Zum Inhalt springen
IGNORED

Eine Frage


Johannes Sch.

Empfohlene Beiträge

Hallo,

wenn ich den bundesjugendreferenten richtig verstanden habe, ist das so nicht korrekt.

ich hab vor ~8 wochen meine jugendbasislizens beim bdmp gemacht, voraussetzungen waren sachkunde und schießleiter.

war ein recht lockerer lehrgang, der in einem tag abgehandelt war, kann ich nur empfehlen um rechtlicht absolut im trockenen zu sein egal wie fit man durch seine berufliche tätigkeit ist.

gruß VA

Yup, so hatte ich das auch in Erinnerung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

war ein recht lockerer lehrgang, der in einem tag abgehandelt war, kann ich nur empfehlen um rechtlicht absolut im trockenen zu sein egal wie fit man durch seine berufliche tätigkeit ist.

gruß VA

Was denkst du wird im Fall der Fälle einen Richter eher beeindrucken:

- ein recht lockerer Lehrgang, der in einem Tag abgehandelt wird

(einen Tag? Wow, der ganze Stoff, incl. dem Jugendschutzgesetz – Respekt! Dass es solche Kurse gibt, wusste ich nicht, gibt es denn nicht eine geforderte Mindeststundenanzahl? )

oder

- eine fundierte Ausbildung zu einem Handwerksmeister oder zu einem Ausbilder über mehrere Jahre oder ein Lehramtsstudium?

Vergiss nicht: Was du benötigst ist die Befähigung nach dem Gesetz, nicht vor einem Verband.

Wenn Dein Kurs anerkannt wird - ok.

Ich will nur erklären, dass es auch andere Möglichkeiten gibt und zwar schon Jahre bevor der Passus in das WaffG aufgenommen wurde.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nur, daß "Nein" eben die falsche Antwort ist, wie dem Gesetz unschwer zu entnehmen ist :heuldoch:

Und richtig geraten, Dich hab ich gemeint!

Und trotzdem ist die Antwort auf die Frage:

hallo wie gesagt ich möchte gern wissen, ob es eine Möglichkeit gib das ein 14Jähriger auf einem Stand schiessen (großkalibrige revolver), auch wenn kein Jungendtyp da ist???? :confused:

Nein (wenn man als "Jungendtyp" eine zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeignete Aufsichtsperson setzt).

Ich weiss nicht was daran rumzudeuteln ist ??? Vielleicht liesst Du die Frage nochmal in Ruhe durch!

Was _DU_ dann unter "geeignete Aufsichtsperson" verstehst ist völlig nebensächlich!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hallo wie gesagt ich möchte gern wissen, ob es eine Möglichkeit gib das ein 14Jähriger auf einem Stand schiessen (großkalibrige revolver), auch wenn kein Jungendtyp da ist???? :confused:

Ich freu mich schon auf eure Antwort.....

Hallo Leute,

ich bin ein wenig irritiert. Findet ihr das wirklich alle in Ordnung, dass ein vierzehnjähriger Knirps eine Magnum in die Hand gedrückt bekommen soll ?

M.E. ist die Psyche eines Vierzehnjährigen schon durch einschlägige Videospiele und Gewaltfilme (jetzt kommt mir nicht mit Altersbegrenzung, die Kids wissen schon, wer gerade eine sturmfreie Bude und Videos hat) genug belastet. Ich finde wirklich, dass eine Lupi in dem Alter reichen sollte.

:contra:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich bin ein wenig irritiert. Findet ihr das wirklich alle in Ordnung, dass ein vierzehnjähriger Knirps eine Magnum in die Hand gedrückt bekommen soll ?

Ja. finde ich in Ordnung. :bud:

Du wünscsht dir doch auch eine Casull??? ;)

Wie du schon woander schriebst, hilt der Schiesssport Jugendlichen, ihre Konzentration und ihr Verantwortungsbewusstsein zu verbessern.

Im Eingansposting wurde nur von grosskalibrigen Waffen gesprochen. Das Magnum hast du nur hineininterpretiert. Ein 14-jähriger Jugendlicher mit normaler Konstitution wird schon eine .38er gut beherrschen können.

Wenn der 14-jährige sich für z.B. IPSC interessieren und später ganz vorne mitmachen wollen, dann müssen sie auch mit GK-Waffen trainieren. Natürlich unter entsprechender Aufsicht - siehe Timo Kosiol:

TimoWM.jpg

Das mit den gewaltfördernden Videospielen scheint ja eine fixe Idee zu sein, sorry.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und trotzdem ist die Antwort auf die Frage:

Nein (wenn man als "Jungendtyp" eine zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeignete Aufsichtsperson setzt).

Ich weiss nicht was daran rumzudeuteln ist ??? Vielleicht liesst Du die Frage nochmal in Ruhe durch!

Was _DU_ dann unter "geeignete Aufsichtsperson" verstehst ist völlig nebensächlich!

Ich hab den Begriff "Jugendtyp" als Bezeichnung für einen speziellen Vereinsbeauftragten verstanden, z.B. Jugendausbildungsleiter. Und so eng fordert das Gesetz es eben genau nicht. Ich kann z.B. mit meiner 14-jährigen Tochter auf dem Schießstand rumballern, was das Zeug hält, solange mir keiner nachweisen kann, daß ich für Kinder- und Jugendarbeit ungeeignet bin.

Wenn natürlich gar niemand oder nur Alkoholiker und Kinderschänder zur Aufsicht auf dem Schießstand sind, hast Du recht, daß ein jugendgerechter Schießbetrieb nicht möglich ist :)

Zu der anderen Anmerkung kann ich nur sagen, daß es Jugendlichen wohl kaum in ihrer körperlichen oder geistigen Entwicklung schaden kann, wenn sie unter fachkundiger Anleitung mit der Selbstdisziplin und Selbstkontrolle konfrontiert werden, die zur Ausübung des (Großkaliber-)Schießsportes notwendig sind. Da hab ich eher vor 16-jährigen Angst, die sich mal das Auto von Papa "ausleihen".

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

M.E. ist die Psyche eines Vierzehnjährigen schon durch einschlägige Videospiele und Gewaltfilme... genug belastet. Ich finde wirklich, dass eine Lupi in dem Alter reichen sollte.

:confused: Entschuldige, wenn ich jetzt ein klitzekleines Verständnisproblem habe.

Wo ist der Unterschied zwischen einer CO² Pistole im SigSauer Style mit 8 Schuss Revolvermagazin und einer 9mm Para (Ja ich weiss, dass das jetzt Luger heisst)?

Genau, die eine darf man schon mit 12 Schiessen, die Andere erst mit 16!

Was hat das mit Videospielen zu tun? :peinlich:

Bei der "grossen" kann man allerdings schon Mag Wechsel trainieren! Fand die Demonstration von Betterman auf der JSW Super. (Der übt übrigens schon wenn möglich mit 14 Jährigen)

Die ganze Kaliberdiskussion ist genauso dämlich wie die beste .45 Ladung.

Wenn ein Mensch (egal wie alt) physikalisch in der Lage ist das gewünschte Kaliber zu beherrschen und geistig fit ist sollte er es unter "Fachlicher" Anleitung erlehrnen dürfen!

Ich kenne Menchen die sind über 40, den würde ich niemals auch nur eine Softair in die Hand drücken, genauso gibt es aber welche, wie bereits o.g. die ernten Internationale Titel!

Und :gaga: ahh ich rege mich schon wieder auf :17: !!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja. finde ich in Ordnung. :bud:

Du wünscsht dir doch auch eine Casull??? ;)

Ja tue ich, habe allerdings mit KK angefangen und bin über viele Kaliber bis zur 44er gekommen, da ist es halt die nächste Steigerung (außerdem bin ich mitlerweile grauhaarig).

Wie du schon woander schriebst, hilt der Schiesssport Jugendlichen, ihre Konzentration und ihr Verantwortungsbewusstsein zu verbessern.

Ja unbedingt, allerdings halte ich Lupi und bestenfalls KK für diese Altersgruppe für sinnvoller.

Im Eingansposting wurde nur von grosskalibrigen Waffen gesprochen. Das Magnum hast du nur hineininterpretiert. Ein 14-jähriger Jugendlicher mit normaler Konstitution wird schon eine .38er gut beherrschen können.

Ja, du hast recht. Bei großkalibrigem Revolver denke ich automatisch an Magnum, das war ein Fehler, 38er ist zugegebener Massen was anderes.

Das mit den gewaltfördernden Videospielen scheint ja eine fixe Idee zu sein, sorry.

Das finde ich nicht. Ich denke schon, dass zwischen der Gewaltbereitschaft der heutigen Jugend und dem Konsum von Videos und Kampfspielen/Ego-Shootern ein Zusammenhang besteht - ist halt meine Meinung.

Aber nichts für ungut ... ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Beispiel Timo Kosiol ist hier ein sehr gutes :icon14:

Also unter Fachkundiger Anleitung hätte ich gg. sowas auch nichts. Im Gegenteil.

Hätter er nicht so früh angefangen, wär wahrscheinlich nix aus Ihm geworden. Und das trotz des erfolgreichen Vaters.

Und letztlich sind da die Eltern gefordert. Also lieber Schiessen mit dem Sohnemann (oder auch der Tochter-why not?) trainieren statt Gewaltspiele am PC spielen lassen ;)

Und warum nicht Großkaliber?

Also lieber den Sohn regelmäßig in den Verein schicken, als dasser irgendwo rumhängt, oder? :)

dl

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Findet ihr das wirklich alle in Ordnung, dass ein vierzehnjähriger Knirps eine Magnum in die Hand gedrückt bekommen soll ?

Als mein Bruder 14 wurde, bekam er einen Besuch auf dem Schießstand als Geschenk. Von .22lfb bis .454 Casull und natürlich Pumpe in 12/76 war alles eingepackt. Allerdings war ihm die 9mm Luger erst mal genug, mehr wollte er gar nicht. Die .38 Spcl (Marke Mäusefurz mit einem Hauch von N320) machte ihm noch Spaß und zu 95% schoss er KK Pistole, Revolver und Gewehr (Selbstlader mit ZF von der Benchrestauflage).

M.E. ist die Psyche eines Vierzehnjährigen schon durch einschlägige Videospiele und Gewaltfilme (jetzt kommt mir nicht mit Altersbegrenzung, die Kids wissen schon, wer gerade eine sturmfreie Bude und Videos hat) genug belastet. Ich finde wirklich, dass eine Lupi in dem Alter reichen sollte.

Seit er das erste mal als halbe Portion beim Putzen Interesse an meinen Waffen zeigte, habe ich ihm eingeimpft, dass das kein Spielzeug ist. Er durfte sie in meinem Beisein anfassen und bekam gleich die Sicherheitsregeln vorgebetet. Dann waren die Dinger schnell uninteressant. Ein paar Jahre später kam er wenige male mit auf den Schießstand und sah zu. Der Lärm, der Qualm und der Anblick des Rückstoßes in meiner Hand zeigten ihm deutlich, dass zwischen CS und der Realität ein 'kleiner' Unterschied besteht. Seit er das erste mal selbst geschossen hat, ist ihm das endgültig klar. Sorgen mache ich mir keine, warum auch? Mein Bruder, der 'Jugendtyp' und ich haben seinen ersten Standbesuch überlebt - sooo schlimm kann das mit CS also nicht gewesen sein. Man sollte 14-jährige nicht für blöd halten. Die können Spiel und Realität bestens unterscheiden (auch wenn sich einige besonders 'helle' Exemplare nach dem CS-Spielen für Waffenexperten halten - solche Einzeller gibt es aber in jeder Altersstufe).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Leute,

ich bin ein wenig irritiert. Findet ihr das wirklich alle in Ordnung, dass ein vierzehnjähriger Knirps eine Magnum in die Hand gedrückt bekommen soll ?

M.E. ist die Psyche eines Vierzehnjährigen schon durch einschlägige Videospiele und Gewaltfilme (jetzt kommt mir nicht mit Altersbegrenzung, die Kids wissen schon, wer gerade eine sturmfreie Bude und Videos hat) genug belastet. Ich finde wirklich, dass eine Lupi in dem Alter reichen sollte.

:contra:

Ich habe seit ich 12 Jahre alt bin mit allem geschossen, was bei uns verfügbar war. Auch in der Schweiz als Gastschütze auf 300 m mit Militärwaffen.

Das hat nichts daran geändert, dass ich überzeugter Pazifist bin, den Kriegsdienst an der Waffe verweigert und Zivildienst absolviert habe.

Wie es schon beschrieben wurde, kommt es auch meiner Meinung nach auf die fachliche und sachliche Unterrichtung und Anweisung und das soziale Umfeld an.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was denkst du wird im Fall der Fälle einen Richter eher beeindrucken:

- ein recht lockerer Lehrgang, der in einem Tag abgehandelt wird

(einen Tag? Wow, der ganze Stoff, incl. dem Jugendschutzgesetz – Respekt! Dass es solche Kurse gibt, wusste ich nicht, gibt es denn nicht eine geforderte Mindeststundenanzahl? )

oder

- eine fundierte Ausbildung zu einem Handwerksmeister oder zu einem Ausbilder über mehrere Jahre oder ein Lehramtsstudium?

Vergiss nicht: Was du benötigst ist die Befähigung nach dem Gesetz, nicht vor einem Verband.

Wenn Dein Kurs anerkannt wird - ok.

Ich will nur erklären, dass es auch andere Möglichkeiten gibt und zwar schon Jahre bevor der Passus in das WaffG aufgenommen wurde.

Hallo,

eben deshalb ist der kurs ja gesetzlich anerkannt, im gegensatz dazu die hochgradig qualifizierte ausbildung zum handswerksmeister nicht, jedenfalls nicht vom verband.

eben weil es da um etwas anderes geht - tut mir leid aber so war die aussage.

ein bundesreferent sollte das wohl wissen.

anbei: wenn du alles gelesen hättest wäre dir aufgefallen, das zum erwerb der jubali auch der "schießleiterschein" ebenso sachkunde, logisch, notwendig ist/sind, spätestens hier liegt der nur "zivil" ausgebildete meister oder lehrer auf dem bauch..

der spruch "lockerer lehrgang" bezog sich auf die qualifizierte durchführung des lehrgangs nicht auf die themen.

und wie wir schon häufig festgestellt haben sollten, interessiert das gesetz in manchen dingen den verband nicht die bohne, wenn die sagen, du mußt diesen lehrgang haben ist das so, egal was du an nachweisen etc anschleppst. in sachen jubali ziehen sogar dsb und bdmp an einem strang, wobei selbst hier die gegenseitige anerkennung mm nach nicht gegeben ist.

gruß VA

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

eben deshalb ist der kurs ja gesetzlich anerkannt, im gegensatz dazu die hochgradig qualifizierte ausbildung zum handswerksmeister nicht, jedenfalls nicht vom verband.

Sorry, aber drehen uns im Kreis! Ist aber ein typisches Problem solcher Threads – Auge in Auge könnten sich solche Fragestellungen besser klären lassen.

Ich versuche es noch mal:

Wenn ein Kurs (von einem Tag?) von Deinem SB anerkannt wird, dann ist es gut so.

Eine Handwerksmeisterprüfung wird immer vor dem Gesetz anerkannt.

Was Dein Verband denkt, ist völlig unerheblich und dem SB, Staatsanwalt oder Richter auch völlig egal.

Sollte jemand, der "nur" eine Meisterprüfung oder eine sonstige qualifizierte Ausbildung abgeschlossen hat in Deinem Verband keine Anerkennung finden, dann wäre es mir an dessen Stelle völlig egal – schlimmstenfalls würde er dann vom Verband nicht als Aufsicht zu Meisterschaften zugelassen werden können (was für ein harter Schlag :D ), das Training oder den Umgang mit den Kindern könnte der Verband nicht verbieten.

eben weil es da um etwas anderes geht - tut mir leid aber so war die aussage.

ein bundesreferent sollte das wohl wissen.

Ja, schon klar. Es mag sein, dass ein Verbandsknecht die Verbandsprodukte verkaufen will.

Es gibt aber viele Wege, die nach Rom führen, nicht nur die mautpflichtigen!

anbei: wenn du alles gelesen hättest wäre dir aufgefallen, das zum erwerb der jubali auch der "schießleiterschein" ebenso sachkunde, logisch, notwendig ist/sind,

OK.

Es ist von Verbandsseite individuell verschieden, welche Voraussetzungen für den Kurs jemand mitbringen muss.

Bei uns (SBSV) ist z.B. nur die Volljährigkeit, Sachkunde und ein gültiger 1. Hilfe Kurs Voraussetzung (nicht älter als 2 Jahre).

spätestens hier liegt der nur "zivil" ausgebildete meister oder lehrer auf dem bauch..

Aaahhhh! Jetzt habe ich erkannt, wo die unterschiedliche Auffassung herkommen könnte.

Jemand mit "Deiner JuBaLi" ist selbstverständlich befähigt alleine auf dem Schießstand mit 14-jährigen bei der .44 mag Aufsicht zu führen.

Ein Handwerksmeister ohne Sachkunde ist das natürlich nicht! Darauf willst du hinaus –da hast du auch vollkommen Recht!

Er kann aber die Ergänzung zu einer Aufsicht ohne JuBaLi oder entsprechender Befähigung sein. In diesem Fall müssten dann beide (Aufsicht mit Sachkunde und Aufsicht mit Erlaubnis für Kinder und Jugendarbeit) gemeinsam anwesend sein, wobei jeder für seinen Bereich zuständig ist.

und wie wir schon häufig festgestellt haben sollten, interessiert das gesetz in manchen dingen den verband nicht die bohne, wenn die sagen, du mußt diesen lehrgang haben ist das so, egal was du an nachweisen etc anschleppst.

Das hast du gut gesagt.

Der Verband kann mir aber nur vorschreiben was ich haben muss, wenn ich – wie oben geschrieben – für den Verband tätig werden will, z.B. Aufsicht bei Meisterschaften usw.

Kein Verband kann mir verbieten mit den Kindern zu trainieren. Das ist Sache des WaffG.

Schönes Wochenende!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

.......................

Hallo,

sehr schöne ausführliche antwort :icon14: und vor-allen-dingen sachlich, wenn es hier immer so wäre.

ich stelle fest, dass wir völlig einer meinung sind, leider stellen sich die verbände uns in den weg.

das problem liegt me in der unflexibilität der verbände andere ausbildungen anzuerkennen, statt froh zu sein, das sich jemand findet, der freiwillig eine aufgabe übernimmt und auch schon ausgebildet ist - nei es muß unbedingt noch lehrgang xyz besucht werden, der nebenbei dem verband noch geld bringt (die jubali schließ ich hier ausdrücklich aus, die was kostenlos!!).

wenn es sich in deinem fall um den bdmp handelt, würde ich einfach mal den bundesreferenten kontakten, dieser kam mir recht flexibel und umgänglich vor.

manchmal hilft das - vor einiger zeit hatte ich probs mit dem dsb - nssv, nach ausführlichen kontakt mit bundes- und landesvorstand konnte eine ....... regelung erreicht werden. ging auch um aufsichten.

was ich nicht machen würde, wäre arbeiten ohne rückendeckung des verbandes, kann im falle eines falles schlecht für dich werden.

me sollte jede freiwillige tätigkeit, gleich in welchem verband gefördert werden!!

gruß VA

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.