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IGNORED

Am Wochenende kurz im Büro vorbeischauen und dann in den Verein


jeff

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo! Wenn ich am Wochenende kurz in der Firma vorbeischauen möchte und dies (bis auf einen kurzen Umweg) auf dem Weg zum Verein geschieht, kann ich dann die Sportwaffe mitnehmen? Von der Firma kein Problem, mir geht es um das Waffenrecht.

Any idea?

beste Gruesse, Jeffrey

Geschrieben
... kann ich dann die Sportwaffe mitnehmen? ... mir geht es um das Waffenrecht.
Grundsätzlich ja. Du musst aber sicherstellen, dass sich auch bei kurzen Unterbrechungen des Weges die Sportwaffe ständig in Deiner Obhut befindet. D.h. Du darfst die Sportwaffe auch nicht für kurze Zeit unbeaufsichtigt im Kofferraum Deines Kfz zurücklassen und Du darfst die Aufsicht auch nicht an eine dritte Person übertragen.

CM :)

Geschrieben
... (bis auf einen kurzen Umweg) ...
Na ja,

daran werden sich die Geiter scheiden. Solange nichts passiert, eh egal. Aber was im Fall des Fall ein Richter von dem Umweg hält, ist Dein Risiko.

Dein Mausebaer

Geschrieben

Hallo! Wenn ich am Wochenende kurz in der Firma vorbeischauen möchte und dies (bis auf einen kurzen Umweg) auf dem Weg zum Verein geschieht, kann ich dann die Sportwaffe mitnehmen? Von der Firma kein Problem, mir geht es um das Waffenrecht.

Any idea?

beste Gruesse, Jeffrey

Wie bereits gesagt wurde: "Ja!"

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Zitat aus § 12:

3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;

2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;

Geschrieben

Wie bereits gesagt wurde: "Ja!"

-------------------------------------------------

Zitat aus § 12:

2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;

Naja... Es mag sein Bedürfnis sein die Waffe mit in die Firma zu nehmen. Strengenommen hat er aber nur ein Bedürfnis anerkannt bekommen um sich auf 'nem Schießstand auszutoben. Woanders hat die Waffe eigentlich nichts zu suchen, oder?

Ansonsten-> Wo kein Kläger...

-Matze-

Geschrieben

Naja... Es mag sein Bedürfnis sein die Waffe mit in die Firma zu nehmen. Strengenommen hat er aber nur ein Bedürfnis anerkannt bekommen um sich auf 'nem Schießstand auszutoben. Woanders hat die Waffe eigentlich nichts zu suchen, oder?

Das ist eine sehr interessante Frage... wenn man die weiterspinnt darf man die Waffe auch nicht mit nach Hause nehmen, schließlich ist ja nur der Transport hin zum Schießstand zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck. Der Transport zurück dient ja nur der Verwahrung und die ist kein Bedürfnis...

Jedenfalls glaube ich nicht das ein Amt als Bedürfnis anerkennt das mein Tresor so leer ist. :)

In den Vorversionen zur Verordnung die vielleicht... na ja... Da waren jedenfalls schon eine ganze Reihe recht interessanter Auslegungen zu diesem Thema drin. Ging bis hin das die Waffe bei einer Unterbrechung der Fahrt um Einzukaufen oder zu Essen bei einem nicht einsehbarem Kofferraum im Fahrzeug verbleiben dürfe.

Ich glaube zwar nicht, das dies so noch in der Endversion der Verordnung zu finden sein wird, außer vielleicht NRW wird aus der BRD ausgegliedert :gutidee::rotfl2: aber es zeigt doch, das Klärungsbedarf auf jeden Fall noch existiert.

Geschrieben

Naja... Es mag sein Bedürfnis sein die Waffe mit in die Firma zu nehmen. Strengenommen hat er aber nur ein Bedürfnis anerkannt bekommen um sich auf 'nem Schießstand auszutoben. Woanders hat die Waffe eigentlich nichts zu suchen, oder?

Ansonsten-> Wo kein Kläger...

-Matze-

AUA....., macht es doch nicht komplizierter als es ist. Sind hier Masochisten unter uns?........ :huh:

Geschrieben
Strengenommen hat er aber nur ein Bedürfnis anerkannt bekommen um sich auf 'nem Schießstand auszutoben.
Also "austoben" ist ja eigentlich kein vom Bedürfnis umfaßter Zweck. :D
Woanders hat die Waffe eigentlich nichts zu suchen, oder?
Bei dieser Logik hätte sie ja auch zu Hause nichts zu suchen. Er hat die Waffe in der Firma dabei, weil er von dort aus zum Schießstand fahren will - da besteht doch eindeutig ein Zusammenhang zum Bedürfnis.
Geschrieben

Aus euch könnte man fantastische deutsche Beamte machen :rotfl2:

Das hat mit Beamten nichts zu tun ;) . Ich BIN Beamter und käme DESWEGEN nicht auf die Idee Halbsätze einfach so zu unterschlagen.

Naja... Es mag sein Bedürfnis sein die Waffe mit in die Firma zu nehmen. Strengenommen hat er aber nur ein Bedürfnis anerkannt bekommen um sich auf 'nem Schießstand auszutoben. Woanders hat die Waffe eigentlich nichts zu suchen, oder?

... wenn man die weiterspinnt darf man die Waffe auch nicht mit nach Hause nehmen, schließlich ist ja nur der Transport hin zum Schießstand zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck. Der Transport zurück dient ja nur der Verwahrung und die ist kein Bedürfnis...

BEIDE UNTERSCHLAGEN den "zusammenhang damit" und dürften nach Ihrer Hobby-Anwalt-Theorie die Waffe nicht mal zum Büchsenmacher fahren.

2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, ....................

oder im Zusammenhang damit erfolgt;

Glaub mir, das hat mit Beamtentum nichts zu tun. Hier spinnen sich Hobbyjuristen aus. ;)

Geschrieben

Wie bereits gesagt wurde: "Ja!"

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Zitat aus § 12:

3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;

2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;

Also ich sehe da einen klaren "Zusammenhang", wenn er die Waffe ins Büro mitnimmt, weil er direkt danach auf den Schießstand möchte.

grüße, Frank

PS: Ups, habe gerade gesehen, daß das ja schon angesprochen wurde. Sorry

Geschrieben

AUA....., macht es doch nicht komplizierter als es ist. Sind hier Masochisten unter uns?........ :huh:

BEIDE UNTERSCHLAGEN den "zusammenhang damit" und dürften nach Ihrer Hobby-Anwalt-Theorie die Waffe nicht mal zum Büchsenmacher fahren.

Glaub mir, das hat mit Beamtentum nichts zu tun. Hier spinnen sich Hobbyjuristen aus. ;)

Arrgh! OKOK... Ich geb auf! Er darf sie mitnehmen... Gnade! ;)

-Matze-

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Also "austoben" ist ja eigentlich kein vom Bedürfnis umfaßter Zweck. :D

...Auweia, nachher hat er auch noch Spaß dabei. Pfui.

:s75:

Geschrieben

BEIDE UNTERSCHLAGEN den "zusammenhang damit" und dürften nach Ihrer Hobby-Anwalt-Theorie die Waffe nicht mal zum Büchsenmacher fahren.

Hab ich keinster Weise unterschlagen. Zum Büchsenmacher steht ja auch in einem Zusammenhang mit dem Bedürfnis, die Waffe zu Hause zu lagern hat aber nicht den geringsten Zusammenhang.

Gast God of Hellfire
Geschrieben

die Waffe zu Hause zu lagern hat aber nicht den geringsten Zusammenhang.

...red es dem Gesetzgeber noch ein.

:icon13:

Geschrieben

Wie wäre es, wenn nur noch jeder darüber schreibt, wovon er wirklich Ahnung hat? <_<

Ok, dann können wir hier dicht machen, bzw. unterhalten sich nur noch eine Handvoll User :rotfl2:

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Wie wäre es, wenn nur noch jeder darüber schreibt, wovon er wirklich Ahnung hat? <_<

...dann wäre das Forum ziemlich schlecht frequentiert. Wie willst Du das den Werbekunden erklären?

:rotfl2:

Geschrieben

Zum Büchsenmacher steht ja auch in einem Zusammenhang mit dem Bedürfnis, die Waffe zu Hause zu lagern hat aber nicht den geringsten Zusammenhang.

Quatsch, denk doch einfach mal nach: Wenn die Aufbewahrung DURCH SPORTSCHÜTZEN im Waffenrecht geregelt ist hat sie doch mit dem waffenrechtlich festgelegten Bedürfnis was zu tun.

Geschrieben

Hab ich keinster Weise unterschlagen. Zum Büchsenmacher steht ja auch in einem Zusammenhang mit dem Bedürfnis, die Waffe zu Hause zu lagern hat aber nicht den geringsten Zusammenhang.

:gaga: Wieso das denn nicht? Natürlich steht die Lagerung in Zusammenhang mit dem Bedürfnis! Warum hat man die Waffe denn zuhause?

Ins Büro mitnehmen sehe ich auch unproblematisch. Auf jeden Fall wäre es vorstellbar, daß man noch kurz was mitnehmen will. Stundenlanges Arbeiten ist wohl nicht gedeckt, aber am Ende wird das kein (Hobby-)Anwalt sondern der Richter entscheiden.

Ich nehme lieber einen Umweg in Kauf und erledige definitiv nur kurze Besorgungen *auf dem Weg*. In der WuH war letzte Ausgabe ein Fall von unerlaubtem Führen, in dem einer zwar seine Langwaffe, nicht aber seine Pistole nach Hause gebracht hat und dann zum Baumarkt gefahren ist. Dumm gelaufen, würde ich sagen, aber irgendwie ist er es selber schuld.

Ich richte mich nach folgender Regel: Nur aus Bequemlichkeit Waffen nicht sofort wegschließen - NIE. Wenn es wirklich praktische Gründe gibt, ok. Oder anders gesagt: Könnte ich einem Aussenstehenden überzeugend erklären, warum ich eine Waffe mithabe?

Grüße Norman

Übrigens: Hier sind eben nicht alle Fachleute. Ein Forum lebt davon, dass auch mal ins Blaue hinein überlegt wird. Ich freu mich immer, sachlich eines besseren belehrt zu werden. Jeder weiß wohl, dass das hier keine Rechtsberatung sein kann, oder? Ich geb' zu, einige beharren auch nach noch sovielen Argumenten auf einem unsinnigen Standpunkt: Beratungsresitenz ist halt weit verbreitet.

Geschrieben

In der WuH war letzte Ausgabe ein Fall von unerlaubtem Führen, in dem einer zwar seine Langwaffe, nicht aber seine Pistole nach Hause gebracht hat und dann zum Baumarkt gefahren ist.

Wobei bei dem Fall wohl noch erschwerend dazu kam das die Waffe zudem auch noch geladen war.

Geschrieben

Ja ja ja... entschuldigt das ich wieder mal nicht an eure Urängste gedacht habe.

Hat doch nichts mit Urängsten zu tun. Es ist alles GERICHTLICH schon geklärt.

Ich empfehle die Bundesdrucksache ("Knight sein Dank" aus dem Thread "Jäger und Führen" da wirst Du überrascht sein was alles "im Zusammenhang mit dem Bedürfnis" ist.

Es geht nur darum nicht ständig die Leute FALSCH zu informieren, noch dazu in waffenrechtlichen Angelegenheiten.

Hier sind eben nicht alle Fachleute. Ein Forum lebt davon, dass auch mal ins Blaue hinein überlegt wird.

Überlegt, ja, finde ich gut. Nur nicht stocksteif was BEHAUPTEN nur weil man es sich nicht vorstellen kann.

Geschrieben

Wobei bei dem Fall wohl noch erschwerend dazu kam das die Waffe zudem auch noch geladen war.

Dazu kann man dann echt nurnoch sagen: "Selber Schuld!"

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