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IGNORED

Umzug USA -> Deutschland


gunny_2

Empfohlene Beiträge

Hallo alle zusammen!

Ich werde berufsbedingt Anfang Dezember wieder von den USA nach Deutschland umziehen. Ich moechte hier auch mein AR-15 und meine Savage .30-06 mitnehmen. Letzte Woche habe ich mich mal mit den SB vom LRA unterhalten und eigentlich nicht wirklich was erreicht.

Ich Schiesse hier in den USA regelmaessig (2x die Woche) und kann das auch nachweisen. Ausserdem hab ich eine Jagterlaubnis. Der SB hat so mehr oder weniger erklaert das das nichts fuer D zu sagen hat??? :confused:

Hat jemand evtl. Erfahrung mit diesem Sachverhalt, oder jegliche Infos wie ich das ganze angehen soll??? Ist u.U. eine Rechtschutz und dann die uebergabe an einen Rechtsanwalt die Loesung???

Danke Euch schonmal im Vorraus.

Guesse aus USA.

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Hast Du noch eine deutsche WBk von frueher? Oder gar die deutsche Jägerprüfung gemacht?

Falls nicht, gibt es mehrere zeitraubende Möglichkeiten:

1. Bedürfnis Auslandsjagd - falls Du nachweisen kannst, dass Du Jagderlaubnisse im Ausland hast und dort auch in Zukunft glaubhaft jagen willst, wäre das evtl. eine Möglichkeit - da müsste man aber nochmal in den Tiefen des dt,. WaffG nachgraben...

2. Deutsche Jagdprüfung machen: Jetzt Internetkurs buchen und gleich nach Rückzug in D (am besten in Meck-Pomm) 2 Wochen Jägerkurs machen, dann kannst Du Deine Waffen ohne weitere Verzögerung eintragen lassen.

3. in Sportverein BdMP, BDS, DSU etc. eintreten, in denen Du auch einen Halbautomat (also nicht DSB!) nutzen darfst. 1 Jahr Wartezeit (bis 2003 waren es nur 6 Monate, aber die Verschärfung auf 12 Mo. hat kaum einen gejuckt), dann Bedürfnis ausstellen lassen und gut is.

Bei allem immer vorausgesetzt, dass die AR15 keine Kriegswaffenteile verbaut hat und du ein 2-SChuss-Magazin (falls jagdliche Verwendung in D) oder 10-Schuss-Magazin (falls sportliche Verwendung) vorweisen kannst. Ausfuhrgenehmigung aus den USA (bei Halbautomaten mitunter schwierig), Verbringungsgenehmigung nach D nicht vergessen. Falls Du in den Fällen 2 oder 3 die Waffen nicht selber sofort nutzen darfst, muss noch ein dt. Händler gefunden werden, der die Waffen zwischenzeitlich als Berechtigter an sich nimmt/ für dich lagert - oder ein dt. Jäger, der sie vorübergehend auf seine WBK nimmt.

Grüsse,

Schwarzwälder

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Hi,

die Jagderlaubnis wird Dir vermutlich nichts nützen, da diese mE in D nicht anerkannt wird - sprich, Du bekommst keinen deutschen Jagdschein, weil keine mit der deutschen als gleichwertig, anerkannte Prüfung abgelegt wurde.

Da Du hier in D ja wieder ein Bedürfnis brauchst, müßtest Du wohl hier eine Tätigkeit als SpoSchü nachweisen.

Ob es bestimmte gesetzliche Regeln für im Ausland ausgeübte Schießtätigkeiten gibt, weiß ich so nicht zu sagen. Verteidigungswaffen von dort, werden aber wohl hier keinerlei Anerkennung finden.

Aber zumindest gäbe es eine Möglichkeit, die Waffen mit herzubringen und später wieder in Besitz zu nehmen.

Dafür müßte ein BüMa, Verein oder sonstiger Berechtigter, die Waffe für ein Jahr in Besitz nehmen. Du könntest sie Dir dann ausleihen, bis Du selber wieder ein Bedürfnis hast :rolleyes: - sofern alle Waffen hier in D zulässig wären. :unsure:

Jm2c B)

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Hm, das klingt ja nicht gerade gut. Ich war mal Mitglied in der DSU und hab da auch noch den Mitgliedsausweis. Wenn ich mir recht erinnere wurde meine Mitgliedschaft stillgelegt, aber nicht gekuendigt. Kann man diese wieder "aufleben" lassen und wobei dann die 12 Monatsregel nicht mehr zutrifft? :gaga:

Ich hatte auch schon die Sachkunde abgelegt, ABER bei meinen etlichen Umzuegen in den letzten Jahren ist die Bescheinigung irgendwie abhanden gekommen :peinlich: . Ich werde aber nochmal meinen alten Verein anschreiben und sehen ob die noch Unterlagen haben.

Wg. Internetkurs fuer Dt. Jagdschein: ich hab gerade mal bei google geschaut, aber nichts gefunden. Schwarzwaelder - kannst Du hier eine Organisation empfehlen? Wg. Auslandsjagd - ich hab jetzt schon seit ca. 2 Jahren einen Jagdschein hier in den US.

Danke schonmal fuer alle Eure Hilfe!

Gruesse aus dem mittleren Westen,

gunny_2

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Deine Waffenakte ist ja zwischenzeitlich nach Köln zum Bundesverwaltungsamt gewandert. Dort ist die Sachkunde dokumentiert. Ist also kein Beinbruch, wenn Du das Originalzeugnis verloren hast.

Für den Bedürfnisnachweis wirst Du wohl mit Deinem deutschen Schießsportverein und vor allem dem Verband reden müssen. Viel Glück ! :icon14:

Grüssle

SBine

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Ob das Folgende noch gilt weiss ich nicht, aber:

Mir ist ein Fall bekannt, wo eine WBK unter ähnlichen Bedingungen ausgestellt wurde.

Der Mensch kam allerdings aus einer Südamerikanischen Land zurück.

Er sagte mir damals, es gäbe da einen Passus, der lautet: (Sinngemäss)

"Wer mahr als zwei Jahre nicht nur zu Studienzwecken im Ausland war und dort legal Waffen erworben hat, der darf auch hier weiter machen"

evtl. mal beim FWR anfragen?

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Außerdem gibt es noch den Weg über §8 Abs 1 ein individuelles Bedürfnis nachzuweisen. Da du ja 2x die Woche Training nachweisen kannst würde ich diesen Weg schon mal in die engere Wahl ziehen.

bye knight

Das hat funktioniert :00000733: . Ich bekomme zwar die Sache wahrscheinlich nicht bis zum Umzugstermin durch <_< , werde aber die guten Stuecke hier aufbewahren (lassen) und mich mit der deutschen Buerokratie in D auseinandersetzen. Abholung erfolgt dann mit meinem naechsten Aufenthalt hier :s75:

Mal noch 'ne ganz dumme Frage: mein AR-15 hat einen "Collapsible Stock", d.h. man kann Ihn auf den Schuetzen bequem anpassen. Hier ein schneller Link zum Hersteller http://www.rockriverarms.com/item-detail.c...FTOKEN=72902575

Sieht eigentlich genauso aus, bis auf die Ausnahme, das "meine kleine" das "Light System" nicht hat (was ja in Dland sowieso absolut tabu ist) und die "Rear Sight" etwas anders ist. Ist das damit dann schon ein ganz boeser, verbotener Gegenstand in D (Magazin=downgrade auf 10 Patronen mal vorrausgesetzt)?

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Das hat funktioniert :00000733: . Ich bekomme zwar die Sache wahrscheinlich nicht bis zum Umzugstermin durch <_< , werde aber die guten Stuecke hier aufbewahren (lassen) und mich mit der deutschen Buerokratie in D auseinandersetzen. Abholung erfolgt dann mit meinem naechsten Aufenthalt hier :s75:

Mal noch 'ne ganz dumme Frage: mein AR-15 hat einen "Collapsible Stock", d.h. man kann Ihn auf den Schuetzen bequem anpassen. Hier ein schneller Link zum Hersteller http://www.rockriverarms.com/item-detail.c...FTOKEN=72902575

Sieht eigentlich genauso aus, bis auf die Ausnahme, das "meine kleine" das "Light System" nicht hat (was ja in Dland sowieso absolut tabu ist) und die "Rear Sight" etwas anders ist. Ist das damit dann schon ein ganz boeser, verbotener Gegenstand in D (Magazin=downgrade auf 10 Patronen mal vorrausgesetzt)?

Noe. Habe ich hier auch schon bei einigen Leuten gesehen. Klappschäfte sind ja auch erlaubt.

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