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IGNORED

Waffe und WS mit gleichem Kaliber


thomass

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich bin erst seit kurzer Zeit hier zugange und möchte mich herzlich für die vielen interssanten Infos bedanken.

Zu einer meiner vielen Fragen hab ich allerdings bisher nix gefunden:

Beim Eintrag z.B. 45ACP kann das WS dazu erworben werden , beim Eintrag entsprechender Munition auch zum Schießen benutz werden. Ist dann im Rahmen des DSB eine weitere Waffe mit dem Kaliber des WS möglich oder ist dieses Bedürfnis damit abgegolten ?

die besten Grüße

Thomas

Geschrieben

Ist dann im Rahmen des DSB eine weitere Waffe mit dem Kaliber des WS möglich oder ist dieses Bedürfnis damit abgegolten ?

"Wir" haben damit keinerlei Probleme. Du musst halt im Antrag schreiben dass das WS nicht benutzt werden kann wegen

-falscher Visierung (starr, andere Disziplin, andere Scheiben/Halteraum ect.)

-Treffpunktverlagerung nach Systemwechsel

-Abzugsgewicht der GRUNDwaffe nicht zur Disziplin passend

usw. usw.

GENAU kann man die Formulierung natürlich erst ausgeben wenn man weiss was vorhanden und was gewünscht ist. ;)

Geschrieben

Das WS ist für sich genommen keine Waffe. Wie kann es dann ein Bedürfnis für eine Waffe abdecken (z.B. 9 Para WS das Bedürfnis für eine angestrebte 9 Para-Pistole) ?

Gruß,

karlyman

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Lass es doch einfach nicht Eintragen ....

Oder ist es schon drin? Selbst wenn, da ja hier überall Behauptet wird das ein WS nicht eingetragen werden muss kann es auch kein Bedürfnis abgelten.

Oder hab ich da was falsch verstanden? Info gerne auch per PM

Geschrieben
da ja hier überall Behauptet wird das ein WS nicht eingetragen werden muss

....wird nicht nur hier behauptet, IST AUCH SO....... WS kleiner oder gleich muss nicht mehr eingetragen werden, dann allerdings auch ohne Mun- Erwerb, wer auf den Mun- Erwerb angewiesen ist (kein Wiederlader, sowas solls ja auch noch geben, oder noch keine Waffe mit Mun- Erwerb im Kaliber des WS.....) sollte sich die Waffe eintragen lassen, MUSS ES ABER VON GESETZES WEGEN HER NICHT.......

gruß emmi

Geschrieben
Muß denn ein (eingetragenes) Wechselsystem bei der Auflistung des Waffenbestands beim WRB-Antrag überhaupt angegeben werden?
Nein. Die Frage gilt Deinem Waffenbestand, ein Wechselsystem bleibt ein Wechselsytem und ist eben keine Waffe.

CM :)

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