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IGNORED

WBK beantragen mit oder ohne Bedürfnisnachweis?


DarkAngel

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Geschrieben

Mahlzeit,

nachdem ich nun schon seit einiger Zeit -offiziell ca 21 Monate, inoffiziell (als vereinsloser Gastschütze und früherer GST-Sp.Schütze) schon seit einigen Jahren- dem Schießsport mit KK- und GK-LW fröhne, ist es nun an der Zeit, meine LW'n aus der Obhut meines Vereinskameraden in meine Gewalt (im Sinne WaffG) zu überführen.

Sachkunde ist nachgewiesen, Schieß- / Trainingsnachweis ist geführt usw usf. Also stellte ich den Kontakt mit unserem SB her und trug diesem mein Vorhaben vor. Er drückte mir darauf hin die Antragsunterlagen mit der Anmerkung: "Ausfüllen, Geld einstecken, herbringen und Bedürfnisnachweis nicht vergessen..." in die Hand.

Bedürfnisnachweis! Das ist das Stichwort, was mich zum Schreiben dieses Treads veranlasste.

In Kenntniss der Notwendigkeit dieses Nachweises hatte ich bereits bevor ich zum SB (der nebenher bemerkt wirklich ein Guter ist, selber Schütze, Kenntnis von der Materie und kompetent) ging, entsprechend den Antrag auf Bedürfnisnachweis gestellt und meinem Vereinsvorsitzenden zur Weiterleitung gereicht.

Nun rief mich eben jener am WE an und teilte mir mit, daß das mit meinem Bedürfnisnachweis nichts wird. Nicht, weil kein Bedürfnis besteht oder ich die entsprechenden Vorraussetzungen nicht erfüllen würde. Sondern weil ich ja noch gar keine WBK hätte. Und ohne WBK würde der Verband kein Bedürfnis bescheinigen, da man ja nicht auf's "Geradewohl" jedem "X-Beliebigen" Antragsteller ein Bedürfnis bescheinigen könne, ohne zu wissen, was und wo der Antragsteller denn überhaupt schießen würde usw usf.

Darauf hab ich versucht, meinem El Presidente zu erklären, daß das ja jeder Logik entbehren würde, da ich ja zum Zwecke des Erlangens einer WBK eben genau diese Bedürfnisbescheinigung benötige und daß mir widerum der SB keine WBK ausstellen könne, ohne daß ich begründe (und ein vorhandenes und Verbandsbescheinigtes Bedürfnis als Sportschütze ist ja eine solche Begründung) warum ich denn eine WBK benötige. Mr. Cairman entgegnete mir darauf hin, daß unser Kreissportleiter ihm das nunmal so mitgeteilt habe usw usf.

Also habe ich den Verband kontaktiert, der mir daraufhin (d.h. einer der Mitarbeiter) mitteilte, daß es eigentlich genau so sei, wie ich es versucht habe, meinem Vorsitzenden zu erklären, aber daß man andersherum nicht wisse, wie das mein (eigenständiger) Kreisverband handhabe und deshalb keine verbindliche Festlegung treffen könne.

Hier nun meine Frage:

Wie rum ist es denn nun richtig?

Erst WBK und dann Bedürfnis um in die nunmehr erteilte WBK die Sportgeräte eingetragen zu bekommen, oder doch erst Bedürfnisnachweis und mit Beantragung der WBK zusammen einreichen?

*Edit*

Ich bin Mitglied und Schütze im DSB (jaja ich weiß ... aber das ist ja eigentlich Nebensache)

Geschrieben

Erst das Bedürfnis, dann die WBK. Deine Mitgliedschaft in der Hitlerjugend und anderen Pfadfinderorganisation interessiert niemanden. Das Bedürfnis wird von Deinem Landesverbad ausgestellt und da gilt das Datum der Mitgliedsmeldung Deines Vereines + 12 Monate. Und Ja, beim DSB nimmt man das recht streng.

Geschrieben

Bela,

soweit so klar (die Erwähnung der inoffieziellen Schießzeit war doch nur eine Randbemerkung), die Vorraussetzungen, um überhaupt ein Bedürfnis nachgewiesen zu bekommen, sind ja eigentlich erfüllt.

Ich bin lediglich darüber erstaunt, daß unser KV-Sportleiter bzw mein El Presidente, das Ganze etwas anders zu sehen scheinen, als es nach Auskunft des SB und des DSB eigentlich ist.

Geschrieben

Da ist sie wieder. Die DÜMMSTE aller hier geposteten Bemerkungen. :gaga:

Er hat doch ordentlich gefragt und hofft ebenso auf eine ordentliche Beantwortung durch die hier anwesenden

Schützenkameraden.

Aber nein, es muss ja wieder die "Sachkunde-Platitüde" herausgekramt werden....

Geschrieben

Mal ne doofe Frage am Rande. Lernt man das heute nicht mehr in der Sachkundeprüfung, wie wann und wo man das Bedürfnis nachweisen muss ? <_<

SBine,

ich habe doch geschrieben, daß ich das genau so (wie ich es aus meiner Sachkunde kenne, es mir die Logik sagt und es auch mein SB mir gesagt hat) versucht habe, meinem Vereinsvorsitzenden zu erklären, er beharrt auf seinem Standpunkt, weil er diese Auskunft so vom Sportleiter unseres KV bekommen habe.

Geschrieben

SBine,

ich habe doch geschrieben, daß ich das genau so (wie ich es aus meiner Sachkunde kenne, es mir die Logik sagt und es auch mein SB mir gesagt hat) versucht habe, meinem Vereinsvorsitzenden zu erklären, er beharrt auf seinem Standpunkt, weil er diese Auskunft so vom Sportleiter unseres KV bekommen habe.

Ihr solltet den Vereinsvorsitzenden wegen Unfähigkeit rauswerfen.

Geschrieben

Ihr solltet den Vereinsvorsitzenden wegen Unfähigkeit rauswerfen.

Früher war der Vereinvorsitzende ein kleiner Fürst, denn er konnte Freitag abend am Stammtisch die Bedürfnisse ausstellen. Heute ist er nur noch ein Depp zwischen den Mühlsteinen der Bürokratie und keiner will es mehr machen.

Geschrieben
(ich kapier irgendwie nie, ob das nun 18 oder 24 sein muessen :peinlich: )

bei uns sind es 18 in 12 Monaten - ist eben schon lange her ...

trotzdem kommt es bei Erstbeantragung zusätzlich noch auf die bei den 18 Trainingseinheiten geschossenen Kalibern und die Waffenarten drauf an.

Ich kann mir z.B. nicht vorstellen, dass jemand 18 mal Kleinkaliber geschossen hat und dann eine .44 Mag oder .50 AE beantragt - dass er die dann auch bekommt.

Ausserdem wird beim DSB auch bei der Beantragung nach KW und LW unterschieden.

Die Reihenfolge - * Nachweis des Bed. - * Bestehen der Sachkundeprüfung - * Beantragung der WBK - * Erhalt der WBK mit Voreintrag * ist eigentlich jedem klar und ich kann mir nicht vorstellen, dass das dein Präsi das anders sieht .

Da wird es wohl an etwas Anderem liegen - vermute ich mal ... :D

 

deshalb finde ich, hat der Sachbearbeiter eigentlich Recht ...

 

       evt. hilft auch das

                             einstein-google.jpg

       

       

Geschrieben

ich stelle erfreut fest, dass der von mir geprägte Begriff "El Presidente" langsam zum Synonym für Präsidenten verschiedener Verbände wird, die eine ganze eigene Auslegung des WaffG bevorzugen - mal ganz pc ausgedrückt.

Lass Dich nicht verunsichern, stelle den Antrag auf den dafür vorgesehenen Formularen Deines Verbandes und wenn sich Dein El Presidente weigert, die Vereinsbescheinigung zu unterschreiben, gibst Du das einfach mit einem entsprechenden Beschwerdeschreiben an den LV weiter.

Was Dein El Presidente behauptet ist schlicht und einfach Unfug!

Harlekin

Geschrieben

...Die Reihenfolge - * Nachweis des Bed. - * Bestehen der Sachkundeprüfung - * Beantragung der WBK - * Erhalt der WBK mit Voreintrag * ist eigentlich jedem klar und ich kann mir nicht vorstellen, dass das dein Präsi das anders sieht .

Da wird es wohl an etwas Anderem liegen - vermute ich mal ...

Die Reihenfolge habe ich (bzw hätte es gern) genau so eingehalten, was fehlt, ist der Bedürfnisnachweis aus o.g. Gründen (übrigens folgt der Bedürfnisnachweis NACH bestehen der Sachkundeprüfung, denn ohne Sachkunde wäre ein Bedürfnis nicht gegeben).

Und was DU dir vorstellst oder vermutest ist mir so ziemlich Schnitte. Ich habe den Sachverhalt so geschildert, wie er sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt darstellt und um Antworten (NICHT um Vermutungen) zum Problem gebeten.

*Trennung*

Den Anderen Danke für eure schnellen Antworten. Also werde ich wohl morgen mal den Sportleiter und meinen Präsi kontaktieren und ihnen die Sachlage nochmal darlegen.

Geschrieben

Letztendlich wird es egal sein mit was man die Ergebnisse geschossen hat.

Schreib doch einfach KW rein das reicht doch. Und außerdem musst Du nur 18 Daten angeben. Ob Du da auch geschossen hast ist im Moment nicht wichtig.

Wie sonst soll ein ambitionierter KK-Schütze mit GK-Waffen anfangen können?

Geschrieben

Letztendlich wird es egal sein mit was man die Ergebnisse geschossen hat.

Schreib doch einfach KW rein das reicht doch. Und außerdem musst Du nur 18 Daten angeben. Ob Du da auch geschossen hast ist im Moment nicht wichtig.

Wie sonst soll ein ambitionierter KK-Schütze mit GK-Waffen anfangen können?

Ist, so wie ich meinen SB verstanden habe, nicht so ganz richtig, mittlerweile will (zumindest ist es wohl beim DSB so) der Verband Kaliber UND Waffenart (KW oder LW) sehen.

Geschrieben

Ist, so wie ich meinen SB verstanden habe, nicht so ganz richtig, mittlerweile will (zumindest ist es wohl beim DSB so) der Verband Kaliber UND Waffenart (KW oder LW) sehen.

Ist so zumindest beim BSSB (Landesverband im DSB) nicht. Hat Smithy ja in diversen Beiträgen schon mehrfach beschrieben. Geht hier nur um die Unterscheidung KW oder LW mit Patronen (nicht LP/LG). Kaliber ist dabei egal.

Gruß Casull454

Geschrieben

Ist, so wie ich meinen SB verstanden habe, nicht so ganz richtig, mittlerweile will (zumindest ist es wohl beim DSB so) der Verband Kaliber UND Waffenart (KW oder LW) sehen.

Ist völliger Blödsinn - mein Landesfürst hat mir vor drei Wochen mitgeteilt, daß die Bedürftigkeit für Langwaffen - halbautomat - auch dann gegeben ist, wenn die Sridiplin (geil - hab ich neulich mal gelesen) in KW oder irgendwas geschossen wurde. :gutidee: Hauptsache, der Kandidat geht regelmäßig - dann ist dem Gesetz Genüge getan. (Das gilt, bis sich der Landesfürst anders entscheidet, oder eins auf den Deckel kriegt) :rotfl2:

Dropsdem steht das eigentlich so im Gesetz und nicht anders. :s75: Aber jeder kocht seine eigene Suppe mit den Bedürftigkeiten. Mein Tipp - immer vorher möglichst dumm fragen - :bud: dann wirste geholfen. :appl:

Gruß, Willi

Geschrieben
...

Nun rief mich eben jener am WE an und teilte mir mit, daß das mit meinem Bedürfnisnachweis nichts wird. ...

Hast Du Deinen Antrag auf dem vom Verband vorgeschriebenen Formular (siehe Internet) gestellt? Zumindest beim BSSB geht aus dem Formular hervor, wer was in welcher Reihenfolge zu bestätigen hat. Dem BSSB-Formular ist auch eine Anleitung beigefügt für Leute, die keine Formulare verstehen können oder wollen.

Falls Du ein Formular dieser Art hast, kannst Du Deinem Chef sagen: Unterschreib' bitte bei XY, so wie es im Formular gefordert wird. Und dann kümmer Dich selbst um die Weiterleitung an die nächste Stelle.

Klaas

Geschrieben

Ist, so wie ich meinen SB verstanden habe, nicht so ganz richtig, mittlerweile will (zumindest ist es wohl beim DSB so) der Verband Kaliber UND Waffenart (KW oder LW) sehen.

Beim HSV ist es ebenfalls nicht so. Man kann mit der LuPi trainieren und GK beantragen. Das mit dem Trainieren in dem Kaliber, was man beantragen will, ist doch Schwachsinn, denn dann könnte niemals jemand ein neues Kaliber beantragen. Die Waffenart (KW/LW) habe ich allerdings immer notiert.

Geschrieben

Gähn

Erlaubnispflichtige Waffe ist das Zauberwort.

Wo nur immer diese Ideen mit gleichem Kaliber, LuPi etc herkommen :gaga:

Ich wär auch für die FAQ

Aber die würde ja eh keiner lesen und man hätte ja auch garnix mehr zum diskutieren/ auslegen/aufregen

:bud:

Geschrieben

Wo nur immer diese Ideen mit gleichem Kaliber, LuPi etc herkommen :gaga:

Ganz einfach: Ich habe es so gemacht. LuPi geschossen, (u.a.) GK gekauft :eclipsee_gold_cup: Ich rate aus den bekannten Vorteilen jedem Anfänger bei uns erst mal zur LuPi, Nachteile hat er dadurch jedenfalls nicht. Im Zweifel einfach beim Verband anrufen und fragen.
Geschrieben

prima, wenn es so klappt dann gut ...

bei den meisten geht es eben nicht so einfach :traurig_16:

Wir können ja mal eine Matrix machen mit den aktuellen Erfahrungen der Benutzer (keine Vermutungen!): Horizontal die Länder, Vertikal die Verbände, in die Zellen, ob Kalibergleich oder scharfe Waffe für Bedürfnis nötig. :gutidee:

Geschrieben
Der Verein bestätigt gar nichts, nur der VERBAND.
Anträge auf waffenrechtliche Befürwortungen an den Verband müssen aber vom jeweiligen Verein abgesegnet werden, egal ob für eine Gelbe oder einen Voreintrag auf die Grüne.
Erlaubnispflichtige Waffe ist das Zauberwort.
Sicher, grundsätzlich kann ein Bedürfnis nicht mit bedürfnis- oder gar erlaubnisfreien Waffen nachgewiesen werden. Aber wie es so schön heißt: "Der Grundsatz schließt die Annahme der Ausnahme als Regel nicht aus." :D
Geschrieben

Sicher, grundsätzlich kann ein Bedürfnis nicht mit bedürfnis- oder gar erlaubnisfreien Waffen nachgewiesen werden.

Solche Vermutungen (Wo bitte steht es, dass man mit Luftpistole kein Bedürfnis für Waffenerwerb nachweisen kann?) geben mir Recht, dass wir mal eine Matrix machen sollten...

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