Zum Inhalt springen
IGNORED

Sport-WBK-Waffe für die Jagd verwenden?


strela

Empfohlene Beiträge

Jennerwein und Carcano haben vollumfaenglich Recht. alles andere ist nur krude Phantasie, die man sonst bloss bei Ministerialbuerokraten in NRWs Innnenministerium findet.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Jennerwein hat - wie meistens - recht, Einzelgänger unrecht.

Carcano

Ich bin ein Mann, der Fehler gerne zugibt! Entschuldigt bitte, aber es wurde mir so von meinem Sachbearbeiter eingebleut! Carcano, kannst Du mir noch kurz eine Erklärung geben, damit ich diesen falschen Gedanken aus meinem doch kleinen Kopf bekomme? Gerne auch PM!

Es grüßt ein beschämter

Einzelgänger :s75:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Jennerwein hat - wie meistens - recht, Einzelgänger unrecht.

Carcano

Hallo. Habe eine Frage was steht in einer Wbk eines Sportschützen bei der Waffenart ? Das Wort" Sport" welches bei Jagdlichen oder Dienstlich geführten und Erworbennen fehlt.Wenn ich mich nicht Irre. Deshalb Schaut doch erst einmal in Eure Wbk :) Gruß aldo...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

2 kleine Fragen noch:

1. Dass der Jäger seine Jagdwaffen auch sportlich einsetzen darf, kann ich nachvollziehen. Aber gilt dies dann auch ohne jagdliche Konfiguration, d.h. darf ein Jäger bei seiner auf 2 Schuss begrenzten SL-Langwaffe mal eben die Magazinsperre entfernen und z.B. bei einem IPSC-Flinten oder Gewehr-Wettbewerb mitschiessen?

2. Wenn ein SPortschütze einen Jägerkurs beginnt, kann er sich dann eine BDF auf WBK alt gelb holen und mit Sportschuetzen-WBK Jägerkurs und später auch Jagd betreiben, oder sollte er da aus Gruenden der Rechtssicherheit lieber eine solche Flinte für Jagdscheinanwärter auf WBK grün beantragen?

Gruß und danke,

Schwarzwälder

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

2 kleine Fragen noch:

1. Dass der Jäger seine Jagdwaffen auch sportlich einsetzen darf, kann ich nachvollziehen. Aber gilt dies dann auch ohne jagdliche Konfiguration, d.h. darf ein Jäger bei seiner auf 2 Schuss begrenzten SL-Langwaffe mal eben die Magazinsperre entfernen und z.B. bei einem IPSC-Flinten oder Gewehr-Wettbewerb mitschiessen?

Ja, vorausgesetzt es stehen nicht andere Vorschriften (z. B. §6 AWaffV) dagegen.

Wobei ich Magazinsperren, welche sich entfernen lassen für zweifelhaft halte, wenn es um den Schuß auf Wild geht. Das Magazin als solches kann halt immer noch mehr als 2 Schuß aufnehmen. Ein Stück Holz oder Kunststoff, welches man anstatt der Patronen ins Magazin legt ändert daran nichts. Die Formulierung des BJG ist in diesem Punkt doch recht eindeutig.

2. Wenn ein SPortschütze einen Jägerkurs beginnt, kann er sich dann eine BDF auf WBK alt gelb holen und mit Sportschuetzen-WBK Jägerkurs und später auch Jagd betreiben, ...

Ja

oder sollte er da aus Gruenden der Rechtssicherheit lieber eine solche Flinte für Jagdscheinanwärter auf WBK grün beantragen?

Wozu?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

darf ein Jäger bei seiner auf 2 Schuss begrenzten SL-Langwaffe mal eben die Magazinsperre entfernen und z.B. bei einem IPSC-Flinten oder Gewehr-Wettbewerb mitschiessen?

Sachliches Verbot: Es ist verboten auf Wild mit Selbstladern die eine Mehrladeeinrichtuing von mehr als 2 Schuss .. (sinngemäß).

Somit gilt die 2-Schuss Bedrenzung nur bei der eigentlichen Jagd auf Wildtiere!

2. Wenn ein SPortschütze einen Jägerkurs beginnt, kann er sich dann eine BDF auf WBK alt gelb holen und mit Sportschuetzen-WBK Jägerkurs und später auch Jagd betreiben, oder sollte er da aus Gruenden der Rechtssicherheit lieber eine solche Flinte für Jagdscheinanwärter auf WBK grün beantragen?

Schwarzwälder

Im Vertrauen: Ich würde auf dem Jägerkurs nicht unbedingt erwähnen, dass man Sportschütze ist. Ich würde auch während des Kurs auch keine BDF kaufen, weil sich erst später herauskristalisiert, welche man überhaupt braucht. Wenn doch unbedingt, warum nicht auf gelb und beim Training oder zur Prüfung kann man selbstverständlich seine eigene mitbringen.

Ich war auch zuerst Sportschütze und bin kürzlich Jäger geworden. Meine BDF habe ich auf grün eintragen lassen. Ist ohnehin für den Jäger völlig egal.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Im Vertrauen: Ich würde auf dem Jägerkurs nicht unbedingt erwähnen, dass man Sportschütze ist.

Warum nicht? Spätestens bei der Schießausbildung werden die Ausbilder im Kurs erkennen, dass man schon die Handhabung von Schusswaffen beherscht.

Im Übrigen ist mir der Hintergrund dieser Fragen total unverständlich. Dieses Thema stellt sich mir hier so da, als wenn ein verkappter Behördenverstreter hier Argumente sucht, einem Sportschützen, der zugleich Jäger ist, zu untersagen sportlich erworbene Waffen zur Jagdausübung zu verwenden.

Gruß

Joe

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Warum nicht? Spätestens bei der Schießausbildung werden die Ausbilder im Kurs erkennen, dass man schon die Handhabung von Schusswaffen beherscht.

Im Übrigen ist mir der Hintergrund dieser Fragen total unverständlich. Dieses Thema stellt sich mir hier so da, als wenn ein verkappter Behördenverstreter hier Argumente sucht, einem Sportschützen, der zugleich Jäger ist, zu untersagen sportlich erworbene Waffen zur Jagdausübung zu verwenden.

Gruß

Joe

"Glaube immer an das Gute im Menschen, aber wisse Du wirst enttäuscht"

Hallo Joe07 und andere,

hier ist K E I N verkappter Behördenvertreter am Werk sondern ein Sportschütze der sich mit dem Gedanken trägt (ist schön entschieden) den Jagdschein zu erwerben, nach abgelegter Prüfung natürlich.

Auf dem Schießstand ist dieses Thema eben aufgekommen. Wie mir die Äußerungen und Meinungen jetzt bestätigen ist diese Frage auch gar nicht so abwegig, auch wenn für Dich die Frage unverständlich ist...

Ich habe ja auch geschrieben, das es m.M. nach erlaubt ist, aber wegen einer Fehlinterpretation, von Gesetzestexten und Meinungen, habe ich keine Lust mich mit irgendwelchen Behördenvertretern in einer Diskussion zu verlustieren.

Ich bevorzuge es vorbereitet in ein Gespräch zu gehen, sofern möglich :bud:

Hier habe ich jetzt doch einige Aspekte entdecken können, die mir meine Ansicht zum großen Teil bestätigen.

Danke :icon14:

Gruß Strela

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich besitze Waffen, die ich sowohl in meiner Eigenschaft als Jäger, als Sportschütze und durch Erbfolge erworben habe. Da in keiner meiner WBKs erkenntlich ist, welche Waffe auf Grund welcher Eigenschaft erworben wurde, benutze ich alle regelmäßig, entweder zur Jagd oder auf dem Schießstand. Ich habe mir tatsächlich noch nie Gedanken darüber gemacht ob das vielleicht irgend jemand als nicht richtig ansieht und werde mir auch in Zukunft darüber keine Gedanken machen, dem im Waffengesetz - und nur das zählt, ist klar geregelt, das ich das darf. Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass ich meine .22er Sportpistole nicht für den Fangschuss auf Wild einsetze aber mit meinem 44.Mag Revolver sehr wohl Rundenwettkämpfe bestreite.

---

Tom

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich besitze Waffen, die ich sowohl in meiner Eigenschaft als Jäger, als Sportschütze ....erworben habe. Da in keiner meiner WBKs erkenntlich ist, welche Waffe auf Grund welcher Eigenschaft erworben wurde, benutze ich alle regelmäßig, entweder zur Jagd oder auf dem Schießstand.

---

Tom

Bei der Anmeldung meiner erworbenen Jagdwaffe auf JJ wurde diese von meiner SB aus Kostengründen auf die gelbe Sportschützen-WBK eingetragen.

Sie sagte auch wenn ich mal als Sportschütze aufhöre und keinen schießsportlichen Verband mehr angehöre- werden alle meine auf "gelb" erworbenen Waffen auf die grüne WBK umgeschrieben.

Somit ist egal ob der Einsatz der Waffen bei der Jagd oder der sportlichen Wettkampf ist.

Für die Jagd müssen die Waffen natürlich -brauchbar- sein <_< Ist klar.

Also kein Problem. :s75:

Gruss

Thunder-bru

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So, hab heute meinen früheren Lehrgangsleiter mal wieder getroffen und gleich mal zu dem Thema befragt (der kennt sich wirklich aus, wird vom bay. BMI auch stets zu den Fragem zur WaffRNovelle hinzugezogen etc.). Also: Eigentlich nicht vorgesehen, da nicht vom Bedürfnis abgedeckt.

Aber: Ausnahme möglich mit Zustimmung der die WBK (bzw. Jagdschein) ausstellenden Behörde. Daher: Dem SB schildern und sich entssprechenden Schrieb geben lassen, dann ist alles o.k.

Heinrich

Ein sehr fähiger Ausbilder! :appl:

Sieht mein SB genauso!

Ein froher

Einzelgänger

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Daher: Dem SB schildern und sich entssprechenden Schrieb geben lassen, dann ist alles o.k.

Heinrich

@heletz:

Auf was beziehst Du Dich da?

Jennerwein schrieb:

Wobei ich Magazinsperren, welche sich entfernen lassen für zweifelhaft halte, wenn es um den Schuß auf Wild geht. Das Magazin als solches kann halt immer noch mehr als 2 Schuß aufnehmen. Ein Stück Holz oder Kunststoff, welches man anstatt der Patronen ins Magazin legt ändert daran nichts. Die Formulierung des BJG ist in diesem Punkt doch recht eindeutig.

@Jennerwein:

Also meine SL-Flinte hat ein 8-Schuss-Röhrenmagazin welches durch ein professionell hergestelltes Alu-Teil, das passgenau in der Magazinfeder liegt, selbige am Boden verbreitert abstuetzt und konisch abgedreht ist in das Magazinrohr eingeschraubt ist - selbstverständlich lässt sich diese Sperre aber mit gewissem Aufwand entfernen - wie eigentlich alle diese Sperren. Sind die deswegen wirklich am Rande der Legalität für Jäger? Was anderes sind natuerlich irgendwelche Dummypatronen, die einfach als Patronenersatz eingelegt werden, um nicht mehr als 2 echte Patronenladen zu können. Da ist das Magazin selber ja NICHT verändert worden.

Falls sich jemand dafür interessiert, seine grossen "tactical/practical" Flintenmagazinrohre auf 2-Schuss

jagdlich begrenzen zu lassen (mit hochwertigem ALU passgenau gedreht - quillt bei Feuchtigkeit nicht auf wie Holz, ist leicht etc.), kann sich bei mir melden - ich nenne euch die Quelle des Mechanikers.

Grüsse,

Schwarzwälder

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Könntest Du präzisieren, was Du meinst?

Gern - also was genau ist jetzt nicht vom Bedürfnis abgedeckt? Die Jagdwaffe des Jägers zum sportlichen Einsatz oder umgekehrt die Sportwaffe zum jagdlichen Einsatz (Einhaltung von BJschG und §6AWaffVo jeweils vorausgesetzt)? Oder beides? Unabhängig von WBK gelb/grün und deren Ausstellungsdatum (nach altem WaffG bis 2002 oder neuem WaffG)?

Vielen Dank!

Schwarzwälder

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moje,

im W&H-Forum war das Thema auch schon mal.

Es gibt sogar tatsächlich SBs, die keine weiteren Waffen eintragen wollen, wenn bereits jagdtaugliche Sportwaffen da sind.

Bei einem Mitglied von W&H und hier - er möge sich selber nennen -, ging das zB bis vors Gericht und er konnte den Richter dann nur mit Argumenten überzeugen, warum er die zusätzliche Waffe brauchte.

Das war natürlich ein Negativbeispiel, weil ja jeder das Bedürfnis zu zwei weiteren KWs hat.

Damit es nicht mal irgendwann verloren geht, sollte es auch genutzt werden. ;)

Das Bedürfnis und der davon umfasste Zweck, ist jedoch an die Person gebunden, nicht an die Waffe.

Er ist ja auch nirgends eingetragen.

Hat die Person nun auch ein weiterführendes Bedürfnis, so braucht sie das niemandem nachzuweisen.

Denn der Nachweis muß ja nur zum Erwerb gebracht werden.

Es kann also im Prinzip nur an der Tauglichkeit hapern, da Jagd- und Sportwaffen eben oft unterschiedliche Voraussetzungen haben. ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Oi oi oi, hier gehts ja drunter und drüber ! :o

Frosch hat doch alles so schön kurz und präzise erklärt. Hierzu nur noch eine kleine Ergänzung: der Jäger kann Kurzwaffen nur leihen, wenn er bereits eine WBK hat. Langwaffen leihen kann er hingegen auch nur mit Jagdschein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei einem Mitglied von W&H und hier - er möge sich selber nennen -, ging das zB bis vors Gericht und er konnte den Richter dann nur mit Argumenten überzeugen, warum er die zusätzliche Waffe brauchte.

Hallo Wolfgang,

ich bin zwar nicht derjenige, den du zitierst, ich will aber mal ein Beispiel geben wie es auch anders geht und wie es auch gehen sollte.

Als ich irgendwann auf die Idee kam, einen 38er Revolver mit 2" Lauf habe zu wollen, ging ich zu meine damaligen SB, legte ihm Jagdschein und WBK vor und erklärte ihm was ich wolle. Da die letzte Waffe, die in dieser WBK eingetragen war ein Revolver in 357Mag. war, wollte ich ihm zu erklären wozu ich die neue Waffe benötige. Er winkte nur ab und sagte, dass sei völlig unerheblich. Er erklärte mir, das ich als Jäger ein Bedürfnis für zwei Kurzwaffen habe und da ich bis dato in dieser Eigenschaft noch keine Kurzwaffe erworben habe, bekäme ich selbstverständlich den Voreintrag, egal was da sonst noch auf der WBK steht und egal ob ich die Waffen die ich bereits besitze als Sportschütze oder durch Erbfolge erworben habe. Eine gegenseitige Anrechnung des Kontingents finde nicht statt. Er meinte noch, ich solle mir überlegen, ob ich nicht doch besser den Revolver in .357Mag kaufe und hat deshalb beide Kaliber (.38Spl /.357Mag) eingetragen.

Es gibt sie also doch noch, die SBs die bei Ihrem Job ihren gesunden Menschverstand gebrauchen

---

Tom

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...

Es gibt sie also doch noch, die SBs die bei Ihrem Job ihren gesunden Menschverstand gebrauchen

---

Tom

So ist es!

Und bei der Gelegenheit lobe ich mir auch gleich meine SBine, die mir sagte, dass Jäger- und Sportschützen"kontingent" nichts miteinander zu tun haben und als komplett getrennt voneinander betrachtet werden müssen :gutidee:

IMI

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.