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IGNORED

Erwerb einer Replika auf Sammler-WBK


Hamster

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Geschrieben

Grün = Sportschützen? :peinlich:

Grün = Altbesitz von rund 1 Mio Waffen die auf grün eingetragen wurden, Grün = WBK für Jagdschein Inhaber, grün = die WBK die Sicherheitsunternehmen bekommen für die Firmenwaffen,... usw. usw. Gibt über 20 verschiedene Möglichkeiten un eine grüne WBK zubekommen. Das einzige mit dem Grüne WBK's nichts direkt zutun haben ist der Schiessport. Grün dient, außer bei JJS Inhabern, nur für Waffen die Voreinträgen bedürfen, EGAL aus welchem Bedürfnis ( also letzlich auch den Schiessport) heraus dieser entstand.

Also gut, Ihr habt mich erwischt, ich habe meine Formulierung nicht so perfekt von allen Seiten durchleuchtet

das man ihr nicht irgendeinen Fehler hineininterpretieren kann. :peinlich:

Ich meinte selbstverständlich das für das Bedürfnis eine sportlich zu nutzende Waffe zu erwerben,

die grüne WBK zur Verwendung kommt, auf die die rein sportlich zu nutzende Waffe dann eingetragen wird.

Selbstverständlich habe ich nicht verschleiern wollen für welche anderen Bereiche die grüne WBK noch Verwendung findet, :gaga:

(darum ging es wohl aber auch garnicht)

jedoch fällt das Sammeln eben nicht darunter, denn dafür gibt es die Waffenbesitzkarte für Waffensammler und Waffensachverständige.

Die farbe dieser WBK ist rot.

Gruss Cooper

Geschrieben

Damit führst Du Dich aber selbst ins Abseits. Die Grüne ist eben KEINE Sportschützen-WBK, so wie die Rote nicht automatisch eine "Sammler-WBK" ist. Sonst stimmt ja hinten Dein Hinweis auf die TOP-Schützen ja nicht. Denn die sammeln ja bestimmt nicht ihre dauernd wechselnden Waffen, oder??

Ich denke nicht das ich das tue,

denn bei allen Legalwaffen in deutschem Privatbesitz hat zum Erwerb ein Bedürfnis welcher Art auch immer vorgelegen.

Wenn wir nun mal bei Sportschützen und Waffensammlern bleiben,

dann wird bei einem Bedürfnis zur sportlichen nutzung eben mal die Grüne ausgestellt und eine Sammlerwaffe wird auf rot erworben.

Sollte sich für einen Sportschützen und Waffensammler nun eine sportliche Disziplin ergeben

zu deren Teilnahme Er eine seiner sammlerisch erworbenen Waffen verwenden kann,

ist es selbstverständlich kein Problem diese Waffe dort auch sportlich zu einzusetzen.

Eine Waffe die zum Zweck des Sammelns mit dem Deckmäntelchen des sportlichen Bedürfnisses

auf grün erworben wird, ist definitiv nicht im Sinne des Waffegesetzes, denn zum Erwerb dieser

muss ich die Bedürfnisbestätigung über den jeweiligen Verband beilegen,

dieser bestätigt allerdings kein Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe zum Sammelzweck.

Also muss ich an irgendeinem Punkt betrogen haben um meine Sammelwaffe auf grün bekommen zu haben.

! ! ! SPITZEN IDEE ! ! ! :gaga:

Vor allem wenn der Erwerb der Waffe als Replik vollkommen problemlos auf rot funktioniert.

Prinzipiell kann doch jeder für sich mal testen wie das funktioniert, einfach mal einen Antrag für ein BD38 auf grün ausfüllen

und als Bedürfnisbegründung "Vervollständigung meiner Waffensammlung" einsetzen.

Die Reaktion des SB's sollte relativ schnell klären ob das so in Ordnung ist.

Naja ich weiss eigentlich garnicht warum ich hier mit Euch rumdiskutiere,

und deshalb endet das hier auch von meiner Seite.

Macht es Euch nur alle schwerer als es ist und produziert irgendwelche Komplikationen die es garnicht gibt

und baut dann solche Lösungen wie Sammlerwaffen auf grün.

Jeder so wie er meint.

Ach ja Dieter Nuhr verfährt übrigens auf diese Art und Weise:

Dieter Nuhr

(Die ist übrigens humoristisch anzusehen) das muss man hier ja dazusagen.

In diesem Sinne

Gut Schuss und auch weiterhin viel Spass an unserem gemeinsamen Hobby

:s75:

Gruss

Cooper

Geschrieben

Vor allem wenn der Erwerb der Waffe als Replik vollkommen problemlos auf rot funktioniert.

Siehst, genau deshalb habe ich ja gefragt. Bei mir geht es eben nicht "problemlos".

Und schon garnicht mit Repliken die nicht 100% dem Original entsprechen (= Halbautos).

Ich will keine grüne WBK, ich will nicht schießen und bin kein Sportschütze. Es geht mir um die rote WBK, und um sonst nichts.

Also zurück zu meiner Frage: Kennt jemand ein Urteil über die Aufnahme von Repliken in die rote WBK ?

Gruß

Michael

Geschrieben
Und eine "kastrierte" Waffe hat noch immer die gleichen Konstruktionsmerkmale, nur hat man einige der ungeliebten "Innereien" entnommen, um sie für deutsche Behörden "essbar" zu machen.

Ein Pferd, dem ich die Galoppmöglichkeit genommen habe, bleibt immer noch ein Pferd, auch wenn es nur noch Trab gehen kann....

Ja, so habe ich das auch gesehen. Im Grunde darf ich mir ja auch eine defekte Waffe kaufen ... und diese Halbautos wären ja "defekt" :rolleyes: .

Mich würd's halt nur interessieren, im wie weit mich die Aussage vom BKA mit dem "nicht sammelwürdig" jucken muß. Wenn's der SB eintragen würde, wär's dann ok obwohl das BKA dagegen ist ?

Gruß

Hamster

Da hab ich ja eine schöne Diskussion losgetreten .... ;)

Geschrieben
Mich würd's halt nur interessieren, im wie weit mich die Aussage vom BKA mit dem "nicht sammelwürdig" jucken muß. Wenn's der SB eintragen würde, wär's dann ok obwohl das BKA dagegen ist ?

Warum sprichst Du denn nicht einfach mal mit Dittrich,

da bekommst du mit Sicherheit konkretere Aussagen zu der Sammlungswürdigkeit Seiner Waffen als hier.

Gruss

Cooper

Geschrieben

Habe ich ja schon. Die Auskunft war, daß es kein Problem sei und er schon viele auf rote WBK verkauft hat.

Es hat halt nur noch nie jemand vorher nachgefragt ;) .

Gruß

Hamster

Geschrieben

Grün = Sportschützen? :peinlich:

Grün = Altbesitz von rund 1 Mio Waffen die auf grün eingetragen wurden, Grün = WBK für Jagdschein Inhaber, grün = die WBK die Sicherheitsunternehmen bekommen für die Firmenwaffen,... usw. usw. Gibt über 20 verschiedene Möglichkeiten un eine grüne WBK zubekommen. Das einzige mit dem Grüne WBK's nichts direkt zutun haben ist der Schiessport. Grün dient, außer bei JJS Inhabern, nur für Waffen die Voreinträgen bedürfen, EGAL aus welchem Bedürfnis ( also letzlich auch den Schiessport) heraus dieser entstand.

Auf was werden denn dann die Kurzwaffen eingetragen, die die Sportschützen zur Ausübung ihres Sportes benötigen?

Michael

Geschrieben

Habe ich ja schon. Die Auskunft war, daß es kein Problem sei und er schon viele auf rote WBK verkauft hat.

Es hat halt nur noch nie jemand vorher nachgefragt ;) .

Tja, das bestätigt eigentlich auch meine Auffssung von der ganzen Geschichte

und je mehr Du rührst desto schwieriger wird es u.U. für Dich.

Ich denke wenn Dein SB mit dem Erwerb eines solchen "bestmöglich gefertigtem Nachbau" ein Problem hat,

soll Er Dir das schriftlich bestätigen und das einzige was dich dann weiterbringt ist dann der weg zum Fachanwalt.

Das hilft Dir auf jeden Fall weiter als irgendwelches Blahblah hier im Thread.

Voraussetzung ist natürlich das Du die Repliken in Deiner WBK schon drin hast, das hat sich am Anfang

des Threads noch ganz anders angehört, solange Du keine Repliken frei hast brauchst du natürlich nicht über so etwas nachdenken.

Dann ist dies der erste zu lösende Schritt.

Wie gesagt, der Erwerb sollte unter dem Strich kein ernsthaftes Problem aufwerfen,

jedoch wirst Du hier niemanden finden der Deinen SB überzeugt, auch wenn Du WBK-Kopien

oder Gutachten oder sonstiges bekommst wo es bei jemand anderem funktioniert hat.

Mit deinem SB musst Du selbst klarkommen, und kämpfe ruhig um Dein Recht,

es gibt wohl SB's die einfach über Erschwerungs- und Verzögerungstaktik die Waffen aus dem Volk halten wollen.

Ich drücke Dir auf jeden Fall die Daumen. :icon14:

Gruss

Cooper

Geschrieben

Hallo Cooper,

ich wollte ja auch kein Blahblah hier im Thread.

Und daß der Zusatz nicht in der WBK steht, hatte ich ja am Anfang geschrieben.

Ich wollte doch nur wissen, ob es Urteile über die Aufnahme von "sowie Repliken" oder ähnlichen Zusätzen in rote WBKs gibt. Und WBK-Kopien würden mich durchaus weiterbringen. Mein SB ist nämlich der Meinung, daß der Zusatz grundsätzlich nicht möglich ist. Und wenn ich belegen könnte, daß es bei anderen geklappt hat, hätte ich schonmal ein Gegenargument in der Hand.

War nur eine simple Frage, aber wie so oft artet es eben in ellenlange Diskussionen aus .... ;) .

Aber trotz allem finde das "Rühren" sinnvoll. Ich kläre eben (sofern möglich) manche Dinge gerne im Voraus ... und nicht hinterher, wenn's evtl. Ärger gibt.

Gruß

Michael

Geschrieben
...von "sowie Repliken" oder ähnlichen Zusätzen in rote WBKs gibt. Und WBK-Kopien würden mich durchaus weiterbringen. Mein SB ist nämlich der Meinung, daß der Zusatz grundsätzlich nicht möglich ist. Und wenn ich belegen könnte, daß es bei anderen geklappt hat, hätte ich schonmal ein Gegenargument in der Hand.
Natürlich gibt es Sammler-WBK's, bei denen solche Zusätze ausdrücklich in der Definition des Sammelgebiets enthalten sind.

Ich selbst habe eine solche WBK mit dem Vermerk "...einschliesslich der in neueren Kalibern gefertigten Modelle."

Alles andere macht für einen Sammler auch wenig Sinn. Wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt irgendein Hersteller daran macht, ein historisches Waffenmodell nahe am Original neu zu fertigen und es dabei konstruktive Abweichungen gibt, so ist dies in logischer Konsequenz nicht anderes als eine Weiterentwicklung und diese ist sammlerisch zu dokumentieren. Eine Weiterentwicklung kann durchaus auch mit einer konstruktiven Vereinfachung des historischen Vorbilds verbunden sein (z.B. ehem. Voll-Auto zu Halb-Auto).

CM :)

Geschrieben

Hallo CM,

für manche Themen magst du Recht haben.

Ich allerdings sammle keine "fortschreitende" Waffenentwicklung, sondern deutsche Militärlangwaffen bis 1945.

Gruß

Hamster

Geschrieben

Erinnerungsmodelle auch Repliken?

Ich trete das Ganze noch ein bisschen breiter (frühmorgens ohne Prosecco): Kontrovers wird diskutiert, ob gegenwärtig hergestellte Erinnerungsmodelle Repliken sind. Konkret: Ein Sammler darf Winchester bis 1895 sammeln und erwirbt dutzende Erinnerungsmodelle, allesamt Modell 1894 mit Silbernagel links oder Plakette rechts oder John Wain sonstwo - also kein einziges Originalstück.

Über ein Jahrzehnt lang vom SB der unteren Verwaltungsebene durchgewinkt. Was jetzt? Kulturhistorisch bedeutsam?

Gruß

rustow

Geschrieben

Hallo ruestwo

was darf er genau sammeln? Winchester bis Modell 1895? Ohne oder mit Herstellungsjahresbegrenzung? Fällt das Modell in sein Sammelgebiet? Kulturhistorisch bedeutsam ist eine Sammlung, wenn die überwiegende Zahl der gesammelten Waffen 20 Jahre in der Vergangenheit liegt. Hat ein Oberverwaltungsgericht vor langer Zeit festgestellt.

Falls der Sammler Winchester bis Entwicklungsjahr 1895 sammeln darf, fällt das Modell 1894 doch darunter. Also, was genau bemängelst du?

Steven

Geschrieben

Falls der Sammler Winchester bis Entwicklungsjahr 1895 sammeln darf, fällt das Modell 1894 doch darunter. Also, was genau bemängelst du?

Steven

Kontrovers wird diskutiert, ob diese neuzeitlich gefertigten Erinnerungsmodelle, die in großer Stückzahl hergestellt worden sind, in eine Sammelthematik " Winchester-Repetiergewehre, die bis 1895 entwickelt wurden" gehören.

Von diesen Erinnerungsmodellen ist kein einziges vor 1895 entwickelt worden, historische Vorbilder existieren auch nicht.

Geschrieben

selbst gelöscht, da zwischenzeitig überholt

Geschrieben
was darf er genau sammeln? Winchester bis Modell 1895? Ohne oder mit Herstellungsjahresbegrenzung? Fällt das Modell in sein Sammelgebiet?

. . . und genau hier liegt der Knackpunkt, wenn Dein Sammelgebiet z.B.

auf Hersteller Winchester und das maximale Herstellungsjahr begrenzt ist,

dann brauchst Du eine Freigabe für den Erwerb von Repliken um eine von Winchester gefertigte Commemorative erwerben zu können,

mit diesem Eintrag kannst Du dann allerdings auch eine "Hege" Commemorative der Winchester kaufen.

Ohne den Zusatz für den Erwerb von Repliken aber weder die Eine noch die Andere.

Wenn Dein Sammelgebiet aber z. Bsp. lautet:

. . . nach System Winchester deren Konstruktionsmerkmale vor 19xx entwickelt wurden . . .

kannst Du Dir den ganzen Repliken Käse sparen weil Du die Dinger auch so erwerben darfst,

und zwar (in unserem Beispiel) Winchester wie auch Hege.

Eine weiter Variante wäre:

. . . original Produktionen von Winchester deren Konstruktionsmerkmale vor 19xx entwickelt wurden . . .

hier kannst Du zwar die Commemoratives oder andere aktuelle UHR's von Winchester erweben,

jedoch brauchst Du für eine Hege wieder den Zusatzeintrag für Repliken.

Der Begriff Replika bezieht sich dementsprechend auch auf die Formulierung des Sammelgebiets,

in der einen Formulierung ist eine Waffe eine Replika,

in einer anderen Formulierung ist sie in dem zu sammelnden Gebiet bereits enthalten.

Hier muss man eben im Vorfeld entscheiden was man alles erwerben möchte und das Sammelgebiet dementsprechend formulieren,

dies ist natürlich mit dem zuständigen SB auf evtl. Rückfragen hin abzustimmen,

da sich somit durch minimale Varianten in der Formulierung doch immense Veränderungen des Sammelgebietes ergeben können..

Gruss

Cooper

Geschrieben

Hallo Cooper2000:

Das Sammelthema lautet: "Winchester-Repetiergewehre, die bis 1895 entwickelt wurden".

Dann hat es Konstruktionsmerkmale bis 1895, oder irre ich mich? Solche Konstruktionsmerkmale finden sich an neuzeitlichen Erinnerungsmodellen nicht, wenn ich es richtig sehe.

Gruß

ruestow

Geschrieben

Hallo Cooper2000:

Das Sammelthema lautet: "Winchester-Repetiergewehre, die bis 1895 entwickelt wurden".

Dann hat es Konstruktionsmerkmale bis 1895, oder irre ich mich? Solche Konstruktionsmerkmale finden sich an neuzeitlichen Erinnerungsmodellen nicht, wenn ich es richtig sehe.

Gruß

ruestow

Welche Konstruktionsmerkmale meinst Du konkret? Die Plakette im Schaft ist mit Sicherkeit keins, ebenso wie die Qualität des Schaftholzes, die Art der Brünierung/Bunthärtung/Gravur oder die Form des Laufes (außen achtkant oder Rund oder von Achtkant in und übergehend).

Winchester hat schon vor 1895 allerlei Präsentationsmodelle gefertigt, die teilweise an "wichtige Kunden" verschenkt oder direkt im Kundenauftrag erstellt wurden.

Die Erinnerungsmodelle sind kein gutes beispiel für Repliken, es gibt deutlich bessere.

Übrigens ist mir noch keine Replik irgendeines Coltrevolvers begegnet, die dem Original zu 100% entsprochen hat. Und damit meine ich nicht Gewindegrößen, sondern z.B. moderne Sicherungselemente.

Hier (also bei frühen colt-Modellen) stört das anscheinend niemanden, wenn ich die Diskussion richtig verfolgt habe, Probleme baut mancher nur an anderer Stelle auf.

Geschrieben

Solche Konstruktionsmerkmale finden sich an neuzeitlichen Erinnerungsmodellen nicht, wenn ich es richtig sehe.

Welche Konstruktionsmerkmale unterscheiden eine Win 94, Baujahr 1894 von einer Win 94, Baujahr 1994 und welche Konstruktionsmerkmale unterscheiden die Standardmodelle von den modellgleichen Commemoratives?

CM

Geschrieben

Hallo Cooper2000:

Das Sammelthema lautet: "Winchester-Repetiergewehre, die bis 1895 entwickelt wurden".

Dann hat es Konstruktionsmerkmale bis 1895, oder irre ich mich? Solche Konstruktionsmerkmale finden sich an neuzeitlichen Erinnerungsmodellen nicht, wenn ich es richtig sehe.

Gruß

ruestow

Hallo Ruestow,

ich persönlich würde dieses Sammelthema nicht den "Konstruktionsmerkmalen" dieser Waffe zuordnen,

sondern nur den "Modellen" und dann auch nur aus Winchester Fertigung.

z.B. ein Unterhebel-Modell 1894 aus aktueller Winchester Fertigung würde ich als absolut passend einstufen,

da es sich um ein Winchester Gewehr handelt das bis 1895 entwickelt wurde.

Sämtliche Commemoratives, oder Neufertigungen dieses Modells,

oder auch des 95er Modells sind somit erwerbbar, solange sie von Winchester produziert wurden.

Für einen ausserhäusigen Nachbau, z.B. Hege/Beretta, oder was auch immer brauche ich eben die Erweiterung auf den Erwerb von Repliken.

Wenn man den Eintrag in Form von "basierend auf den Grundkonstruktionsmerkmalen" hat

und dieser nicht auf den Hersteller Winchester beschränkt ist, kann man auch Kopien von Rossi,

oder Browning oder sonstige erwerben.

Gruss

Cooper

Geschrieben

Hallo Ruestow,

ich persönlich würde dieses Sammelthema nicht den "Konstruktionsmerkmalen" dieser Waffe zuordnen,

sondern nur den "Modellen" und dann auch nur aus Winchester Fertigung.

z.B. ein Unterhebel-Modell 1894 aus aktueller Winchester Fertigung würde ich als absolut passend einstufen,

da es sich um ein Winchester Gewehr handelt das bis 1895 entwickelt wurde.

Sämtliche Commemoratives, oder Neufertigungen dieses Modells,

oder auch des 95er Modells sind somit erwerbbar, solange sie von Winchester produziert wurden.

Für einen ausserhäusigen Nachbau, z.B. Hege/Beretta, oder was auch immer brauche ich eben die Erweiterung auf den Erwerb von Repliken.

Wenn man den Eintrag in Form von "basierend auf den Grundkonstruktionsmerkmalen" hat

und dieser nicht auf den Hersteller Winchester beschränkt ist, kann man auch Kopien von Rossi,

oder Browning oder sonstige erwerben.

Gruss

Cooper

@cooper & Ruestow

Hallo, da schliesse ich mich an. Denn auch die Commemorative-Modelle aus heutiger Produktion von Winchester basieren auf den "Entwicklungen bis 1895".

Das die meisten dieser Commemoratives bereits die neuen Sicherungen tragen, ist auf Sicherheitstechnischen Aspekten der Amis beruhend, aber grundsätzlich nicht dem eingetragenen "Sammelthema" abträglich.

Wenn man den Ursprüngen des Wortes "Replik" bzw. Replika folgt, muss man ins französische/lateinische Ausweichen. Dann wäre es ein "Nachbau"...das ist es aber folgerichtig nicht in diesem Falle, da alle 94er Modelle durchgängig bis heute gebaut wurden und infolgedessen KEIN Nachbau sind und lediglich kleine "Ergänzungen" -wie eben die zusätzliche Sicherung, oder bei versch.Modellen den AE - erhielten. Auch die Commemoratives dieser Modelle sind ja nichts anderes als Abwandlungen der ursprünglichen Modelle durch zusätzliche tatsächliche oder angedichtete Ereignisse. Modelle 94, bzw.95 bleiben sie aber gleichwohl.

Falls also nicht das Herstellungsjahr die Grenze in der WBK war, ist das Überlassen und auch das Erwerben von Commemoratives aus Winchester Produktion auf eine solche WBK nicht zu beanstanden.

Gruesse

Muni

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