÜHREN und das ÜBERLASSEN ändern sich, mehr nicht.

Das heißt, daß ich dir unter Aufsicht, (i.d.R.) ab 14 eine Schußwaffe überlassen darf, mehr nicht.

Das kann aber jeder Verein anders handhaben.

Also such dir einen Verein, wo man dich unter Aufsicht mit LG/LP und KK schießen läßt.

Softairs fallen bei uns unter Spielzeug, CO² und Luftdruck unter das Waffengesetz.

und wegen den messern sind also die CRKT ganz gut, hab ich das richtig verstanden?

Ja, sie sind ganz gut, aber du scheinst mich weiter oben nicht richtig verstanden haben,

was ich und andere zum Thema "ein 15-jähriger mit einem Messer" geschrieben haben. <_<

Diese Messer sind sehr gut, kosten i.d.R. so um die 100.- und wenn sie dich auf der Straße mit sowas erwischen,

dann ist das Messer eingezogen und deine Eltern dürfen den amtlich festgelegten Gegenwert einer

Verwaltungsübertretung für dich begleichen, was ungefähr doppelt so viel von dem sein wird,

was das Messer gekostet hat.

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Nachtrag @ Geraldo: Danke für die Info mit dem LG. Hat mich nie gekümmert ....

also wenn ich irgendeinen erwachsenen mitnehm, der eine wbk hat, darf ich mit dem seinem gewehr schießen auf einem schießstand? bzw. wenn ich eine waffe "leihe" gegen geld oder einfach nur so?

Ja.

MUSS ich immer eine WBK-Besitzende Person mit haben oder darf ich, wenn ich eine waffe leihe, auch "selbstständig" aufm stand schießen?

Auf dem Stand brauchst Du die Person nicht mit, aber irgendwie mußt Du da ja hinkommen.

"Selbständig" ... naja: die Standaufsicht wird sich sowieso um Dich kümmern.

aber wenn auf dem schießstand die waffengesetze "ungültig" sind , dann kann ich dort eigentlich eh schießen, mit was ich will,´weil dort die gesetze ja nicht gelten, oder?

Ja.

und wegen den messern sind also die CRKT ganz gut, hab ich das richtig verstanden?

Ja. Ich hab auch ein paar ....

Und bitte: sei so lieb und hör mit dem Quatsch mit der Riesenschriftgröße auf. Wir sind zwar alle älter als Du, aber auch nicht blind.

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Und bitte: sei so lieb und hör mit dem Quatsch mit der Riesenschriftgröße auf. Wir sind zwar alle älter als Du, aber auch nicht blind.

ich wollte es nur hervorheben, aber okay, dann werd ich nächstes mal das nimmer tun.

Auf dem Stand brauchst Du die Person nicht mit, aber irgendwie mußt Du da ja hinkommen.

moped 4 ever :bud:

Du weißt aber schon, daß sich das alles auf das DEUTSCHE WaffGes. bezieht und du das von Kettner.DE

herunterkopiert hast..???

Ups... war ungewollt :o:peinlich:

Ja, sie sind ganz gut, aber du scheinst mich weiter oben nicht richtig verstanden haben,

was ich und andere zum Thema "ein 15-jähriger mit einem Messer" geschrieben haben.

Diese Messer sind sehr gut, kosten i.d.R. so um die 100.- und wenn sie dich auf der Straße mit sowas erwischen,

dann ist das Messer eingezogen und deine Eltern dürfen den amtlich festgelegten Gegenwert einer

Verwaltungsübertretung für dich begleichen, was ungefähr doppelt so viel von dem sein wird,

was das Messer gekostet hat.

müssten die in den online shops dann nicht dazuschrieben, dass das zeug unter das waffengesetz fällt -> ausweis kopieren?

beispiel:

Ohne

Mit

Im anhang geht nicht hervor, dass es altersbegrenzungen gibt...

Sebi

post-18756-1167739253_thumb.jpg

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moped 4 ever :bud:

Nö, ich meinte: mit Waffe !

Von rechts wegen darf Dir eine solchene erst am Schießstand überlassen und muß Dir auch vor verlassen desselben wieder abgeknöpft werden.

Was anderes ist es natürlich bei am Stand vorhandenen Leihwaffen.

Wir haben im IPSC einige Youngsters, die halt mit der Waffe eines Verwandten oder Bekannten schießen, auch bei Wettkämpfen.

müssten die in den online shops dann nicht dazuschrieben, dass das zeug unter das waffengesetz fällt -> ausweis kopieren?

Naja, einen deutschen Online-Shop wird das .at WaffG nicht so sehr interessieren ...

Auch der Hinweis auf das +18 in Deinem Link bezieht sich nur auf den Besitz. Das Führen wird dadurch nicht angesprochen, ist aber sehr wohl weitergehend eingeschränkt.

Mein Tip: mach's wie ich: nimm ein Victorinox, vor dem hat niemand Angst, und für den täglichen Bedarf absolut ok. Als Werkzeug für so viele Kleinigkeiten weitaus brauchbarer als ein CRKT - und ich weiß sehr gut, wovon ich rede, ich führe ständig eins. Hat sich auch besser bewährt als die Lethermen, von denen ich auch einige hab.

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Wir haben im IPSC einige Youngsters

Mein Tip: mach's wie ich: nimm ein Victorinox, vor dem hat niemand Angst

Mach es so wie ich, schneide mit einem Yousichen - Chenchen um ca 1.200 Euro /556 Lagen - nicht rostfrei, die Pommes, das beruhigt fürs erste.

:gutidee: - Fahrkarte

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