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IGNORED

Für immmer und ewig die Grüne WBK...?


Anschütz2001

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

Ich muß mal etwas Luft machen...

Ich besitze die WBK Grün seit ende 2003 ,mir wurde von Anfang an die WBK Gelb verweigert.

Der Sachbearbeiter für den Kreis Kleve hat begründet das es keine neue WBK Gelb gibt.

Punkt aus....

Ich war schon das Fünfte mal dort und habe versucht Ihn um zu

stimmen nix zu machen.In Köln ist alles wohl ein wenig anders dort wird die alte WBK ausgestellt.Und das ist jetzt kein Witz sogar nach der alten Regelung nach §14 absatz 2.

Ich gehöhre den BDS an und bin aktiver Sportschütze mit lückenlosen Trainingsnachweise. Schiesse Field-Target mit Luftgewehren über 7,5 joule.Selbst da muß ich für jede neue Waffe ein Bedürfnis nachweisen vom Verband.

Ich würde auch gerne mal Großkaliber schiessen mit Einzellader

Es Reicht jetzt :gaga:

Was soll ich machen

Gruß Jörg

Geschrieben
Was soll ich machen

1) Dem FWR beitreten,

2) eine ÖRAG-Rechtsschutzversicherung mit WO-Sonst-Rabatt (30%) abschließen,

3) bei deinem BDS-Landesverband das Bedürfnis für eine Neue Gelbe WBK bescheinigen lassen,

4) bei ablehnendem Bescheid Widerspruch einlegen.

5) Wird deinem Widerspruch nicht stattgegegeben, klagen.

Punkt 1) ist gesellschaftlich nützlich.

Punkt 2) dient (in diesem Fall allein) deiner Selbstsicherheit,

denn bei Punkt 5) wirst du auf jeden Fall zu Lasten der Staatskasse gewinnen - wenn die in deinem Posting genannten Voraussetzungen stimmen und dir der BDS-LV das Bedürfnis für eine Waffe auf Neu-Gelb bescheinigt hat. Mit 18+ Trainings-/Wettkampfterminen pro Jahr dürfte das problemlos laufen.

Geschrieben

1) Dem FWR beitreten.

2) eine ÖRAG-Rechtsschutzversicherung mit WO-Sonst-Rabatt abschlißen

3) Bei deinem BDS-Landesverband das Bedürfnis für eine Neue Gelbe WBK bescheinigen lassen.

4) bei ablehnemdem Bescheid Widerspruch einlegen

5) Wird deinem Widerspruch nicht stattgegegeben, klagen.

Punkt 1) ist gesellschaftlich nützlich

Punkt 2) diennt deiner Selbstsicherheit,

denn bei Punkt 4) wirst du auf jeden Fall zu Lasten der Staatskasse gewinnen - wenn die in deinem Posting genannten Voraussetzungen stimmen und dir der BDS-LV das Bedürfnis für eine Waffe auf Neu-Gelb bescheinigt hat. Mit 18+ Trainigs-/Wettkampfterminen p.a. dürfte das problemlos laufen.

Hallo

1) und punkt 3) sind erfüllt schon seit langen...

Jede Waffe die ich beantragt habe wurde vom Verband bestätigt das sie nach dem §14 Absatz 2 eingetragen werden soll auf die WBK Gelb.

Nur er trägt sie mir immer auf die Grüne ein...und nach Auffoderung meine Grüne WBK um zu schreiben auf die Gelbe.

Geht nicht es gibt noch keine neue Gelbe WBK u.s.w

Waffen Rechtschutz-Versicherung habe ich nicht .

Ich habe ihn schon mal nett darauf hingewiesen das ich bei nächster Ablehnung Klagen werde.

Seine Antwort machen sie das Herr ...Bis dahin ist die neue WVV raus und sie klagen immer noch...

Gruß Jörg

Geschrieben

:confused:

Also 14/2 -> grüne WBK

Für die gelbe WBK brauchst Du ´ne Befürwortung nach 14/4!

Ja du hast recht habe gerade die Verbandsbescheinigung rausgesucht §14 absatz 4

Zitat:

Diese Bescheinigung wird erteilt unter der Maßgabe,dass diese Waffen auf eine WBK für Sportschützen gem.§14Abs. 4 Waffg festgelegten Rahmen,sofern diese weiteren Waffen dem Sporthandbuch des BDS entsprechen...

Gruß Jörg

Geschrieben

Seine Antwort machen sie das Herr ...Bis dahin ist die neue WVV raus und sie klagen immer noch...

Nach DER freundlichen Aufforderung kannst du immer noch widerstehen???

:bud:

Und frag den (guten!!! mit Waffenrecht erfahrenen !!!) Rechtsanwalt, was du ganz persönlich zur Karriereförderung des SB beitragen kannst.

Geschrieben

Nach DER freundlichen Aufforderung kannst du immer noch widerstehen???

:bud:

Und frag den (guten!!! mit Waffenrecht erfahrenen !!!) Rechtsanwalt, was du ganz persönlich zur Karriereförderung des SB beitragen kannst.

Was mich bis dato immer abgehalten hat sind die nicht überschaubaren Kosten die auf mich zu kommen...

Familie und allein Unterhalter.

Und ebend das Ungewisse was auf mich zu kommt....

Gruß Jörg

Geschrieben

Der Sachbearbeiter für den Kreis Kleve hat begründet das es keine neue WBK Gelb gibt.

Damit hat er ja recht, denn neue Formulare zur gelben WBK gibt es derzeit nicht. Nur hat er eine "Kleinigkeit" übersehen. <_<

Zum 01.04.2003 ist ein gewisser § 14 eines Artikelgesetzes in Kraft getreten, der in seinem Absatz 4 für Sportschützen eine Nachfolgeregelung zu § 28 Abs. 2 WaffG1976 (die ist im Eingangsposting wohl gemeint) trifft. Und wer diesen neuen Bedürfnisnachweis erbringt, dem ist diese WBK auszustellen. Einer VwV bedarf es dazu nicht. :peinlich:

Wie schon gepostet: rechtsmittelfähigen Versagungsbescheid fordern, dann Widerspruch und notfalls Klage erheben. Der SB wird aber vermutlich schon beim Widerspruch weich werden und spätestens die Aufsichtsbehörde sollte den Unfug eigentlich klarstellen ... B)

Geschrieben

Sollte S'bine, sollte.....

Er ist in NRW, und in einigen Ecken dort sieht man das halt anders :angry2:

Anschütz2001,

mach' es genau so, wie es SB und andere vorgeschlagen haben!

Mit dem gleichen Argument hat man mir in Hessen a.D. Oktober

2003 auch versucht, die neue Gelbe zu verweigern.

Das Verwaltungsgericht Giessen hat das sehr schnell (innerhalb eines

Monats !) richtig gestellt ;)

Geschrieben

Sollte S'bine, sollte.....

Er ist in NRW, und in einigen Ecken dort sieht man das halt anders :angry2:

Anschütz2001,

mach' es genau so, wie es SB und andere vorgeschlagen haben!

Mit dem gleichen Argument hat man mir in Hessen a.D. Oktober

2003 auch versucht, die neue Gelbe zu verweigern.

Das Verwaltungsgericht Giessen hat das sehr schnell (innerhalb eines

Monats !) richtig gestellt ;)

Ich habe mich Heute Morgen noch einmal mit meinen Sachbearbeiter in Verbindung gesetzt und nochmals darauf hingewiesen das ich Klagen werde.

Jetzt ist der Sachverhalt so,dass er mir die Gelbe Waffenbesizkarte ausstellt wenn ich unbedingt drauf bestehe.Nur ist sie dann gleich zu setzen mit der Grünen da eine Beschränkung eingetragen wird.

Für jede einzelne beantragte Waffe muß ich ein Bedürfnis erbringen....

Klasse....echt Klasse....

Gruß Jörg

Geschrieben

Das lässt Du Dir ja hoffentlich nicht gefallen... <_<

Ich sage nur NRW.... :gaga:

Dann wird wohl meine neue Kleinkaliberbüchse noch etwas warten müssen.....

Ich werde wohl Klagen ....und der ganze Kram wird sich über Monate hinziehen.

Gruß Jörg

Geschrieben

Ich sage nur NRW.... :gaga:

Dann wird wohl meine neue Kleinkaliberbüchse noch etwas warten müssen.....

Ich werde wohl Klagen ....und der ganze Kram wird sich über Monate hinziehen.

Gruß Jörg

Hallo Jörg

Große Worte deines SB. Laß einfach mal Taten folgen. Bis zur Klage ist es noch ein weiter Schritt. Stell doch einfach den Antrag auf eine WBK nach § 14 Abs. 4. Laß dich durch mündliche Äußerungen nicht beeinflussen. Wenn er ablehnt, lege Widerspruch ein. Wenn der zurückgewiesen wird, muß dein SB das ja irgendwie begründen. Erst dann ist der Klageweg offen. Die Begründung deines SB wird schwierig und nicht vom Waffengesetz abgedeckt sein. Die Chance, daß er vorher einknickt, sind groß.

Steven

Geschrieben

Steven hat es bestens formuliert.

Dein SB wird schon weich werden, er wird wissen das du im Recht bist.

Wichtig: Wenn der Hals auch noch so dick anschwillt - immer schön freundlich bleiben. :rolleyes:

Geschrieben

Ich rate Dir (vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung) den Vorgesetzten des Sachbearbeiters persönlich zu besuchen und dort Dein Ansinnen vorzutragen. Ev. bitte ihn, den Fall "rechtlich klären" zu lassen - mit dem Hinweis auf die vorprogrammierte Niederlage!

In meinem Fall (http://foren.waffen-online.de/index.php?s=&showtopic=300848&view=findpost&p=309658) hat es geholfen - und wohl viel Zeit gespart! :gutidee:

In jedem Fall viel Erfolg - ich drücke Dir die Daumen!

Geschrieben

So ich brauche nicht mehr auf die Gelbe WBK zu klagen ein erneuter Anruf beim BDS und Sachbearbeiter ist nun Stand der Dinge das ich meine Gelbe WBK bekommen werde.

Ich sollte meine grüne WBK einsenden und sie wird umgeschrieben auf WBK Gelb,sie wird wohl eine Einschränkung haben hinten Vermerkt.

Natürlich habe ich den Sachbearbeiter gefragt was denn hinten drauf stehen würde,das wüste er im moment auch nicht er wird erst nachschauen müssen...

Sobald meine neue WBK Gelb mit der Einschränkung vorliegt werde ich Klagen sagte Ich.....gegen diese Einschränkung...

Er hat ein wenig gerübelt mal sehn was nächste Woche im Briefkasten liegt...

Drückt mir mal die Daumen das er sich noch eines anderen besinnt und ich endlich meine WBK nach §14 abs 4. bekomme.

Halte euch auf dem Laufenden...

Gruß Jörg

Geschrieben

Das sogenannte "Erwerbsstreckungsgebot" nach § 14 Abs. 2 Satz 3 WaffG, wonach innerhalb von sechs Monaten in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden dürfen. Ausnahmen davon bedürfen der vorherigen Zustimmung der Erlaubnisbehörde.

Geschrieben

Das sogenannte "Erwerbsstreckungsgebot" nach § 14 Abs. 2 Satz 3 WaffG, wonach innerhalb von sechs Monaten in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden dürfen. Ausnahmen davon bedürfen der vorherigen Zustimmung der Erlaubnisbehörde.

Das wird sicher drin stehen und irgendwas mit der Bedürfnisregelung

Zitat...aus dem Gespräch:

Es kann nicht sein das jeder Sportschütze Waffen nach seiner Vorstellung kauft ohne zustimmung vom Verband....(Bedürfnis)

Ich habe das Bedürfnis erbracht ende 2003 und brauche keine Zustimmung mehr...Die Waffen aus der Sportordnung des BDS werden mir eingetragen...(Siehe Sporthandbuch)

und die Zustimmung vom Landesverband 4

Ich lasse mich mal überraschen

Bis dann Gruß Jörg

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