hosenflicker Posted December 4, 2006 Posted December 4, 2006 Hallo Zusammen, In meinen Revier ist ein Weinberg, auf dem sich an Silvester sehr viele Menschen das Feuerwerk über der nahengelegenen Stadt anschauen, weil man einfach eine super Aussicht hat. Frage. Dürfte ich an Silvester mit meiner Flinte (wie gesagt, es handelt sich um Fläche auf der ich die Jagd ausübein darf) Feuerwerk machen? ( nein, ich will nicht mit Schrot schießen!!, es gibt auch Feuerwerk und Böller im Cal. 12) Ich bin zu diesem Zeitpunkt ja nicht wirklich bei der Jagdausübung. Bin gespannt auf eure Antworten.. Waidmannsheil Hosenflicker
Boule Posted December 4, 2006 Posted December 4, 2006 Gegenfrage: Aufgrund welches Beduerfnisses hast Du denn die Waffe und die dazugehoerige MES erhalten? Richtige Antort: zur Ausuebung der Jagd und zum jagdlichen Schiessen. Folgerung: zu anderen Zwecken nicht. Kannst Du das Feurwerk irgendwie mit Jagd verbinden? Ich sehe hier keine Moeglichkeit, ausser Du hast diech verletzt und moechtest Notsignale absetzen (wird an Silvester aber keiner sehen) oder mit Blitzknall irgendwelche Viecher vergraemen (wird Dir keiner glauben).
Sachbearbeiter Posted December 5, 2006 Posted December 5, 2006 Außerdem gilt die Befreiung von der Schießerlaubnis auf befriedetem Besitztum (der Weinberg ist das wohl) nur für Schusswaffen mit kleiner 7,5 Joule Geschoss-Bewegungsenergie oder aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann.
Guest Posted December 5, 2006 Posted December 5, 2006 Vielleicht kann mans als Hundeausbildung laufen lassen, dann waere es erlaubt. :-)
XP-100 Posted December 5, 2006 Posted December 5, 2006 Vielleicht kann mans als Hundeausbildung laufen lassen, dann waere es erlaubt. :-) An Sylvester?! Motto: Ja Herr Wachtmeister ich wollte feststellen, ob mein Hund schußfest ist, aber dann war die Lautstärke des Feuerwerks bei weitem nicht ausreichend und ich mußte selbst nachhelfen
Sachbearbeiter Posted December 5, 2006 Posted December 5, 2006 Besonders unglaubwürdig sieht es aus, wenn dem Hund ein Köcher auf den Rücken geschnallt wurde, der randvoll mit Raketen, Knallfröschen, Heulern und Leuchtkugeln ist.
Spahlholz Posted December 5, 2006 Posted December 5, 2006 Hallo, wie „das grüne Abitur“ geschafft? und: Alle Jahre wieder kommt....! Soviel zu dem Thema Jagd/Sportwaffen und Silvesterböllern. Gruss Spa
Winzi Posted December 5, 2006 Posted December 5, 2006 Außerdem gilt die Befreiung von der Schießerlaubnis auf befriedetem Besitztum (der Weinberg ist das wohl) nur für Schusswaffen mit kleiner 7,5 Joule Geschoss-Bewegungsenergie oder aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann. Warum soll ein Weinberg befriedetes Besitztum sein? An- und Einschießen von Jagdwaffen im Revier ist auch erlaubt.
Shootist Posted December 5, 2006 Posted December 5, 2006 Hallo, wie „das grüne Abitur“ geschafft? ... Gruss Spa quelle ? ebay ?
Sachbearbeiter Posted December 5, 2006 Posted December 5, 2006 Warum soll ein Weinberg befriedetes Besitztum sein? Weil dieser in der Regel eingegrenzt ist. Lies hierzu mal diesen Link, in dem es um den KWS für die Schadvogelvergrämung im Weinberg ging... http://www.landtag-bw.de/WP13/Drucksachen/2000/13_2239_d.pdf Auch ein Wildgehege ist in der Regel befriedeter Bezirk. Deshalb braucht man für die dortigen Abschüsse auch eine Schießerlaubnis. Der Jagdschein reicht nicht aus, weil dort die Jagd ruht. An- und Einschießen von Jagdwaffen im Revier ist auch erlaubt. Das ist jetzt aber nicht Dein Ernst, das ernsthaft mit dem Abfeuern von Sylvesterfeuerwerk zu vergleichen, oder ?
Winzi Posted December 5, 2006 Posted December 5, 2006 Weil dieser in der Regel eingegrenzt ist. Lies hierzu mal diesen Link, in dem es um den KWS für die Schadvogelvergrämung im Weinberg ging... http://www.landtag-bw.de/WP13/Drucksachen/2000/13_2239_d.pdf Auch ein Wildgehege ist in der Regel befriedeter Bezirk. Deshalb braucht man für die dortigen Abschüsse auch eine Schießerlaubnis. Der Jagdschein reicht nicht aus, weil dort die Jagd ruht. Für Weinberge muss in Baden-Württemberg Wildschadensersatz geleistet werden, während Weinberge in anderen Bundesländern als Sonderkulturen gelten. Also darf da auch gejagd werden. Ich habe schon öfters Leute im Wengert jagen sehen und kenne auch Hochsitze in Weinbergen. Das mit der Vogelvergrämung ist wohl etwas anders gelagert. Die Begründung im PDF vom Ministerium halte ich für ausgemachten Schwachsinn. Da wurde sich etwas aus den Fingern gesaugt, um die Wengerter nicht zum kleinen Waffenschein zu zwingen. Mit der Argumentation könnte jeder auf seinem Grundstück außerhalb der Wohnbebauung ohne KWS einen Gaser führen.
Sachbearbeiter Posted December 5, 2006 Posted December 5, 2006 Ja klar, warum nicht. Wenn es sein befriedetes Besitztum ist, darf er es auch ohne KWS dort führen:
Winzi Posted December 5, 2006 Posted December 5, 2006 Außerhalb der Wohnbebauung sind m.W. in BW nur Sportgelände und Freidhöfe grundsätzlich befriedet, in dem Sinne, daß dort die Jagd ruht.
Ganymed Posted December 5, 2006 Posted December 5, 2006 ... Alle Jahre wieder kommt....! ... Wie meinst Du denn das ? Also ich hätte da einen Drilling. Und da bald Sylvester ist... Und bei solchen Fargen wundert man sich über die vielen Jagdunfälle...? Heinrich Wieso ? Auf der Jagd schiesse ich nie mit Platzpatronen oder Leuchtkugeln.
Spahlholz Posted December 5, 2006 Posted December 5, 2006 Wie meinst Du denn das ? Also ich hätte da einen Drilling. Und da bald Sylvester ist... Wieso ? Auf der Jagd schiesse ich nie mit Platzpatronen oder Leuchtkugeln. Hallo, weil diese Fragen, meistens mit einem "Begründungsversuch" warum man das doch dürfe, jedes Jahr wieder auftauchen. Gruss Spa
hosenflicker Posted December 5, 2006 Author Posted December 5, 2006 Hallo zusammen, vielen dank für eure antworten, wenn die ein oder andere auch nicht ganz sachlich war. der weinberg ist kein befriedetes gebiet, wir jagen hier das ganze jahr. (Bw-keine sonderkultur) da ich über diesen sachverhalt schon mit einigen kollegen gesprochen habe und keiner so richtig sicher war habe ich gedacht das ich hier mal nachfrage. das das feuerwerken nichts mit der jagdausübung zu tun hat ist mir klar. (hab ich oben auch geschrieben) da ich eigentlich damit gerechnet habe , hier sachliche antworten zu bekommen und kein : "wo hast du deinen jagdschein her bla bla", wünsche ich denen die mir eine ordentliche antwort gegeben haben einen guten rutsch ins neue jahr. Die andere dürfen auch rutschen..... Waidmannsheil hosenflicker
Sachbearbeiter Posted December 6, 2006 Posted December 6, 2006 In aller Regel ist der Weinberg befriedetes Besitztum (siehe hierzu nochmals Stellungnahme des BMI im o.g. Link) und dort ruht nun mal die Jagd. Was jagt ihr denn alles so im Weinberg ? Außerhalb der Wohnbebauung sind m.W. in BW nur Sportgelände und Freidhöfe grundsätzlich befriedet, in dem Sinne, daß dort die Jagd ruht. Wo hast Du das her ?
Winzi Posted December 6, 2006 Posted December 6, 2006 In aller Regel ist der Weinberg befriedetes Besitztum (siehe hierzu nochmals Stellungnahme des BMI im o.g. Link) und dort ruht nun mal die Jagd. Was jagt ihr denn alles so im Weinberg ? Wo hast Du das her ? Guckst Du hier Landesjagdgesetz § 3. Daraus ergibt sich m.W. nicht, daß Weinberge befriedet sind. Kenne Jäger die in Weinbergen Hasen u. Krähen jagen und welche die dort auf Schwarzwild und Rehe ansitzen. Das mit den Friedhöfen steht explizit drin. Das mit den Sportstätten hatte ich noch aus der Ausbildung im Kopf, scheint aber nicht so zu sein. Gruß Winzi
Sachbearbeiter Posted December 6, 2006 Posted December 6, 2006 Hmmm, die Jagd darf nach § 4 BJG aber nur in Eigenjagdbezirken oder gemeinschaftlichen Jagdbezirken ausgeübt werden. Gem. § 6 BJG ruht die Jagd auf anderen Flächen.
Winzi Posted December 6, 2006 Posted December 6, 2006 Hmmm, die Jagd darf nach § 4 BJG aber nur in Eigenjagdbezirken oder gemeinschaftlichen Jagdbezirken ausgeübt werden. Gem. § 6 BJG ruht die Jagd auf anderen Flächen. Zu gemeinschaftlichen Jagdbezirken und Eigenjagdbezirken gehören die Weinberge aber dazu. Auch das befriedete Gebiet gehört zum Jagdbezirk und muss in BW mitgepachtet werden. Ich denke das Jandesjagdgesetz steht über der Stellungnahme des Innenministeriums. Ich möchte mich vor Gericht als Wengerter mit SSW nicht auf die Stellungnahme des IM berufen müssen. Die Stellungnahme ist m.E. schwachsinnig begründet. Ich hab ja nix gegen die Aussage, aber die Begründung ist haarsträubend.
Sachbearbeiter Posted December 6, 2006 Posted December 6, 2006 Dann folgst Du wahrscheinlich auch nicht der Auffassung, dass der Jäger für die Hundeausbildung im Jagdrevier mit PTB-Waffen keinen KWS braucht.
Winzi Posted December 6, 2006 Posted December 6, 2006 Dann folgst Du wahrscheinlich auch nicht der Auffassung, dass der Jäger für die Hundeausbildung im Jagdrevier mit PTB-Waffen keinen KWS braucht. Wie kommst Du darauf? M.E. braucht der Jäger in diesem Fall den KWS. Ich halte nur die Begründung des Innenministeriums für falsch, daß ein Wengert per se ein befriedeter Bezirk ist.
Sachbearbeiter Posted December 6, 2006 Posted December 6, 2006 Wir schweifen jetzt ganz schön von Silvester ab. Trotzdem dazu: die Grundfrage, die sich für den Jäger mit KWS stellt ist, die ob man PTB-Waffen, die für die Hundeausbildung zur Prüfung der Schussfestigkeit verwendet werden, als Jagdwaffen bezeichnen kann, da § 13 Abs. 6 WaffG explizit auf diese abhebt. Nach herrschender Rechtsauffassung trifft dies aus zwei Gründen zu: 1. da der Jäger im Revier bereits scharfe Waffen ohne Erlaubnis führen darf, wäre es nicht gerechtfertigt, ihm dies für harmlose PTB-Waffen zu untersagen zudem der KWS ja nur von Zuverlässigkeit/persönlicher Eignung abhängig ist, auf die der Jäger ohnehin schon regelmäßig geprüft wird. 2. Jagdwaffen werden in § 13 Abs. 1 Nr. 2 WaffG als Schusswaffen definiert, die nicht nach dem Bundesjagdgesetz verboten sind, was auf PTB-Waffen zweifellos zutrifft. Ergo benötigt der Jäger zur Hundeausbildung in seinem Revier keinen KWS.
Winzi Posted December 6, 2006 Posted December 6, 2006 Du lenkst ab, liebe SBine. Es ging darum, ob Weinberge befriedete Bezirke sind. Warum sie das sein sollten hast Du mir noch nicht klar machen können. Es gibt auch Gebiete in BW wo die Weinberge etwas größer sind als in Tübingen. Dort sind sie meist nicht eingezäunt und aus meiner Sicht wie jede landwirtschaftliche Nutzfläche zu beurteilen.
Guest Posted December 6, 2006 Posted December 6, 2006 Schaut doch einfach ins BJG. Sind da Wingerts als befriedete Bezirke aufgefuehrt? Nein? Was steht moeglicherweise im zustaendigen LJG? Auch nichts? Also. Was diskutieren wir dann noch hier? Ein Zaun um eine landwirtschaftliche Nutzflaeche macht diese noch lange nicht zum befriedeten Bezirk nach BJG.
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