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IGNORED

Wie entsorge ich nicht mehr benötigte Patronen.?


Lucky10

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich habe eine, vielleicht im ersten Moment, dumme Frage. Ich wollte meinem Büchsenmacher diverse Altpatronen in unterschiedlichen Kalibern gratis zurückgeben. Es handelt sich um angebrochene Restpackungen für die ich keine Verwendung mehr habe, da ich jetzt nur mehr 9mm Para für meine Waffen benötige. Laut Produkthaftungsgesetz darf er aber nicht mal original verpackte zurücknehmen. Angeblich könnten es ja selbst wiedergeladene Patronen sein. Kann mir jemand weiterhelfen, wie ich diese Patronen fach- und vorschriftsmäßig entsorgen kann. In die Restmülltonne möchte ich sie natürlich nicht geben. Es handelt sich um ca. 150 Stk. in den div. Kalibern.

Danke. :confused: Lucky10

Geschrieben

Willkommen im Forum, Lucky!

Welche Kaliber?

Wie alt sind die Patronen?

Sind es Original-Ladungen?

Wenn sie nicht zu alt sind, kann ich mir vorstellen, daß Wiederlader an den Patronen interessiert sind.

Es wundert mich ein wenig, daß der Büma sie nicht zurücknimmt.

Gruß

Greenhorn

Geschrieben

Willkommen im Forum, Lucky!

Welche Kaliber?

Wie alt sind die Patronen?

Sind es Original-Ladungen?

Wenn sie nicht zu alt sind, kann ich mir vorstellen, daß Wiederlader an den Patronen interessiert sind.

Es wundert mich ein wenig, daß der Büma sie nicht zurücknimmt.

Gruß

Greenhorn

Es sind leider verschiedene, von .22 über 6.35, 7,65, .357, .44 - bis hin zu 3 Stk. .458er Gewehrpatronen.

Mein Büma meinte, es könnte sich ja, rein theoretisch, um "überladene" - "selbstgeladene" handeln, das kann er nicht überprüfen und darf sie deshalb auch nicht weitergeben.

:) Lucky10

Geschrieben

Nachtrag. Es dürfte, so wie von mir geschildert, sogar gesetzl. einem Büma vorgeschrieben sein. Habe auch jetzt in Wien versucht bei einem Sportwaffenhändler diesbezüglich "zu schenken", geht leider nicht. Patronen dürfen nicht zurückgenommen werden. Er hat mich an meine zuständige Bezirkshauptmannschaft verwiesen. Werde mich am Wochenanfang schlau machen und darüber berichten, anscheinend gibt es da gesetzl. Vorschriften.

Danke einstweilen - :confused: - Lucky10

Geschrieben

Wie wäre es mit einem Wiederlader und seinem Delaborierhammer?

Bitte nur die Zentralfeuermunition delaborieren :)

Nachtrag. Es dürfte, so wie von mir geschildert, sogar gesetzl. einem Büma vorgeschrieben sein. Habe auch jetzt in Wien versucht bei einem Sportwaffenhändler diesbezüglich "zu schenken", geht leider nicht. Patronen dürfen nicht zurückgenommen werden. Er hat mich an meine zuständige Bezirkshauptmannschaft verwiesen. Werde mich am Wochenanfang schlau machen und darüber berichten, anscheinend gibt es da gesetzl. Vorschriften.

Danke einstweilen - :confused: - Lucky10

Geschrieben

Nachtrag. Es dürfte, so wie von mir geschildert, sogar gesetzl. einem Büma vorgeschrieben sein. Habe auch jetzt in Wien versucht bei einem Sportwaffenhändler diesbezüglich "zu schenken", geht leider nicht. Patronen dürfen nicht zurückgenommen werden. Er hat mich an meine zuständige Bezirkshauptmannschaft verwiesen. Werde mich am Wochenanfang schlau machen und darüber berichten, anscheinend gibt es da gesetzl. Vorschriften.

Danke einstweilen - :confused: - Lucky10

..............bitte, schenk das zeug doch her :gutidee: - einem schützen! außer den gewehrpatronen und den 6.35ern kann ich alle brauchen - und die wirst auch noch anbringen! oder ich nehm sie und verteile sie weiter - wo ist das problem???

:pro: Silver Moon Dancer

Geschrieben

bitte, schenk das zeug doch her , oder ich nehm sie und verteile sie weiter - wo ist das problem???

:pro: Silver Moon Dancer

Danke, lieber Silver Moon Dancer für Dein Angebot, mache ich gerne, aber wenn ich bezüglich meines Muni- Probs von einem Waffenhändler an meine BH, auf Grund von rechtl. Vorschriften verwiesen werde, sollten diese rechtl. Vorschriften auch für mich irgendwo nachvollziehbar sein, weißt Du da irgendetwas näheres.?

:confused: Lucky10

Geschrieben

Danke, lieber Silver Moon Dancer für Dein Angebot, mache ich gerne, aber wenn ich bezüglich meines Muni- Probs von einem Waffenhändler an meine BH, auf Grund von rechtl. Vorschriften verwiesen werde, sollten diese rechtl. Vorschriften auch für mich irgendwo nachvollziehbar sein, weißt Du da irgendetwas näheres.?

:confused: Lucky10

ich sage dazu nur: "wer lang fragt geht weit irr".

wenn dir jemand die patronen einfach so abnehmen will dann gib sie ihm und bring nicht erst aufruhr in die sache mit BH und was weiss ich noch alles...

lg

martin

Geschrieben

ich sage dazu nur: "wer lang fragt geht weit irr".

lg

martin

Hast sicher recht, lieber Martin, so versuche ich es auch, danke, aber dieses Problem könnte sich ja auch anderen Usern stellen, mit vielleicht 1.500 Stk. div. Altmunition. Gibt es da gesetzl. Vorschriften bezüglich fachgerechter Entsorgung in Österreich.?

:) Lucky10

Geschrieben

Hast sicher recht, lieber Martin, so versuche ich es auch, danke, aber dieses Problem könnte sich ja auch anderen Usern stellen, mit vielleicht 1.500 Stk. div. Altmunition. Gibt es da gesetzl. Vorschriften bezüglich fachgerechter Entsorgung in Österreich.?

:) Lucky10

Du schaffst es noch, auch diesen Aspekt zu einem Gesetzesentwurf zu bringen. :peinlich:

Wie die Teutonen, die auch keinen Furz mehr lassen, wenn nicht irgendwo eine Tafel steht, daß das hier grad erlaubt sei zur festgesetzten Zeit.

Wenn keine Tafel da ist, platzen sie lieber an Blähungen, ehe sie furzen.

Du kommst mir auch so vor. Schenk das Glump her. In Österreich ist er Besitz von LW-Mun nicht an Auflagen gebunden, also gibt es auch keinen Passus, wie dieselbe zu entsorgen sei. Jede Omi kann die unter'm Bett lagern, bis sie schimmlig wird. Lern Waffengesetz !!!

Pedante, dumme Anfragen wie Deine können aber dazu führen, daß mitlesende Beamte vom IM auf die Idee kommen, da schnell eine "Vurschrift" zu basteln. Ein grandioser Dienst, den Du da den Schützen leistest.

Vielleicht schaltest Du in Zukunft etwas Dein Hirn ein, ehe Du was im Internet postest. Da lesen mehr Leute mit als an Deinem Stammtisch ....

Verärgerte Grüße

Geschrieben

Ich habe eine, vielleicht im ersten Moment, dumme Frage. Ich wollte meinem Büchsenmacher diverse Altpatronen in unterschiedlichen Kalibern gratis zurückgeben. Es handelt sich um angebrochene Restpackungen für die ich keine Verwendung mehr habe, da ich jetzt nur mehr 9mm Para für meine Waffen benötige. Laut Produkthaftungsgesetz darf er aber nicht mal original verpackte zurücknehmen.

Mein BüMa hat mehrere Kartons mit so einem Zeug herumstehen.

Er nimmt jede alte Mun zurück, bezahlen tut er aber nix dafür.

Diese Mun wird u.A. dann von Sammlern genommen (da oft auch wirklich altes Zeug mit Originalverpackung dabei ist) oder von mir verbraten. Andere wiederum benutzt er selbst für Funktionstests nach Waffenreparaturen. Wiedergeladene wird entsorgt.

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