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IGNORED

Waffe nach England verkaufen


Granit

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich bin über egun gefragt worden, ob ich meine Waffe auch nach England an einen Händler verkaufen würde.

Der Käufer würde gerne die Versandkosten wissen.

Was ich aber lieber wissen möchte, was für Papiere brauche ich und was kosten die?

Die Waffe ist eine KK Matchwaffe.

Vielen Dank für eure Hilfe

Granit

Geschrieben

§ 31 WaffG

Die Verbringungsgenehmigung gibt es bei deiner zuständigen waffenrechtlichen Behörde. Kostet ca. 13,- Euro.

Vielen Dank

hätte gar nicht gedacht, dass es so billig ist.

Gruß Granit

Geschrieben

Es sind um genau zu sein sogar nur 10,23 Euro. <_<

Zuvor muss die für den Erwerber zuständige englische Waffenbehörde die "Einfuhr" genehmigen. Mit dieser vorherigen Zustimmung kann Dein SB dann die Verbringungsgenehmigung erteilen.Du musst dann nur noch für den sicheren Transport sorgen. Das BKA erhält ein Doppel dieser Genehmigung.

Geschrieben

Es sind um genau zu sein sogar nur 10,23 Euro. <_<

Zuvor muss die für den Erwerber zuständige englische Waffenbehörde die "Einfuhr" genehmigen. Mit dieser vorherigen Zustimmung kann Dein SB dann die Verbringungsgenehmigung erteilen.Du musst dann nur noch für den sicheren Transport sorgen. Das BKA erhält ein Doppel dieser Genehmigung.

Vielen Dank für die Info, aber was will das BKA damit?

Gruß Granit

Geschrieben

Das BKA korrespondiert mit der englischen Genehmigungsbehörde. Damit schließt sich der Kreis wieder. Ist einfach ein gegenseitiges Kontrollverfahren.

Bei Kategorie B und C der Waffenrichtlinie muss im übrigen auch der Überlasser gemäß § 34 Abs. 4 WaffG dem BKA die Verbringung anzeigen. Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit.

  • 5 Wochen später...
Geschrieben

Wie sieht das mit einem einschüssigen Vorderlader (Pistole), bzw. dessen Bausatz aus. Diese Waffen sind in Deutschland und England frei verkäuflich.

Habe einen Bekannten, der an einem alten Bausatz Interesse hat. Ist auch hier eine Verbringungserklärung notwendig?

Gruß und Danke ,

Karsten

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Es sind um genau zu sein sogar nur 10,23 Euro. <_<

Zuvor muss die für den Erwerber zuständige englische Waffenbehörde die "Einfuhr" genehmigen. Mit dieser vorherigen Zustimmung kann Dein SB dann die Verbringungsgenehmigung erteilen.Du musst dann nur noch für den sicheren Transport sorgen. Das BKA erhält ein Doppel dieser Genehmigung.

Wie sieht es mit einem Luftgewehr aus? Nach dem WffG fällt es ja wohl in die Kat. C (3.1)

Bei uns ist das frei verkäuflich ab 18 Jahren.

Was ist bei einem Verkauf nach England zu beachten? :confused:

Geschrieben

Das BKA korrespondiert mit der englischen Genehmigungsbehörde. Damit schließt sich der Kreis wieder. Ist einfach ein gegenseitiges Kontrollverfahren.

Bei Kategorie B und C der Waffenrichtlinie muss im übrigen auch der Überlasser gemäß § 34 Abs. 4 WaffG dem BKA die Verbringung anzeigen. Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit.

Hi SB!

Korrespondiert das BKA auch mit Drittstaaten (z.B. beim Import einer Schußwaffe oder Teilen hiervon aus den USA)?

VG

Christian 555 :bb1:

Geschrieben

Nicht dass ich wüsste. Offizielle Meldepflichten bestehen auf jeden Fall nicht. Hier wird die Waffenbehörde vor dem Eintrag der Waffe in die WBK aber in der Regel einen Beleg über die ordnungsgemäße Verzollung fordern.

Geschrieben

Haben die bei mir noch nie gefordert.

Kein Nachweis der Verzollung, kein Nachweis des Beschusses.

Der Zoll hat sich ggf. nur eine Kopie der Verbringungserlaubnis gemacht und abgeheftet und falls die Verbringungserlaubnis "aufgebraucht" war per Dienstsiegel "entwertet".

Ich werde aber beim nächsten Mal beim Zoll nachfragen, bis jetzt habe ich es immer vergessen.

VG

Christian 555

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