Sachbearbeiter Posted July 27, 2006 Share Posted July 27, 2006 Hallo, mit Wirkung vom 19.07.2006 ist die Beschussverordnung in Kraft getreten. Die 3. WaffV tritt damit auch außer Kraft. Grüssle SB Link to comment Share on other sites More sharing options...
DVC Posted July 27, 2006 Share Posted July 27, 2006 besten dank Link to comment Share on other sites More sharing options...
bullpup Posted July 28, 2006 Share Posted July 28, 2006 ist die dann auch von den "Neuerungen au Brüssel" betroffen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted July 28, 2006 Share Posted July 28, 2006 Gibbet das auch als druckbares PDF-File? Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted July 28, 2006 Share Posted July 28, 2006 Ja. http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s1474.pdf Link to comment Share on other sites More sharing options...
PePe Posted July 28, 2006 Share Posted July 28, 2006 Gibbet das auch als druckbares PDF-File? Alle BGBL-Blätter sind gesperrt und lassen sich nur "vom Verlag" in druckbarer Ausführung kaufen. Aber ein Programm wie (keine Werbung) PDF2Word, o.ä. lösen oft das Problem Gruesse PePe Ja. http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s1474.pdf Abba, dat Ding da, ist bei mir auch zum Drucken gesperrt; d.h. es erscheint kein Drucker in den Auswahlmöglichkeiten zum Dokument.... Gruesse PePe Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schwarzwälder Posted July 28, 2006 Share Posted July 28, 2006 Ist das ueber das WaffG hinausgehende Verbot von Kurzwaffenmuni > 25 Brinellhaerte jetzt nicht neu (§26)? Muni hatte ja laenger drauf aufmerksam gemacht, was hat das FWR dagegen unternommen? Gilt das dann auch fuer alle Muni, die in IRGENDEINER Kurzwaffe verschossen wird, auch wenn sie hauptsaechlich aus LW verschossen wird? Z.B. .308 oder .223 aus Contender Pistolen etc.? Dann wird's lustig! Laut WaffG sind 400 HB erlaubt und manche Bleilegierung liegt schon >25, Kupfer sowieso. Die netten Kupfervollgeschosse von L. Moeller etc. sind dann verboten! Erstaunlich, dass das keinen juckt! Gruesse, Schwarzwaelder Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted July 28, 2006 Share Posted July 28, 2006 @Schwarzwälder Die Munition für Kurzwaffen ist nicht verboten, sie ist nur nicht mehr zulassungsfähig. Bei der Kaliberzuordnung wird ganz klar auf die Tabellen abgestellt und da sind nun einmal 223 Rem und 308 Win Langwaffenpatronen. Die Absicht dahinter ist wohl, daß man Cop Killer Munition, welche Schußhemmende Westen penetrieren kann, nicht im Umlauf haben möchte. Dabei läßt man aber außer acht, daß aktuelle Schutzwesten Action und Co halten. Besser sind selbstgedrehte leichte Geschosse Kegelspitz mit Scharfrand aus Messing. Die durchschlagen Sk1 Westen mit Sicherheit. Und schon eine Stahlkugel oder noch besser ein Zylinder in der ausgebohrten Spitze eines Geschosses verarbeitet eine Schutzweste in Schweizer Käse. Und das Ganze auf Hobbythek Level. Ist also für den der eine Anwendung hat und etwas begabt ist, ziemlich Banane. Und unsere Buschermänner interessieren sich auch nicht für die 400 HB Grenze. Die First Action von PMC werden wohl in Zukunft in den Läden nicht mehr vertreten sein. Schade, ich habe die in 38 Spezial immer gerne mit zur Jagd genommen. Ohrschonend und trotzdem wirksam. Gruß, frogger Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted July 28, 2006 Share Posted July 28, 2006 http://www.cs.wisc.edu/~ghost/gsview/get48.htm Damit klappts auch mit dem Audrucken Link to comment Share on other sites More sharing options...
muni Posted July 28, 2006 Share Posted July 28, 2006 @Schwarzwälder Die Munition für Kurzwaffen ist nicht verboten, sie ist nur nicht mehr zulassungsfähig. Die First Action von PMC werden wohl in Zukunft in den Läden nicht mehr vertreten sein. Schade, ich habe die in 38 Spezial immer gerne mit zur Jagd genommen. Ohrschonend und trotzdem wirksam. Gruß, frogger Ob das die anderen Beschussämter in den anderen CIP-Ländern dann auch so handhaben?? immerhin kann unser Affengesetz nur die hiesigen Behörden binden. Ist eine Munition irgendwo anders (Chile/Belgien/Italy...you name it) homologisiert, dürfte sie auch immer noch hier vertrieben werden. Nur bei einer "Anstellung" zur Prüfung in Bananaland, gäbs halt ne Abfuhr, wenn man versuchen würde, die hier "CIP" zuzulassen. Gruesse Muni Dümmlich ist es trotzdem, war doch das BKA mal froh, diese unselige Vorschrift endlich "wegzuhaben" (Aussagen vom Gott hab ihn selig, ehemaligen LKD Dr.Gross vom BKA).... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Einzelgänger Posted July 28, 2006 Share Posted July 28, 2006 Hat jemand eine Word-Version? Einzelgänger Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted July 31, 2006 Author Share Posted July 31, 2006 Ja, ich hab Word97 SR-2 Sorry, ich weiß - das war jetzt echt fies... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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