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IGNORED

Alte Gelbe=neue Gelbe


elmar k

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

ich möcht ja nicht schon wieder mit dem Thema nerven aber:

habe seit 1993 die gelbe WBK,es wurde auch nie ein Zusatz oder ähnliches zugefügt.

Habe ein 22lfb EL Gewehr von privat gekauft.

Habe seit 2004 nichts auf die WBK eintragen lassen.

Der zuständige SB will mir die Waffe nicht eintragen,meint,ich brauche ein Bedürfnis vom Verband!

Gilt die alte gelbe WBK also nicht mehr,so wie sie mir 1993 ausgestellt wurde?

Habe eigentlich noch nie Probleme mit dem SB gehabt,aber irgentwie weiss ich jetzt nicht mehr weiter :confused:

Ach ja,wohne in NRW...

elmar k

Geschrieben

Hallo Elmar k

deine alte Gelbe WBK ist weiterhin gültig. Der SB muß dir eine EL Büchse eintragen. Kauf einfach das Teil, füll das Formblatt zum Anmelden aus und gib es mit der alten Gelben WBK bei deinem SB ab. Die Begründung zum Nichteintrag möchte ich sehen und würde gegen das WaffG verstoßen.

Laß dich auch nicht darauf ein, die alte Gelbe WBK mit einem Bedürfnis vom Verband umschreiben zu lassen. In diesem Fall bestehe auf eine komplett neue Gelbe WBK nach §14 Abs 4. Die alte hat Vorteile.

Steven

Geschrieben

Hallo Elmar k

deine alte Gelbe WBK ist weiterhin gültig. Der SB muß dir eine EL Büchse eintragen. Kauf einfach das Teil, füll das Formblatt zum Anmelden aus und gib es mit der alten Gelben WBK bei deinem SB ab. Die Begründung zum Nichteintrag möchte ich sehen und würde gegen das WaffG verstoßen.

Laß dich auch nicht darauf ein, die alte Gelbe WBK mit einem Bedürfnis vom Verband umschreiben zu lassen. In diesem Fall bestehe auf eine komplett neue Gelbe WBK nach §14 Abs 4. Die alte hat Vorteile.

Steven

Aber nur in Bezug auf Einzellader - ich würde keinen schönen Chile Mauser oder Persien Mauser kastrieren lassen, :angry2: nur um die alte Gelbe zu behalten. Die neue Gelbe ist auch nicht ohne. :) Und mal ganz ehrlich - wer kauft sich mehr als 2 Teile im halben Jahr. Vielleicht zu Anfang etwas Gewöhnungsbedürftig, aber irgendwann ist der Schrank voll und die Gattingemahlin :wub: meckert - dann tritt wohl jeder - ich auch - kürzer. :s75:

Willi

Geschrieben

Die neue Gelbe ist auch nicht ohne.

Genau und deswegen kann man sich neben der alten Gelben ja auch noch eine neue Gelbe ausstellen lassen. Es steht ja nirgendwo geschrieben, das man nur eine gelbe WBK haben darf.

Geschrieben

Aber nur in Bezug auf Einzellader - ich würde keinen schönen Chile Mauser oder Persien Mauser kastrieren lassen, :angry2: nur um die alte Gelbe zu behalten. Die neue Gelbe ist auch nicht ohne. :) Und mal ganz ehrlich - wer kauft sich mehr als 2 Teile im halben Jahr. Vielleicht zu Anfang etwas Gewöhnungsbedürftig, aber irgendwann ist der Schrank voll und die Gattingemahlin :wub: meckert - dann tritt wohl jeder - ich auch - kürzer. :s75:

Willi

ist auch nur ne alte Anschütz 54 die ich gekauft habe,wie gesagt habe ich seit 2004 auch nichts mehr gekauft,ich bin halt davon ausgegangen,dass ich nicht so ein Theater gibt...ausserdem bin ich Single,da meckert keiner :s75:

...bald ist auch meine 6BR bei Pete L. fertig,dann geht das gleiche von vorne los...

so long

elmar k

Geschrieben

ehrlich - wer kauft sich mehr als 2 Teile im halben Jahr.

Hallo

ICH!!!!

Auch wenn mir zwei reichen würden, ist doch wohl der Wille des Gesetzgebers ausschlaggebend. Das dieser Wille von den Steegmanns dieser Nation mit Füßen getreten wird, ist doch wohl der Hammer. Wir bräuchten mehr Verheugens.

Steven

Geschrieben

Und mal ganz ehrlich - wer kauft sich mehr als 2 Teile im halben Jahr.

:angry2:

Und wenn ich mir nun mal 3 Unterhebler für A, B, und C kaufen will und leisten kann?

Und meine SpoPi kostet auch einen Warteplatz. :contra:

Also das nervt schon ohne Ende.

Die Schnäppchenjagd auf egun macht auch nur halb so viel Spass, wenn man immer erst betteln muss, dass der Verkäufer die Waffe noch 14 Monate für einen aufbewahrt :traurig_16:

Wollt ich nur mal loswerden

Geschrieben

:angry2:

Und wenn ich mir nun mal 3 Unterhebler für A, B, und C kaufen will und leisten kann?

Und meine SpoPi kostet auch einen Warteplatz. :contra:

Also das nervt schon ohne Ende.

Die Schnäppchenjagd auf egun macht auch nur halb so viel Spass, wenn man immer erst betteln muss, dass der Verkäufer die Waffe noch 14 Monate für einen aufbewahrt :traurig_16:

Wollt ich nur mal loswerden

Rechne doch mal nach: 4 Waffen - Wartezeit 6 Monate, das heißt, wenn Du zwei gekauft hast mußt du mit den nächsten beiden nur 6 Monate und nicht 14 warten. :) Das entschäft doch die Problematik ungemein. :s75: willi

Geschrieben

Hi,

nach langem Lesen möchte auch ich einmal ´was posten. Eine alte gelbe WBK kann nicht in eine neue Gelbe umgeschrieben werden. Ich nehme an, dass das PP Münster sich lediglich an einen der vielen NRW-Erlasse hält.

Dort steht so in etwa geschrieben, dass die Grundsätze für den Waffenerwerb von Sportschützen auf Neu-Gelb ebenfalls im Rahmen des Neuerwerbs von Waffen auf die sog. Altfälle anzuwenden ist. Also ist ein Bedürfnisnachweis erforderlich.

Gruß

Rumpelstilzchen :)

Geschrieben

Das entschäft doch die Problematik ungemein.

Ich bin doch nicht so doof und schreib hier alle Waffen rein die ich kaufe, kaufen will, schon fest geplant hab zu kaufen etc. B)

Glaub mir einfach, einer muss 14 Monate warten bis sein Schrank leerer wird :heuldoch:

Und dabei ginge es auch gleich.

Dummerweise werden halt keine alten Gelben ohne ESG mehr ausgestellt. :contra:

:s75:

Geschrieben

Hi,

nach langem Lesen möchte auch ich einmal ´was posten. Eine alte gelbe WBK kann nicht in eine neue Gelbe umgeschrieben werden. Ich nehme an, dass das PP Münster sich lediglich an einen der vielen NRW-Erlasse hält.

Dort steht so in etwa geschrieben, dass die Grundsätze für den Waffenerwerb von Sportschützen auf Neu-Gelb ebenfalls im Rahmen des Neuerwerbs von Waffen auf die sog. Altfälle anzuwenden ist. Also ist ein Bedürfnisnachweis erforderlich.

Gruß

Rumpelstilzchen :)

Mag ja sein, daß der Erlaß sich so liest, aber dennoch hält elmer k einen begünstigenden Verwaltungsakt in den Händen, der nie und nimmer zuvor zurückgenommen worden ist. Und wie so eine Rücknahme vonstatten zu gehen hat, läßt sich auch für die Mitarbeiter eines PP im VerwVerfG nachlesen, das auch in dieser Kreisfreien Stadt seine Gültigkeit hat.

Käufer und Überlasser haben, so, wie sie gehandelt haben, auf die Rechtskraft dieses gelben Papiers vertraut.

Sollten seitens des PP der Kreisfreien Stadt tatsächlich Ängste bezüglich der Inneren Sicherheit aufkommen, wenn jemand auf die Alte Gelbe WBK einen KK-Einzellader erwirbt, dann müßten nach Bekanntwerden eines dahingehenden Erlasses des IMi NRW sämtliche Alte Gelbe WBK als begünstigende Verwaltungsakte zurückgenommen werden. Und nicht erst warten, bis ein "Kunde" im Büro erscheint und ihn dann doof dastehen lassen. Aber ein solches Vorgehen macht ja auch Arbeit. Und man kann sich eine Menge Ärger einhandeln, wenn man sich mit dem Mob einläßt. Also lieber mal ein wenig einzelne Bürger ins Boxhorn jagen.

Der Clou an der Sache: 2004 wurde klaglos ein EL eingetragen und wenn unser Freund vor Monaten, im Vertrauen auf die bestehende Rechtskraft des Gelben Lappens, eine teure Büchse in Auftrag gegeben hat, wer kommt dann für den daraus möglicherweise entstehenden Schaden auf? Ich muß als Inhaber eines behördlichen Papiers, daß mir unbefristet (!) erteilt worden ist, nicht jedesmal nachfragen, ob das Ding noch seine Gültigkeit hat.

Ich frage auch nicht jedesmal, bevor ich ins Auto steige, ob mein Führerschein noch gültig ist.

Geschrieben

Hi,

nach langem Lesen möchte auch ich einmal ´was posten. Eine alte gelbe WBK kann nicht in eine neue Gelbe umgeschrieben werden. Ich nehme an, dass das PP Münster sich lediglich an einen der vielen NRW-Erlasse hält.

Dort steht so in etwa geschrieben, dass die Grundsätze für den Waffenerwerb von Sportschützen auf Neu-Gelb ebenfalls im Rahmen des Neuerwerbs von Waffen auf die sog. Altfälle anzuwenden ist. Also ist ein Bedürfnisnachweis erforderlich.

Gruß

Rumpelstilzchen :)

Ach wie gut, daß niemand weiß...

Herzlich willkommen im Forum, Rumpelststilchen:

So ein Erlaß hat aber nicht die geringste Außenwirkung sondern stellt ledigliche eine interne Dienstanweisung dar, so zumindest im Verwaltungsrecht.

Und einen derartigen Erlaß, so er denn existiert, kann sich der Imi oder SB der Behörde an die Klotür nageln.

Tatsache ist, daß elmerK einen begünstigenden Verwaltungsakt in den Händen hält, der bisher noch nicht zurückgenommen worden ist. Dafür aber ist ein entsprechendes Verfahren notwendig, mit Anhörung und dem ganzen üblichen Brimborium. Und natürlich auch mit dem entsprechenden Widerspruchsverfahren, daß sich jemand, der sich in dieser Lage befindet,wohl nicht nehmen lassen wird, wenn er schlau ist.

Nach wie vor gilt hier in NRW noch immer das WaffG, daß ja Bundesrecht ist und nach wie vor gelten auch bei gewissen Behörden die auf dem GG beruhenden Grundsätze des staatlichen Verwaltungshandelns.

Wir wollen das hier nicht breittreten, Feind könnte ja mitlesen ;););) , gell, Rumpelstilzchen...

ach wie gut, daß niemand weiß

oder

ach wie gut, daß niemand zu wissen glaubt.

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