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IGNORED

Gelbe WBK in NRW, zum xten...


MarkSix

Empfohlene Beiträge

Ich besitze eine Gelbe WBK (alt) und möchte demnächst zwei weitere Einzellader erwerben. Ich habe zwei alte Gelbe voll, da ich mir in den letzten Jahren mehrere Matchwaffen aber auch ein paar Floberts und eine Flinte zugelegt habe.

Nun bekam ich vor ein paar Tagen von meiner SB folgende Auskunft:

- Die Gelbe WBK wäre nicht "bedürfnisfrei"!

- Bei weiteren Eintragungen, bzw. der Ausstellung einer Folgekarte, müsse ich mit Schießbuch etc. bestätigen, daß ich die Waffe auch brauche, sie der Sportordnug entspräche etc. sonst würde der Eintrag verweigert.

- Als Schütze müsse ich belegen, daß ich mit allen Waffen regelmäßig schieße d.h. in der Regel ein mal im Monat. Man würde dies ggf. nachprüfen und mitunter Waffen einziehen.

Was ist von dieser Auskunft zu halten? Alles Quark oder haben die eine Chance mit sowas durchzukommen?

Mich würde mal interessieren, was die juristisch bewanderten hier im Forum dazu meinen.

MarkSix

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Die alte Gelbe gilt weiter. Sprich deinen Sb mal auf §58 WaffG an.

Ansonsten gilt fuer NRW: FWR und Oerag und dann entspannt zuruecklehnen und den Anwalt machen lassen.

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Deine alte WBK ist eine entsprechende Erwerbserlaubnis für entspr. Einzellader ohne Mengenbeschränkung oder Bedürfnisnachweis. Solange die nicht widerrufen/zurückgenommen wird und noch Platz darauf frei ist, gilt sie weiter.

Brauchst Du aber eine neue WBK, wird nur noch die nach 14 IV WaffG ausgestellt und da will NRW für jede Waffenkategorie eine Bedürfnisbescheinigung des Verbandes haben.

Dazu brauchst Du nur regelmäßig schießen (Training/Wettkampf) = min 18x/Jahr, egal mit welcher Waffe (Kurz/Lang). Keines wegs musst du dies mit jeder bereits im Besitz befindlichen Waffe tun.

Dein Bedürfnis für (weitere) Waffen nach 14 IV WaffG erwächst daraus, dass Du aktiver, verbandsvereinsangehöriger Sportschütze bist und die Waffe im Rahmen der Sportordnung benutzen kannst.

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"Brauchst Du aber eine neue WBK, wird nur noch die nach 14 IV WaffG ausgestellt und da will NRW für jede Waffenkategorie eine Bedürfnisbescheinigung des Verbandes haben."

Dann muss den Behörden in NRW mal der Unterschied zwischen (unbefristeter) Erlaubnis

und Urkunde beigebracht werden; sinnvollerweise von einem Verwaltungsgericht.

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Hinsichtlich der neuen Gelben WBK laufen ein paar Verfahren vor dem VG Köln. Die 20.te Kammer würde sich sicher freuen wenn auch ein Fall wegen der alten Gelben WBK dazu käme

:D

Im Ernst: Die Auskunft der Behörde ist typisch. Laß Dir einen Bescheid erteilen und klag. Falls die das aussitzen wollen, droh mit Unterlassungsklage und wenn die entsprechenden Fristen verstreichen, klag wegen Untätigkeit. Leider reist eine Dezernatsleiterin quer durch NRW um ihre innovativen Rechtsauffassungen zum WaffG zu verbreiten. Offenbar scheint das teilweise auf fruchtbaren Boden zu fallen.

Laß Dich nicht unterkriegen!

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Dass der Bestandsschutz der Inhaber einer alten gelben WBK nach § 58 WaffG immer wieder so mit Füßen getreten wird, ist einfach ungeheuerlich ! :angry2:

Traurig, dass sich Gerichte damit rumschlagen müssen, wo die Sachlage zu 1.000% eindeutig ist. :peinlich:

So eine Sbine hätt ich auch gerne, leider muß ich mich demnächst mit SB´s in Wuppertal rumschlagen und die sind zum :kotz:

Naja Mitgliedschaft im FWR hab ich schon und RSV kommt auch noch im nächsten Jahr dazu sobald ich meine erste WBK beantragen kann! Schade das man in NRW von vorneherein so denken muß, ist echt beschämend!

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Also...ich muss mal dazwischen fragen!! Gerade da wir von Behörden in NRW sprechen....

Hab die neue "gelbe" und musste ein Kaliber und die Sportdisziplin vorweisen, also die bekannte Verbandsbescheinigung. Habe zwei Waffen in unterschiedlichen Kalibern beantragt und auch die neue gelbe SpSch-WBK bekommen....Nun jetzt ist ja auf der WBK kein Voreintrag, so habe ich mir gedacht..hol dir doch erstmal zwei Waffen im gleichen Kaliber, nur verschiedene Modelle...Weit gefehlt, meine Sachbearbeiterin sagte mir eben am Telefon, das dieses nicht ginge. Ich hätte ja jetzt die Möglichkeit zwei Waffen zu kaufen, die in dem Kaliber die ich beantragt hätte. 3 könnte ich eh nicht erwerben, wegen der 2/6 Regelung. Das wollte ich doch auch garnicht, aber ich hatte vermutet, das ich ohne den Voreintrag mir kaufen könne was ich mag, insofern man sich mal umentscheiden würde. " Nö...is nich!!!" Wenn ich eine andere Waffe, als die in der Verbandsbescheinigung haben wolle, dann möge ich bitte eine neue Bescheinigung vom Verband besorgen, die die Verwendung anhand einer Disziplin bestätigt.

Das wäre jetzt ganz neu und außerdem ist die Auslegung des Waffengesetzes noch nicht entgültig beschlossen, insofern sei es mir nicht möglich auf die neue WBK Langwaffen nach meinem Ermessen zu erwerben.

Nun meine Frage : Ist das wirklich so??

Weiß jemand davon?? Bisher bin ich mit der Behörde ( gaaanz nah an Wuppertal) ganz gut klargekommen...aber das jetzt!? Ist die SB mit dieser Erläuterung im Recht??

Gruß, snoopy

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Nun meine Frage : Ist das wirklich so??

Weiß jemand davon?? Bisher bin ich mit der Behörde ( gaaanz nah an Wuppertal) ganz gut klargekommen...aber das jetzt!? Ist die SB mit dieser Erläuterung im Recht??

Gruß, snoopy

Nein, nein, nein und nachmals NEIN!!!! Das Gesetz gibt so eine Auslegung des Textes nicht her, die Entstehungsgeschichte gibt das nicht her, der Zusammenhang mit den restlichen Absätzen und Paragraphen gibt das nicht her und es war auch nicht der Wille des Gesetzgebers. Damit hätten wir dann alle Auslegungsmethoden für Gesetze durch. Die Verwaltungsvorschriften gelten (noch) nicht und binden die Gerichte schon mal gar nicht. Und die legen nach den oben genannten Methoden aus.

Wie ich schon mal schrieb, es gibt eine Dezernatsleiterin die durch ganz NRW reist und ihre innovativen und kreativen Auffassungen zum WaffG landesweit verbreitet.

Wenn Du keine Einschränkungen in Deiner WBK stehen hast (vorn der nette Satz nicht durchgestrichen und bei amtliche Eintragungen auch nichts steht), dann kauf Dir was Du willst und klag oder erheb Feststellungsklage mit dem Antrag, festzustellen, dass Du Dir alles kaufen darfst was § 14 Abs IV WaffG hergibt. Wenn Du Einschränkungen drin stehen hast (oder im Begleitschreiben mitgeteilt bekommen hast) prüf bitte ob eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei war. Wenn ja hast Du Pech wenn ein Monat rum ist. Wenn nicht hast Du Pech wenn ein Jahr rum ist. Solltest Du keine Widerspruchsfrist verpasst haben, leg Widerspruch nur gegen die Auflagen ein.

Tu nicht nur Dir den Gefallen das zu machen sondern auch allen anderen Schützenkollegen in NRW. Die Behörden glauben sonst wirklich das sie mit uns machen können was sie wollen.

Gib nicht so einfach auf!

Grüße

Peti

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"Die Verwaltungsvorschriften gelten (noch) nicht und binden die Gerichte schon mal gar nicht"

Selbst wenn die VwV von der Bundesregierung in Kraft gesetzt wird, ist der ganze Schmonzes

zu § 14 (4) erst mal raus.

Der Broterwerb der Juristen ist erst mal bis zur Verabschiedung eines neuen WaffG/Änderungs-

gesetzes gesichert.

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Ich besitze eine Gelbe WBK (alt) und möchte demnächst zwei weitere Einzellader erwerben. Ich habe zwei alte Gelbe voll, da ich mir in den letzten Jahren mehrere Matchwaffen aber auch ein paar Floberts und eine Flinte zugelegt habe.

Nun bekam ich vor ein paar Tagen von meiner SB folgende Auskunft:

- Die Gelbe WBK wäre nicht "bedürfnisfrei"!

- Bei weiteren Eintragungen, bzw. der Ausstellung einer Folgekarte, müsse ich mit Schießbuch etc. bestätigen, daß ich die Waffe auch brauche, sie der Sportordnug entspräche etc. sonst würde der Eintrag verweigert.

- Als Schütze müsse ich belegen, daß ich mit allen Waffen regelmäßig schieße d.h. in der Regel ein mal im Monat. Man würde dies ggf. nachprüfen und mitunter Waffen einziehen.

Was ist von dieser Auskunft zu halten? Alles Quark oder haben die eine Chance mit sowas durchzukommen?

Mich würde mal interessieren, was die juristisch bewanderten hier im Forum dazu meinen.

MarkSix

OKP gummersbach ???

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...

Wie ich schon mal schrieb, es gibt eine Dezernatsleiterin die durch ganz NRW reist und ihre innovativen und kreativen Auffassungen zum WaffG landesweit verbreitet.

...

Gib nicht so einfach auf!

Grüße

Peti

Moje,

gibt es nicht irgendeine Möglichkeit, gegen diese Frau eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzulegen, wenn sie durch ihr tun, die SBs zu rechtswidrigem Handeln nötigt und so den Bürger in seinen Rechten beschneidet?!?

Das wäre doch mal eine nachhaltigere Maßnahme, als ständig alles einzeln einzuklagen. :unsure:

Denn das bliebe auch mal bei den Amtsleitern in Erinnerung.

Es kann ja wohl nicht sein, daß ständig unsere Staatsbediensteten gegen Gesetze verstoßen können und dafür nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

So eine Rechtsauffassung sollte unsereiner mal haben... :o

Also - kann man gegen die Frau etwas unternehmen?

Unsere Rechtseggsberdn sind gefragt. ;)

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Erst einmal herzlichen Dank für Eure Aufmunterungen, Anregungen, Stellungnahmen etc.

Ich bin im FWR und im OERAG-Rechtsschutz. Ich werde das Ding jetzt mal durchziehen. Ich hatte bisher mit meiner SB und ihren Kolleginnen ein recht gutes Verhältnis und habe des lieben Friedens wegen auch manches Ding geschluckt. Doch dieser Mist kommt aus Düsseldorf und meine Geduld ist am Ende.

Ich halte Euch auf dem Laufenden was weiter passiert. Da ich, wenn alles klar geht, am Wochenende in Kassel eine der Waffen kaufen werde, wird das Ganze ab nächster Woche losgehen.

Vielen Dank und viele Grüße

MarkSix

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Gast God of Hellfire

Ich bin im FWR und im OERAG-Rechtsschutz. Ich werde das Ding jetzt mal durchziehen. Ich hatte bisher mit meiner SB und ihren Kolleginnen ein recht gutes Verhältnis und habe des lieben Friedens wegen auch manches Ding geschluckt. Doch dieser Mist kommt aus Düsseldorf und meine Geduld ist am Ende.

...über die Behörde in Düsseldorf habe ich Montag noch auch erster Hand vernommen, daß da viel Unsinn verzapft wird.

Solltest Deinem SB trotzdem mitteilen, daß Du nicht gegen ihn persönlich vorgehst, sondern gegen seine Behörde. Wenn er es trotzdem persönlich nimmt muss es ein geistig sehr armer Mensch sein.

Viel Glück.

GOH

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"Brauchst Du aber eine neue WBK, wird nur noch die nach 14 IV WaffG ausgestellt und da will NRW für jede Waffenkategorie eine Bedürfnisbescheinigung des Verbandes haben."

Dann muss den Behörden in NRW mal der Unterschied zwischen (unbefristeter) Erlaubnis

und Urkunde beigebracht werden; sinnvollerweise von einem Verwaltungsgericht.

:icon14:

so und nicht anders

irgend wann werden die Behörden in NRW es auch begreifen.

Wir halt ein lannngggger Weg werden

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:icon14:

so und nicht anders

irgend wann werden die Behörden in NRW es auch begreifen.

Wir halt ein lannngggger Weg werden

Es haben sich schon viele in NRW aufgeregt : warum,wieso,ungesetzlich,§14.4 ,derGesetzgeber hat es nicht so gewollt und sonst was,ich verklage den SB. und vor Gericht gegangen . Und von keinem ist zuhören er hat RECHT bekomen. Oder doch einer? <_<

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