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IGNORED

Rechtsgrundlage Waffen U-Bahn Wache


U_H_K

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

beim Wies´n Besuch in München ist mir aufgefallen, daß die U-Bahnwache im Gegensatz zur S-Bahnwache Waffen tragen. Ich habe mich gefragt auf welcher Rechtsgrundlage das geschieht, bin aber zu keinem Ergebnis bekommen, Hausrecht? Dann dürfte aber nur Notwehr die Grundlage für den eventuellen Waffengebrauch sein, oder? Hoheitlicher Auftrag? Kann ich mir bei einem privatrechtlichen Unternehmen schwer vorstellen. Vielleicht hat hier jemand das entsprechende Wissen und kann mich etwas schlauer machen :D

Geschrieben

Pffffffffffffffff, grübel.

Die U - Bahn ist KEIN Volksfest (Veranstaltung) o.ä. d.h. Schlagwaffen fallen dort nicht unter das Waffengesetz.

Der Wachmann ist rechtlich wie ein Jedermann, d.h. er müsste in der U-Bahn Schlagwaffen tragen dürfen.

Aber ich hab ja keine Ahnung.

Geschrieben

Hallo, dann Frage ich mich aber, was gemäß §28 hier am Objekt gefährdet ist. Sind eventuelle Sachbeschädigungen ein Grund zum Waffentragen? :confused:

Geschrieben

Hallo, dann Frage ich mich aber, was gemäß §28 hier am Objekt gefährdet ist. Sind eventuelle Sachbeschädigungen ein Grund zum Waffentragen? :confused:

Wie wäre es mit Angst vor Terroristen?

Nur mal so als Beispiel.

Geschrieben

Hi!

Von was für Waffen sprechen wir hier denn?

Benelli M4 mit 00-Buckshot oder Pfefferspray,E-shocker und Schlagstock??? :rotfl2:

Macht ja schon einen Unterschied, denk ich mal.

Nur mal so zur Info.

Gruß EM

Geschrieben

Hallo,

Waffen haben die schon in den 90ern getragen, als man überall noch Naiv-Blauäugig war, was Terrorismus anging.

Ich möchte nicht in der Nähe sein, wenn ein (Vollmantelgeschoß???) abgefeuert wird.

Sind Taser in Deutschland eigentlich verboten? Ich halte die Dinger für wesentlich besser, wenn es um Szenarien wie eine U-Bahn oder dergl. geht.

Ich erinnere mich auch an das Video mit den Neonazis in Wismar. Die Polizei konnte nicht viel Ausrichten, da sie Schwelle zum Schußwaffeneinsatz wohl höher angesetzt wird, als die dortige Bedrohungslage.

Selbst wenn geschossen wird, hat diese Neo-Nazi-Szene einen Märtyrer.

Durch einen Taser fällt die Person zu Boden und wird sofort handlungsunfähig. Egal, wie kräftig, betrunken, stoned oder sonst was. (Siehe hier)Meines Erachtens wesentlich wirkunksvoller als eine Waffe. Natürlich hat auch ein Taser Gefahren, aber wenn man bedenkt, das dadurch ein Schußwaffeneinsatz verhindert wird, minimal.

Unsere Polizei sollte Taser zusätzlich zu den bereits vorhanden Waffen führen!

TheHun

Geschrieben

Ich habe mich gefragt auf welcher Rechtsgrundlage das geschieht

Schau mal hier.

Rechtsgrundlage ist meiner Meinung nach der Waffenschein.

Quizfrage: Werden hier die selben Maßstäbe angelegt, wie beim Ottonormalbürger? Einmal dürft ihr raten....

Als ich vor Jahren mal auf dem Oktoberfest war, ist die Polizei dort mit MP5 unterwegs gewesen. Ist natürlich die optimale Waffe für so eine Großveranstalltung.

bye knight

Geschrieben

@ knight: Die gehen nicht mit der MP5 spazieren, um sie einzusetzen. Die Entscheidungsträger denken halt, daß ein potentieller Terrorist sich von einer Vollautoflitsche eher abschrecken läßt als von einer kleinen Pistole. Nebenbei ist die MP5 nicht auf Dauerfeuer beschränkt, und hat eine längere Visierlinie, was wiederum dem Umfeld im Fall der Fälle zu gute kommen könnte.

@ The Hun: Für Privatpersonen sind Taser verboten (bzw. waffenscheinpflichtig, ist ja fast das selbe). Bei der Polizei habe ich es noch nie gesehen, aber ich lebe auch in einer friedlichen Stadt ;).

Geschrieben

Unsere Polizei sollte Taser zusätzlich zu den bereits vorhanden Waffen führen!

Moin!

Kann mich entsinnen, daß es darüber auch deftige Debatten gibt, denn ob so ein Ding eine wirklich gute Idee ist bezweifeln doch einige. Stichwort "Hemmschwelle".

Grüße

-Matze-

Geschrieben

Waffen haben die schon in den 90ern getragen, als man überall noch Naiv-Blauäugig war, was Terrorismus anging.

Bewaffnet waren die schon in den seit den 70er Jahren.

Karl

Geschrieben

Wenn DIE STADT München vor dem SB des Ordnungsamtes München ihrer Angst vor irgendwas Ausdruck verleiht, so dürfte das sehr überzeugend (glaubhaftmachend) wirken.

Sind die Wachleute nicht eh vom Ordnungsamt? Ich weiß von mehreren Stadten das dort das Ordnungsamt eigene "Polizisten" hat, die wohl weitaus mehr Rechte haben als ein normaler Wachmann von einer belibigen Wach- und Schließgesellschaft.

Geschrieben

Moin!

Kann mich entsinnen, daß es darüber auch deftige Debatten gibt, denn ob so ein Ding eine wirklich gute Idee ist bezweifeln doch einige. Stichwort "Hemmschwelle".

Grüße

-Matze-

Verstehe ich nicht! Ein Taser ist in meinen Augen eine nicht tödliche Möglichkeit, ohne mögliche Kollateralschäden einen Schußwaffeneinsatz zu verhindern.

Wo ist das Problem?

TheHun

Geschrieben

Moin!

Schon erschreckend was hier so erzählt wird.

Nur zur Info:

Ich bin Inhaber eines Sicherheitsunternehmens und wir führen sehr oft Schusswaffen (auch) im Objektschutz! Dies geschieht dann auch im öffentlichen Bereich. Deswegen brauchen wir einen Waffenschein dafür. Bedürfnis hier kann verschieden sein. Aber immer: "weil der Sicherheitsmitarbeiter über das Normalmass hinaus bei dieser Arbeit gefährdet ist"!

Zum Thema Taser:

Vorsicht! Gibt auch Fälle wo er nicht funktioniert hat. Wir vertrauen immer auf Pfefferspray. Ist zwar auch nicht 100%Wirkung aber: einfach, günstig, unkompliziert und man brauch keinen WS (wie beim Taser)!

Gruß

Geschrieben
Wir vertrauen immer auf Pfefferspray. Ist zwar auch nicht 100%Wirkung aber: einfach, günstig, unkompliziert und man brauch keinen WS (wie beim Taser)!

Gruß

... und keine Ausnahmegenehmigung nach § 42 Abs. 2 WaffG. :)

Geschrieben

Wie? Keine Sachkunde gemacht...?

Heinrich

Doch. <_< Du auch? :)

Denn könnte es vielleicht sein, das DU hier was verwechselst? :o

Tipp: Denk mal Pfefferspray vs. CS-Gas. :icon14:

Taser sind IMHO in D waffenscheinpflichtig (da Schusswaffe).

Normale Elektroschocker müssen (eigentlich) ein Prüfzeichen aufweisen, aber es gilt immer noch die Übergangsvorschrift. (Vereinfachend dargestellt)

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