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IGNORED

Ausleihen einer Flinte


rolex-gmt-master

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin!

Habe da mal eine Frage an die Rechtsexperten von euch.

Ich mache gerade den Lehrgang zum Jungjäger mit. Da stellt sich mir die Frage, ob ich die Bockdoppelflinte von meinem Vater zum Training mitnehmen darf.

Ich selber habe seit Jahren ne grüne WBK auf der KW und eine Büchse eingetragen sind, jedoch keine Flinte.

Darf ich nun die Flinte meines Vaters leihen und damit zum Schießstand?

Gruß

René

Geschrieben

In diesem Zusammenhang:

Ich nehme des öfteren die Waffen meiner Frau :rolleyes: zum Schießstand ohne das meine Frau dabei ist. Wäre es zulässig, wenn ich auf der leihvereinbarung einfach "alle eingetragen Waffen - siehe Anhang" schreibe und als Anhang die WBK mitnehme?

Geschrieben

Genau so hats der Regierungssekretär meiner Waffenbhörde aber in meine WBK eingetragen!

Auch durch einen Regierungssekretär wird's nicht richtig, nicht mal in Deutschland. ;)

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