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IGNORED

.50 BMG Repetierer auf neue gelbe WBK?


PieroS

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ja :huh:

:)

Von mir aus hol dir so ein Teil, ich hab bloß gedacht, das ich einen an der Waffel haben müßte, wenn ich pro Schuß 5 Euronen hinlegen sollte ^_^

Und wegen mir mußt Du dich doch nicht rechtfertigen, ich kenne auch einen, der eine .50er schießt, es ist halt nur nix für mich und das darf ich doch noch sagen...oder?

Ich finds bloß witzig, welche Verrenkungen hier gemacht werden, um sich die allgemeine Zustimmung für so ein Teil zu holen und dann vor lauter Muffe vorm SB, es doch nicht zu tun.

Eigentlich ist die Sache doch ganz einfach..... auf alte gelbe einen .50er EL kaufen und eintragen lassen. Spielt der SB nicht mit = Anwalt & FWR.

Dieser ganze Zinnober mit Repetierern auf neue Gelbe, kannste doch eh knicken, weil a.) zuwenig passende Stände und b.) die Problematik mit den passenden SHBs im Wege stehen. :ninja:

Gruß Markus

Hallo Markus,

wie ich schon geschrieben habe, möchte zumindest ICH keine kaufen.

Wie Dich die Erfahrung sicher auch schon gelehrt hat:

Um so mehr Waffen man hat, um so weniger Zeit hat man, mit den einzelnen zu schießen/trainieren.

Von den Kosten abgesehen, wäre auch das ein Grund für mich, keine 50er zu erwerben.

Aber was mich eben reizt: "Der Weg ist das Ziel!" :wub:

Also: "Ich könnte, wenn ich wollte".

Mit meinem SB habe ich diesbezüglich natürlich auch schon gesprochen,

und er sagte nichts dagegen.

Den Stand hätte ich ja auch.

Was meinst Du mit SHB?

Gruß,

Wolli

Geschrieben

Also waffenrechtlich ist eine 9mm Pistole mit KK-Wechselsystem natürlich weiterhin eine 9mm-Pistole und somit für unter 25jährige Sportschützen ohne MPU schlicht verboten.

Eine andere Frage ist das Bedürfnis. Ein Einzellader/Repetierer in .50 BMG ist für Sportschützen ja nicht im Waffengesetz verboten! Es geht nur ggf. um einen Bedürfnisnachweis für so ein Gerät und wenn ich da eben argumentieren kann, dass ich so eine Büchse von Barrett, Fortmeier etc. will wegen des suuper Abzugs o.ä. und mir halt dann einen Einstecklauf/Wechselsatz im kleineren Kaliber dazukaufe, um sie bedürfnisgerecht einzusetzen, breche ich damit ja kein waffengesetzliches Verbot - aber der Sachbearbeiter tut sich mit dem Bedürfnis dann halt evtl. leichter.

Bei der DSU sind Gewehrkaliber bis .460 zugelassen - von einem Höchstgewicht konnte ich dabei nichts lesen, beim Bdmp ist bei 8mm Schluss und beim BDS kommt die Gewichtsproblematik dazu (4104 geht zwar bis 9 kg, dann aber nur max. Kaliber 8mm).

Grüße,

SChwarzwälder

Aber das ist doch das schöne an der neuen Gelben. Ich muss doch kein Bedürfniss mehr nachweisen, wenn ich mal eine habe. Ich kaufe also einen Einzelalder-kk mit Bedürfnissbescheinigung des Verbandes und danach, wenn ich die Gelbe in Händen halte einen Einzellader-BMG-GK

§ 14 WaffG:

"(4) Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen."

Geschrieben

Aber das ist doch das schöne an der neuen Gelben. Ich muss doch kein Bedürfniss mehr nachweisen, wenn ich mal eine habe. Ich kaufe also einen Einzelalder-kk mit Bedürfnissbescheinigung des Verbandes und danach, wenn ich die Gelbe in Händen halte einen Einzellader-BMG-GK

§ 14 WaffG:

"(4) Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen."

Hallo Chiron,

warum Einzellader-BMG-GK?

Du darfst doch auch Repetier-Langwaffen! ;)

ABER: Vor den Eintrag (oder bei vorheriger Nachfrage: den Erwerb) hat der Gesetzgeber immer noch den SB gesetzt.

Wenn der nicht mitmacht, bleibt eben nur klagen, wie Hermes schon richtig gesagt hat!

Als ein Freund von mir eine Repetierbüchse im Kaliber 12 auf Neugelb wollte,

habe ich ihn erst mit Argumentationsmaterial versorgt, und ihm gleichzeitig geraten,

ZUERST die Zustimmung des SB einzuholen.

Das hat er gemacht.

Und siehe da: Friede, Freude, Eierkuchen! :D

Wolli

Geschrieben

Als ein Freund von mir eine Repetierbüchse im Kaliber 12 auf Neugelb wollte...

Wolli

Kenne ich nicht. (Vorderschaftrepetier-)Flinte in Kal. 12 oder Büchse in Kal. xxx?

Oder ist eine Flinte mit gezogenem Lauf zum Slug schießen gemeint?

Wenn ich nicht ganz falsch bin, muss eine Vorderschaftrepetierflinte immer auf grün. Für Sportschützen dann ohnehin nur mit Voreintrag.

Geschrieben

Hier die Meinung des Forum Waffenrecht hierzu - somit ist die Lage eigentlich klar.

Ich werde nun morgen dennoch kurz mit meinem SB Rücksprache halten und dann das schöne Stück kaufen - gottseidank wird hier in Bayern bei unseren Ämtern das Recht weniger gebeugt als in manch anderen Bundesländern...

Meinung des FWR:

"nur sportordnungskonforme Waffen?

Bleibt nun noch die Frage, ob man auf die Sportschützen-WBK nur "sportordnungskonforme" Waffen erwerben darf, oder ob dies keine Rolle spielt. Hierzu sagt die Begründung des Innenausschusses ganz klar:

"[Dies] enthebt die Waffenbehörde beim Vorgang der Eintragung der (bereits auf "Gelber WBK" erworbenen) Waffen der Prüfung der [...] spezifischen Bedürfnisvoraussetzungen für Schießsportler; demgemäß wird auch auf die Vorlage einer Bescheinigung der Sportordnungskonformität der auf "Gelber WBK" erworbenen Waffen, in erster Linie zur Entlastung der Schießsportverbände, die diese Bescheinigung auszustellen hätten, verzichtet."

Wer die hier zitierte Begründung nachliest, sollte wissen, daß die dort gefundene Formulierung der Sportschützen-WBK bis zum Inkrafttreten des Waffengesetzes nur noch geringfügig geändert worden ist. Es ist ein Verweis auf die Mitgliedschaft in einem anerkannten Verband aufgenommen worden, ansonsten setzte man den Vorschlag des Innenausschusses um. Somit kann der Begründung auch nicht durch nachfolgende Änderungen die Bedeutung entzogen werden.

aus unserer Mitglieder-Zeitschrift "Forum news" Nr. 4 Dezember 2003"

Quelle: www.fwr.de

Geschrieben

Oder ist eine Flinte mit gezogenem Lauf zum Slug schießen gemeint?

Genau das wird wohl gemeint sein. Das Thema wurde hier auch schon oft behandelt. :)

Was Vorderschaftrepetier"flinten" angeht, hast du natürlich recht: Die gehen auf die grüne WBK.

Geschrieben

Was kostet denn "vernünftige" Mun pro Schuß und wer liefert die in D?

Selbststopfen ist das einzig wahre.

Geschoss 2,02 € (Hornady A-Max)

Pulver ~1,40 €

Zünder irgendwas von 0,30 - 0,50 €

Gruß

Hilli, der Anfang Oktober mal wieder die Gelegenheit hat einige .50er Pillen zu verballern und dabei nen Haufen Spass haben wird

Geschrieben

Weit guenstiger, als normale RWS-Jagdmunition in .308

:o

.50 Surplus M33 Ball beschaffe ich wenns sein mus für unter 60cent/Patrone......... halt ohne CIP aber .50 ist als Surplus Schweine billig und wird einem schon fast nachgeworfen!

Geschrieben

.50 Surplus M33 Ball beschaffe ich wenns sein mus für unter 60cent/Patrone......... halt ohne CIP aber .50 ist als Surplus Schweine billig und wird einem schon fast nachgeworfen!

Wo? Mir fehlen in der Sammlung noch ein paar Hersteller und Packungsgrößen :ninja:

Mit oder ohne CIP wäre da egal.

Geschrieben

Was Vorderschaftrepetier"flinten" angeht, hast du natürlich recht: Die gehen auf die grüne WBK.

Mal eine kurze Frage, da wir gerade mal wieder von der Flintenproblematik reden. Vor einiger Zeit habe ich mir sagen lassen, das eine Repetierflinte einen von den Grundkontingentshalbautomaten bei Sportschützen belegt und auch sonst wie ein Halbautomat gehandhabt wird. Nur wieso ist das so? Eine Rep-Flinte ist doch ein Repetierer und kein HA. Im Gesetz konnte ich dazu nichts finden.

Geschrieben

Mal eine kurze Frage, da wir gerade mal wieder von der Flintenproblematik reden. Vor einiger Zeit habe ich mir sagen lassen, das eine Repetierflinte einen von den Grundkontingentshalbautomaten bei Sportschützen belegt und auch sonst wie ein Halbautomat gehandhabt wird. Nur wieso ist das so? Eine Rep-Flinte ist doch ein Repetierer und kein HA. Im Gesetz konnte ich dazu nichts finden.

Ist im Zweifel wohl wieder einmal Auslegungssache der Ämter - einer Klage beim Verwaltungsgericht dürfte eine derartige Aussage jedoch kaum standhalten...

Geschrieben

Ist im Zweifel wohl wieder einmal Auslegungssache der Ämter - einer Klage beim Verwaltungsgericht dürfte eine derartige Aussage jedoch kaum standhalten...

Sicher? Denn ich würde eigentlich fast wetten, das derjenige, der mir das gesagt hat, dann schon dagegen geklagt hätte.

Geschrieben

Sicher? Denn ich würde eigentlich fast wetten, das derjenige, der mir das gesagt hat, dann schon dagegen geklagt hätte.

Ich weiß nur, dass auch bei der Beantragung eines Bedürfnisses beim BDMP auch Repetierflinten nicht unter das Grundkontingent fallen und es somit eigentlich auch nicht schmälern dürften:

"Jedem Sportschützen steht ein Regelkontingent von 2 Kurz- und 3 Selbstladewaffen zu.

Daraus ergibt sich nach welchen § die Waffe beantragt werden muss:

§14 Abs. 2 WaffG 1. und 2. mehrschüssige Kurzwaffe, bzw. 1. bis 3. halbautomatische Langwaffe

§14 Abs. 3 WaffG ab der 3. mehrschüssigen Kurzwaffe, bzw. ab der 4. halbautomatischen Langwaffe

§14 Abs. 4 WaffG für Beantragung einer neuen gelben WBK (Einstiegswaffe angeben !!!)

Repetierflinten fallen nicht unter das Regelkontingent und sind deshalb nach § 14 Abs. 3 zu beantragen.Bei Beantragung über das Regelkontingent hinaus, ist es erforderlich Wettkämpfe über der Vereinsebene als

Schießtermine nachzuweisen."

Quelle: BDMP-Bayern, http://www.bdmp-bayern.de/Vordrucke/InfoblattOBwrB.pdf

Gruß

Piero

Geschrieben
Vor einiger Zeit habe ich mir sagen lassen, das eine Repetierflinte einen von den Grundkontingentshalbautomaten bei Sportschützen belegt und auch sonst wie ein Halbautomat gehandhabt wird. Nur wieso ist das so? Eine Rep-Flinte ist doch ein Repetierer und kein HA. Im Gesetz konnte ich dazu nichts finden.

Ein Repetierer ist ein Repetierer, ist ein Repetierer.

Ein Halbautomat ist ein Halbautomat, ist ein Halbautomat.

Mag sein, daß einige Verbände in ihren Befürwortungsrichtlinien da wieder strenger sind als das WaffG. Nach dem Gesetz jedenfalls kann eine Repetierflinte nicht auf das Halbautomaten-Grundkontingent angerechnet werden, auch wenn sie auf die grüne WBK geht.

Geschrieben

Kenne ich nicht. (Vorderschaftrepetier-)Flinte in Kal. 12 oder Büchse in Kal. xxx?

Oder ist eine Flinte mit gezogenem Lauf zum Slug schießen gemeint?

Wenn ich nicht ganz falsch bin, muss eine Vorderschaftrepetierflinte immer auf grün. Für Sportschützen dann ohnehin nur mit Voreintrag.

Hallo Floppy,

wie schreibt das BVA in seinem Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung gemäß § 7 WaffG unzweideutig:

Frage 1.49

Welcher Unterschied besteht zwischen Büchse und Flinte?

Die richtige Antwort a) ist:

"Büchse mit gezogenem Lauf für Kugelschuss, Flinte mit glattem Lauf für Schrotschuss"

Wenn Du den Unterschied nicht kennst, ist das verzeihlich.

Das Bundesverwaltungsamt kennt ihn!

Eine Büchse im Kaliber 12 (die natürlich einen gezogenen Lauf hat!) ist auch völlig ungeeignet,

Schrot zu verschiessen. Das wird Dir jeder Experte bestätigen können.

Noch Fragen Haußer?

Wolli

Geschrieben

An dieser Definition scheitert auch meine SB, die sagt nämlich, daß das Kaliber 12 (egal ob gezogener Lauf oder glatt) ein Flintenkaliber ist und kein Büchsenkaliber. Wenn ich denn einen VFR auf neue Gelbe wollte, sollte ich den Klageweg bemühen.

Gruß Markus

Geschrieben

Hast du von deiner SB dazu einen rechtsmittelfähigen Bescheid bekommen?

Mich würde mal interessieren, wie sie diese Position begründen will (Flintenkaliber/Büchsenkaliber ist schließlich im Zusammenhang mit der neuen gelben WBK völlig unerheblich).

Geschrieben

.... VFR ....

Tippfehler oder Erklärung bitte? :wub:

Übrigens hast Du da völlig Recht:

Vor den Erwerb hat der Herr den SB gesetzt!

Und zu Klagen ist eben doch nicht jeder Mannes Sache.

Wolli

(Irgendwie stimmt das doch nicht:

Jeder Mannes Sache

Jeden Mannes Sache

Jedes Mannes Sache :wub: ?)

Geschrieben

Ach, das ist eine Farbe ? :rolleyes:

Zurück zum Thema .50BMG: Wie würdest Du als Sachbearbeiter die Eintragung einer .50BMG Repetierbüchse auf die neue gelbe WBK sehen?

Beste Grüße

PieroS

Geschrieben

Zurück zum Thema .50BMG: Wie würdest Du als Sachbearbeiter die Eintragung einer .50BMG Repetierbüchse auf die neue gelbe WBK sehen?

Beste Grüße

PieroS

Na, da bin ich jetzt auch gespannt! ;)

Ich erwarte eine sybillinische Antwort. :wub:

Geschrieben

Dachte, das wäre hier schon lange beantwortet. :o

Repetierbüchsen gehören zu den in § 14 Abs. 4 WaffG aufgeführten Waffenarten. Mit Bedürfnisbescheinigung des Landesverbandes erfolgt wie auch bei anderen Waffen der Eintrag in die gelbe WBK. Wenns nicht bei Ausstellung der WBK bzw. nicht die erste Waffe auf die gelbe ist, muss sie halt einer Sportdisziplin aus der Sportordnung entsprechen. Stehts dort drin, wird eingetragen, sonst halt nicht. Wo ist das Problem ? ;)

Geschrieben

Dachte, das wäre hier schon lange beantwortet. :o

Repetierbüchsen gehören zu den in § 14 Abs. 4 WaffG aufgeführten Waffenarten. Mit Bedürfnisbescheinigung des Landesverbandes erfolgt wie auch bei anderen Waffen der Eintrag in die gelbe WBK. Wenns nicht bei Ausstellung der WBK bzw. nicht die erste Waffe auf die gelbe ist, muss sie halt einer Sportdisziplin aus der Sportordnung entsprechen. Stehts dort drin, wird eingetragen, sonst halt nicht. Wo ist das Problem ? ;)

Ich sehe das anders, aber gut...

Denn das Forum-Waffenrecht und das Verwaltungsgericht Würzburg (Urteil: Urteil Az.: W 5 K 04.1515) hegen hierzu eine andere Auffassung:

"Aus der geringen Missbrauchsgefahr die von den Waffenarten des § 14 Abs. 4 ausgeht, folgt,

"...dass nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers das Erwerbsstreckungsgebot aus § 14 Abs. 2 Satz 3 WaffG auf die Sportschützen-Waffenbesitzkarte beim Erwerb der in § 14 Abs. 4 WaffG genannten Waffen ebenso wenig Anwendung finden soll, wie das Erfordernis eines erneuten Nachweises von Bedürfnis und Sachkunde i.S.v. § 14 Abs. 2 Satz 2 WaffG (...)". (Unterstreichung von Redaktion FWR)

Mit dieser eindeutigen Begründung erteilt das Gericht auch anderen Auffassungen zur Auslegung des § 14 Abs. 4 WaffG - wie sie in der Vergangenheit vom BDMP vertreten worden sind - eine klare Absage. "

"

Quelle: http://www.fwr.de (Rechtsecke)

Und da mir auch bereits die Erwerbsbeschränkung von 2 Waffen in 6 Monaten bei meinem Amt problemlos (d.h. ohne Klage) aus meiner gelben WBK gestrichen wurde, sehe ich eigentlich im Umkehrschluss auch kein Problem bei der Eintragung einer .50BMG, oder?

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