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IGNORED

kleiner Waffenschein?


Gast

Empfohlene Beiträge

Wobei mich das schon wieder auf ne Idee bringt! Sachkunde hab ich übernächste Woche und hab heute ne Pardini im EGON ersteigert.

1. Hoff ich das der Händler dazu steht und keine Schwierigkeiten macht wegen dem Preis zu der die Plempe wech gegangen ist und diese zu meinem BüMa bei uns schickt

2. Könnt ich mir ja dann meine eigene Plempe ausleihen und mit ballern ähh üben gehen :D

Danke für diesen Fred, so komm ich vielleicht ja doch noch früher zum schießen mit dem Sportgerät :00000733:

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Verstehe nicht ganz, was es im Falle der Versagung des Antrags wegen Unzuverlässigkeit für einen Unterschied macht, ob ich einen "Testantrag KWS" oder die Ausstellung einer WBK beantragt habe... <_<

Deshalb halte ich diese Diskussion für sinnlos.

Na so ganz sinnlos ist er nicht, zumindest erhellt er den Geist zur später Stunde :beach:

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schön,das ich das jetzt erst lese,war gerade auf dem amt,und habe den kws beantragt,weil ich wissen will ob etwas gegen mich vorliegt.

Hatte vor sechs Jahren mal ne verurteilung wegen gefährlichen eingriffs in den Strassenverkehr mit 40 Tagessätzen)

War gerade bei meinem Sachbearbeiter,und sie meinte das im BZR alles gespeichert ist,und das von fall zu fall entschieden wird.>>Sie meinte auch,das bei einer einmaligen Verurteilung eigentlich keine nachteile entstehen sollten.Bin trotzdem total verunsichert.......

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Ich hatte in einem anderen Fred schon geschrieben,da hatte ich mich aber vertan mit 60 Tagessätzen,habe nochmal geguckt es sind gottseidank nur 40.

Also mach ich mir mal keine sorgen.

Aber mal zu dem anderen Thema.Um ne 4mmM20 wbk zu beantragen,brauch ich nur die Sachkunde?Muss kein Jahr warten?Und kann mir jede Gk Waffe ausleihen??ein Schelm wer da böses denkt.Das glaub ich nicht!

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  • 2 Monate später...

So habe das nette Teil heute bekommen!Gegen mich liegt nichts vor....juhu,habe mich umsonst verrückt gemacht.

Was ich lustig finde,das sie mir nen normalen waffenschein ausgestellt haben,mit der überschrift "kleiner".

Naja egal,auf jedenfall stand da noch im beigefügtem schreiben,das aufgrund des Ausbaus des ZStV,wenn dort etwas bekannt werden würde,

die Erlaubnis wieder zurückgezogen werden kann.Ist das so richtig,steht das bei allen?.

Mfg

lars

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Naja egal,auf jedenfall stand da noch im beigefügtem schreiben,das aufgrund des Ausbaus des ZStV,wenn dort etwas bekannt werden würde,

die Erlaubnis wieder zurückgezogen werden kann.Ist das so richtig,steht das bei allen?.

Ich weiß jetzt nicht was da mit "Ausbau" gemeint sein mag. Aber egal ob das im Begleitschreiben steht oder nicht. Wenn Du was ausfrisst können Sie dir die Erlaubnis (wie jede andere Waffenrechtliche Erlaubnis auch) natürlich wieder entziehen.

Wobei, wird beim KWS eigentlich auch in regelmäßigen Abständen nachgeprüft?!?

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Anders als der "große" Waffenschein wird der "kleine" i.d.R. unbefristet erteilt.

Da keine Bedürfnisprüfung stattfindet (WBK-Vergleich) besteht auch keine Notwendigkeit zur regelmäßigen Kontrolle.

Ergo wird der "kleine" wohl erst dann gefährdet, wenn es Tatsachen gibt, die die Annahme rechtfertigen, daß Deine Zuverlässigkeit nicht mehr der geforderten Qualität entspricht.

Meine Lesart, ohne Gewehr und Pistole !

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So ist es.

Der Zusatz "Kleiner" wird momentan auf die normalen Waffenscheinvordrucke gedrucht, weil es noch keine neuen Vordrucke gibt, die erst mit der VwV oder wahrscheinlich irgendwann vorher per Sondererlass des IM vorab kommen.

Die Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister sollte inzwischen aber bei allen Waffenbehörden möglich sein. Sowohl die rechtlichen (ZStVBetrV) als auch die technischen Voraussetzungen (Kopfstellen für Anfragen wurden eingerichtet) hierfür liegen seit über einem Jahr vor ! :rolleyes:

Diese Auskünfte sind übrigens die schnellsten, weil sie online innerhalb von maximal ein paar Stunden erfolgen. Auch Anfragen beim Bundeszentralregister werden auf Sicht irgendwann nur noch online möglich sein.

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