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IGNORED

Zuverlässigkeit


heiko1977

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo, Ich bin seit 9 Jahren im Besitz der gelben und grünen WBK, im letzten Jahr habe ich mich zu einer Schlägerei provozieren lassen und habe dabei jemanden verletzt, ich wurde vom Gericht zu 60 Tagessätzen verurteilt. Vorbestraft bin ich nicht (im normalen Führungszeugnis steht kein Eintrag).Leider beginnt die Unzuverlässigkeit im Sinne des WaffG bei 60 TS. Wer hat ne Ahnung was da jetzt auf mich zukommt.

Danke Heiko

Geschrieben

Verurteilt wurde ich schon vor einem Jahr bis jetzt kam noch nix liegt vielleicht daran das ich kurz vor der Verurteilung eine Waffe habe eintragen lassen, da war ich noch "sauber" außerdem hätte ich nie mit so ner hohen Strafe gerechnet hatte ja nie Probleme mit dem Gesetz. Die nächste Prüfung ist ja erst in 3 o. 5 Jahren bzw. wenn ich wieder was eintragen möchte. Ich befasse mich nicht jeden Tag mit dem WaffG deswegen bin ich auch erst vor kurzem auf das Thema Zuverlässigkeit mit den 60Ts gestoßen.

Heiko

Die 60 Tagessätze werden nur relevant, wenn Du im VORSATZ gehandelt hast. <_<

Vorsatz war es nicht es wurde ja festgestellt, dass es im Affekt war, allerding hatte ich, wie es so ist wenn man weggeht, Alkohol im Blut.

Heiko

Geschrieben

Glaube aber nicht, dass das Gericht eine Mitteilung an das LRA macht, das Gericht weiß ja gar nicht das ich Waffenbesitzer bin denke das es nur bei den routinemäßigen Anfragen ersichtlich wird. Ich werde mal einen Anwalt wegen dem Vorsatz kontaktieren.

Danke Heiko

Geschrieben

Der Richter sieht schon am Computer, wenn er das Urteil tippt, daß du ne WBK hast!

Wecher Richter tippt denn Urteile? Die beiden die ich Privat kenne jedenfalls nicht. Die haben für so etwas Rechtspfleger.

Geschrieben

das ist schon richtig. Ein Richter tippt keine Urteile, geschweige denn schaut er nach, ob Du waffenrechtliche Erlaubnisse hast.

Die Verurteilung geht zum Bundeszentralregister. Im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung wird auch eine BZR-Anfrage von der Waffenrechtsbehörde gemacht. Die erhält dann Mitteilung über Deine Verurteilung und prüft dann, ob Deine Zuverlässigkeit noch gegeben ist. Wenn Du vor einem Jahr eine Waffe gekauft hast und dabei überprüft worden bist, steht die nächste Prüfung in zwei Jahren an.

Harlekin

Geschrieben

1.

Vorsatz hat nichts, aber rein gar nichts, mit Affekt zu tun.

In dem Urteil müßten die angewendeten Vorschriften aufgeführt sein. Wenn dort die §§ 223, 224 oder 226 StGB auftauchen, so bist Du wegen einer Vorsatztat verurteilt worden.

2.

Der Richter kann nicht am Computer sehen, ob jemand Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist. Kommt dies aber im Laufe des Verfahrens heraus, so setzt das Gericht die Behörde von dem Verfahren und seinem Ausgang in Kentnis (Nr. 36 MiStra (Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen)). Ansonsten zieht sich die Behörde die Information aus dem BZR.

3.

Gerade als Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis sollte man sich eins hinter die Ohren schreiben: Sobald Post von der Polizei/der Staatsanwaltschaft kommt, Anwalt einschalten. Und zwar einen, der im Strafverfahren Plan hat und willens ist, bereits im Vorverfahren (also während der Ermittlungen) Arbeit zu leisten.

Fausregel: Je früher der anwaltliche Beistand wirksam wird, desto besser ist das Ergebnis. In der mündlichen Verhandlung ist meist deutlich weniger zu reißen, egal was die Gerichtsshows im Fernsehen vermitteln.

Die anwaltliche Tätigkeit im Vorverfahren ist zwar (sehr) teuer, zahlt sich aber aus.

Geschrieben

im letzten Jahr habe ich mich zu einer Schlägerei provozieren lassen

Es hört sich zwar immer komisch an, aber dieses Problem kann tatsächlich auf einen legalen Waffenbesitzer zukommen.

Selber schon erlebt: Man geht zu vorgerückter Stunde in seine Stammkneipe, um sich noch ein Bierchen zu genehmigen und sich mit Bekannten zu unterhalten.

Und dann halten sich ein oder mehr angetrunkene Gäste im Lokal auf, die es darauf anlegen, Streit anzufangen.

Das geht dann so: Sie stellen einem eine Frage, die man grundsätzlich nur "falsch" beantworten kann.

Auf die entsprechende Antwort wird dann nachgehakt, worauf man (aus Sicht der Angetrunkenen) wieder "falsch" antwortet.

Dabei rücken sie einem körperlich immer weiter auf die Pelle. D.H. der gesunde Armabstand wird längst nicht mehr eingehalten.

Spätestens zu dem Zeitpunkt sollte man Land gewinnen, was nicht immer funktioniert, weil es die Örtlichkeiten nicht hergeben oder man noch nicht gezahlt hat.

Manchmal hilft es, wenn man nur den Platz innerhalb der Kneipe wechseln kann, aber nicht immer.

Wenn es dann zum Geschubse und Handgreiflichkeiten seitens der Angetrunkenen kommt, läßt sich für einen aussenstehenden Dritten schon längst nicht mehr erkennen, wer der Provokateur und wer derjenige ist, der eigentlich nur in Ruhe sein Bierchen trinken will.

Ich selber bin schon zweimal in diese Situation geraten und nur um Haaresbreite einer Handgreiflichkeit entgangen.

Jetzt kann man sagen: Man geht halt auch nicht in Kneipen, in denen so etwas vorkommt.

Meine Antwort: Ich fühl mich halt nicht wohl in solchen Pils-pubs, in denen man mit Krawatte erscheint und über Aktienkurse redet.

Eine sichere Verhaltensweise, wie man solchem "Ärger" vermeiden kann, gibt es nicht, außer man bleibt daheim und setzt sich vor den Fernseher.

Geschrieben

Vorsatz ist zum Teil (leider auch in der Strafakte oder im Urteil selbst) schwer erkennbar. Es gibt so einige Straftaten, denen man den Vorsatz nicht auf den ersten Blick ansieht und da ist es für die Waffenbehörde extrem schwierig, eine Einschätzung vorzunehmen.

Ich hatte z.B. mal einen Fall, in dem ein Arbeitgeber seinen Angestellten über einen längeren Zeitraum bestimmte Zahlungen vorenthalten hat. Er wurde wegen des hohen Schadens zu über 100 Tagessätzen verurteilt. Nirgends im Urteil stand ausdrücklich etwas von Vorsatz, einige "vorsichtige" Formulierungen ließen aber die Auslegung zu. So ganz eindeutig wars aber nicht, ziemlich schwammig. Der Betroffene selbst behauptete, dass er seinem Steuerberater vertraut habe und sich keiner Schuld bewusst war... Vorsatz oder nicht ? :huh:

Geschrieben

War auf jeden Fall eine Verurteilung nach §266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt). Der verurteilte Arbeitgeber hatte den Anteil der Sozialbeiträge der Arbeitnehmer nicht an die Krankenkasse abgeführt und behauptet, dass er seinen Steuerberater damit beauftragt habe.

Ich bin damals glaub zum Ergebnis gekommen, dass die Formulierung "der mehrfache willentliche Entschluss" mit Vorsatz gleichzusetzen ist und einem Arbeitgeber bekannt sein muss, dass er die o.g. Beiträge abführen muss (auch wenn er jemand anders damit beauftragt muss er das kontrollieren).

Geschrieben

War auf jeden Fall eine Verurteilung nach §266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt).

266a kennt keine fahrlässige Begehung. Demnach hat der Täter vorsätzlich gehandelt vgl. § 15 StGB.

Geschrieben

Vorsatz ist zum Teil (leider auch in der Strafakte oder im Urteil selbst) schwer erkennbar. Es gibt so einige Straftaten, denen man den Vorsatz nicht auf den ersten Blick ansieht und da ist es für die Waffenbehörde extrem schwierig, eine Einschätzung vorzunehmen.

Mit Verlaub, das gehört zum größten juristische Unsinn, den ich bei WO bisher gelesen habe.

Vorsatztaten sind bereits daran zu erkennen, daß im Urteil nichts von Fahrlässigkeit steht, denn im Grundsatz ist nur vorsätzliches Handeln strafbar und fahrlässiges nur in gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen (§ 15 StGB).

§ 266a StGB bspw. ist ein reines Vorsatzdelikt.

Werdet Ihr bei der Behörde nicht geschult?

Geschrieben

Siehst Du. Und den Instinkten einer Frau solltest Du immer Vertrauen. :D

Werdet Ihr bei der Behörde nicht geschult?

Dahingehend bislang nicht. Aber ich lerne ja immer gerne dazu. Deshalb danke für die Ausführungen ! :icon14:

Geschrieben

§113 Abs.1 & §223 Abs.1

Da kann ich wohl in spätestens 2 Jahren mein Zeug abgeben und es in 4 Jahren neu machen, da habe ich dann wieder 5 Jahre Zuverlässigkeit voll.

Heiko

Geschrieben

Ui ui. Das sieht aber weniger gut aus. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auch noch dabei. :o

Na ob man Dich nach fünf Jahren wieder als zuverlässig ansehen wird, wage ich zu bezweifeln. In spätestens zwei Jahren wirst Du erst mal den Widerruf der WBK vor Dir haben...

Geschrieben

§ 5 Zuverlässigkeit

2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die

1. a) wegen einer vorsätzlichen Straftat

b ) wegen einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder Sprengstoff oder wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat,

c) wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetz

zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind oder bei denen die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,

soviel dazu ...... und was bedeutet denn nun wieder in der Regel nicht

Heiko

Geschrieben

§ 5 Zuverlässigkeit

.....soviel dazu ...... und was bedeutet denn nun wieder in der Regel nicht

Das bedeutet im konkreten Fall

a) dein Anwalt ist ein Genie und schreibt Rechtsgeschichte oder

B) Deine WBK ist weg.

Geschrieben

§113 Abs.1 & §223 Abs.1

Da kann ich wohl in spätestens 2 Jahren mein Zeug abgeben und es in 4 Jahren neu machen, da habe ich dann wieder 5 Jahre Zuverlässigkeit voll.

Heiko

Kann mir eigentlich den Sinn davon erklären. Wird jemand als unzuverlässig mit Waffen angesehen angesichts einer Straftat und dann sollten die Waffen sofort weg.

Aber sie ihm nach 3 Jahren abnehmen ist doch totaler Unsinn, besonders wennin dieser Zeit nichts passiert ist.

Naja in diesem Fall kommt dieser Unsinn Heiko zugute.

Joker

Geschrieben

Stell dir mal vor man ist in ner Disko wird von hinten gepackt zu Boden gerissen, der leckere BeamCola läuft einen über das Shirt der Kopf brummt weil man auf dem gelandet ist, man steht auf mit Wut und Hass weiß gar nicht so richtig was hier los ist und donnert dem Typ eine, der sagt sorry hab dich verwechselt ringsherum seine Freunde die einiges jünger sind. Der Puls kommt langsam runter und man sieht auf einmal dass da jemand übelst aus dem Rüssel blutet der nun auch noch leicht gebrochen ist. Am ende kommt die Polizei man glaubt sich im Recht und will nicht mitgehen wird dann doch irgendwie überredet mitzukommen, hat dann noch 0,9 auf dem Tacho. Am ende sitzt man vor Gericht der Typ hat ne Narbe im Gesicht und ist erst 20 niemand hat was gesehen in der verqualmten Disse. Und ich bin das arme Schwein das unangemessen hart reagiert hat.

Wirt konnte ich net rufen

Handy habe ich nicht mit wenn ich weg gehe

zum reden ging das alles bissel zu schnell

soviel zu deiner Theorie

ach ja ich hatte dann 2 Monate Hausverbot war ja nur mit Freundin dort und die war an der Bar daher 0 Zeugen

Heiko

Geschrieben

.....man steht auf mit Wut und Hass weiß gar nicht so richtig was hier los ist und donnert dem Typ eine,

Wer "gar nicht so richtig weiß was los ist" und trotzdem zuschlägt, der ist unzuverlässig. Lern was draus.

Geschrieben

Das bedeutet im konkreten Fall

a) dein Anwalt ist ein Genie und schreibt Rechtsgeschichte oder

B) Deine WBK ist weg.

meine tendenz geht eher zu B)

...Und ich bin das arme Schwein ...

oooch :traurig_16:

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