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IGNORED

Bin neu hier und habe gleich viele Fragen


derfuzzy

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

Ich bin 24 und habe durch meinen Vater schon viel geschossen (ca. 2000 Schuss). Auch beim Bundesherr hatte ich die P80 (Glock17) und wir durften sehr viel damit herum ballern (alt Munitionsabbau nannten die das*g*)

Jetzt ist es so das ich selber aber keine WBK bzw. Pass habe. Ich habe immer mit den Eisen von meinem Vater geschossen. Da ich jetzt aber die möglichkeit habe mich Beruflich weiterzubilden (mehr Kohle) bräuchte ich eine WBK bzw. würde ich von meiner Firma auch einen Schreiben bekommen das ich einen Waffenpass bekomme.

Das Prozedere ist mir bekannt am Sa. habe ich den Kurs für den Waffenführerschein, dann muss ich noch zum Psychodoktor. Ok, so weit so klar. Nur wie lange dauert es bei der Behörde vom Antrag bis zur Ausstellung? Ich habe da vieles gehört und gelesen.

Von meinem Cheff 10 Tage, gelesen habe ich 3 - 6 Monate. Ich komme aus Wien falls das einen unterschied macht :confused:

Zu meinen anderen Fragen komme ich in einem anderen Thread da sie sich eigentlich nur um die Waffenwahl dreht.

Geschrieben

Hallo,

Ich bin 24 und ............

hallo @derfuzzy :D , willkommen im forum!

die 6 monate sind leider ein ziemlich gängiger zeitraum in wien. aber wenns dir recht ist, komm per pm, die funktion geht aber erst nach 5 posts. möglicherweise kann ich dir helfen, schneller ein waffenrechtliches dokument zu bekommen. schau in die anderen foren und gib ein paar kommentare ab - dann schreib mir eine pm - ich möcht nicht meine handynr oder email hier öffentlich reinstellen..................

bis bald :s75: cochise

Geschrieben

Verdammt zäher Kerl, Dein Vater .... :o

Herzlich Willkommen hier ! :)

:s75:

:D stimmt, hab erst nicht gewusst was du meinst aber jetzt ^_^

@ cochise

ok ich schreib dich dann an.

Geschrieben

Was muss ich eigentlich zur Behörde mitnehmen?

Waffen Führerschein

Bescheid vom Psycho Dr.

und????

Amtlicher Lichtbildausweis

Meldezettel

Geburtsurkunde

Heiratsurkunde (sofern sich der Familienname durch eine Eheschließung geändert hat)

Staatsbürgerschaftsnachweis

Allfälliger Nachweis des akademischen Grades

Zwei Lichtbilder

Für männliche Staatsbürger bis zum vollendeten 50. Lebensjahr: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes bzw. Untauglichkeitserklärung oder Bescheid über Zivildienst

Nachweis des Bedarfs (beim Waffenpaß)

Rechtfertigung (bei der Waffenbesitzkarte). Hier genügt die Berufung auf den Gesetzestext (Bereithalten der Waffe in Wohnung, Haus oder Betriebsräumen zur Selbstverteidigung, § 23(1) WaffG), natürlich auch Sportschießen

Psychologisches Gutachten (siehe Liste der Psychologen)

Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schußwaffen (sog. Waffenführerschein, Kurs beim Waffenfachhandel)

Alle Urkunden können auch in notariell beglaubigter Form vorgelegt werden.

bloß NIX vergessen :rotfl2: cochise

komm ballern zum luna-eröffnungsschießen, dann hast auch gleich eine ergebnisliste (leihwaffe) - schau rein unter http://www.lunashooters.at :wub:

Geschrieben

Nix Zivi Dienst! steht eh im ersten Posting...

Hallo,

Auch beim Bundesherr hatte ich die P80 (Glock17) und wir durften sehr viel damit herum ballern (alt Munitionsabbau nannten die das*g*)

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

möglicherweise kann ich dir helfen, schneller ein waffenrechtliches dokument zu bekommen. bis bald :s75: cochise

hallo cochise

scheint so als hättest du irgendeinen Draht zu den Behörden...

Ich überleg schon eine Weile ob ich mich bloß ruhig verhalten soll mit meinen 10 Plätzen oder ob ich es risikieren soll auf Erweiterung anzusuchen....(Begründung?)

Habe die Info bekommen, bloß nicht wachrütteln......lass es...

Hast du einen Tipp? :huh:

Grüsse max

Geschrieben

hallo cochise

scheint so als hättest du irgendeinen Draht zu den Behörden...

Ich überleg schon eine Weile ob ich mich bloß ruhig verhalten soll mit meinen 10 Plätzen oder ob ich es risikieren soll auf Erweiterung anzusuchen....(Begründung?)

Habe die Info bekommen, bloß nicht wachrütteln......lass es...

Hast du einen Tipp? :huh:

Grüsse max

Wie viele Plätze sind eigentlich Standard, wenn ich ein WBK beantrage, bzw. wie kann ich diese erweitern?

Hängt das von einer Vereinsmitgliedschaft/Wettkampfergebnisse oder ähnlichem ab?

Geschrieben

Dürfen Zivis in Österreich etwa keine Waffen besitzen?!

Also ich hatte ja verweigert, weil ich ein Problem damit hatte, auf *Menschen* zu schießen. Von Pappscheiben war da keine Rede. Hab dann die Zeit genutzt, meinen Jagdschein zu machen :)

Geschrieben

hallo cochise

scheint so als hättest du irgendeinen Draht zu den Behörden...

Ich überleg schon eine Weile ob ich mich bloß ruhig verhalten soll mit meinen 10 Plätzen oder ob ich es risikieren soll auf Erweiterung anzusuchen....(Begründung?)

Habe die Info bekommen, bloß nicht wachrütteln......lass es...

Hast du einen Tipp? :huh:

Grüsse max

1) wenn du 10 plätze hast, mit welcher begründung hast sie bekommen, oder hast du einfach einen klassen sachbearbeiter?!

2) welche gegend von österreich beglückst du mit deiner gegenwart?

3) begründungen für erweiterung sind diverseste schießaktivitäten (bewerbe in zb: cas, ipsc, taschenwaffen, dienstpistole, sportpistole, kk............................ und bestätigung deines vereinsobersten, dass du geschult bist und schon mit leihwaffen geschossen hast

4) warum verstecken? du hast den staatlichen sanctus.....................

in kürze wird auf unserer homepage http://www.lunashooters.at ein grobentwurf für erweiterungsanträge stehen. er muss aber, wie gesagt, vom vereinsobermaxl abgesegnet und unterschrieben sein.

:D gruß cochise

Wie viele Plätze sind eigentlich Standard, wenn ich ein WBK beantrage, bzw. wie kann ich diese erweitern?

Hängt das von einer Vereinsmitgliedschaft/Wettkampfergebnisse oder ähnlichem ab?

erstantrag einer wbk benötigt keine begründung, da in ö das recht auf sv bei antrag genügt. in der regel bekommt man 2 plätze bewilligt.

alles was du dafür brauchst findest du in diesem thread unter beitragslink 6.

bei erweiterungen sind dann leider so dinge wie vereinszugehörigkeit und bewerbe die einzige möglichkeit.

;) cochise

Geschrieben

Dürfen Zivis in Österreich etwa keine Waffen besitzen?!

Also ich hatte ja verweigert, weil ich ein Problem damit hatte, auf *Menschen* zu schießen. Von Pappscheiben war da keine Rede. Hab dann die Zeit genutzt, meinen Jagdschein zu machen :)

richtig, es gab zwar eine kurze zeit wo man sich ohne folgen entscheiden konnte, ob man dienst mit oder ohne waffe bevorzugt. die meisten, die finanzielle sicherheit brauchten, wählten den zivildienst, da der ziemlich gut bezahlt wurde. die entscheidung hatte zu 90% nichts mit waffen zu tun.

aber die anderen zivis haben einen zusatz in ihrem zivildienstbescheid, der ihnen für 15 jahre waffenbesitz verwehrt. wenn sie glück haben sinds nur 10 jahre.

:icon13: cochise

Geschrieben

...

aber die anderen zivis haben einen zusatz in ihrem zivildienstbescheid, der ihnen für 15 jahre waffenbesitz verwehrt. wenn sie glück haben sinds nur 10 jahre.

:icon13: cochise

Seid mir mal bitte nicht böse, aber das ist ja nur noch idiotisch :gaga: wie das in Österreich läuft.

Es ist schliesslich ein riesiger Unterschied, ob ich ausgebildet werde, um auf Menschen zu schiessen, oder aber Legalwaffenbesitzer sein will um Waffen zu sammeln, sportlich damit zu schiessen, oder als Jäger auf Wild schiesse.

Ich habe seinerzeit (in Deutschland) in meinen Verweigerungsantrag EXTRA reingschrieben, dass ich Jäger bin. :)

Und ich machte dann auch meinen Zivi.

IMI

Geschrieben

@cochise

aber dieses waffenverbot bezieht sich doch nur auf FFW bzw. Kat. B waffen,oder?

...ich hättte nix gefunden im waffengesetz dass den besitz/erwerb von langwaffenmunition und Kat C und D waffen verbietet.

grüsse,

30-06

Geschrieben

Seid mir mal bitte nicht böse, aber das ist ja nur noch idiotisch :gaga: wie das in Österreich läuft.

Wer den Dienst an der Waffe verweigert braucht sich dann auch nicht zu wundern, wenn ihm daraufhin der private Waffenbesitz verwehrt wird.

Ich nenne das Konsequenz.

Geschrieben

Wer sich weigert, auf Befehl ihm unbekannter Politiker Menschen zu töten, hat damit weder gesagt daß er nicht jagen will, noch, daß er sein Leben in Notwehr-Situationen nicht verteidigen will, und auch nicht, daß er nicht gerne Löcher in Kartonscheiben stanzt!

Es erscheint mir merkwürdig, daß einige Waffenbesitzer zwar der übermäßigen Mehrheit der Politiker jede Kompetenz absprechen, sich aber gleichzeitig gegen Menschen wenden die sich als Konsequenz einer solchen Erkenntnis weigern, die Wünsche dieser inkompetenten Politiker gegebenenfalls mit Waffengewalt durchzusetzen zu müssen.

Gruß

Greenhorn

Geschrieben

Seid mir mal bitte nicht böse, aber das ist ja nur noch idiotisch :gaga: wie das in Österreich läuft.

Darüber bin ich Dir mitnichten böse, sondern gebe Dir im Gegensatz vollinhaltlich recht.

Aber wer hat je behauptet, daß es unsere Politiker auch mit Hirn gibt ?

@ Greenhorn: danke für die perfekt formulierte Argumentation ! :icon14:

Genauso schaut's aus.

Geschrieben

@cochise

aber dieses waffenverbot bezieht sich doch nur auf FFW bzw. Kat. B waffen,oder?

...ich hättte nix gefunden im waffengesetz dass den besitz/erwerb von langwaffenmunition und Kat C und D waffen verbietet.

grüsse,

30-06

so isses, es geht nur um die kat a+b waffen

:ninja: cochise

Geschrieben

:D @greenhorn, wenn man diesen gedanken weiterspielt,sollte man genau denen (wehrdienstverweigerern) die wbk geben - die sind nämlich bereit, mitzudenken :gutidee:

:peinlich: sehr geehrter @ritm: vater staat hat die begründungen aber leider so formuliert, dass man als waffengegner da stand, egal welchen grund man auch immer hatte! :peinlich:

ein wehrdienstpflichtiger, der bereits familie hatte, hat eben aus diesem grund (lebenshaltungskosten etc) den zivildienst gewählt. einer, der wegen gesundheitlicher probleme bei der aktiven truppe irgendwo im büro gehockt wäre, ist in den alten- oder schuldienst gegangen, um was sinnvolles zu tun und natürlich auch geld dafür zu bekommen, völlig legitim! - hast schon mal nachgedacht wie der dienst in einem altenheim ausschaut oder in einer schule für geistig behinderte kinder? da ist wehrdienst ein urlaub dagegen!

der zivildienst hat auch um einiges länger gedauert, als die "mannwerdung" beim bundesheer.

wo da die logik und konsequenz beim staat liegen, kann ich leider nicht nachvollziehen.......................

:icon13: cochise

Geschrieben

Verweigert habe ich nicht den Dienst an der Waffe, sondern den Wehrdienst. Das ist für mich ein gewaltiger Unterschied. Dann dürfte ja auch kein Zivi mehr Polizist werden?

Man könnte auch so argumentieren: Ich hab damals in der Verweigerung ausdrücklich erläutert, warum ich ein Problem damit habe, auf Menschen zu schießen.

Ein Wehrdienstleistender hat entweder nicht drüber nachgedacht, oder nimmt die Möglichkeit, Menschen auf Befehl töten zu müssen, zumindest billigend in Kauf.

Bevor ich gleich gesteinigt werde: Ich will hier niemandem auf die Füße treten, es geht mir nur um das Argument, nicht darum, Soldaten als gefährlich darzustellen. Ich will nur aufzeigen, das es Unfug ist, Zivis beim Waffenbesitz einzuschränken!

Der Waffenbesitz in der Zivilbevölkerung ist eingeschränkt um potentielle Gefährdungen zu vermeiden. Von wem geht nun eher eine Gefährdung aus? Dem Zivi oder dem Wehrdienstleistenden, der ja grundsätzlich bereit zu sein scheint, unter Umständen auch auf Menschen zu schießen :confused:

Nochmal: Ich hab großen Respekt vor allen, die ihr Leben für andere riskieren! :s75:

Schönen Tag noch,

Norman

Archiviert

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