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IGNORED

Beschränkung "Gelbe"


Hägar

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich erspar mir jetzt einen Kommentar, warum dieser "Bescheid" nicht begründet wurde.

Wichtig ist, daß wieder ein Teilsieg errungen wurde und dies vielleicht ein Ansporn ist, sich von den Behörden nicht alles gefallen zu lassen.

419598.jpg

Das Bild ist etwas schlecht, aber nachdem man nur noch eine Pixelbreite von 600 hier verlinken darf, geht es leider nicht anders.

Gruß Hägar

Geschrieben

Es wird nichts begründet, da sonst in der Begründung stehen müsste, dass lediglich dem Gesetz entsprochen wird - anders betrachtet würde das bedeuten, dass diese gesetzeswiedrigen Einschränkungen welche die SachbearbeiterInnen in die Gelbe WBK kritzeln BEWUSST gegen das Gesetz verstossend vorgenommen werden :o:o:o

IMI

Geschrieben

Siehe hierzu auch § 39 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz. Ein Verwaltungsakt bedarf demnach keiner Begründung:

1. wenn die Behörde einem Antrag entspricht oder einer Erklärung folgt und dabei nicht in die Rechte anderer eingreift

2. wenn dem Betroffenen die Auffassung der Behörde über die Sach- und Rechtslage bereits bekannt oder für ihn auch ohne Begründung ohne weiteres erkennbar ist

3. wenn die Behörde gleichartige Verwaltungsakte in größerer Zahl oder solche mit automatischen Einrichtungen erlässt und die Begründung nach den Umständen des Einzelfalls nicht geboten ist

4. wenn sich dies aus Rechtsvorschrift ergibt

5. wenn eine Allgemeinverfügung öffentlich bekanntgegeben wird.

Im obigen Fall treffen meines Erachtens die Punkte 1, 2 und 4 zu. :) Evtl. aber auch Nr. 3 bei einer Sammelklage. ;)

Geschrieben

"wos woins a begrindung, sie hom doch kriegt wos sie gwollt hom."

:021:

Gratuliere! :)

wenn Du weiterhin als (Nord)deutscher gelten willst, unterlaß bitte diese Fremdsprachen... ;)

Gast Harlekin
Geschrieben

und wie lange gilt die Aufenthaltsgenehmigung?

Bis zum 15.000 post in WO?

Harlekin

Geschrieben

Es wird nichts begründet, da sonst in der Begründung stehen müsste, dass lediglich dem Gesetz entsprochen wird - anders betrachtet würde das bedeuten, dass diese gesetzeswiedrigen Einschränkungen welche die SachbearbeiterInnen in die Gelbe WBK kritzeln BEWUSST gegen das Gesetz verstossend vorgenommen werden :o:o:o

IMI

Das ist ein unzulässiger (um nicht zu sagen: falscher) Schluß. Der Sachbearbeiter kann auch UNBEWUSST gegen das Gesetz verstoßen haben.

Vorsatz kann man aus den vorliegenden Informationen keinesfalls zwingend ableiten.

Geschrieben

Das ist ein unzulässiger (um nicht zu sagen: falscher) Schluß. Der Sachbearbeiter kann auch UNBEWUSST gegen das Gesetz verstoßen haben.

Vorsatz kann man aus den vorliegenden Informationen keinesfalls zwingend ableiten.

Bei "unbewusst" heisst das dann "unkundig", willst Du das damit sagen ?

Da wir mal keinen Vorsatz unterstellen wollen, bleibt nur noch diese Möglichkeit.

Bei einem SB, und gerade im sicherheitsrelevanten Bereich sollte man aber fundierte Kenntnisse der gültigen Rechtslage vorraussetzen können.

Dann hat aber der Vorgesetzte doch den Platz falsch besetzt, oder ?

Godspeed,

Pickett

Geschrieben

Ich bin hier nur eingewandert. München liegt für mich eigentlich im Nordosten. ;)

:rotfl2:

DEUTSCHLAND - FUSSBALL-WELTMEISTER 2003
Hier hast Du wohl diese „Kleinigkeit“ vergessen!

weiblich.jpg

........

Wichtig ist, daß wieder ein Teilsieg errungen wurde und dies vielleicht ein Ansporn ist, sich von den Behörden nicht alles gefallen zu lassen.

..........

:appl::appl::appl:
Geschrieben

Ich werd jetzt mal schau´n wie das die :angry2: in Augsburg handhaben.

Das kann ich dir sagen. Du wirst da einen Anwalt brauchen. Denn die Augsburger Waffenrechtsbehörde hält an 2/6 fest. Aber die Erfolgsaussichten vor dem VG Augsburg sind gut.

Carcano

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