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IGNORED

Verhindern EU und Schengen ein liberaleres Waffenrecht?


Schwarzwälder

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Geschrieben

Ich bin ja nicht der große EU-Fan, aber Äusserungen von unserer versierten SB, die EU schreibe das Beduerfnisprinzip sowieso vor, wollte ich jetzt doch mal nachgehen.

1. EU -die derzeit gueltige Direktive Link teilt Feuerwaffen in die bekannten 4 kategorien A-D ein und regelt deren Erwerb und Besitz vereinfacht so:

A: Vollautomaten - Ausnahmegenehmigungen möglich

B: Halbautomaten - erlaubnispflichtig

C: Repetierer - meldepflichtig

D: Einzelladerflinten/BDF/VL: frei ab 18!

Ein Beduerfnisprinzip kennt die EU-Regelung nicht, Vollautomaten für Sammler wären durchaus machbar und v.a. auch das Führen:

Artikel 2

(1) Diese Richtlinie steht der Anwendung der einzelstaatlichen Bestimmungen über das Führen von Waffen, das Jagdrecht und über Sportschützenwettkämpfe nicht entgegen.

Fazit: Mit dieser EU-Regelung wären selbst recht liberale US-Regelungen einschliesslich verdecktem Führen möglich!

2. Schengen - Link zum Übereinkommen

Zur Kategorie A kommen Feuerwaffen dazu, "die üblicherweise als Kriegsschusswaffen" verwendet werden und auch nur auf Ausnahmegenehmigung erhältlich sein sollen.

Ansonsten findet sich das berüchtigte Bedürfnisprinzip neu im Artikel 83

Eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Feuerwaffe nach Artikel 80 darf einer Person nur erteilt werden,...

d) wenn der für den Erwerb oder Besitz einer Feuerwaffe angeführte Grund als triftig anzusehen ist.

Dieses Bedürfnisprinzip betrifft somit NICHT:

Artikel 81

...

a) lange Repetier-Feuerwaffen (>60 cm Lauf);

b ) lange Einzellader-Feuerwaffen mit gezogenem Lauf oder gezogenen Läufen;

c) kurze Einzellader-Feuerwaffen mit Randfeuerzündung mit einer Gesamtlänge von mehr als 28 cm;

d) bestimmte Halbautomaten (festes Magazin mit max 2 Schuss)

Fernerhin ist das Bedürfnis nicht auf Sport, Jagd oder Sammeln beschränkt, auch z.B. Selbstschutz wäre denkbar. Ob und wie das Bedürfnis nachgewiesen werden muss (z.B. blosses Ankreuzen auf einem Antragsformular oder der irrsinnige Krampf in D), wird auch nicht bestimmt und "triftig" heisst im englischen Schengentext abgeschwächt "legitimate"...

Auch im Schengenabkommen müssen Kat. D-Waffen, also z.B. eine Bockdoppelflinte, weder genehmigt noch registriert werden, ein Bedürfnis bräuchte es schon gar nicht!

Fazit: Weder die EU noch Schengen sind an den immer abartigeren Waffenrechtsverschärfungen in D schuld!

Der ganze Sportordnungskrampf, Anscheinswaffenkrampf, Aufbewahrungskrampf, der allermeiste Bedürfniskrampf, Führen/Transportkrampf, Wartefristen, 2/6-er Regelungen, Hausdurchsuchungsregelungen usw. sind Ausgeburten deutscher waffenfendlicher Bürokraten, die an der tiefbraunen Devise "so wenig Waffen wie möglich ins Volk" solange stur festhalten bis auch die letzte Waffe aus deutschem Privatbesitz verschwunden ist.

Grüsse,

Schwarzwälder

Geschrieben

Der ganze Sportordnungskrampf, Anscheinswaffenkrampf, Aufbewahrungskrampf, der allermeiste Bedürfniskrampf, Führen/Transportkrampf, Wartefristen, 2/6-er Regelungen, Hausdurchsuchungsregelungen usw. sind Ausgeburten deutscher waffenfendlicher Bürokraten, die an der tiefbraunen Devise "so wenig Waffen wie möglich ins Volk" solange stur festhalten bis auch die letzte Waffe aus deutschem Privatbesitz verschwunden ist.

Grüsse,

Schwarzwälder

Du hast dich leider verschrieben, es muss heissen:

solange stur festhalten bis auch die letzte legale Waffe aus deutschem Privatbesitz verschwunden ist.

PS: Du kannst dir ja das neue CH Waffg anschauen es ist Schengen kompatibel, für uns ein Horror aber für D ein Paradies.

Joker

Geschrieben

PS: Du kannst dir ja das neue CH Waffg anschauen es ist Schengen kompatibel, für uns ein Horror aber für D ein Paradies.

@Joker: Stimmt, aber in der SChweiz ist genau dasselbe gelaufen: Man hat Schengen lediglich als Aufhänger benutzt, das Waffengesetz zu verschärfen; auch in der Schweiz finden sich unnötige Verschärfungsvorschläge, die aufgrund Schengen so nicht notwendig wären.

Das ist genauso unredlich wie wenn in D "die EU" vorgeschoben wird, wenn#s um Verschärfungen geht.

Die EU und selbst noch Schengen liessen ein weit liberaleres WaffG in D zu!

Gruesse,

Schwarzwälder

Geschrieben

Fazit: Weder die EU noch Schengen sind an den immer abartigeren Waffenrechtsverschärfungen in D schuld!

Der ganze Sportordnungskrampf, Anscheinswaffenkrampf, Aufbewahrungskrampf, der allermeiste Bedürfniskrampf, Führen/Transportkrampf, Wartefristen, 2/6-er Regelungen, Hausdurchsuchungsregelungen usw. sind Ausgeburten deutscher waffenfendlicher Bürokraten [/b]

Das stimmt auch meiner Meinung nach.

Zwar verbürokratisiert die EU schon das eine oder andere. Aber in etlichen Rechtsbereichen (z.B. auch Landwirtschaft) gibt es Beispiele, wo es - bei genauem Hinschauen - gar nicht die EU-Regelungen sind, die restriktiv und überbürokratisch sind, sondern deren spezifisch deutsche Ausgestaltung und Umsetzung.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Das stimmt auch meiner Meinung nach.

Zwar verbürokratisiert die EU schon das eine oder andere. Aber in etlichen Rechtsbereichen (z.B. auch Landwirtschaft) gibt es Beispiele, wo es - bei genauem Hinschauen - gar nicht die EU-Regelungen sind, die restriktiv und überbürokratisch sind, sondern deren spezifisch deutsche Ausgestaltung und Umsetzung.

Gruß,

karlyman

So ist es, aber immerhin scheint die Strategie "unserer" Politiker ja aufzugehen und das blöde Volk schluckt dann die unpopulären Regelungen und gibt der EU die Schuld. Die deutschen Politiker bedauern dann zwar öffentlich, dass die öffentliche Meinung über die EU so schlecht ist, reiben sich aber heimlich die Hände und machen weiter wie bisher, und das Volk macht auch weiter wie bisher und lässt sich weiter von diesem erbärmlichen Gesindel für dumm verkaufen. Es lebe die Demokratie, in der jeder mitentscheiden kann, von wem er die nächsten paar Jahre betrogen und geschröpft wird!

Geschrieben

So ist es, aber immerhin scheint die Strategie "unserer" Politiker ja aufzugehen und das blöde Volk schluckt dann die unpopulären Regelungen und gibt der EU die Schuld.

Ja, aber diese Strategie sollten wir nicht durchgehen lassen. Wenn wir uns gewisse "vernünftige" Liberalisierungen wünschen, sollten wir die Politiker darauf ansprechen, unser Waffenrecht den EU-/Schengen-Vorschriften anzupassen und nicht weit über(!) selbige hinaus zu verschärfen.

Beispiel Vorderschaft-Repetierflinte: Nach EU-/Schengen-Vorgaben je nach Lauflänge eine Waffe der Katgeorie B (erlaubnispflichtig) oder C (nur meldepflichtig, beduerfnisfrei!) - bei uns demnächst aber sogar gänzlich verboten, wenn Gesamtlänge unter 95cm!

Warum wird bei uns weit über das EU-Waffenrecht hinaus verschärft? DAS sollen uns die Politiker mal erklären!

Grüsse,

Schwarzwälder

Geschrieben

Warum wird bei uns weit über das EU-Waffenrecht hinaus verschärft? DAS sollen uns die Politiker mal erklären!

Grüsse,

Schwarzwälder

Das ist so ähnlich wie mit dem berühmten "Antidiskriminierungsgesetz": Die EU zwingt zum Handeln, und wenn man dann schon mal dabei ist, dann macht man es eben richtig und nicht so stümperhaft wie die EU! Bei der ist ja sowieso die Reglementierung viel zu lückenhaft.

Und überhaupt: Wo kämen wir hin, wenn wir die EU-Regelungen einfach 1:1 übernähmen? Dann bräuchten wir ja den Bundestag gar nicht mehr und dann hätten wir ein paar 100 schwer zu vermittelnde, gering qualifizierte Arbeitslose mehr. :rotfl2:

Geschrieben

Übernommen wird genau das, was unseren Damen und Herren gerade in den Kram paßt. Alles andere ist ´Europa´ und wird zu Profilierungszwecken als Nachweis der eigenstaatlichkeit abgelehnt.

Frustrierte Grüße,

André

Geschrieben

Übernommen wird genau das, was unseren Damen und Herren gerade in den Kram paßt. Alles andere ist ´Europa´ und wird zu Profilierungszwecken als Nachweis der eigenstaatlichkeit abgelehnt.

Frustrierte Grüße,

André

...und das sollte man vor dem Verfassungsgericht anklagen. :huh:

Entweder, oder! - Wenn schon, denn schon... :unsure:

Geschrieben

... aber Äusserungen von unserer versierten SB, die EU schreibe das Beduerfnisprinzip sowieso vor, ...

Das "Bedürfnisprinzip" hat mit der EU wenig oder nichts zu tun, sondern ist eine deutsche Erfindung und wurde meines Wissens nach erstmalig im ersten deutschen Waffengesetz aus den zwanziger Jahren des vorigen Jahrhunderts formuliert. Alle anderen deutschen Waffengesetzte haben es mehr oder weniger übernommen.

Das genannte Waffengesetz ist das erste in Deutschland überhaupt, wenn man mal von dem "Gesetz über die Entwaffnung der Bevölkerung" absieht, das aber mit nichten die Bevölkerung entwaffnen wollte, sondern lediglich dafür sorgen sollte, dass die am Ende des ersten Weltkrieges "abhanden gekommenen" Militärwaffen (und das ging bis zu Maschinengewehren) aus Privatbesitz verschwinden sollten.

Selbst zu Zeiten des durchaus nicht liberalen Kaisers Wilhelm II gab es keine Gesetze, die den Besitz von und den Umgang mit Waffen regelten oder beschränkten.

Für Straftaten, bei denen Waffen eingesetzt wurden, war dann das Strafgesetzbuch zuständig, was in der Regel in diesen Fällen dann Zuchthausstrafen vorsah.

Geschrieben

Sagt mal kann man in Deutschland nichtmal dieses "Bedürfnisprinzip" abschaffen? Deshalb weil es wegen, als Beispiel dem Familienvater oder Bürger der durchschnittlich oder eben etwas unter dem Schnitt verdient nach mehrmonatigen sparen eben nicht ermöglicht einfach aus Sammlergründen eine Mauser C 96 oder Ari-Luger kaufen kann ohne damit regelmässig zu schiessen. Ich persönlich finde es echt unfair, das normalerweise nur Leute mit roter WBK solche schönen Sammlerwaffen kaufen können und nicht gezwungenermassen damit regelmässig schiessen müssen. Kommt noch hinzu das Leute mit roter WBK im Gegensatz zum normalen Bürger da stark priviligiert sind.

Leute die eine rote WBK haben sind doch allermeistens Leute die überdurchschnittlich verdienen oder Vermögen besitzen (müssen). Aber ein einfacher unbescholtener Bürger der keine rote WBK besitzt und eine oder zwei Sammlerwaffen kaufen möchte zum lieb haben und allenfalls 1-2 mal im Jahr damit zu schiessen, hat ja gar keine Möglichkeit in Deutschland dies legal zu tun. Das finde ich extrem unfair ja sogar diskriminierend das es da für den eher etwas schelchter verdienenden rechtschaffenden Mitbürger kaum Möglichkeiten gibt in den Besitz von Sammlerwaffen zu kommen (Erbe mal ausgenommen).

Ich begreife auch weshalb in Deutschland Dekomodelle und LEP-Modelle von tradionellen Sammlerwaffen so beliebt sind. Gibt ja sonst gar keine Möglichkeiten als Bürger ohne rote und oder grüne WBK an die einte oder andere Sammlerwaffe zu kommen. Dabei sorry das Wort ist es doch ein "Seich" schöne Sammlerwaffen zu zerstören in Deko oder schwer zu beschädigen indem man auf LEP umbaut.

Ich meine ich könnte in Deutschland keine 3 CH-Ordonnanzrevolver und eine FN 1906 einfach so besitzen weil sie mir gefallen und damit praktisch nicht schiessen. Wieso kann man in Deutschland nicht einfach ein paar Sammlerwaffen besitzen ohne rote und grüne WBK einafch weil es eben Menschen gibt die mit Sammmlerwaffen nicht schiessen wollen aber auch keine "riesen" Sammlung nach Gebiet oder Technik aufbauen wollen wie rote WBK vorschreibt.

Man müsste hier gerade deswegen mal dagegen protestieren und anschreiben deswegen, da es unfair ist Sammlerwaffen welche man eben nicht regelmässig schiessen möchte nur sog. priviligierten Bürgern mit roter WBK zu erlauben. Deshalb weg mit dem Bedürfnisprinzip dahingehend, denn alleine das Interesse an Sammlerwaffen sollte doch schon als Bedürfnis ausreichend sein.

Geschrieben
Sagt mal kann man in Deutschland nichtmal dieses "Bedürfnisprinzip" abschaffen?

Das versuchen wir doch schon seit Jahren. :D<_<

Als Schweizer kannst du wohl das ganze deutsche Waffengesetz nicht verstehen. Aber tröste Dich - hier versteht es auch keiner. ;)<_<

Geschrieben

Sagt mal kann man in Deutschland nichtmal dieses "Bedürfnisprinzip" abschaffen?

Der Bedürfnisregelung liegt das Leitprinzip "So wenige Waffen wie möglich ins Volk" zu Grunde. Privater Waffenbesitz ist in D kein grundlegendes Recht, sondern eine - bei Vorliegen ausreichender Begründung, konkret eines Bedürfnisses - gewährte Zulassung von Staates Gnaden.

Das obengenannte Prinzip ist im Kern (m.E.) eigentlich undemokratisch und es ist auch nicht nachvollziehbar, ob und wie es - etwa verglichen mit der schweizer Regelung - die öffentliche Sicherheit verbessert.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Bei der Politik, die Zur Zeit ganz Europa auf indische Lohnverhältinsse bringen möchte, hätte ich als Regierung Angst vor jedem Brotmesser.

Es ist nur das Stiften von Verwirrung zur Ablenkung von der Tagespolitik. Als Beispiel nehme ich Suizid. Man bringt sich ja nich um weil man eine Waffe hat sondern weil man keine Lösung mehr sieht. Die Bekämpfung der Kriminalität durch die Begrenzung der Schusswaffen bei legalen Besitzern ist auch so ein Witz. Auf Erfurt hat unsere Regierung wohl lange gewartet. Das Schulgesetz hat man auch geändert. Aber ohne Getöse.

Hier geht es nicht um die EU oder Schengen. Hier nutzen Wichtigtuer die Angst um zwei mal in den Bundestag zu kommen und eine rente zu kassieren, welche man mit Arbeit nicht bekommen kann.

Die "EU" gibt es nicht. Wir müssen nur den Mist umsetzen, den unsere eigenen Europaabgeordneten mit beschlossen haben.

Geschrieben

Die "EU" gibt es nicht. Wir müssen nur den Mist umsetzen, den unsere eigenen Europaabgeordneten mit beschlossen haben.

Wobei noch verschärfend hinzukommt, dass die Abgeordneten des EU-Parlaments eigentlich nur Dekoration sind, weil nämlich praktisch alle Entscheidungen vom Ministerrat beschlossen werden, und der besteht wiederum aus den Vertretern der nationalen Regierungen, wohlgemerkt "Regierungen" und nicht Parlamente, womit

1. das urdemokratische Prinzip der Gewaltenteilung ausgehebelt ist und

2. gerade die, welche so gern die EU für alles verantwortlich machen, was schief läuft oder unpopulär ist, selbst unmittelbar an den Entscheidungen beteiligt und damit verantwortlich sind.

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