finnigun Posted August 17, 2006 Posted August 17, 2006 Hallo zusammen, kennnt jemand im Raum Köln/Bonn einen Psychologen der Waffen-MPUs durchführt? Ich habe mal beim TÜV nachgefragt. Die machen sowas schon länger nicht mehr. Die Waffenbehörde konnte mir auch nicht weiterhelfen.
Sachbearbeiter Posted August 18, 2006 Posted August 18, 2006 Schau doch mal hier Die machen das Leben leichter...
Hob Posted August 18, 2006 Posted August 18, 2006 kennnt jemand im Raum Köln/Bonn einen Psychologen der Waffen-MPUs durchführt? Ich habe mal beim TÜV nachgefragt. Die machen sowas schon länger nicht mehr. Dann haben die dir eine falsche Auskunft gegeben. Die wissen da häufig auch nicht so recht was linke und rechte Hand tun. Als ich damals dort angerufen habe, mussten die auch erst rumfragen. Ich selbst habe vor nicht einmal einem Jahr dort eine Begutachtung durchführen lassen. Bis auf die Sache das die etwas langsam sind und es etwas dauert, bis man einen Termin hat, kann ich die Sache eigentlich weiterempfehlen. Siehe hier. Ansprechpartner ist eine Frau Winzen-Lazarek. Habe knapp 155 Euro für die Sache bezahlt. Das Kölner Gesundheitsamt kann man dagegen vergessen, denn die wollen 400 Euro für ein Gutachten.
Deacon Posted August 18, 2006 Posted August 18, 2006 Hallo Finnigun, falls Dir Gelsenkirchen mehr zusagen sollte: Dipl. Psyschologe und Fachmann für deine Belange, Detlef Timp, Horster Str. ?, 45897 Gelsenkirchen, Telefon 0209-377166. Greetz, Thomas
Hob Posted August 18, 2006 Posted August 18, 2006 "Waffen-MPUs"??? Was ist den das??? Wenn du als Sportschütze noch keine 25 Jahre alt bist und trotzdem schon GK-Waffen erwerben willst, so musst du ein psychologisches Gutachten über deine Eignung zum Waffenbesitz vorlegen. Das ist die "Waffen-MPU" oder wie auch immer du diese Bezeichnen möchtest.
finnigun Posted August 18, 2006 Author Posted August 18, 2006 Schau doch mal hier Die machen das Leben leichter... Dort habe ich schon gesucht. Jedoch finde ich nicht eine/n Psychologen/in "mit zusatzausbildung Waffenrecht". Trotzdem danke für die hilfe. Auch an die anderen forumsmitglieder.
Hob Posted August 18, 2006 Posted August 18, 2006 Dort habe ich schon gesucht. Jedoch finde ich nicht eine/n Psychologen/in "mit zusatzausbildung Waffenrecht". Auf der Webseite des Psychologenverbandes gibt es eine Liste von Gutachtern. Link zur Liste
Dynamite Harry Posted August 18, 2006 Posted August 18, 2006 "Waffen-MPUs"??? Was ist den das??? Da hier der Ironie-Smiley fehlt, bin ich dafür, Dir sofort bis zur Absolvierung der angesprochenen Hürde sämtliche WBK, die Du Dein Eigen nennst, zu entziehen. Die Frage war doch durchaus vernünftig gestellt und auch korrekt zu beantworten. mfg Ralf
Moskito Posted August 18, 2006 Posted August 18, 2006 Da hier der Ironie-Smiley fehlt, bin ich dafür, Dir sofort bis zur Absolvierung der angesprochenen Hürde sämtliche WBK, die Du Dein Eigen nennst, zu entziehen. Die Frage war doch durchaus vernünftig gestellt und auch korrekt zu beantworten. mfg Ralf Meinst Du mich mich? Dort wo ich her komme kann man leihweise mit 16 ein vollautomatisches Sturmgewehr bekommen. Spätestens mit 20 bekommst du eins. Und als ich 20 war und man keins wollte wurde man zum Psychologen geschickt.......
mühli Posted August 18, 2006 Posted August 18, 2006 @Moskito Ich vermute du bist Schweizer! Ich übersetze kurz Dort wo ich her komme kann man leihweise mit 16 ein vollautomatisches Sturmgewehr bekommen. Nur wenn du denn Jungschützenkurs machst und die Zahl der Jugendlichen die diesen machen ist seit Jahren rückläufig. Daneben ist natürlich nur der Einzelschuss erlaubt im Schützenverein-Seriefeuersperre on. Spätestens mit 20 bekommst du eins. Ne ne stimmt nicht ganz! Alle die keinen Militärdienst machen bzw. nicht machen müssen wie Frauen, die die waffenlosen Dienst machen und die die wie ich in einer Truppengattung sind, die kein Stgw 90 sondern die Kurzwaffe führen! B)
Dynamite Harry Posted August 19, 2006 Posted August 19, 2006 Meinst Du mich mich? Dort wo ich her komme kann man leihweise mit 16 ein vollautomatisches Sturmgewehr bekommen. ... Dort, wo ich herkomme, mußtest Du das Teil nicht ausleihen, spätestens mit 14 oder 15 war es PFLICHT, damit mal ein paar Schuß (wenn auch nur 22lfb, aber Vollauto) abgegeben zu haben. Den Staat gibts aber nicht mehr ... mfg Ralf
Mitr Posted August 20, 2006 Posted August 20, 2006 Dort, wo ich herkomme, mußtest Du das Teil nicht ausleihen, spätestens mit 14 oder 15 war es PFLICHT, damit mal ein paar Schuß (wenn auch nur 22lfb, aber Vollauto) abgegeben zu haben. Den Staat gibts aber nicht mehr ... mfg Ralf Aber diese Spasskniften gibt es noch. Von den KK Stgw gibt es etliche in meinem Bekanntenkreis. Ist ein Teil, das wenn es einmal einer besitzt nicht mehr hergegeben wird. Mitr
Dynamite Harry Posted August 20, 2006 Posted August 20, 2006 Aber diese Spasskniften gibt es noch. Von den KK Stgw gibt es etliche in meinem Bekanntenkreis. Ist ein Teil, das wenn es einmal einer besitzt nicht mehr hergegeben wird. Mitr Ich weiß, leider hatten WIR absolut keine Möglichkeit, ein AK 47 in 22lfb Vollauto sicherzustellen ... Aber irgendwo müssen die Dinger ja abgeblieben sein, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß die alle eingestampft wurden. BTW, da gab es eine interessante Disziplin, damals, mit überlagerter Muni, sprich, die mußte weg. 1. Wer bekam die Mumpeln am schnellsten aus der Papp-Vorlage gepopelt 2. Mit einem Öltuch die ganze Serie richtig durchkneten, zwecks Verhinderung von Ladehemmungen 3. Mündung nach vorn, aber wer trifft mit dem Hülsenauswurf am häufigsten den Kragen des Standnachbarn ? mfg Ralf
Sachbearbeiter Posted August 21, 2006 Posted August 21, 2006 Dort habe ich schon gesucht. Jedoch finde ich nicht eine/n Psychologen/in "mit zusatzausbildung Waffenrecht". Der braucht auch keine Zusatzausbildung. Er muss lediglich aus einer der in § 4 Abs. 2 AWaffV genannten Fachrichtungen stammen. Prinzipiell ist es natürlich besser, sich einen auszuchen, der das schon mal gemacht hat, denn sonst kann die Behörde dumm rummachen, wenn das geforderte Gutachten nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht (z.B. keine Aussage über Behandlungsverhältnis in den letzten fünf Jahren oder darüber, ob persönliche Eignung zum Umgang mit Waffen oder Munition gegeben ist).
Hob Posted August 21, 2006 Posted August 21, 2006 Der braucht auch keine Zusatzausbildung. Da kann ich aber nur dringenst zu raten sich einen Gutachter zu suchen, der sich mindestens ein wenig mit der Materie auskennt. Der Psychologenverband (BPD) bietet dazu extra eine Schulung für die Psychologen und Psychiater an, die eine Begutachtung nach dem Waffengesetz durchführen wollen. Danach sollte man sich bei seinem Gutachter erkundigen.
Sachbearbeiter Posted August 21, 2006 Posted August 21, 2006 Für die nicht bedarften Fachärzte kursieren bereits seit längerer Zeit Merkblätter, die insbesondere auf die Bestimmungen des § 4 AWaffV hinweisen. Zum Teil erkundigen sich diese auch direkt bei der Waffenbehörde nach den Erfordernissen, die das Gutachten aufzuweisen hat. Mit Einverständnis des Betroffenen sind diese auch berechtigt, Einsicht in die Waffenakte zu nehmen. Spätestens dann werden sie "aufgeklärt".
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