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IGNORED

Als dt. Urlaubsgast VL+Pulver einführen und schiessen.


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Hallo,

bin sei Jahren Urlaubsgast in Ö.

Nun habe ich das VL-Schiessen begonnen und würde es auch gern am Urlaubsort (Kärnten) betreiben.

Was ist zur Einreise mit Waffe u. sw-Pluver zu beachten Dokumente?

Erlaubnis der Standbetreiber ist klar.

Danke für Eure Info's

Ach ja, ist eine LW (Wesson Rifle)'45..

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Am einfachsten einen Verein an deinem Urlaubsort kontaktieren, damit er dir eine offizielle Einladung zu einer schießsportlichen Veranstaltung o.ä. schickt.

Sie haben sich zur schießsportlichen Veranstaltung am . . . bis . . . angemeldet. Ich bestätige Ihnen hiemit Ihre Anmeldung und lade Sie hiermit ausdrücklich im Siinne des § 36ff WaffG. dazu ein. Die Veranstaltung wird mit Schwarzpulver(lang)waffen zu bestreiten sein.

Eintrag der Waffe in den EU-Feuerwaffenpass und los gehts.

Du mußt nämlich ein Bedürfnis nachweisen, mit deiner Waffe zu uns zu reisen.

SP und Kugeln usw... sind bei uns frei erhältlich, du mußt also nicht unbedingt mit dem Pulver im Auto fahren.

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Vielen Dank für eure Infos.

Hatte eigentlich an normales Training gedacht (nicht Veranstaltung), aber das Wichtigste ist den Verein bzw. den Verantwortlichen zu sprechen.

Danke nochmal!!

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@Trapper:

Steinschloss-Waffen darfst Du nach meinem Wissen übrigens ohne Formalitäten nach Österreich bringen, sie gelten außerhalb der genormten 4 Kategorien als "Minder Wirksame Waffen".

Aber auch solche dürfen NICHT geführt werden, müssen also außerhalb von Schießstätten ungeladen sein. Was ohnehin dem normalen gesunden Menschenverstand entspricht.

Angenehmen Urlaub!

Besten Gruß

Werner

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@Trapper:

Steinschloss-Waffen darfst Du nach meinem Wissen übrigens ohne Formalitäten nach Österreich bringen,

Ich würde trotzdem auf die Formalitäten nicht verzichten.

Es handelt sich zwar dabei in Ö. um eine freie Waffe, aber nicht in DE.

Und er will sie ja sicher wieder mit heim nehmen... :D

Hatte eigentlich an normales Training gedacht (nicht Veranstaltung)...

"Veranstaltung" macht sich aber in der Einladung besser... ;)

http://www.klsv.at/ unter Vereine nachsehen.

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Glaubst Du, daß die Rückkehr mit der eigenen Waffe (über die man bereits Dokumente hat?) Schwierigkeiten macht, Gerald? Hätte ich nicht vermutet!

Aber Du hast natürlich recht, unter Einhaltung der Bürokratie ist man jedenfalls auf der sicheren Seite!

Besten Gruß

Werner

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Hallo, vielen Dank für eure Beteiligung an meinem Thema.

Habe nun mit meinem Sachbearbeiter (Behörde)gesprochen.

Der meint, da VL-Langwaffe bei uns (GER) frei ab 18Jahren kein Eintrag in EU Feuerwaffenpass MÖGLICH!!

Weiter meint er das das Einführen nach Ö (da dort alles liberaler ist... orig. Text) frei sein müsste.

PS Es ist einen Perkussions - Einzelladerwaffe.

Geladen Führen kommt natürlich nicht in Frage, möchte halt die tolle, ruhige Urlaubsstimmung in Kärnten (Seen, Berge, historische Städten ) mit dem Hobby verbinden - wäre echt 'n Traum.

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da VL-Langwaffe bei uns (GER) frei ab 18Jahren kein Eintrag in EU Feuerwaffenpass MÖGLICH!!

Ja, die sind bei uns ebenfalls frei ab 18, ich dachte, ihr braucht für sowas auch eine WBK.

Du brauchst also nur "ein Papier"(?) woraus hervorgeht, daß es deine Waffe ist.

Es könnte sonst bei der Einreise nach DE angenommen werden, du hättest die Waffe in Ö. erworben.

Darum ging´s mir.

Bei der Einreise nach Ö. würde ich sie nicht mal erwähnen... außer es wird explizit danach gefragt, ob du Waffen mit dir führst. :D

Aber um eine Einladung zum Training (von einem Verein) wirst du nicht herumkommen, da du sonst deinen Bedarf nicht nachweisen kannst, die Waffe mitzuführen.

Meine deutschen Gäste hatten voriges Jahr keine Probleme mit ihren Faustfeuerwaffen einzureisen.

Wo solls denn eigentlich genau hingehen???

PS:

Und kauft euch bitte bereits an der Grenze eine Autobahnvignette...

ich hab erst vor einigen Tagen wieder im TV gesehen, wie Urlaubsgäste aus dem Ausland bei uns von der

ASFINAG abgezockt werden... teilweise durch schlechte Navi-Software und Routenplaner, die nicht anzeigen, daß man auf Mautpflichtigen Teilstücken unterwegs ist... man glaubt auf der Bundesstr. zu fahren und befindet sich plötzlich auf einer Mautstrecke. Und ehe man reagieren kann, lauern auch schon die Mautgeier.

10-Tages-Vignette EUR 7,60 inkl. USt.

2-Monats-Vignette EUR 21,80 inkl. USt.

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Geraldo hat völlig recht. Ganz besonders spreche ich den Eigentums-Nachweis an. Der kann essentiell sein, wenn aus irgendeinem dummen Grund irgendein Beamter irgendetwas über die Waffe wissen will. Ein Perkussionsgewehr ist in Österreich Kat. C, - und damit meldepflichtig (beim Händler, nicht bei der Behörde, aber ein Beamter könnte den Meldenachweis sehen wollen)

Vielleicht kann Dir Dein Verein einen kurzen Nachweis schreiben, der die Waffe (Typ, Seriennummer) als Dein Eigentum/Deine Sportwaffe bestätigt.

Besten Gruß

Werner

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Hallo,

fahre nach Kärnten (Feldkirchen). Meie Familie hat dort stilvolle Wurzeln (Förster/Berufsjäger im gräfl.Dienst) sodass das für mich schon etwas besondere wäre dort in der Gegend selbst mal SP schiessen zu können.

Es besteht nach zig Telefonaten: Botschaft, Landeshauptmannschaft,Polizei in Ö. usw.

immer noch das Problem, das mein SB in seinem PC-System keinen Eur. Waffenausw. für eine (bei uns freie Waffe erstellen kann.

Ich frag mich jetzt ehrlich und grundsätzlich wer mir bestätigt, dass ich etwas besitze???

Habe die Waffe von einem Kollegen priv. gekauft.

Vielleicht frage ich mal unsere Polizei.

PS: Kurioseste Auskunft Landeshauptm. Klagenfurt : Sie brauchen eine Einfuhgenehmigung der Botschaft und des Ö-Innenministeriums....

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Mitglieder deutscher traditioneller Schützenvereinigungen sowie deutscher Sportschützenvereine dürfen Schusswaffen und Munition im Sinne des Absatzes 1 in das Gebiet der Republik Österreich mitnehmen und dort besitzen, wenn sie – soweit erforderlich – die deutsche Besitzerlaubnis und den Grund der Reise durch Vorlage einer Einladung oder Anmeldung zur Teilnahme an einer Traditions- oder einer Schießsportveranstaltung in der Republik Österreich glaubhaft machen können.

D.h.: wenn du keine Besitzerlaubnis in DE für diese Waffe brauchst, dann brauchst du auch keine vorweisen.

Da die Waffe auch in Ö. nicht an ein waffenrechtl. Dokument gebunden ist, hat sich dieser Punkt erledigt.

Es geht eigentlich nur um den Besitznachweis, wenn du wieder nach DE fährst.

Normalerweise gibt es im Reisepass einen Raum für behördl. Vermerke.

Dort könnte man die Waffe beim Grenzübertritt eintragen, somit hätte man beim Heimfahren kein Problem.

Meine Güte... der Grenzverkehr mit Faustfeuerwaffen ist einfacher.... :gaga:

Ö.WaffGes. §38 Abs.3 sieht vor, daß keine Verbringunsgenehmigung oder Einfuhrbewilligung nötig ist,

wenn EU-Sportschützen und Jäger bis zu 3 Schußwaffen aufgrund einer Einladung mitbringen.

Die Waffen müssen jedoch im europ. Feuerwaffenpass eingetragen sein.

Warum deine Behörde das Gewehr im Feuerwaffenpass nicht eintragen kann, ist mir ein Rätsel.

Der EU-Feuerwaffenpass ist ja für den grenzüberschreitenden Verkehr mit ALLEN Schußwaffen gedacht und nicht nur für genehmigungspflichtige Faustfeuerwaffen.

Ich bin so frei, und poste dieses Problem mal im DE-Waffenrecht, mal sehen was "Sachbearbeiter" und andere dazu sagen...

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@Geraldo

Hallo Geraldo, danke das Du mit dran bleibst.

Der europ. Feuerwaffenpass wird mit dem PC erstellt, die Eingabemaske fordert jedoch Dateneingaben die bei einer freien Waffe nicht möglich sind (Nr. WBK etc.) Fehlt aber eine solche Muss-eingabe wird kein Dokument erstellt.

So mein (wirklich netter) SB.

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Besitzt du eine WBK???

Wenn ja, dann soll er diese Nummer eben reinschreiben, auch wenn die Waffe nicht dort eingetragen ist...

aber das wird er kaum tun, da dies nicht in den Dienstvorschriften steht.

Deine Waffe ist zwar in DE frei erwerbbar, aber dennoch müßte sie ja irgendwo registriert sein, oder???

Und mit so einem Registerauszug könntest du dein Eigentum an der Waffe nachweisen...

wie gesagt, es geht eigentlich nur um die Wiedereinreise nach DE.

Posted

Nein, es ist in der Tat so, dass die freien (ab 18 Jahren Lebensalter erhältlichen) Waffen nirgendwo registriert sind (nicht bei Händler, Besitzer, Behörde usw. wie ne Pocketkamera). Da es ein Privatkauf war hab ich auch keinen Kassenbon oder Kontoauszug.

Klingt jetzt vielleicht komisch aber wie soll man z.B. nachweisen, dass ein alter Schrank (BJ 1910) in der Wohnung einem selbst gehört?

Ich soll nun Jemanden im Ö Innenministerium anrufen (sagt das BKA!!! hoho! (lt. SB)).

Mal sehn was jetzt kommt ......

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Deine Waffe ist zwar in DE frei erwerbbar, aber dennoch müßte sie ja irgendwo registriert sein, oder???

Nö, "freie" Waffen sind nicht registriert.

Zumindest hab ich als "Freie-Waffen-Besitzer" noch nix davon gehört. Die kannste ja auch ohne weiteres kaufen/verkaufen (Natürlich NICHT gewerblich!). Muß man nur das Alter des Käufers prüfen, da bei Vorderladern Altersgrenze "ab 18" gilt. Registriert wird da gar nix.

Edit:

Schade, war zu langsam...

Posted

Ich soll nun Jemanden im Ö Innenministerium anrufen (sagt das BKA!!! hoho! (lt. SB)).

Ja, wenn die nicht weiterwissen, dann wenden sie die Kundenabwehrsysteme an... :D

Im Ernst, unser IM interessiert es relativ wenig, wie du deine Waffe zu uns rüber bringst.

Die werden dir nur sagen: "Besorgen sie sich eine Einladung und den EU-FWP".

Und dann bist du so schlau wie vorher...

Kontaktiere einfach mal die Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen:

Milesistraße 10

9560 Feldkirchen

Tel.: +43 50536-67000

Fax: +43 50536-67200

E-Mail: post.bhfe@ktn.gv.at

Amtsstunden (Öffnungszeiten)

Mo-Do 7.30-16.00 Uhr, Fr 7.30-13.00 Uhr

Lass dich mit dem Waffenreferat verbinden und erkläre deine Absicht.

Erkläre denen, daß du gedenkst, mit einer Schußwaffe der Kategorie C + Einladung eines Vereines einzureisen, diese jedoch in DE NICHT in den EU-FWP eingetragen werden KANN.

Du verlangst dann eine Bewilligung zur Mitnahme einer Schußwaffe Kat. C im Sinne des österr. WaffGes.

§38 Abs.1, 2 und 3. da die Waffe in DE NICHT in den EU-FWP eingetragen werden kann.

Laut WaffGes. müßte dir auch die österr. Botschaft in DE eine solche Bewilligung austellen.

Du kannst dir also aussuchen, wohin du dich wendest.

Link zum österr. WaffGes.: http://iwoe.org/img/Waffengesetz%201996.pdf

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So der Herr Magister aus dem Ö IM (sehr nett u. zugänglich) hat bestätigt:

Ich brauche einen EU-FWP mit Eintrag. Das bekomme ich schriftl. (hoffentl. noch rechtzeitig)

Darüber freut sich mein SB da er dann einen Passus nutzen kann um als begründete Ausnahme die Eintragung vorzunehmen.

the story continues....

Posted

hast Du die reise für dieses jahr eingeplant?

:confused:

Ja, Sonntag gehts los....... mit EU-FWP incl. eingetragener "freier" Waffe. Mein Sachbearbeiter hat das toll schnell am Do durchgezogen (Dank des Schreibens des Hrn. Magister aus Wien).

Also an alle die sich Gedanken gemacht haben --vielen Dank!!

Posted

Abschließend ein auf den ersten Blick dummer Kommentar. Mich interessiert aber die Praxis, weil das vor wenigen Jahren noch kein Problem war. Ich habe 2002 ein Gewehr von einem Händler in Deutschland bezogen, der hat auf seine Lieferpapiere unter einem Punkt wie "Berechtigung des Käufers" nur "Export" geschrieben, und das war's. Mit der österreichischen Behörde war das auch kein Problem, weil Bausatz. Die wollten davon garnichts wissen. Interessiert hat es die erst nach der Fertigstellung.

Gut - weiter: Angenommen, Trapper hätte beschlossen seinen Vorderlader seinem Gastgeber zu schenken. Das gute Stück schön verpackt und per Post an selbigen vorab geschickt. Der Gastgeber hätte theoretisch 6 Wochen Zeit, das Gerät bei einem Händler anzumelden.

Jetzt tritt Trapper seinen Urlaub an, der Gastgeber meint: "Des Ding is ja grauslich, des kannst da behaltn."

Und schon hat Trapper sein Gewehr wieder. "Reklamation des Kunden!"

Was hat bei einer solchen Konstellation rechtlich zu passieren. Geht das einfach so durch? Oder steckt die gleiche Tortur dahinter wie beim Mitnehmen der Waffe in den Urlaub?

Besten Gruß

Werner

Posted

Gut - weiter: Angenommen, Trapper hätte beschlossen seinen Vorderlader seinem Gastgeber zu schenken. Das gute Stück schön verpackt und per Post an selbigen vorab geschickt. Der Gastgeber hätte theoretisch 6 Wochen Zeit, das Gerät bei einem Händler anzumelden.

Jetzt tritt Trapper seinen Urlaub an, der Gastgeber meint: "Des Ding is ja grauslich, des kannst da behaltn."

Und schon hat Trapper sein Gewehr wieder. "Reklamation des Kunden!"

Was hat bei einer solchen Konstellation rechtlich zu passieren. Geht das einfach so durch? Oder steckt die gleiche Tortur dahinter wie beim Mitnehmen der Waffe in den Urlaub?

Werner

Meines Wissens hat der Gastgeber nicht 6 sondern nur 4 Wochen Zeit, einem im Bundesgebiet niedergelassenen Gewerbetreibenden der zum Handel mit nichtmilitärischen Schußwaffen berechtigt ist, diesen Erwerb zu melden. (§ 30.(1).) Aber warum so kompliziert?. Schicke Trapper den Vorderlader wieder per Post retour, dann braucht er keinen EWP, Du brauchst in Österreich nichts zu melden, und in .de sind Vorderlader sowieso genehmigungs bzw. meldefrei.

:gutidee: Fahrkarte

  • 2 weeks later...
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Hallo, an alle!0

Bin wieder zurück und es war ein Traumurlaub!!!!

Neben den Köstlichkeiten der Kärntner Küche, die ich seit je her schätze

konnte ich auch auf super Ständen trainieren und bin ohne Mun wieder zurück.

Die österreichischen Schützen und Standbetreiber/warte waren alle super nett u. hilfsbereit

und schliesslich scheint einer Wiederholung des Ganzen nichts im Wege zu stehen.

Also ohne Euere Hilfe wärs nur halb so schön geworden!!

Posted

Fein! Freut sicher aller hier!

Eine Bitte, Trapper: Kannst Du uns sagen, auf welchen Ständen Du warst? Vielleicht fehlt noch der eine oder andere in unserer Datenbank der Schießstände Österreichs...

Vielen Dank!

Gruß

Greenhorn

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