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IGNORED

Waffen MPU


finnigun

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

kennnt jemand im Raum Köln/Bonn einen Psychologen der Waffen-MPUs durchführt? Ich habe mal beim TÜV nachgefragt. Die machen sowas schon länger nicht mehr. Die Waffenbehörde konnte mir auch nicht weiterhelfen. :confused:

Geschrieben

kennnt jemand im Raum Köln/Bonn einen Psychologen der Waffen-MPUs durchführt? Ich habe mal beim TÜV nachgefragt. Die machen sowas schon länger nicht mehr.

Dann haben die dir eine falsche Auskunft gegeben. Die wissen da häufig auch nicht so recht was linke und rechte Hand tun. Als ich damals dort angerufen habe, mussten die auch erst rumfragen. Ich selbst habe vor nicht einmal einem Jahr dort eine Begutachtung durchführen lassen. Bis auf die Sache das die etwas langsam sind und es etwas dauert, bis man einen Termin hat, kann ich die Sache eigentlich weiterempfehlen. Siehe hier. Ansprechpartner ist eine Frau Winzen-Lazarek. Habe knapp 155 Euro für die Sache bezahlt. Das Kölner Gesundheitsamt kann man dagegen vergessen, denn die wollen 400 Euro für ein Gutachten. :gaga:

Geschrieben

Hallo Finnigun, falls Dir Gelsenkirchen mehr zusagen sollte: Dipl. Psyschologe und Fachmann für deine Belange, Detlef Timp, Horster Str. ?, 45897 Gelsenkirchen, Telefon 0209-377166. Greetz, Thomas

Geschrieben

"Waffen-MPUs"??? Was ist den das???

Wenn du als Sportschütze noch keine 25 Jahre alt bist und trotzdem schon GK-Waffen erwerben willst, so musst du ein psychologisches Gutachten über deine Eignung zum Waffenbesitz vorlegen. Das ist die "Waffen-MPU" oder wie auch immer du diese Bezeichnen möchtest.

Geschrieben

Schau doch mal

hier

Die machen das Leben leichter... :)

Dort habe ich schon gesucht. Jedoch finde ich nicht eine/n Psychologen/in "mit zusatzausbildung Waffenrecht". Trotzdem danke für die hilfe. Auch an die anderen forumsmitglieder. :D

Geschrieben

"Waffen-MPUs"??? Was ist den das???

Da hier der Ironie-Smiley fehlt, bin ich dafür, Dir sofort bis zur Absolvierung der angesprochenen Hürde sämtliche WBK, die Du Dein Eigen nennst, zu entziehen.

Die Frage war doch durchaus vernünftig gestellt und auch korrekt zu beantworten.

mfg

Ralf

Geschrieben

Da hier der Ironie-Smiley fehlt, bin ich dafür, Dir sofort bis zur Absolvierung der angesprochenen Hürde sämtliche WBK, die Du Dein Eigen nennst, zu entziehen.

Die Frage war doch durchaus vernünftig gestellt und auch korrekt zu beantworten.

mfg

Ralf

Meinst Du mich mich?

Dort wo ich her komme kann man leihweise mit 16 ein vollautomatisches Sturmgewehr bekommen.

Spätestens mit 20 bekommst du eins.

Und als ich 20 war und man keins wollte wurde man zum Psychologen geschickt.......

Geschrieben

@Moskito

Ich vermute du bist Schweizer! :)

Ich übersetze kurz

Dort wo ich her komme kann man leihweise mit 16 ein vollautomatisches Sturmgewehr bekommen.

Nur wenn du denn Jungschützenkurs machst und die Zahl der Jugendlichen die diesen machen ist seit Jahren rückläufig. Daneben ist natürlich nur der Einzelschuss erlaubt im Schützenverein-Seriefeuersperre on.

Spätestens mit 20 bekommst du eins.

Ne ne stimmt nicht ganz! Alle die keinen Militärdienst machen bzw. nicht machen müssen wie Frauen, die die waffenlosen Dienst machen und die die wie ich in einer Truppengattung sind, die kein Stgw 90 sondern die Kurzwaffe führen! B)

Geschrieben

Meinst Du mich mich?

Dort wo ich her komme kann man leihweise mit 16 ein vollautomatisches Sturmgewehr bekommen.

...

Dort, wo ich herkomme, mußtest Du das Teil nicht ausleihen, spätestens mit 14 oder 15 war es PFLICHT, damit mal ein paar Schuß (wenn auch nur 22lfb, aber Vollauto) abgegeben zu haben.

Den Staat gibts aber nicht mehr ...

:s75:

mfg

Ralf

Geschrieben

Dort, wo ich herkomme, mußtest Du das Teil nicht ausleihen, spätestens mit 14 oder 15 war es PFLICHT, damit mal ein paar Schuß (wenn auch nur 22lfb, aber Vollauto) abgegeben zu haben.

Den Staat gibts aber nicht mehr ...

:s75:

mfg

Ralf

Aber diese Spasskniften gibt es noch. Von den KK Stgw gibt es etliche in meinem Bekanntenkreis. Ist ein Teil, das wenn es einmal einer besitzt nicht mehr hergegeben wird.

Mitr

Geschrieben

Aber diese Spasskniften gibt es noch. Von den KK Stgw gibt es etliche in meinem Bekanntenkreis. Ist ein Teil, das wenn es einmal einer besitzt nicht mehr hergegeben wird.

Mitr

Ich weiß, leider hatten WIR absolut keine Möglichkeit, ein AK 47 in 22lfb Vollauto sicherzustellen ...

Aber irgendwo müssen die Dinger ja abgeblieben sein, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß die alle eingestampft wurden.

BTW, da gab es eine interessante Disziplin, damals, mit überlagerter Muni, sprich, die mußte weg.

1. Wer bekam die Mumpeln am schnellsten aus der Papp-Vorlage gepopelt

2. Mit einem Öltuch die ganze Serie richtig durchkneten, zwecks Verhinderung von Ladehemmungen

3. Mündung nach vorn, aber wer trifft mit dem Hülsenauswurf am häufigsten den Kragen des Standnachbarn ? :rotfl2:

mfg

Ralf

Geschrieben

Dort habe ich schon gesucht. Jedoch finde ich nicht eine/n Psychologen/in "mit zusatzausbildung Waffenrecht".

Der braucht auch keine Zusatzausbildung. Er muss lediglich aus einer der in § 4 Abs. 2 AWaffV genannten Fachrichtungen stammen. Prinzipiell ist es natürlich besser, sich einen auszuchen, der das schon mal gemacht hat, denn sonst kann die Behörde dumm rummachen, wenn das geforderte Gutachten nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht (z.B. keine Aussage über Behandlungsverhältnis in den letzten fünf Jahren oder darüber, ob persönliche Eignung zum Umgang mit Waffen oder Munition gegeben ist).

Geschrieben

Der braucht auch keine Zusatzausbildung.

Da kann ich aber nur dringenst zu raten sich einen Gutachter zu suchen, der sich mindestens ein wenig mit der Materie auskennt. Der Psychologenverband (BPD) bietet dazu extra eine Schulung für die Psychologen und Psychiater an, die eine Begutachtung nach dem Waffengesetz durchführen wollen. Danach sollte man sich bei seinem Gutachter erkundigen.

Geschrieben

Für die nicht bedarften Fachärzte kursieren bereits seit längerer Zeit Merkblätter, die insbesondere auf die Bestimmungen des § 4 AWaffV hinweisen. Zum Teil erkundigen sich diese auch direkt bei der Waffenbehörde nach den Erfordernissen, die das Gutachten aufzuweisen hat. Mit Einverständnis des Betroffenen sind diese auch berechtigt, Einsicht in die Waffenakte zu nehmen. Spätestens dann werden sie "aufgeklärt". :)

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