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IGNORED

Waffen führen zum Selbstschutz (auf dem eigenen Grundstück)


Jeremy

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

@nihilbert + Fritzig

...ich würde es als die Gedanken bezeichnen, die man sonst nicht offen ausspricht, aber von vielen Leuten gedacht werden, die sich noch Gedanken über ihre Zukunft machen. Das alte Er oder Ich Spiel eben.

Du kannst es auch unter "Wo kein Kläger, da kein Richter" und "Prinzipiell hatte es die Evolutionsbremse verdient" abhaken. Ich will das Dir überlassen.

...es bleibet dahabei die Gedahanken sind frei.

:s75: Brauchen wir doch nicht drüber streiten. Hier will wohl keiner in die Situation kommen, sein Leben verteidigen zu müssen. Darüber was dann sein wird, kann man spekulieren oder auch nicht. Meist wird es wohl anders kommen als man denkt.

Es sei denn, man hat soviel Zeit, sich ernsthaft mit allen möglichen Situationen zu befassen, z.B. weil man beruflich ein erhöhtes Risiko hat.

Das trifft auf mich nicht zu. Und ja, wenn jemand versuchen würde, meine Freundin zu vergewaltigen und ich die Wahl zwischen Telefon und Waffe hätte, würde ich vermutlich nicht lang überlegen müssen. Manchmal hört sich im Forum manches härter an, als es gemeint ist.

Nix für ungut! Ich trink mir jetzt ein Bierchen :s75: und zwar unbewaffnet :00000733:

Geschrieben

ich möchte nochmals auf den "bedürfnis orientierten zweck" zurückkommen:

diese o.g. angabe ist zentrales element unseres waffenrechts, will sagen: ohne spezifisches bedürfnis keine erlaubnis.

der gesetzgeber gibt sportschützen die erlaubnis eine waffe zu erwerben und diese dem bedürnis entsprechend zu verwenden.

dieses gilt, nach rechtsprechung, auf dem eigenen grund und boden genau so wie woanders.

zum sv fall gibt es folgende scenarien:

1.der waffenbesitzer hört geräusche und will nachschauen. geladen liegenlassen darf er seine waffe nicht.also tresor auf, murmeln aus dem fach,aufmunitionieren und dan lostapern. HALLO?

2. der waffenbesitzer hört das eindeutig schon jemand im hause ist und hat seinen tresor (weil geladen liegenlassen ist nicht) direkt neben sich.also wieder tresor auf, murmeln aus dem fach,aufmunitionieren und dan lostapern. HALLO?

welche von den heutigen bekloppten richtern würde denn das durchgehen lassen?

in jedem fall hast du zuerst mal die grünen zu rufen, dich zu verbarrikadieren und dann (und wirklich erst dann) wenn der täter in eben diesen raum einzudringen versucht ist an einen einsatz der schußwaffe zu denken.wenn du die bis dahin aus dem tresor hast und aufmunitioniert hast.

heist also einen auf frischer tat ertappten einbrecher ect. mit der waffe entgegentreten zu können setzt voraus das mann mit der geladenen waffe auf dem eigenen terrain rumrennt.

okay, im tatsächlichen notwehrfall könnte das hinterher gutgehen.

aber sagen wir mal du rennst mit der waffe in der hand über dein grundstück und dich sieht der nachbar dabei, dieser ruft die grünen!

die wbk ist weg! da bin ich mir sehr sicher. und ich möchte wetten ich weis den grund: nicht bedürfnis orientierte verwendung.

haltet mich für bekloppt, aber genau sowas ist doch der grund warum die ganze "bedürfnis orientiert" soße ins waffg reinkam.

Geschrieben

Hhm,

dann dürfte ich meine Sportwaffen in meinem

Keller auch nicht in die Hand nehmen, mir ansehen und mich an ihnen erfreuen,

denn mein Bedürfnis war ja das Sportschießen und nicht

Freude an der Waffe, oder? :lol:

Der "bedürfnisoreintierte Zweck" bezieht sich aufs "führen",

und wie schon mehrfach erwähnt k a n n ich auf

m e i n e m Grund und Boden meine Waffen gar nicht "führen".

Der Hintergrund war der "Sportschütze als Türsteher"...

Ach und, ich habe schon mit mehreren ( nur beruflich! ) Richtern zu tun gehabt,

meiner Ansicht nach war keiner von ihnen "bekloppt"...

Edit: blöder Tippfehler

Geschrieben

ich möchte nochmals auf den "bedürfnis orientierten zweck" zurückkommen:

diese o.g. angabe ist zentrales element unseres waffenrechts, will sagen: ohne spezifisches bedürfnis keine erlaubnis.

der gesetzgeber gibt sportschützen die erlaubnis eine waffe zu erwerben und diese dem bedürnis entsprechend zu verwenden.

dieses gilt, nach rechtsprechung, auf dem eigenen grund und boden genau so wie woanders.

zum sv fall gibt es folgende scenarien:

1.der waffenbesitzer hört geräusche und will nachschauen. geladen liegenlassen darf er seine waffe nicht.also tresor auf, murmeln aus dem fach,aufmunitionieren und dan lostapern. HALLO?

2. der waffenbesitzer hört das eindeutig schon jemand im hause ist und hat seinen tresor (weil geladen liegenlassen ist nicht) direkt neben sich.also wieder tresor auf, murmeln aus dem fach,aufmunitionieren und dan lostapern. HALLO?

welche von den heutigen bekloppten richtern würde denn das durchgehen lassen?

in jedem fall hast du zuerst mal die grünen zu rufen, dich zu verbarrikadieren und dann (und wirklich erst dann) wenn der täter in eben diesen raum einzudringen versucht ist an einen einsatz der schußwaffe zu denken.wenn du die bis dahin aus dem tresor hast und aufmunitioniert hast.

heist also einen auf frischer tat ertappten einbrecher ect. mit der waffe entgegentreten zu können setzt voraus das mann mit der geladenen waffe auf dem eigenen terrain rumrennt.

okay, im tatsächlichen notwehrfall könnte das hinterher gutgehen.

aber sagen wir mal du rennst mit der waffe in der hand über dein grundstück und dich sieht der nachbar dabei, dieser ruft die grünen!

die wbk ist weg! da bin ich mir sehr sicher. und ich möchte wetten ich weis den grund: nicht bedürfnis orientierte verwendung.

haltet mich für bekloppt, aber genau sowas ist doch der grund warum die ganze "bedürfnis orientiert" soße ins waffg reinkam.

DIe WBK ist nicht weg! Man darf die Waffe auf dem eigenen Grundstück tragen.

Man führt sie ja nicht. Man besitzt sie ja sozusagen in diesem Moment nur.

Zeig mir doch mal bitte wo das steht im WaffG. Habe das nicht gefunden. Danke

Geschrieben
geladen liegenlassen darf er seine waffe nicht

Wenn er zu Hause ist, darf er das sehr wohl. Zumindest, wenn kein Unberechtigter Zugriff auf die Waffe hat. Und wenn er nicht zu Hause ist, erübrigt sich das Problem sowieso.

Geschrieben

ich möchte nochmals auf den "bedürfnis orientierten zweck" zurückkommen:

Wozu? Das gilt nur ausser Haus.

diese o.g. angabe ist zentrales element unseres waffenrechts, will sagen: ohne spezifisches bedürfnis keine erlaubnis.

Ja und? Nun ist jemand Sportschuetze, oder Sammler oder Jaeger oder hat einen WS...damit ist das Beduerfnis zum Erwerb und Besitz gegeben, je nach Beduerfnisgrund.

der gesetzgeber gibt sportschützen die erlaubnis eine waffe zu erwerben und diese dem bedürnis entsprechend zu verwenden.

dieses gilt, nach rechtsprechung, auf dem eigenen grund und boden genau so wie woanders.

Nein. Falsch. Daheim im eigenen befriedeten Beistz gilts nicht. Und selbst wenn, ists irrelevant, weil im Fall der Notwehr STGB hoeherwertig ist, als WaffG.

zum sv fall gibt es folgende scenarien:

1.der waffenbesitzer hört geräusche und will nachschauen. geladen liegenlassen darf er seine waffe nicht.also tresor auf, murmeln aus dem fach,aufmunitionieren und dan lostapern. HALLO?

solange er die Waffe immer unter Kontrolle hat und kein unberechtigter drauf zugreifen kann, darf er sie natuerlich daheim aufmunitioniert herumliegen haben, mit herum schleppen, oder sich auch damit die Zehennaegel lackieren.

2. der waffenbesitzer hört das eindeutig schon jemand im hause ist und hat seinen tresor (weil geladen liegenlassen ist nicht) direkt neben sich.also wieder tresor auf, murmeln aus dem fach,aufmunitionieren und dan lostapern. HALLO?

Aus Bequemlichkeitsgruenden schafft man sich dann notfalls einen 0-Tresor mit Codeschloss an, der im Schlafzimmer eingebaut wird. Dann ists sogar legal, wenn man nicht allein im Schlafzimmer ist. Ansonsten nicht mal das noetig.

welche von den heutigen bekloppten richtern würde denn das durchgehen lassen?

Spaetestens die Instanz, die lesen kann.

in jedem fall hast du zuerst mal die grünen zu rufen, dich zu verbarrikadieren und dann (und wirklich erst dann) wenn der täter in eben diesen raum einzudringen versucht ist an einen einsatz der schußwaffe zu denken.wenn du die bis dahin aus dem tresor hast und aufmunitioniert hast.

Nein, hast Du nicht. Du darfst Dich verteidigen. Du musst nicht warten, bis der Abdecker, aeh, der Leichenwagen Dich abholt.

heist also einen auf frischer tat ertappten einbrecher ect. mit der waffe entgegentreten zu können setzt voraus das mann mit der geladenen waffe auf dem eigenen terrain rumrennt.

okay, im tatsächlichen notwehrfall könnte das hinterher gutgehen.

Das geht immer gut, denn es ist nicht verboten.

aber sagen wir mal du rennst mit der waffe in der hand über dein grundstück und dich sieht der nachbar dabei, dieser ruft die grünen!

Dann kommen die, fragen, was los ist, Du zeigst die WBK, sie gehen wieder. Du sagst dem Nachbarn, was los war, oder die Polizei tuts. Das naechste mal kriegt der Nachbar eine Anzeige wegen falscher Verdaechtigung.

die wbk ist weg! da bin ich mir sehr sicher. und ich möchte wetten ich weis den grund: nicht bedürfnis orientierte verwendung.

Falsch. Lies das WaffG.

haltet mich für bekloppt, aber genau sowas ist doch der grund warum die ganze "bedürfnis orientiert" soße ins waffg reinkam.

Nein, das ist der Tuersteherparagraph. der gilt aber nur im befriedeten Besitz anderer Leute. In Deinem eigenen ists kein fuehren, da darfst Du die Waffe herumschleppen, wie Du willst.

P.S. Warum bin ich zu doof, das quoting zu reparieren? Ich find den Fehler nicht...

Geschrieben

Noch mal eine Frage:

Führen bedeutet ja, soweit ich mich erinnere, die tatsächliche

Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, des befriedeten Besitztums

und der eigenen GESCHÄFTSRÄUME ausüben.

Bedeutet das eigentlich, dass ich beispielsweise als Friseur die Waffe

in meinem Geschäft tragen dürfte?

Oder als Elektronikfachhändler...usw..

Geschrieben

Noch mal eine Frage:

Führen bedeutet ja, soweit ich mich erinnere, die tatsächliche

Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, des befriedeten Besitztums

und der eigenen GESCHÄFTSRÄUME ausüben.

Bedeutet das eigentlich, dass ich beispielsweise als Friseur die Waffe

in meinem Geschäft tragen dürfte?

Oder als Elektronikfachhändler...usw..

JA!

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Er hätte ihn doch lieber verwursten sollen und die Mitmieter beruhigen sollen, aber nachher ist man immer schlauer.

Sesamstraßen Mode an.

Spielen wir weiter im hätte, könnte und würde Spiel.

Was macht Ihr, wenn Ihr die Möglichkeit habt die Leiche stressfrei loszuwerden, quasi die eigene Wurstmaschine im Keller?

Wir setzen voraus, daß kein Nachbar die kleine Eskalation um 2 Uhr morgens mitbekommen hat.

Und los gehts...

Geschrieben

JA!

Krass. Aber bezieht sich das Wort "Geschäftsraum" definitiv

auf einen durch Wände abgeschlossenen Raum oder

dürfte beispielsweise ein Atohändler auf seinem Verkaufsgelände auch

eine Schusswaffe tragen?

Geschrieben

Wenn die USA und Israel aus rein finanziellen Interessen in andere Länder einmarschieren und Völkermord begehen dürfen ohne daß die Weltgemeinschaft aufschreit, dann halte ich persönlich es durchaus für legitim meine kleine Welt mit allen Mitteln zu schützen. Zudem geht es doch auch in den diversen SV Threads nur um hypothetische Dinge und da sollte man doch über das für sich beste Mittel nachdenken dürfen.

Ob man einen Zusammenhang zwischen den USA / Israel und der Frage, ob man in D zuhause Waffen tragen darf herstellen kann? Der ist wahrscheinlich genauso weit hergeholt wie die finanziellen Absichten Israel für einen "Einmarsch" im Libanon. Ist wohl mal wieder ein Problem mit der fehlenden Fähigkeit, zusammenhängend denken zu können.

Aber ich kann mir schon denken aus

welcher Ecke

Du so kommst...

TheHun

Geschrieben

Sesamstraßen Mode an.

Spielen wir weiter im hätte, könnte und würde Spiel.

Was macht Ihr, wenn Ihr die Möglichkeit habt die Leiche stressfrei loszuwerden, quasi die eigene Wurstmaschine im Keller?

Wir setzen voraus, daß kein Nachbar die kleine Eskalation um 2 Uhr morgens mitbekommen hat.

Und los gehts...

Ich glaube nicht, daß solche Postings in einem Waffenforum sehr Hilfreich sind?

Hoffentlich tun die Mods bald was!

The Hun

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Ob man einen Zusammenhang zwischen den USA / Israel und der Frage, ob man in D zuhause Waffen tragen darf herstellen kann? Der ist wahrscheinlich genauso weit hergeholt wie die finanziellen Absichten Israel für einen "Einmarsch" im Libanon. Ist wohl mal wieder ein Problem mit der fehlenden Fähigkeit, zusammenhängend denken zu können.

Aber ich kann mir schon denken aus

welcher Ecke

Du so kommst...

TheHun

...drücken wir es mal so aus: Wenn große Nationen ohne wirklichen Grund andere Länder überfallen können ohne daß Konsequenzen drohen, dann halte ich es für legitim (als nichtgroßes Land sondern Einzelperson) mein Umfeld, auch mit Waffengewalt zu schützen. Israel und USA waren in diesem Fall nur aktuelle Beispiele. D.h. wenn andere ohne Konsequenzen angreifen dürfen, dann nehme ich für mich das Recht mich ohne Konsequenzen verteidigen zu dürfen. Der Vergleich geht um groß und klein und Angriff und Verteidigung. Nicht um Antisemitismus.

Deine schlechtgemachte Nazikeule ist hier sowas von fehl am Platz, wie ein Pickel am Arsch. Um es mal so auszudrücken.

Ich frage mich immer wieder, warum manchen Leuten die Faschismusunterstellung nahezu aus den Mundwinkeln geifert, sobald der Staat Israel kritisiert wird. Das was Israel derzeit anstellt ist ein Überfall und angehender Völkermord. Muss ich mir Kritik versagen, nur weil ich Deutscher bin?

Jedes Land hat seine negativen Kapitel in der Geschichte, die Deutschen haben es sich nur angewöhnt sich ihre (absolut schlimmen) Verfehlungen im 3. Reich seit Kriegsende regelmäßig aufs Brot schmieren zu lassen. Ich war damals nicht dabei, genau, wie der allergrößte Teil der Leute hier im Forum. Ich nehme mir das Recht heraus, das ganze objektiv zu betrachten und auch den Staat Israel für seine Verfehlungen zu kritisieren.

Mein Tip: Lesen, nochmal lesen, verstehen, dann antworten.

Gruß

GOH

Ich glaube nicht, daß solche Postings in einem Waffenforum sehr Hilfreich sind?

Hoffentlich tun die Mods bald was!

The Hun

...hast Du heute einen schlechten Tag?

;)

Geschrieben

Israel hat niemanden angegriffen, sondern sein Recht auf Selbstverteidigung genutzt aber das nur am Rande.

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Israel hat niemanden angegriffen, sondern sein Recht auf Selbstverteidigung genutzt aber das nur am Rande.

...indem es mit Terror auf Terror reagiert? Schau Dir mal die Veränderung an, die Beirut in den letzten Wochen durchgemacht hat. Das sieht mir nicht nach gezielten Aktionen gegen einzelne Ziele aus. Versteh mich nicht falsch, ich würde diese religiösen Fanatiker, die Unschuldige in Eisenbahnen und Urlaubsgebieten wegbomben lieber heute als morgen am nächsten Baum hängen bzw. politisch korrekt ausgedrückt vor Gericht sehen, aber das was derzeit in der Region Nahost abläuft geht nur um Öl, Geld und Kontrolle der Region. Da haben die USA ganz fett die Finger drin.

Soviel dazu. Ist aber auch nicht der richtige Thread hier und ich möchte das sowieso nicht in eine politische Diskussion abgleiten lassen. Habe mitbekommen, daß das in WO wohl schonmal nicht gutgegangen ist. Außerdem möchte ich unsere Moderatoren nicht unter Zugzwang setzen.

Wenn Du Dich mit mir zu dem Thema austauschen möchtest können wir das gern per PM machen.

:)

Gruß

GOH

Geschrieben

ÒK ... lebt ihr alle ALLEIN ???

zugriff auf waffen durch dritte ???

ICH muß meine waffen dermaßen " sicher " aufbewahren , daß im falle eines einbruchs ( angriffs ) ich erst den schlüssel zum ERSTEN tresor ( munition ) danach den schlüssel zum ZWEITEN tresor ( waffen ) benutzen muß

inzwischen ist meine wohnung " ausgeräumt " :gaga::gaga::gaga:

Geschrieben

ÒK ... lebt ihr alle ALLEIN ???

zugriff auf waffen durch dritte ???

ICH muß meine waffen dermaßen " sicher " aufbewahren , daß im falle eines einbruchs ( angriffs ) ich erst den schlüssel zum ERSTEN tresor ( munition ) danach den schlüssel zum ZWEITEN tresor ( waffen ) benutzen muß

inzwischen ist meine wohnung " ausgeräumt " :gaga::gaga::gaga:

Du kannst doch mit der Waffe unter dem Kopfkissen schlafen.

Oder meinetwegen im Nachttisch(is auch bequemer und ungefährlicher :D )

Geschrieben

ICH muß meine waffen dermaßen " sicher " aufbewahren , daß im falle eines einbruchs ( angriffs ) ich erst den schlüssel zum ERSTEN tresor ( munition ) danach den schlüssel zum ZWEITEN tresor ( waffen ) benutzen muß

Und wer hindert dich daran einen Klasse 0 Tresor mit elektronischen Zahlenschloss zu kaufen? :rolleyes:

Morpheus

Geschrieben

Und wer hindert dich daran einen Klasse 0 Tresor mit elektronischen Zahlenschloss zu kaufen? :rolleyes:

Morpheus

wo die waffe dann aber noch immer ungeladen und getrennt von der munition zu sein hat!

Archiviert

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