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IGNORED

Indikationen für einen Waffenschein


Thorsten87

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Sollten sie auch sein, um den Antrag bearbeiten zu können. :)

Bullshit-wenn es danach ginge, bräuchte auch der Polizist außer Dienst keine erlaubnispflichtige Waffe.

In 99,wasweisich% löst der seine Probleme im Dienst ja auch mit Pfefferspray...

Geschrieben

Aber es ist halt nur deswegen sauber, weil man die eigene Mannschaft vom WaffG ausnimt.

Kannst Du mir das bitte mal näher erläutern ? :confused: So wie ich das verstanden habe, behauptest Du, dass Staatsbedienstete ohne Prüfung des Bedürfnisses Waffenscheine erteilt werden. Das kann ich so nicht stehen lassen, weil es sich nicht mit meinen langjährigen Erfahrungen deckt...

Geschrieben

So wie ich das verstanden habe, behauptest Du, dass Staatsbedienstete ohne Prüfung des Bedürfnisses Waffenscheine erteilt werden.

Ich glaube, das er eher meint das sie eben gar keine Brauchen. Wenn man z.B. für Polizisten die gleichen Bedürfnisgrundsätze anwenden würde wie für Ottonormalbürger würde wohl bei weitem nicht jeder kleine Streifenbeamte und schon gar kein Innendienstler eine Waffe bekommen.

Oder, warum z.B. führt die Polizei auf Volksfesten Schusswaffen? Da kann man doch wohl mit einem winzigen Fünkchen Verstand schon vorhersagen, das man sie mitten in einer dicht gedrängten Menschenmasse eh niemals Verantwortungsvoll einsetzen könnte. Aber man ist ja vom WaffG ausgenommen, also macht man einfach mal.

Selbst bei der Bundeswehr... die aktuelle Bedrohungslage für Deutschland würde nach dem Waffengesetz sicher nicht reichen um Waffen für die breite Masse der in Deutschland stationierten Soldaten zu beantragen. Da würde der Sachbearbeiter sich wohl schon fragen ob es denn so wahrscheinlich ist das Lichtenstein oder die Schweiz uns angreifen. Erscheint mir jedenfalls nicht Wahrscheinlicher als das mein Nachbar hier in der Straße mich Angreift, und das reicht ja auch nicht zum Waffenschein.

Geschrieben

Kannst Du mir das bitte mal näher erläutern ? :confused: So wie ich das verstanden habe, behauptest Du, dass Staatsbedienstete ohne Prüfung des Bedürfnisses Waffenscheine erteilt werden. Das kann ich so nicht stehen lassen, weil es sich nicht mit meinen langjährigen Erfahrungen deckt...

Es geht mir nicht direkt um die Erteilung von Waffenscheinen. Man muss halt über den Tellerrand des WaffG hinaussehen und sich dann fragen, ob durch die verschiedenen Rechtsvorschriften vergleichbare Sachverhalte auch vergleichbar behandelt werden.

Für mich ist z.B. vergleichbar:

  • Strafe von mehr als 60 Tagessätzen: Zivilist => Waffen los / Polizist => Waffen bleiben
  • Argumentation von oben ("es könnte ja sein, dass ... und er sich deswegen in Dienst setzen darf oder muss"): Polizist => Waffe privat führen / Zivilist => kein anerkannter Grund
  • Bundeswehrangehöriger => Ausbildung im kampfmäßigen Schießen => gutes Wissen / selber Mensch, nicht mehr bei der BW => Ausbildung im kampfmäßigen Schießen = Hundepfui => böses Wissen
  • Und wer mit 19 alt genug ist, um in Afghanistan oder auf dem Balkan im Gefecht hinter dem MG zu liegen, der ist auch alt genug für eine Sportpistole.

Die Liste lässt sich sicher auch leicht fortführen - sicher auch mit noch besseren Beispielen, als ich das jetzt auf die Schnelle darstellen konnte.

So, und damit wir uns Recht verstehen: Ich bin ja Waffenbefürworter und nicht Waffenverhinderer. Deswegen habe ich ja auch kein Problem mit den Regelungen für die Staatsdiener. Ich habe nur ein Problem damit, dass die Regelungen für den Ottonormalverbraucher davon drastisch abweichen.

BTW: Wenn ich das Mädel neulich richtig verstanden habe, ist es beim BKA so, dass die Beamten dort Dienstwaffen haben und die Angestellten nicht. El Quaida scheint da also peinlich genau zu differenzieren....

bye knight

Geschrieben

Liebe Gemeinde,

leider ist der Thread in die Richtung entglitten, in die er eigentlich nicht entgleiten sollte.

Gefragt habe ich nach den konkreten Gründen (am besten begründete Beispiele) für einen Waffenschein, der aufgrund geltender Gesetzteslage ausgestellt wurde.

Besonders interessant finde ich hierbei die Bandbreite, in welchen Fällen ein WS genehmigt wird und in welchen Fällen nicht.

Trennung.

Was ich in diesem Thread nicht wissen wollte, ist warum, wieso und weshalb die gesetzlichen Regelungen schlecht sind. Das entgleitet in die Rechtsphilosophie und da sind die meisten von uns (inklusive mir) nicht kompetent genug für *IronieOFF*.

Also bitte zurück zum eigentlichen Thema.

Wie ist das denn jetzt genau mit dem WS für Waffenhändler?

Gruß

T.

Geschrieben

Also bitte zurück zum eigentlichen Thema.

Wie ist das denn jetzt genau mit dem WS für Waffenhändler?

Gruß

T.

Das wurde schon beantwortet. Die Berufsausübung als Waffenhändler an sich begründet keine besondere Gefährdung. Es muss also im Einzelfall konkret dargelegt werden können, warum hier alles anders ist als beim "normalen" Durchschnittswaffenhändler.

Mal ne doofe (zugegebenermaßen ironische) Frage dazu: wieso braucht der nen Waffenschein ? Er hat doch ständig genug Knarren um sich rum. Eine davon wird ja wohl funktionieren, wenns drauf ankommt. ;)

Geschrieben

Aahhh, die ueblichen Verdaechtigen haben sich also hier zur naechsten Runde des "SV zuhause/Full Auto fuer alle/Uberleben auf Deutschlands lebensgefaehrlichen Strassen" Threads eingefunden! Jetzt heisst es zuruecklehnen, Popcorn und Cola bereithalten und geniessen..

Ja, denn jetzt, wo wieder BerlinerLuft einströmt, ääh, mitmischt, kann ja nichts mehr schiefgehen.

Geschrieben

Hey guys,

when I was young.... habe ich mir eine Concealed carry permit ausstellen lassen. Grund: Toll fühlen. Dann bin ich zwei Wochen mit verdeckter Pistole rumgelaufen und hatte auch schon keine Lust mehr. Die Risiken, die man sich mit Waffe aussetzt sind viel größer als ohne Waffe. Ausserdem ist das auf Dauer unbequem (ja auch mit passenden Holstern etc.) - vor allem, weil man immer dafür Sorgen muss, dass das Dingauch wirklich verdeckt bleibt (keine coolen Klamotten im Sommer), man kann nicht überall hingehen (z.B. in federal buildings oder rumdum Schulen/Unis - noch nicht mal auf der Strasse vorbeifahren...und das ist auch gut so!!!!).

Ich verstehe euch ja auf der anderen Seite, aber glaubt mir....nicht nur der Waffenträger selbst ist einer höheren Gefährdung ausgesetzt (was mache ich, wenn's jemand entdeckt und jemand ran will?? Rechtlich (US) kann ich schiessen, aber moralisch würde ich das nicht tun.). AUsserdem habe ich in D keine Lust, dass jeder (sorry) Spassti (ich mag dieses Wort) mit Knarre rumläuft zumal es wirklich jeder Grundlage entbehrt.

Wenn Ihr wirklich damit rumlaufen wollt, dann strengt euch an und werdet Vorstand eines größeren Unternehmens oder gründet selbst eines und peppelt es hoch und seid ganz erfolgreich und bekommt ganz viele Bonii und seid dementsprechend mehr gefährdet!!!! Damit helft Ihr auch Deutschland (taxes, taxes, taxes)!!!!

Take care

Bran

Geschrieben

In Deutschland würden die "SPASSTIS" aber von der Behörde überprüft. In Amerika gehen die SPASSTIS in den nächsten Wal Mart oder Tankstelle und kaufen sich ne Wumme wie hier ein Snickers. Das ist noch ein kleiner Unterschied. Und ob in Amerika weniger "SPASSTIS" leben, lassen wir jetzt mal dahingestellt. :gutidee:

Geschrieben

Huch, wieder einer!

Kannst Du mal einen Bundesstaat nennen, wo es so ist? Hast Du eine Ahnung, wie unterschiedlich die WaffG in den Staaten sind? Ich glaube, Du schreibst vom Big Apple.... :heuldoch:

Mal ne doofe (zugegebenermaßen ironische) Frage dazu: wieso braucht der nen Waffenschein ? Er hat doch ständig genug Knarren um sich rum. Eine davon wird ja wohl funktionieren, wenns drauf ankommt. ;)

Das müßteste ja wissen, Frau SBine.

Der Wafffenhändler befindet sich zwar im befriedeten Besitztum (Haus oder Grundstück), hat jedoch Öffnungszeiten, zu denen sein Haus oder Grundstück öffentlich jedem zugänglich ist. Somit wird Öffentlichkeit hergestellt, wo das Führen von Waffen ohne WS verboten ist. Ebenso die Lagerung von geladenen Waffen. Aufbewahrung nur Waffe von Muni getrennt. Guckst Du ins Gesetz, wird Dir geholfen. :chrisgrinst:

Geschrieben

Wenn man z.B. für Polizisten die gleichen Bedürfnisgrundsätze anwenden würde wie für Ottonormalbürger würde wohl bei weitem nicht jeder kleine Streifenbeamte und schon gar kein Innendienstler eine Waffe bekommen.

:icon14::icon14: das wäre für viele Polizisten vermutlich recht angenehm das Teil nicht mit rumschleppen zu müssen. Paranoia ist dort nicht Einstellungsvoraussetzung.

Oder, warum z.B. führt die Polizei auf Volksfesten Schusswaffen? Da kann man doch wohl mit einem winzigen Fünkchen Verstand schon vorhersagen, das man sie mitten in einer dicht gedrängten Menschenmasse eh niemals Verantwortungsvoll einsetzen könnte. Aber man ist ja vom WaffG ausgenommen, also macht man einfach mal.

die könnten wirklich die Waffen vor einem Einsatz auf der Dienststelle einlagern.

Selbst bei der Bundeswehr... die aktuelle Bedrohungslage für Deutschland würde nach dem Waffengesetz sicher nicht reichen um Waffen für die breite Masse der in Deutschland stationierten Soldaten zu beantragen. Da würde der Sachbearbeiter sich wohl schon fragen ob es denn so wahrscheinlich ist das Lichtenstein oder die Schweiz uns angreifen.

auflösen spart zusätzlich noch Geld.

Karl

Geschrieben

..Dann bin ich zwei Wochen mit verdeckter Pistole rumgelaufen und hatte auch schon keine Lust mehr. Die Risiken, die man sich mit Waffe aussetzt sind viel größer als ohne Waffe. Ausserdem ist das auf Dauer unbequem (ja auch mit passenden Holstern etc.) - vor allem, weil man immer dafür Sorgen muss, dass das Dingauch wirklich verdeckt bleibt (keine coolen Klamotten im Sommer)..

Schön und gut, aber das SOLLTE nun wirklich eine individuelle Entscheidung sein. "Drüben" hat man zumeist die Wahlmöglichkeit, hierzulande entscheiden andere für den Bürger...

Geschrieben

Das müßteste ja wissen, Frau SBine.

Der Wafffenhändler befindet sich zwar im befriedeten Besitztum (Haus oder Grundstück), hat jedoch Öffnungszeiten, zu denen sein Haus oder Grundstück öffentlich jedem zugänglich ist. Somit wird Öffentlichkeit hergestellt, wo das Führen von Waffen ohne WS verboten ist.

Den Grinsesmiley halte ich Dir jetzt mal zugute, sonst wäre diese Aussage einfach nur :peinlich: .

Falls Du es doch ernst gemeint haben solltest, lies erst mal die Definition von "führen" in der Anlage zum WaffG nach. Da steht nämlich auch was von Geschäftsräumen... <_<

Geschrieben

Schon, SBinchen, aber mein Waffenhändler hat aus genau dem von mir angeführtem Grund seinen WS nicht verlängert bekommen, obwohl er allein nachts unterwegs ist, mit Gepäck zu Messen und Ausstellungen fährt...

@ Marcel285:

Und, was ist so schlimm daran? Die Amis habens begriffen, daß sich bei geringer Polizeidichte nur der Bürger selber schützen kann. Und ich glaube nicht, daß die von Dir genannten BS kein WaffG haben. Zumindest mußt Du beim Kauf den FS vorlegen.

Geschrieben
Schon, SBinchen, aber mein Waffenhändler hat aus genau dem von mir angeführtem Grund seinen WS nicht verlängert bekommen, obwohl er allein nachts unterwegs ist, mit Gepäck zu Messen und Ausstellungen fährt...

Das hört sich plötzlich aber ganz anders an. Sich auf dem eigenen Grundstück bewegen und zu Messen fahren ist dann ja doch ein "kleiner" Unterschied. <_<

Du schreibst, nicht verlängert bekommen. Was hat sich denn seit der ursprünglichen Erteilung bei ihm geändert ?

Geschrieben

N´abend

Diese Variante sollte man in Betracht ziehen:

Als Ladeninhaber ein Bedürfniss für eine Kurzwaffe

, wegen erhöhter Gefährdung geltend machen (7,65mm; .38spl).

Bedeutet man bekommt eine WBK!

Denn man führt die Waffe nur in den Geschäftsräumen.

Dieses lässt die/ den SB nicht gleich Erblassen, wie: Moin ich

will´nen Waffenschein, für´ne 44´ziger!

Natürlich liegt dem Antrag ein Beleg über eine B/0-Kiste bei.

Gruß

Opa686

Geschrieben

Und ich glaube nicht, daß die von Dir genannten BS kein WaffG haben. Zumindest mußt Du beim Kauf den FS vorlegen.

Ein Staat unter den fünfzig, nämlich Vermont, hat wirklich keines, aber auch da gilt das Bundesrecht, und nach dem ist überall das Ausfüllen eines ewig langen Formulars und eine Sicherheitsüberprüfung angesagt. Trotzdem ist Vermont natürlich der liberalste Staat weil da eben zu den Bundesregelungen keine weiteren staatsspezifischen Verbote hinzutreten. Ob die sehr geringe Kriminalitätsrate dort jetzt die Ursache oder die Folge des liberalen Waffenrechts ist, ist schwer zu entscheiden--wahrscheinlich ein wenig von beidem.

Dieses lässt die/ den SB nicht gleich Erblassen, wie: Moin ich

will´nen Waffenschein, für´ne 44´ziger!

Der ist wohl schon deshalb eher harmlos, weil das Tragen der .44 nach einer Woche wegen Verspannung aufhören wird... :-)

Daß Siebenkommabißchen nicht gerade so der Bringer in bezug auf Mannstopwirkung ist, ist ein anderes Thema, aber vielleicht habe ich auch einfach ein wenig zu viel Jeff Cooper gelesen.

Geschrieben

Gure, ...

...

Derzeit ist das aber nicht vereinbar mit dem waffenrechtlichen Grundsatz "so wenig Waffen wie möglich ins Volk". ;)

Wer hat denn diesen Grundsatz?!? - Wo steht der? - Dürfen neben Gesetzen jetzt auch Grundsätze beschlossen werden? ;)

Ich habe auch Grundsätze, aber die lauten ganz anders... :unsure:

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