Jump to content
IGNORED

Beschränkung "Gelbe"


Hägar

Recommended Posts

Ich erspar mir jetzt einen Kommentar, warum dieser "Bescheid" nicht begründet wurde.

Wichtig ist, daß wieder ein Teilsieg errungen wurde und dies vielleicht ein Ansporn ist, sich von den Behörden nicht alles gefallen zu lassen.

419598.jpg

Das Bild ist etwas schlecht, aber nachdem man nur noch eine Pixelbreite von 600 hier verlinken darf, geht es leider nicht anders.

Gruß Hägar

Link to comment
Share on other sites

Es wird nichts begründet, da sonst in der Begründung stehen müsste, dass lediglich dem Gesetz entsprochen wird - anders betrachtet würde das bedeuten, dass diese gesetzeswiedrigen Einschränkungen welche die SachbearbeiterInnen in die Gelbe WBK kritzeln BEWUSST gegen das Gesetz verstossend vorgenommen werden :o:o:o

IMI

Link to comment
Share on other sites

Siehe hierzu auch § 39 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz. Ein Verwaltungsakt bedarf demnach keiner Begründung:

1. wenn die Behörde einem Antrag entspricht oder einer Erklärung folgt und dabei nicht in die Rechte anderer eingreift

2. wenn dem Betroffenen die Auffassung der Behörde über die Sach- und Rechtslage bereits bekannt oder für ihn auch ohne Begründung ohne weiteres erkennbar ist

3. wenn die Behörde gleichartige Verwaltungsakte in größerer Zahl oder solche mit automatischen Einrichtungen erlässt und die Begründung nach den Umständen des Einzelfalls nicht geboten ist

4. wenn sich dies aus Rechtsvorschrift ergibt

5. wenn eine Allgemeinverfügung öffentlich bekanntgegeben wird.

Im obigen Fall treffen meines Erachtens die Punkte 1, 2 und 4 zu. :) Evtl. aber auch Nr. 3 bei einer Sammelklage. ;)

Link to comment
Share on other sites

Guest Harlekin

und wie lange gilt die Aufenthaltsgenehmigung?

Bis zum 15.000 post in WO?

Harlekin

Link to comment
Share on other sites

Es wird nichts begründet, da sonst in der Begründung stehen müsste, dass lediglich dem Gesetz entsprochen wird - anders betrachtet würde das bedeuten, dass diese gesetzeswiedrigen Einschränkungen welche die SachbearbeiterInnen in die Gelbe WBK kritzeln BEWUSST gegen das Gesetz verstossend vorgenommen werden :o:o:o

IMI

Das ist ein unzulässiger (um nicht zu sagen: falscher) Schluß. Der Sachbearbeiter kann auch UNBEWUSST gegen das Gesetz verstoßen haben.

Vorsatz kann man aus den vorliegenden Informationen keinesfalls zwingend ableiten.

Link to comment
Share on other sites

Das ist ein unzulässiger (um nicht zu sagen: falscher) Schluß. Der Sachbearbeiter kann auch UNBEWUSST gegen das Gesetz verstoßen haben.

Vorsatz kann man aus den vorliegenden Informationen keinesfalls zwingend ableiten.

Bei "unbewusst" heisst das dann "unkundig", willst Du das damit sagen ?

Da wir mal keinen Vorsatz unterstellen wollen, bleibt nur noch diese Möglichkeit.

Bei einem SB, und gerade im sicherheitsrelevanten Bereich sollte man aber fundierte Kenntnisse der gültigen Rechtslage vorraussetzen können.

Dann hat aber der Vorgesetzte doch den Platz falsch besetzt, oder ?

Godspeed,

Pickett

Link to comment
Share on other sites

Ich bin hier nur eingewandert. München liegt für mich eigentlich im Nordosten. ;)

:rotfl2:

DEUTSCHLAND - FUSSBALL-WELTMEISTER 2003
Hier hast Du wohl diese „Kleinigkeit“ vergessen!

weiblich.jpg

........

Wichtig ist, daß wieder ein Teilsieg errungen wurde und dies vielleicht ein Ansporn ist, sich von den Behörden nicht alles gefallen zu lassen.

..........

:appl::appl::appl:
Link to comment
Share on other sites

Ich werd jetzt mal schau´n wie das die :angry2: in Augsburg handhaben.

Das kann ich dir sagen. Du wirst da einen Anwalt brauchen. Denn die Augsburger Waffenrechtsbehörde hält an 2/6 fest. Aber die Erfolgsaussichten vor dem VG Augsburg sind gut.

Carcano

Link to comment
Share on other sites

Archived

This topic is now archived and is closed to further replies.

×
×
  • Create New...

Important Information

Terms of Use
Privacy Policy
Guidelines
We have placed cookies on your device to help make this website better. You can adjust your cookie settings, otherwise we'll assume you're okay to continue.