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IGNORED

Voreintrag nur nach erneuter Zuverlässigkeitsprüfung?


Tauschi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Servus Leutz,

ich komm gerade ein wenig verblufft aus meinem zuständigen Landratsamt. Ich bin mit meiner grünen WBK und der Bedürfnisbescheinigung des Verbandes `reingelatscht, und wollte mir mal eben `nen Voreintrag für eine Repetierflinte abholen.

Die Dame vom Amt liess mich eiskalt abblitzen :s76: Sie sagte: "Da die letzte Zuverlässigkeitsprüfung länger als ein Jahr her ist, gibt`s jetzt keinen Eintrag. Erst nach erneuter Prüfung. Wir schreiben Sie dann an."

Auf meinen Einwand, dass ich ja sowieso schon einen Schrank voller Sportgeräte besässe und mir ja die grüne WBK von Amts wegen auch nicht abgenommen wurde, ging sie nicht näher ein.

Wenn ich mich recht entsinne, erfolgt doch sowieso alle drei Jahre die Zuverlässigkeitsüberprüfung des WBK Inhabers. Wieso woll`n die das hier praktisch jährlich :confused:

Bitte um Erleuchtung

Gruß Tauschi

Geschrieben

Und genau das stimmt so pauschal nicht ! <_<

Wird überall anders gehandhabt. Das liegt daran, dass manche (tendenziell misstrauische) Behörden den Voreintrag als "Erteilung einer Erlaubnis" ansehen, andere wiederum das nur bei Erteilung einer WBK, eines MES, eines EFP, eines WS bzw. KWS oder einer Schießerlaubnis tun.

Meines Erachtens ist für "zwischendurch" keine erneute Prüfung erforderlich, denn dafür ist - wie Tauschi bereits sagt - die Regelprüfung da.

Geschrieben

Hallo Tauschi

MilDot hat recht, wenn der letzte Zuverlässigkeitsüberprüfung mehr als 6 Monate alt is muß ´ne neue gemacht werden.

Abgesehen davon daß die sowieso alle 5 Jahre gemacht wird.

Könnte ja sein daß du ein schlimmer Finger geworden bist :c))))

so long

Berta

Geschrieben
Und genau das stimmt so pauschal nicht ! <_<

Richtig !

Wird überall anders gehandhabt.

Ärgerlich - aber richtig !

Letztlich aufgrund der Tatsache , daß es EIN WaffG gibt und ALLE Bürger gleich vor dem Gesetz sein sollten , wieder mal ein Beispiel für Behördenwillkür bzw. zuviel Ermessensspielraum :peinlich:

Meines Erachtens ist für "zwischendurch" keine erneute Prüfung erforderlich, denn dafür ist - wie Tauschi bereits sagt - die Regelprüfung da.

Auch richtig !

Und wer auf Neue Gelbe eine weitere Waffe erwirbt wird auch nicht extra überprüft :rolleyes: .

Ein weiteres von vielen Beispielen für die Art täglich praktizierten zweifelhaften Rechts durch ein mangelhaftes Gesetz , eine ungenügende VO , eine fehlende und die Verwaltung bindende EINDEUTIGE VV .

Es ist und bleibt ein Ärgernis mit diesem Gesetz ;)

Mouche

Geschrieben

Besten Dank für die Antworten :)

Paradox ist wirklich, egal was man für waffenrechtliche Fragen hat - Die Antworten sind nie eindeutig und können`s wohl auch nicht sein.

Vielleicht kommt ja tatsächlich bald eine allgemeingültige VV. Jetzt nachdem sich nicht mehr jeder Landespopler darin verewigen kann :icon14: Die Hoffnung stirbt zuletzt ;)

Ciao Tauschi

Geschrieben

Auch eine einheitliche VwV ändert daran nicht so viel, wie man sich wünschen würde. Wir haben ja eine solche seit langer Zeit, die in weiten Teilen auch aktuell anwendbar ist und selbst mit dieser gab es früher höchst unterschiedliche Auslegungen der Rechtslage.

Es gibt nur zwei Möglichkeiten: entweder mit brachialer Regelungswut alles und wirklich alles haarklein regeln (was zurecht von großen Teilen der Bevölkerung so nicht gewünscht ist) oder mit dem Ermessensspielraum der Regelungslücken leben... :rolleyes:

Viele SB sollten sich vielleicht mal wieder auf den alten Leitsatz "so wenig wie möglich und so viel wie nötig" besinnen, denn nur damit sind beide Seiten zufriedengestellt.

Geschrieben

Auch eine einheitliche VwV ändert daran nicht so viel, wie man sich wünschen würde. Wir haben ja eine solche seit langer Zeit, die in weiten Teilen auch aktuell anwendbar ist und selbst mit dieser gab es früher höchst unterschiedliche Auslegungen der Rechtslage.

Es gibt nur zwei Möglichkeiten: entweder mit brachialer Regelungswut alles und wirklich alles haarklein regeln (was zurecht von großen Teilen der Bevölkerung so nicht gewünscht ist) oder mit dem Ermessensspielraum der Regelungslücken leben... :rolleyes:

Viele SB sollten sich vielleicht mal wieder auf den alten Leitsatz "so wenig wie möglich und so viel wie nötig" besinnen, denn nur damit sind beide Seiten zufriedengestellt.

Absolut richtig

Ranninger

Geschrieben

Absolut richtig

Ranninger

.....oder , zumindest derzeit , das kleinere Übel :D -

und je nach Bundesland teilweise durchaus erträglich :) . An ENNNNNNERRRRRRRWEEEEHHH denk ich da aber nicht :rolleyes: .................................

Geschrieben

Hi Tauschi,

ich wollte auch mal eben ganz "Locker" noch ne 9 mm eingetragen bekommen.................alles dabei......und was soll ich sagen.......ne,ne Herr...................ich muss das ja genau Prüfen, evtl. müssen Sie eine Ihrer vorhandenen Kurzwaffen veräussern :bud:

Der nächste Schritt wird dann wohl die Zuverlässigkeit sein... die da wieder ne weile dauert....und und und und und und und und ...tztztztztzt auf den Bescheid freu ich mich jetzt schon :bud::bud:

Aber der SB ist eh..............mir fällt der passende Begriff für derartige Menschen nicht ein :wub:

Geschrieben

Hi Tauschi,

ich wollte auch mal eben ganz "Locker" noch ne 9 mm eingetragen bekommen.................alles dabei......und was soll ich sagen.......ne,ne Herr...................ich muss das ja genau Prüfen, evtl. müssen Sie eine Ihrer vorhandenen Kurzwaffen veräussern :bud:

Wenn dein SB ernsthaft verlangt, dass du eine deiner vorhandenen Kurzwaffen verkaufen musst, bevor er dir eine neue KW einträgt, dann wirst du ihm hoffentlich kräftig einen auf den Deckel geben (Vorsicht: nicht wörtlich nehmen :D).

Geschrieben

Hey Beasty........natürlich nicht :D bin doch zuverlässig :wub:

Der soll einfach nur seinen Job machen...............aber selbst damit hat er Probleme.

Aber ich helfe ihm dabei :bud:

Geschrieben

Ein weiteres von vielen Beispielen für die Art täglich praktizierten zweifelhaften Rechts durch ein mangelhaftes Gesetz , eine ungenügende VO , eine fehlende und die Verwaltung bindende EINDEUTIGE VV .

Dir gibt es wohl immer noch nicht genug gesetzliche Regelungen? Muß denn wirklich jeder Sch..ß ausführlich im Gesetz geregelt sein? Was ist der Gewinn? Eine gesetzliche Regelung wird immer die ungünstigst mögliche sein.

Geschrieben

Dir gibt es wohl immer noch nicht genug gesetzliche Regelungen?

Das ist ein ziemlich alberner Einwurf :P

Muß denn wirklich jeder Sch..ß ausführlich im Gesetz geregelt sein? Was ist der Gewinn? Eine gesetzliche Regelung wird immer die ungünstigst mögliche sein.

Ist es besser , vom "Wohlwollen" und der "Auslegungsfähigkeit" , der "Interpretationslust" und "Persönlichkeitsstruktur" eines Beamten abhängig zu sein :rolleyes: - entweder runterschlucken zu müssen oder ständig zu Gerichte zu rennen :confused: .

Bei einigermaßen vernünftigem Umgang und Anwendung bzw. Auslegung der Gesetze bedürfte es sicher keiner Regelung bis ins Detail , in der Praxis kann man mit dem , was da z.B. in Bayern und BW so üblicherweise abgeht , durchaus leben ;) -

aber hast Du nicht gerade HIER in WO mitbekommen , was da in anderen Bundesländern so abgeht ?

Deine Ablehnung einheitlicher Regeln würde aus MEINER Sicht in letzter Konsequenz bedeuten " Was jucken mich die Vorgänge in NRW - ich als Württemberger komm ganz gut klar"

Ist doch wohl auch nicht doll , SO zu denken B)

Mouche

Geschrieben

aber hast Du nicht gerade HIER in WO mitbekommen , was da in anderen Bundesländern so abgeht ?

Von "abgehen" kann man im vorliegenden Fall ja nicht gerade sprechen. Das wird hier bei uns genauso gehandhabt.

Was ist denn so schlimm an der Zuverlässigkeitsprüfung? Geht die Welt wirklich unter, weil er eine Woche auf den Voreintrag warten muß?

Man kann sich auch Probleme selbst machen, wenn man keine hat.

Geschrieben

Nein nein,

davon geht die Welt nicht unter :) Ich wunderte mich nur über das Procedere. Wenn ich keinen neuen Eintrag gewollt hätte, wär ich erst in gut zwei Jahren wieder auf Zuverlässigkeit geprüft worden. Die Bestandssportgeräte sind aber trotzdem da - Meine Frau nennt das das "Zuverlässigkeitsparadoxon" :D

Gruß Tauschi

Geschrieben

Servus Leutz,

ich komm gerade ein wenig verblufft aus meinem zuständigen Landratsamt. Ich bin mit meiner grünen WBK und der Bedürfnisbescheinigung des Verbandes `reingelatscht, und wollte mir mal eben `nen Voreintrag für eine Repetierflinte abholen.

Die Dame vom Amt liess mich eiskalt abblitzen :s76: Sie sagte: "Da die letzte Zuverlässigkeitsprüfung länger als ein Jahr her ist, gibt`s jetzt keinen Eintrag. Erst nach erneuter Prüfung. Wir schreiben Sie dann an."

Auf meinen Einwand, dass ich ja sowieso schon einen Schrank voller Sportgeräte besässe und mir ja die grüne WBK von Amts wegen auch nicht abgenommen wurde, ging sie nicht näher ein.

Wenn ich mich recht entsinne, erfolgt doch sowieso alle drei Jahre die Zuverlässigkeitsüberprüfung des WBK Inhabers. Wieso woll`n die das hier praktisch jährlich :confused:

Bitte um Erleuchtung

Gruß Tauschi

Hi

Habe mir letztens die 3 Kurze gekauft( frage aber nicht nach den Gebühren :traurig_16: ) .....und bei mir ist es ohne Zuverlässigkeitsüberprüfung abgelaufen.....

die Bedürfnisbescheinigung vorgelegt mit Antrag der Kurze die ich erwerben möchte, den Eintrag bekommen und die Waffe abgeholt.....

Gruß Norbert

Geschrieben

Viele SB sollten sich vielleicht mal wieder auf den alten Leitsatz "so wenig wie möglich und so viel wie nötig" besinnen, denn nur damit sind beide Seiten zufriedengestellt.

Hier möchte ich mal ein groooo?es Lob für einen SB aussprechen!!!!

SBiene, du bist wirklich so wie man sich einen SB nur wünschen kann. Endlich eine die es aus der richtigen Sicht sieht.

Schade, dass DU nicht in Augsburg bist. Meine ist nämlich :kotz: .

Könntest du dich nicht versetzen lassen :pro::pro:

Mach weiter so.

Gruß

Letti

Geschrieben

Nein nein,

davon geht die Welt nicht unter :) Ich wunderte mich nur über das Procedere. Wenn ich keinen neuen Eintrag gewollt hätte, wär ich erst in gut zwei Jahren wieder auf Zuverlässigkeit geprüft worden. Die Bestandssportgeräte sind aber trotzdem da - Meine Frau nennt das das "Zuverlässigkeitsparadoxon" :D

Gruß Tauschi

Immer dran denken, daß im Waffengesetz eine Überprüfung der Zuverlässigkeit mindestens alle 3 Jahre vorgeschrieben ist. Da steht nix davon drin, daß die Behörde nicht beliebig oft überprüfen dürfte.

Geschrieben

Immer dran denken, daß im Waffengesetz eine Überprüfung der Zuverlässigkeit mindestens alle 3 Jahre vorgeschrieben ist. Da steht nix davon drin, daß die Behörde nicht beliebig oft überprüfen dürfte.

Jo, das ist doch gerade das paradoxe. Wenn ich routinemässig jährlich geprüft würde, was mir ja wurscht wäre, hätte ich jetzt meinen Voreintrag. Dann wäre die Zuverlässigkeit immer frisch und es wär irgendwie logisch. Dann hätt ich auch nicht gemault.....

Gruß Tauschi

P.S. Ich bin übrigens mit unserer Gesetzgebung sehr zufrieden. Auch die behördliche Prüfung der Zuverlässigkeit ist für mich unproblematisch und notwendig.

Geschrieben

Es gibt auch SB, die vor einem neuen Voreintrag jeweils nur eine ZStV-Auskunft zu laufenden Strafverfahren einholen. Die Auskunft gibts online in ca. 90 Minuten und stellt deshalb keine große Zeitverzögerung dar, wenn der Kunde nicht direkt im Büro sitzt und dann erst mal zehn Kaffee trinken muss, bis die Auskunft da ist..

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