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IGNORED

Die Beschussverordnung vom 13.07.2006 ist da !


Sachbearbeiter

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Gibbet das auch als druckbares PDF-File?

Alle BGBL-Blätter sind gesperrt und lassen sich nur "vom Verlag" in druckbarer Ausführung kaufen.

Aber ein Programm wie (keine Werbung) PDF2Word, o.ä. lösen oft das Problem :D

Gruesse

PePe

Abba, dat Ding da, ist bei mir auch zum Drucken gesperrt; d.h. es erscheint kein Drucker in den Auswahlmöglichkeiten zum Dokument....

Gruesse

PePe

Geschrieben

Ist das ueber das WaffG hinausgehende Verbot von Kurzwaffenmuni > 25 Brinellhaerte jetzt nicht neu (§26)? Muni hatte ja laenger drauf aufmerksam gemacht, was hat das FWR dagegen unternommen?

Gilt das dann auch fuer alle Muni, die in IRGENDEINER Kurzwaffe verschossen wird, auch wenn sie hauptsaechlich aus LW verschossen wird? Z.B. .308 oder .223 aus Contender Pistolen etc.? Dann wird's lustig! Laut WaffG sind 400 HB erlaubt und manche Bleilegierung liegt schon >25, Kupfer sowieso. Die netten Kupfervollgeschosse von L. Moeller etc. sind dann verboten! Erstaunlich, dass das keinen juckt!

Gruesse,

Schwarzwaelder

Geschrieben

@Schwarzwälder

Die Munition für Kurzwaffen ist nicht verboten, sie ist nur nicht mehr zulassungsfähig.

Bei der Kaliberzuordnung wird ganz klar auf die Tabellen abgestellt und da sind nun einmal 223 Rem und 308 Win Langwaffenpatronen.

Die Absicht dahinter ist wohl, daß man Cop Killer Munition, welche Schußhemmende Westen penetrieren kann, nicht im Umlauf haben möchte. Dabei läßt man aber außer acht, daß aktuelle Schutzwesten Action und Co halten.

Besser sind selbstgedrehte leichte Geschosse Kegelspitz mit Scharfrand aus Messing. Die durchschlagen Sk1 Westen mit Sicherheit. Und schon eine Stahlkugel oder noch besser ein Zylinder in der ausgebohrten Spitze eines Geschosses verarbeitet eine Schutzweste in Schweizer Käse. Und das Ganze auf Hobbythek Level. Ist also für den der eine Anwendung hat und etwas begabt ist, ziemlich Banane. Und unsere Buschermänner interessieren sich auch nicht für die 400 HB Grenze.

Die First Action von PMC werden wohl in Zukunft in den Läden nicht mehr vertreten sein. Schade, ich habe die in 38 Spezial immer gerne mit zur Jagd genommen. Ohrschonend und trotzdem wirksam.

Gruß,

frogger

Geschrieben

@Schwarzwälder

Die Munition für Kurzwaffen ist nicht verboten, sie ist nur nicht mehr zulassungsfähig.

Die First Action von PMC werden wohl in Zukunft in den Läden nicht mehr vertreten sein. Schade, ich habe die in 38 Spezial immer gerne mit zur Jagd genommen. Ohrschonend und trotzdem wirksam.

Gruß,

frogger

:D Ob das die anderen Beschussämter in den anderen CIP-Ländern dann auch so handhaben?? immerhin kann unser Affengesetz nur die hiesigen Behörden binden. Ist eine Munition irgendwo anders (Chile/Belgien/Italy...you name it) homologisiert, dürfte sie auch immer noch hier vertrieben werden. Nur bei einer "Anstellung" zur Prüfung in Bananaland, gäbs halt ne Abfuhr, wenn man versuchen würde, die hier "CIP" zuzulassen.

Gruesse

Muni

Dümmlich ist es trotzdem, war doch das BKA mal froh, diese unselige Vorschrift endlich "wegzuhaben" (Aussagen vom Gott hab ihn selig, ehemaligen LKD Dr.Gross vom BKA)....

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