Pogo the Clown Posted August 15, 2006 Share Posted August 15, 2006 Hallo, mal ne Frage: Ist es möglich (Besitz Gelber WBK) eine Vorderladerpistole (Frei ab 18) in die Gelbe WBK eintragen zu lassen um dann Mittels Munitionserwerbserlaubnis die "neuen" Pulverpresslinge zu erwerben? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hägar Posted August 20, 2006 Share Posted August 20, 2006 Hallo,mal ne Frage: Ist es möglich (Besitz Gelber WBK) eine Vorderladerpistole (Frei ab 18) in die Gelbe WBK eintragen zu lassen um dann Mittels Munitionserwerbserlaubnis die "neuen" Pulverpresslinge zu erwerben? Ersatzweise kannst Du Dir auch einen Munitionserwerbschein ausstellen lassen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
BHS Posted October 1, 2006 Share Posted October 1, 2006 Hallo, mal ne Frage: Ist es möglich (Besitz Gelber WBK) eine Vorderladerpistole (Frei ab 18) in die Gelbe WBK eintragen zu lassen um dann Mittels Munitionserwerbserlaubnis die "neuen" Pulverpresslinge zu erwerben? Würde mich auch mal interessieren. MfG Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted October 1, 2006 Share Posted October 1, 2006 Die Gelbe WBK (§ 14 Abs. 4 WaffG) betrifft den - erleichterten - Erwerb bestimmter erlaubnispflichtiger Schusswaffen. Meines Erachtens haben erlaubnisfreie Waffen da nichts zu suchen. Was ist an "neuen" Pulverpresslinge neu ? Pulverpresslinge (SP) gab es meines Wissens schon in den 70er/frühen 80er Jahren. Auch dürften sie keine Munition darstellen, sondern nur eine Sonderform, in der Schwarzpulver vertrieben wird. Für den Kauf wird dann, wie generell für SP und NC-Pulver, eine Erlaubnis für den Erwerb von Treibladungspulver nach § 27 SprengG benötigt. Ich bin zwar (noch) kein SP-Verwender, mir aber in dieser Frage ziemlich sicher. Frag' im Zweifelsfall mal bei deinem freundlichen Sachbearbeiter (Waffen-/Sprengstoffrecht) nach; dafür ist er u.a. da. Gruß, karlyman Link to comment Share on other sites More sharing options...
Murat Posted October 1, 2006 Share Posted October 1, 2006 Auch dürften sie keine Munition darstellen, sondern nur eine Sonderform, in der Schwarzpulver vertrieben wird. Ne, die sind Munition im Sinne des WaffG. Fällt unter: Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen Abschnitt 1 - Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen [..] Unterabschnitt 3 - Munition und Geschosse 1. Munition ist zum Verschießen aus Schusswaffen bestimmte [..] hülsenlose Munition (Treibladung mit oder ohne Geschoss, wobei die Treibladung eine den Innenabmessungen einer Schusswaffe oder eines Gegenstandes nach Unterabschnitt 1 Nr. 1.2 angepasste Form hat), Hier die Vorteile: http://pulver-mueller.de/Dateien/upload/in...sslinge-PDF.pdf Die Nachteile wurden ja schon benannt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Floppyk Posted October 2, 2006 Share Posted October 2, 2006 Möglicherweise ist dem SB eine registrierte Waffe sogar lieber und trägt sie ein. Ich sehe da eher ein Problem beim evtl. Verkauf der Waffe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jake Cutlass Posted October 3, 2006 Share Posted October 3, 2006 Und bei Besitz eines Perkussionsrevolvers, der schon regulär auf der "neuen Gelben" eingetragen ist? Können dann, ohne extra MES, SP-Preßlinge erworben werden; egal ob schweineteuer? Jake C. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Floppyk Posted October 3, 2006 Share Posted October 3, 2006 Jede Waffe, die auf der Gelben eingetragen ist, hat automatisch den Munitonserwerb. Es gibt im Gegensatz zur Grünen keine extra Spalte wo der Mun-Erwerb abgestempelt sein muss. Da diese Pulverpresslinge zur Munition zählen, dürfen sie auch Gelb erworben werden, wenn die Waffe eingetrage ist. Darum ging es dem Themenstarter. Ansonsten braucht für loses Schwarzpulver jeder Vorderladerschütze die Sprengstofferwerbserlaubnis nebst genehmigtes Lager. Link to comment Share on other sites More sharing options...
gunbert Posted October 4, 2006 Share Posted October 4, 2006 @Floppyk: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Thorsten Posted February 6, 2007 Share Posted February 6, 2007 Da diese Pulverpresslinge zur Munition zählen, dürfen sie auch Gelb erworben werden, wenn die Waffe eingetrage ist. Soweit klar, daß der Munitionserwerb für eingetragene Waffen gilt. Wie sieht es aus, wenn man von privat eine Waffe auf WBK gelb kauft und Munition dafür gleich mitbekommen würde? Eingetragen ist dann die Waffe ja noch nicht, im Besitz und Eigentum des WBK-Inhabers aber schon. Muß man warten, bis die Behörde die Waffe eingetragen hat und die Munition dann später abholen/schicken lassen oder wäre es möglich, Waffe und Munition zusammen zu erwerben? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted February 6, 2007 Share Posted February 6, 2007 Die Karte ist ja Deine Erwerbsberechtigung für Waffe und Munition. Du musst die WBK innerhalb von zwei Wochen Deiner Waffenbehörde zur Eintragung des Erwerbs der Waffe vorlegen. Das lernt man aber eigentlich in der Sachkundeprüfung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tyr13 Posted February 6, 2007 Share Posted February 6, 2007 ...Wie sieht es aus, wenn man von privat eine Waffe auf WBK gelb kauft ... Ich schätze, das ist der ausschlaggebende Punkt. Wenn Du "Gelb" hast, gibt es kein Problem. Du darfst ja die Waffe und die zugehörige Munition erwerben. Ein Voreintrag, wie bei "Grün" existiert nicht. Die "Eintragung" auf gelbe WBK ist ja nur das Registrieren der Waffe. Bei einem privaten Verkauf muss ja auch aus der WBK des alten Besitzers ausgetragen werden. Darf der dann plötzlich nicht mehr das kaufen, was er vorher schon hatte ? Meine 2 ct. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Thorsten Posted February 6, 2007 Share Posted February 6, 2007 ICH habe das schon in der Sachkunde gelernt und ohnehin kein Problem mit Munitionserwerb dank umfangreicher EWB. Aber ich habe da gerade einen Fall, da scheint jemand bei der Sachkunde nicht so recht aufgepaßt zu haben. Speziell ging es darum, ob bereits Munition erworben werden darf, bevor das Amt die erworbene Waffe eingetragen hat. Eigentlich auch anders völlig legal zu lösen, wenn jemand damit Probleme hat: Man kann ja Waffe und Munition als WBK-Inhaber auch ausleihen, bis sie eingetragen sind. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted February 6, 2007 Share Posted February 6, 2007 Na wenn Du selbst sachkundig bist, kannst Du Deine Frage ja problemlos beantworten. Denk mal nach, für was eine Erlaubnis vorliegt und was damit erworben wird. Und ? Ist doch gar nicht so schwierig... B) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Thorsten Posted February 7, 2007 Share Posted February 7, 2007 Richtig, SB. Aber manchmal ist es hilfreich, wenn man seine eigene Ansicht im Forum bestätigt bekommt, insbesondere dann, wenn einem jemand vorher die Ansicht nicht geglaubt hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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