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IGNORED

Habe ich den NSSV verärgert?


Schmetterschnecke

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Hallo,

ich bin mir bei folgender Frage nicht sicher und habe es gewagt, diese per E-Mail, an den NSSV zu geschicken. Statt einer Antwort wurde diese persönliche E-Mail in bitter böser Form (könnt Ihr denn diese Frage nicht selbst beantworten?) an den KSV geschickt und von da an meinen Schießsportleiter. Danach war in unserer Sparte erst einmal Aufruhr. Nun ja, das zum Thema einer privaten Anfrage :angry2:

Eine verbindliche Antwort habe ich jedoch immer noch nicht bekommen.Könnt Ihr mir helfen! Wenn ja, wo steht das?

Auch behauptet mein Schießsportleiter, der NSSV wird bei den ersten 2 Waffen nicht befragt, dieses entscheidet der KSV.Deshalb ist nur der Vereinseintritt wichtig.

Richtig/Falsch? Wo finde ich darauf eine Antwort.?

Hier mein Brief an den NSSV:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin seit dem 1.10.2005 Mitglied der....

Damit ich eine Waffenbesitzkarte beantragen kann,muß ich ja unter anderem auch eine mindestens 12-monatige Mitgliedschaft in einem Schießsportverein, der einem anerkannten Schießsportverband angehört nachweisen. Ab wann zählen diese 12 Monate ( ab Vereinseintritt oder Meldungungseingang an den NSSV)

Vielen Dank

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Hast Du die Frage denn nicht erst mal im Verein gestellt ?

Muss ja den Eindruck erwecken, als ob niemand im Verein oder Kreis die Antwort wüsste.

Ich habe versucht, die Frage erst im Verein zu klären. Leider keine eindeutige Meinung.

Per Telefon beim NSSV versucht, dort wurde mir nahegelegt,diese Frage doch per E-Mail zu stellen und

dann diese Reaktion (und immer noch keine Antwort).Der Unterschied vom Vereinseintritt zur Meldung beim NSSV beträgt zwar nur 3 Wochen,aber die Frage muß doch wohl erlaubt sein.

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Ab wann zählen diese 12 Monate ( ab Vereinseintritt oder Meldungungseingang an den NSSV)
moin,

bei mir hat sich mein verband (TSB) recht unmissverständlich ausgedrückt: "bei uns zählt fristenmäßig nur das, was bei uns eingeht! nichts gegen die vereinsvorsitzenden, aaaber ........" (sollte wohl eine abrede der geschäftsführerkonferenz sein, hörte ich zwischenzeitlich).

grund meiner nachfrage: zwischen vereinseintritt und meldung beim tsb lagen in meinem fall knapp 12 wochen. für einen, dem die grün/gelbe pappe winkt, eine füürchterlich lange und quälende zeit ***

gruß aus thüringen

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Ja,das habe ich auch so gelesen.

Jedoch der § 14 sagt: Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft....und §15 gibt die Erklärung für die definition Schießsportverband

gelesen http://bundesrecht.juris.de

Ist den ein Verein ein angegliederten Teilverband? :confused:

§ 14

Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1.

das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

§ 15

Schießsportverbände, schießsportliche Vereine

(1) Als Schießsportverband im Sinne dieses Gesetzes wird ein überörtlicher Zusammenschluss schießsportlicher Vereine anerkannt, der

1.

wenigstens in jedem Land, in dem seine Sportschützen ansässig sind, in schießsportlichen Vereinen organisiert ist,

2.

mindestens 10.000 Sportschützen, die mit Schusswaffen schießen, als Mitglieder insgesamt in seinen Vereinen hat,

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Bei uns (SLG Im BDMP) läuft es so:

Der SLG - Leiter bestätigt in meinem Antrag auf Bedürfnisbescheinigung eine min. 12-monatige Mitgliedschaft in der SLG und regelmäßige Teilnahme an Training bzw. Wettkämpfen.

Der Verband bescheinigt dies dann in der der Behörde einzureichenden Bedürfnisbescheinigung.

"Vordienstzeiten" in anderem Verband/Verein werden, sofern nachweisbar, übrigens berücksichtigt.

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Sieh einfach mal auf den Seiten des NSSV nach. http://www.nssv.de/

Dort wirst Du unter "Formulare" das entsprechende Formular finden. "WBK Bescheinigung"

Der Verein bestätigt 12 monatige Mitgliedschaft und Trainingseifer.

Die Sachkundedetails werden ebenfalls eingetragen und dann ab zum jeweiligen Schützenkreis.

Der Kreis unterschreibt die Stellungnahme und schon isses vollbracht...

Unser Kreis sendet direkt an das Ordnungsamt.

Ich vermute mal, dass es bei euch auch so gehandhabt wird.

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Ab wann zählen diese 12 Monate ( ab Vereinseintritt oder Meldungungseingang an den NSSV)

Normalerweise sind VEreinseintritt und VERBANDSMITGLIEDSCHAFT im Zeitraum dasselbe. ;)

Nun hatten wir aber einen ähnlichen Fall wie Deinen mal zurückverfolgt und letztendlich festgestellt dass der Verein den guten Mann ein halbes Jahr nicht an den Verband gemeldet hatte (um Abgaben zu sparen).

Da reagieren aber naturgemäss ALLE Verbände sauer.

Frag mal im Verein nach, vielleicht drucksen sie DESHLAB su rum ;) . Im obigen Fall war es zumindest so. Aufgekommen ist die ganze Sache weil dem Schützen keiner seine Passnummer geben konnte.

Warum tut ihr euch so einen Verband überhaupt an?

Für Großkaliber würd ichs nun doch lieber beim BDS, der DSU oder sonst wo anders versuchen...... aber nicht da.

:lazy::lazy:

(weil sich ein "normaler" Mensch der einem Hobby frönen will ZUERST einen VEREIN sucht in dem es ihm gefällt und er DANN (Zwangs-) Mitglied in einem VERBAND ist.

Nur die Sammler und Jäger machen es vielleicht umgekehrt )

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Der Nebel lichtet sich! :)

Habe gerade die Bescheinigung des Bedürfnisses gem.§8 i.V.m.§§14,15 WaffG zum Antrag für den Erwerb

von Schusswaffen und Munition für Sportschützen von der Homepage des NSSV heruntergeladen.

Dort bestätigt erst der Verein die Häufigkeit der Teilnahme am Übungsschiessen.

Der Kreisschützenverband (dieses ist dann wohl der angegliederten Teilverband)bestätigt die Angaben des Schützenvereins. Bei den ersten 2 Waffen ist nach meiner Meinung damit für die 12 Monate nur das Eintrittdatum an den KSV und nicht die Meldung an den NSSV wichtig!

Der Landesschützenbund wird nur um Stellungnahme gebeten, falls Punkt 3.2 und Punkt 3.4 in Betracht kommen

Punkt 3.2: Eine Ausnahme vom Erwerbsstreckungsverbot gem. § 14 Abs.2 Satz 3 WaffG

Erwerb von mehr als 2 Schusswaffen innerhalb von 6 Monaten

Punkt 3.4: Zusätzlich erforderlich für den Erwerb und Besitz von mehr als 3 halbautomatischen Langwaffen

oder mehr als 2 mehrschüssige Kurzwaffen

Vielen Dank für Eure Hilfe,aber Anfänger haben es nicht leicht!

:s75:

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....Ab wann zählen diese 12 Monate ( ab Vereinseintritt oder Meldungungseingang an den NSSV)

Vielen Dank

Deine Frage ist leicht aus dem WaffG zu beantworten. Gefordert sind dort 12 Monate Mitgliedschaft (nicht Verband) im Verein. Einige Verbände, ob deiner dazu gehört weiß ich nicht, fordern darüber hinaus (gesetzteswidrig :) ) 12 Monate Mitgliedschaft im Verband.

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Deine Frage ist leicht aus dem WaffG zu beantworten. Gefordert sind dort 12 Monate Mitgliedschaft (nicht Verband) im Verein. Einige Verbände, ob deiner dazu gehört weiß ich nicht, fordern darüber hinaus (gesetzteswidrig :) ) 12 Monate Mitgliedschaft im Verband.

Nun,ich möchte dich nicht belehren,aber der §14 sagt doch folgendes:

§ 14

Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 [anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1.

das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

Und da ist sie wieder ,die Frage,ob ein Verein ein angegliederter Teilverband ist? :confused:

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Und da ist sie wieder, die Frage, ob ein Verein ein angegliederter Teilverband ist?
Nein, ist er natürlich nicht! Auch der Kreis"verband" ist kein angegliederter Teilverband. Der NSSV ist angegliederter Teilverband des DSB, so wie der WSB, RSB, NDSB, BSSB, ...

Demzufolge kann auch der Kreisverband keine Bedürfnisbescheinigung ausstellen, sondern einzig der NSSV als angegliederter Teilverband (zuständiger Landesverband).

CM

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Nein, ist er natürlich nicht! Auch der Kreis"verband" ist kein angegliederter Teilverband. Der NSSV ist angegliederter Teilverband des DSB, so wie der WSB, RSB, NDSB, BSSB, ...

Demzufolge kann auch der Kreisverband keine Bedürfnisbescheinigung ausstellen, sondern einzig der NSSV als angegliederter Teilverband (zuständiger Landesverband).

CM

Du hast Recht!Die von mir wiedergegebene Antwort über die Bedürfnisbescheinigung des NSSV war von 2002.(habe mit Google eine nicht mehr aktuelle Seite geöffnet) :traurig_16:

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Habe gerade folgende ältere Pressemitteilung des DSB gefunden:

Der DSB ist heute( 7.11.2003) als Schießsportverband in Deutschland offiziell anerkannt worden.

Diese Anerkennung gilt gleichermaßen für die Landesverbände und für die besonderen Mitglieder des DSB,die als dessen angegliederten Teilverbände und daher auf Grund der Gesetzeslage auch selbstständig befugt sind,die entsprechenden Bedürfnisbescheinigungen auszustellen oder durch ihre Untergliederungen ausstellen zu lassen. :confused::confused:

3 mal gelesen, verstehe jedoch den Inhalt nicht.

Untergliederung=Verein oder KSV=können Bedürfnisbescheinigung ausstellen??

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Der Nebel lichtet sich! :)

Habe gerade die Bescheinigung des Bedürfnisses gem.§8 i.V.m.§§14,15 WaffG zum Antrag für den Erwerb

von Schusswaffen und Munition für Sportschützen von der Homepage des NSSV heruntergeladen.

Dort bestätigt erst der Verein die Häufigkeit der Teilnahme am Übungsschiessen.

Der Kreisschützenverband (dieses ist dann wohl der angegliederten Teilverband)bestätigt die Angaben des Schützenvereins. Bei den ersten 2 Waffen ist nach meiner Meinung damit für die 12 Monate nur das Eintrittdatum an den KSV und nicht die Meldung an den NSSV wichtig!

Der Landesschützenbund wird nur um Stellungnahme gebeten, falls Punkt 3.2 und Punkt 3.4 in Betracht kommen

Punkt 3.2: Eine Ausnahme vom Erwerbsstreckungsverbot gem. § 14 Abs.2 Satz 3 WaffG

Erwerb von mehr als 2 Schusswaffen innerhalb von 6 Monaten

Punkt 3.4: Zusätzlich erforderlich für den Erwerb und Besitz von mehr als 3 halbautomatischen Langwaffen

oder mehr als 2 mehrschüssige Kurzwaffen

Vielen Dank für Eure Hilfe,aber Anfänger haben es nicht leicht!

:s75:

Der Nebel hat sich leider nicht gelichtet. DieseText ist leider falsch! Die Bedürfnisbescheinigung des NSSV war von 2002.(habe mit Google eine nicht mehr aktuelle Seite geöffnet) :wub:

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