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IGNORED

Lampen / Montagen


Michael_He

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Ich weiß es kann keiner mehr hören aber trotzdem.....

Ich hab mir vor einiger Zeit eine kleine Walther Lampe geholt.

Komplettes Set, mit Batterien, Holster und unter anderem auch Kabelschalter war dabei.

Soweit nicht schlimm.

Der Durchmesser der lampe ist 1" bzw. 25mm.

Das heißt wenn ich ich jetzt auch eine Weaver ZF Montage zuhause rumliegen habe, habe ich Verbotene Gegenstände da ??

Bin jetzt erstmal drauf gekommen weil ich mehr oder minder durch Zufall mal den Durchmesser der ZF Montagen bei Frankonia durchgelesen habe.

Schlimmer noch in unserem Rennwagen machen wir manchmal für Nachtrennen Lasermodule damit man ihn früh erkennt wenn er in die Box kommt.

Wenn die auch in diesem Durchmesserbereich liegen :o

hab mir da nie Gedanken drüber gemacht aber wenn ich das hier im Forum richtig lese, habe ich verbotene Gegenstände damit zuhause da ich (bald) Waffenbesitzer bin ???

Das kann doch nicht sein. Dann haben ja 90% verbotene Gegenstände zuhause.

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na nein,

die Weaver-Montage ist ja nicht für die Lampe sondern für ein ZF (daß du damit auch die Lampe montieren könntest, sollte unerheblich sein).

Sie (die Montage) würde allerdings dann zum verbotenen Gegenstand, wenn du sie (unabhängig, ob an der Waffe befestigt, oder am Schlüsselbund) durch montieren mit der Lampe kombinierst . Das wäre dann böses hundepfui.

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Im Prinzip klar. Natürlich ist eine normale Surefire oder die China Nachbauten kein Thema.

Auch eine Montage in 1" die auf Weaver paßt ist nicht weiter schlimm.

Es stand nur schon hier im Forum das bei einem WBK Besitzer das schon sagen wir Problematscih sein könnte.

Ich hab mir ja auch nie Gedanken darum gemacht.

Wollte nur verhindern das irgendwann die Beratungsstelle meine Tür anschaut und sagt : Was liegt hier denn rum ? Eine Lampe und direkt daneben eine Monatge die ja noch paßt.

Oder mit anderen Worten : Das ist doch Schwachsinn. Ich dachte immer man braucht Spezialmontagen extra für Laser oder Lampe aber nicht so 0815 Standardteile die überall rumfliegen.

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Naja,

dann müsste ja, genau genommen, jeder Schütze, der optische Zielhilfen benutzt und die dementsprechenden Montagen sein Eigen nennt, auch die ewtl im Haushalt vorhandenen Taschenlampen (da der Gesetzgeber ja weder nach Hersteller noch Typ unterscheidet, sondern schlicht und ergreifend von Einrichtungen zur Zielbeleuchtung schreibt) entsorgen, damit ihm kein Unbill ins Haus steht.

Also: solange Montage und Lampe nicht miteinander kombiniert werden, ist alles im grünen Bereich.

Anders sieht es aber dagegen auch bei den immer mal wieder angebotenen Kits (bestehend aus Lampe UND Montage) aus, da diese explizit zum Zweck der Montage an einer SW angeboten und vetrieben werden. Diese Dinger sind böse und gehören nicht in Sportschützenhände (schließlich könnten wir ja mit einer solchen Lampenmontage die Revolution ausrufen :gaga: )

Da stellt sich mir die Frage, ob es eigentlich einen wirklichen Unterschied (abgesehen von der Anschlagstechnik) macht, ob eine Lampe nun fest Montiert ist, oder in der Hand gehalten wird.

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  • 2 weeks later...

Sie (die Montage) würde allerdings dann zum verbotenen Gegenstand, wenn du sie (unabhängig, ob an der Waffe befestigt, oder am Schlüsselbund) durch montieren mit der Lampe kombinierst . Das wäre dann böses hundepfui.

Stimmt nicht.Die Montage kann sehr wohl mit der lampe kominiert werden.Es gibt einen Adapter für den

Hosengürtel.Da passt die Montage mit Lampe dran.Und sowas darf man wohl tragen.Habe ich gesehen

auf der JSW.

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