goofy Posted September 20, 2006 Share Posted September 20, 2006 Hallo, ich habe derzeit eine 9mm Kurzwaffe für Präzision und IPSC (Prod.). Jetzt will ich mir eine zweite Kurzwaffe anschaffen, ebenfalls in 9mm für die gleichen Disziplinen. Ich besitze insgesamt nur eine Kurzwaffe. Bekomme ich ein Bedürfnis?? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Morpheus Posted September 20, 2006 Share Posted September 20, 2006 Was für eine Waffe ist denn das genau? Kleiner Denkanstoß: - Ist diese Waffe wirklich für Production tauglich (Magazinkapazität, etc.)? - Ist diese Waffe wirklich für Präzision tauglich (Visierung, etc.)? - Was für Disziplinen gibt es noch? Für welcher ist deine Pistole nicht geeignet? Da es erst deine zweite Waffe wird, kannst du schon eine weitere 9mm bekommen. Aber je nach Landesverband musst du eventuell schon argumentieren... Morpheus Link to comment Share on other sites More sharing options...
2011 Posted September 20, 2006 Share Posted September 20, 2006 Hi goofy, für Wettkampfschützen sollte es kein Problem sein. Ich erlaube mir mal einen Auszug aus den "Richtlinien für die Ausstellung von Bescheinigungen" des BDS hier reinzustellen: 3.2. Bescheinigung nach § 14 Abs. 3 Nr. 2WaffG Besitzt der Antragsteller bereits eine für eine Disziplin zugelassene Sportwaffe und beantragt eine weitere Waffe für diese Disziplin, so ist zu prüfen, ob der Antragsteller in dieser Disziplin aktiver Wettkampfschütze ist. D.h. es ist zu prüfen, ob er regelmäßig an offiziellen Meisterschaften (oberhalb Vereinsebene) des BDS teilnimmt und hierfür die Waffe erforderlich (s. 2.4) ist. Die Waffe kann zur Leistungssteigerung erworben werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass die neu zu erwerbende Waffe ein größeres Leistungspotential eröffnet. Auch international aktive Wettkampfschützen können Ersatzwaffen beantragen um bei internationalen Veranstaltungen bei Schwierigkeiten mit der Grundwaffe, einen Waffentausch vornehmen zu können. Ich habe letzte Woche das Bedürfnis für eine Ersatzwaffe in .40 S&W beantragt. Auf Voranfrage hieß es beim Verband, dass es kein Problem mit dem Bedürfnis gibt. Ich kann hier ja kurz den weiteren Verlauf festhalten. Begründet habe ich den Antrag einfach damit, dass ich eine Ersatzwaffe für internationale Wettkämpfe benötige. Wann man als Wettkampfschütze gilt kann ich dir nicht sagen. Ich bin im letzten Jahr auf ca. 10 Level III Matche, ein paar LII und LI im In- und Ausland gekommen. Das sollte wohl reichen. Kontaktiere am Besten deinen Landesverband. Bei dem einen ist es kein Problem, beim anderen unmöglich. Ich wünsche dir viel Glück bei der Befürwortung. Ciao 2011 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted September 20, 2006 Share Posted September 20, 2006 Jagdschein machen - 2 KW zusätzlich Link to comment Share on other sites More sharing options...
Akula Posted September 21, 2006 Share Posted September 21, 2006 Jagdschein machen - 2 KW zusätzlich Das würde ich nur jemandem empfehlen, der sich ohnehin für die Materie interessiert. Nur wegen den 2KW zusätzlich lohnt sich der Jagdschein meiner Meinung nach nicht. DSB, BDS, DSU und BDMP bieten doch wahrlich genug Disziplinen an. Wer einigermaßen regelmäßig schießt und kreativ beantragt und einkauft, kann sich leicht eine große und vielseitige Ausrüstung beschaffen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted September 21, 2006 Share Posted September 21, 2006 Bei unterschiedlichen Visierungen kanns auch klappen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Instructor Posted September 21, 2006 Share Posted September 21, 2006 Mögliche Begründung: die Waffen werden zur Ausübung des Wettkampfsports benötigt (wenn die eine kaputt geht, kann man mit der zweiten den Wettkampf fortsetzen). Link to comment Share on other sites More sharing options...
miwi Posted September 22, 2006 Share Posted September 22, 2006 da meine "Vorredner" mehr mit dem vorauseilenden Gehorsam und weniger mit den gesetzlichen Grundlagen argumentieren, möchte ich hier mal die gesetzlichen Aspekte mehr in den Vordergrund stellen - selbstverständlich im ebwußtsein, dass eben nur diese für die genehmigende Verwaltung einzig interessant sein dürfen. Insoweit ist es nämlich überhaupt kein Problem und im beschriebenen Fall schon garnicht. Welches Kaliber die beiden sogenannten Kontingentwaffen ahben ist völlig irrelevant, es können sogar zwei völlig baugleiche Waffen sein. Einzige Voraussetzung ist das bescheinigte Bedürfnis des Verbandes - nichts weiter. In der Realität wird sich die ein oder andere Verwaltung mit dieser Rechtsauffassung zwar schwer tuen, dies hilft aber letztlich nichts - notfalls mit dem erfolgten Wiederspruchsbescheid zum Verwaltungsgericht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted September 22, 2006 Share Posted September 22, 2006 Richtig, nur wird halt evtl. der Verband vom Schützen eine Erklärung fordern. Link to comment Share on other sites More sharing options...
goofy Posted September 23, 2006 Author Share Posted September 23, 2006 Mein Problem ist, daß ich bisher praktisch nur auf Vereinsebene an Wettkämpfen teilnehme, und in Zukunft auch nichts anderes vorhabe. Das Argument "Ersatzwaffe bei Defekt auf Wettkampf" scheidet daher bei mir grundsätzlich aus. Andere Disziplinen möchte ich ebenfalls nicht schiessen. Mir geht es lediglich um die Abwechslung von jetzt nur Vollstahl (SIG 226 Express) auf Plastik (HK), wie ein zweiter Tennisschläger halt. Und da fällt mir als Argument eigentlich nur noch andere Visierung ein... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dynamite Harry Posted September 23, 2006 Share Posted September 23, 2006 Mein Problem ist, daß ich bisher praktisch nur auf Vereinsebene an Wettkämpfen teilnehme, und in Zukunft auch nichts anderes vorhabe. Das Argument "Ersatzwaffe bei Defekt auf Wettkampf" scheidet daher bei mir grundsätzlich aus. Andere Disziplinen möchte ich ebenfalls nicht schiessen. Mir geht es lediglich um die Abwechslung von jetzt nur Vollstahl (SIG 226 Express) auf Plastik (HK), wie ein zweiter Tennisschläger halt. Und da fällt mir als Argument eigentlich nur noch andere Visierung ein... Hol Dir doch sportordnungskonform (Disziplinerweiterung) und völlig ohne Probleme Deine Wunschwaffe als 45er und dann ein (bedürfnisfreies) WS in 9para dazu. mfg Ralf Link to comment Share on other sites More sharing options...
.50BMG Posted September 23, 2006 Share Posted September 23, 2006 Bei unterschiedlichen Visierungen kanns auch klappen. das würde ich als Nicht-Sachbearbeiter auch empfehlen - habe ich selbst so in guter Erinnerung ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.