Granit Posted July 26, 2006 Share Posted July 26, 2006 Hallo, ich bin über egun gefragt worden, ob ich meine Waffe auch nach England an einen Händler verkaufen würde. Der Käufer würde gerne die Versandkosten wissen. Was ich aber lieber wissen möchte, was für Papiere brauche ich und was kosten die? Die Waffe ist eine KK Matchwaffe. Vielen Dank für eure Hilfe Granit Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted July 26, 2006 Share Posted July 26, 2006 § 31 WaffG Die Verbringungsgenehmigung gibt es bei deiner zuständigen waffenrechtlichen Behörde. Kostet ca. 13,- Euro. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Granit Posted July 27, 2006 Author Share Posted July 27, 2006 § 31 WaffG Die Verbringungsgenehmigung gibt es bei deiner zuständigen waffenrechtlichen Behörde. Kostet ca. 13,- Euro. Vielen Dank hätte gar nicht gedacht, dass es so billig ist. Gruß Granit Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted July 28, 2006 Share Posted July 28, 2006 Es sind um genau zu sein sogar nur 10,23 Euro. Zuvor muss die für den Erwerber zuständige englische Waffenbehörde die "Einfuhr" genehmigen. Mit dieser vorherigen Zustimmung kann Dein SB dann die Verbringungsgenehmigung erteilen.Du musst dann nur noch für den sicheren Transport sorgen. Das BKA erhält ein Doppel dieser Genehmigung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Granit Posted July 30, 2006 Author Share Posted July 30, 2006 Es sind um genau zu sein sogar nur 10,23 Euro. Zuvor muss die für den Erwerber zuständige englische Waffenbehörde die "Einfuhr" genehmigen. Mit dieser vorherigen Zustimmung kann Dein SB dann die Verbringungsgenehmigung erteilen.Du musst dann nur noch für den sicheren Transport sorgen. Das BKA erhält ein Doppel dieser Genehmigung. Vielen Dank für die Info, aber was will das BKA damit? Gruß Granit Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted July 31, 2006 Share Posted July 31, 2006 Das BKA korrespondiert mit der englischen Genehmigungsbehörde. Damit schließt sich der Kreis wieder. Ist einfach ein gegenseitiges Kontrollverfahren. Bei Kategorie B und C der Waffenrichtlinie muss im übrigen auch der Überlasser gemäß § 34 Abs. 4 WaffG dem BKA die Verbringung anzeigen. Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Heinzelmann Posted August 29, 2006 Share Posted August 29, 2006 Wie sieht das mit einem einschüssigen Vorderlader (Pistole), bzw. dessen Bausatz aus. Diese Waffen sind in Deutschland und England frei verkäuflich. Habe einen Bekannten, der an einem alten Bausatz Interesse hat. Ist auch hier eine Verbringungserklärung notwendig? Gruß und Danke , Karsten Link to comment Share on other sites More sharing options...
spolupi Posted October 28, 2006 Share Posted October 28, 2006 Es sind um genau zu sein sogar nur 10,23 Euro. Zuvor muss die für den Erwerber zuständige englische Waffenbehörde die "Einfuhr" genehmigen. Mit dieser vorherigen Zustimmung kann Dein SB dann die Verbringungsgenehmigung erteilen.Du musst dann nur noch für den sicheren Transport sorgen. Das BKA erhält ein Doppel dieser Genehmigung. Wie sieht es mit einem Luftgewehr aus? Nach dem WffG fällt es ja wohl in die Kat. C (3.1) Bei uns ist das frei verkäuflich ab 18 Jahren. Was ist bei einem Verkauf nach England zu beachten? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Christian 555 Posted October 29, 2006 Share Posted October 29, 2006 Das BKA korrespondiert mit der englischen Genehmigungsbehörde. Damit schließt sich der Kreis wieder. Ist einfach ein gegenseitiges Kontrollverfahren. Bei Kategorie B und C der Waffenrichtlinie muss im übrigen auch der Überlasser gemäß § 34 Abs. 4 WaffG dem BKA die Verbringung anzeigen. Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit. Hi SB! Korrespondiert das BKA auch mit Drittstaaten (z.B. beim Import einer Schußwaffe oder Teilen hiervon aus den USA)? VG Christian 555 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted October 29, 2006 Share Posted October 29, 2006 Nicht dass ich wüsste. Offizielle Meldepflichten bestehen auf jeden Fall nicht. Hier wird die Waffenbehörde vor dem Eintrag der Waffe in die WBK aber in der Regel einen Beleg über die ordnungsgemäße Verzollung fordern. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Christian 555 Posted October 29, 2006 Share Posted October 29, 2006 Haben die bei mir noch nie gefordert. Kein Nachweis der Verzollung, kein Nachweis des Beschusses. Der Zoll hat sich ggf. nur eine Kopie der Verbringungserlaubnis gemacht und abgeheftet und falls die Verbringungserlaubnis "aufgebraucht" war per Dienstsiegel "entwertet". Ich werde aber beim nächsten Mal beim Zoll nachfragen, bis jetzt habe ich es immer vergessen. VG Christian 555 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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