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IGNORED

Seltsamer Eintrag in alter grüner WBK - Erbfall


push357

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

Ich habe eine Frage zu einer Erbwaffe eines Bekannten. Es handelt sich wohl um ein Kriegssouvenier (Brünner Duo 6,35mm) die in den 70er Jahren aufgrund der Anzeigepflicht von Altbeständen eingetragen worden ist. WBK hat noch eine Befristung auf 5 Jahre (1979 abgelaufen) die aber wohl nichtig ist. Jetzt hat mich der Eintrag stutzig gemacht. Unter dem Modell wurde "Mauser" eingetragen und bei der Nummer steht "unbekannt" !

Augenscheinlich wurde die Pistole wohl aus mehreren zusammengesetzt, da Schlitten und Griffstück unterschiedliche Nummern aufweisen. Wie verhält es sich nun rein rechtlich für den Erben? Eigentlich ist der Eintrag der WBK der Waffe ja nich zuzuweisen (anderes Modell und Marke, bzw. keine Angabe der Seriennummer). Wie verhält man sich als Erbe in so einem Fall am besten? Besonders weil der Bekannte keinen Bezug zu Waffen hat und ich nun auch nicht sicher bin was die weitere Vorgehensweise betrifft.

Vielen Dank für eure Bemühungen

Geschrieben

@ erftz

Ich hoffe du meinst nicht den der das damals (vor 30 jahren) so eingetragen hat? ;-)

Der ist wahrscheinlich, wie leider auch der Besitzer, nicht mehr unter uns...

Geschrieben

nein, schon den zuständigen (jetzt), es gibt darunter wirklich kompetente leute (muss natürlich nicht sein).

am ende wird der aber wohl eh entscheiden

Geschrieben

Es ist immer wieder ein Kreuz, dass Waffen ohne Herstellungsnummer entgegen § 24 Abs. 1 Nr. 3 WaffG in die WBK eingetragen worden sind und zum Teil auch heute noch werden ! Wie soll man diese denn da noch differenzieren können ? :angry2:

Die zuständigen SB haben wohl noch nie was von nachträglicher Kennzeichnung beim Beschussamt im Sinne von § 25 Abs. 2 WaffG (früher § 28 Abs. 8 WaffG) gehört... Getreu dem Motto "nach mir die Sintflut".

Geschrieben

@ Sachbearbeiter

Da stimme ich dir zu. In genau so einem Dilemma befinden sich die Erben jetzt gerade. Die die noch "Bescheid" gewusst haben um welche Waffe es sich gehandelt hat leben leider nicht mehr.

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe (auch in früheren Postings gelesen) ist ein möglicher Weg die Waffe zum Beschussamt zu bringen, sie nachträglich kennzeichnen zu lassen damit man auf der Erben-WBK nen vernünftigen Eintrag stehen hat?

Wie sieht es denn aus wenn die Erben sagen sie wollen die Waffe garnicht? Wird diese dann eingezogen und vernichtet? (Wäre bei der hier nicht soooo tragisch, da sie in einem schlechten Zustand ist)

Vielen Dank für die Mühe mit meinen Fragen

Gruß

push357

Geschrieben

@ Sachbearbeiter

Da stimme ich dir zu. In genau so einem Dilemma befinden sich die Erben jetzt gerade. Die die noch "Bescheid" gewusst haben um welche Waffe es sich gehandelt hat leben leider nicht mehr.

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe (auch in früheren Postings gelesen) ist ein möglicher Weg die Waffe zum Beschussamt zu bringen, sie nachträglich kennzeichnen zu lassen damit man auf der Erben-WBK nen vernünftigen Eintrag stehen hat?

Wie sieht es denn aus wenn die Erben sagen sie wollen die Waffe garnicht? Wird diese dann eingezogen und vernichtet? (Wäre bei der hier nicht soooo tragisch, da sie in einem schlechten Zustand ist)

Vielen Dank für die Mühe mit meinen Fragen

Gruß

push357

Billiger wäre es, die Waffe selbst zu kennzeichnen und die Nummer dem Amt mitzuteilen. Die werden froh sein, wenn eine Nummer auftaucht und es dürfte ihnen egal sein, wo sie herkommt. Im Zweifel markierte Waffe einfach vorlegen.

Geschrieben

Upps, unter Beachtung von § 21 AWaffV stelle ich mir das jetzt etwas "schwierig" vor... :o

Wie sieht es denn aus wenn die Erben sagen sie wollen die Waffe garnicht? Wird diese dann eingezogen und vernichtet? (Wäre bei der hier nicht soooo tragisch, da sie in einem schlechten Zustand ist)

Gruß

push357

Dann gibts noch (§ 37) folgende Möglichkeiten: Überlassung an anderen Berechtigten (der dann zumeist das gleiche Problem mit der Kennzeichnung haben wird) oder Unbrauchbarmachung/Zerstörung oder Abgabe bei der Polizei zur Verwertung oder Sicherstellung durch die Behörde.

Geschrieben

@Lobbyist

Das stelle ich mir etwas heikel vor. <ironiemodus ein>Da kann ich ja gleich an irgend ner Waffe die alte Nummer rausschleifen und eine reinklopfen die ich schon eingetragen habe. Dann trete ich noch dem Autoschieberclub bei und gut iss....<ironiemodus aus>

Problem ist halt dass das alles mit Kosten verbunden ist die wahrscheinlich in keinem Verhältnis zum Wert der Waffe stehen...

@Sachbearbeiter

Das mit dem anderen Berechtigten leuchtet ein, doch so einfach wird das nich sein. Ist ja keine Sportwaffe sondern so ne Taschenpistole die nich unbedingt für ne sportl. Disziplin benötigt wird....

Geschrieben

@Lobbyist

Das stelle ich mir etwas heikel vor. <ironiemodus ein>Da kann ich ja gleich an irgend ner Waffe die alte Nummer rausschleifen und eine reinklopfen die ich schon eingetragen habe. Dann trete ich noch dem Autoschieberclub bei und gut iss....<ironiemodus aus>

Problem ist halt dass das alles mit Kosten verbunden ist die wahrscheinlich in keinem Verhältnis zum Wert der Waffe stehen...

Ich hab selbst schon eine ungekennzeichnete Waffe gekauft, die dann vom Büchsenmacher ganz unbürokratisch mit einer Nummer versehen wurde. Daß es einen Unterschied macht, ob ich eine Waffe erstmalig markiere (was sogar vom WaffG gefordert ist), oder eine bereits markierte ummarkiere, brauch ich nicht erklären. Und daß den Sachbearbeitern herzlich egal ist, wer genau jetzt die Markierung aufgebracht hat, auch nicht.

Daß vernünftige ad-hoc-Lösungen, die allen Beteiligten nutzen und dem Geist des Gesetzes entsprechen, mit Autoschiebereien in Verbindung gebracht werden, ist nicht untypisch für den Durchschnitts-Waffenbesitzer <_<

Geschrieben

Nach all dem was ich bisher mitbekommen habe, stellen sich mir eigentlich nur zwei Fragen:

Was für eine Waffe ist es nun wirklich???

Hat diese nicht doch irgendwo eine einheitliche Nummer?!

Stell doch mal ein Photo ein :gutidee:

Gruß

XP - 100

Geschrieben

@ Lobbyist

Klar, bei einer gänzlich unmarkierten ist das Markieren durch einen Büchsenmacher logisch nachvollziehbar. Doch ist das auch eine gesetzl. hieb- und stichfeste Markierungsmethode? Ich könnte dann ja 2 oder 3 "Blankowaffen" kaufen, diese dann mit der gleichen Nummer versehen und hätte nur einen Eintrag...

Hier handelt es sich aber (wie im ersten Posting erwähnt) um eine zusammengestückelte Waffe mit verschiedenen Nummern. Da dürfte wohl nur ein Beschussamt in Frage kommen.

@ Sachbearbeiter

Klar, danke :-) Hätte ich auch mal über den Tellerrand rausdenken können....

Hatte zwar schon an nen Sammler gedacht, aber da ich keinen kenne und der Zustand wohl kaum sammelwürdig ist hab ich den Gedanken verworfen.

Geschrieben

@ XP-100

Es handelt sich um eine Brünner Duo Z in Kal 6,35mm

Foto kann ich leider nich einstellen weil ich sie nicht hier habe, bzw. auch in den nächsten Wochen keine Gelegenheit habe sie zu fotografieren.

Auf dem Griffstück befindet sich eine mehrstellige Nummer (einige Ziffern sind durch Rost kaum zu entziffern) und auf dem Schlitten befindet sich nochmals eine mehrstellige Nummer, die gänzlich von der anderen abweicht. Daher stammt vermutlich auch der Eintrag von damals mit Nummer "unbekannt".

@ Sachbearbeiter

Geputzt ist sie. Wie gesagt, da sind halt die unterschiedlichen Nummern aufgetaucht.

Geschrieben

Hallo

das ist doch auch heute gang und gäbe. Griffstück mit Wechselsystem ausgestattet und schon hat man zwei verschiedene Nummern. Ich tendiere für die Nummer des Griffstücks.

@ push357

Wenn du die unbedingt loswerden willst, mail mich mal an.

Steven

Geschrieben

Was passiert den bei alten Karabinern? Da sind nicht nummerngleiche Ausführungen doch an der Tagesordnung. Welche Nummer steht denn da in der WBK?

Kann leider nicht nachsehen, da meiner nummerngleich ist :beach:

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Na ja, wenn jeder in seine Waffen Nummern reinkloppen könnte wie er lustig ist und die dann auch noch als amtlich gültig ausweisen könnte, bräuchten wir kein WaffG mehr... <_<

...ob wir das Waffengesetz mit all seinen Restriktionen und Unverständlichkeiten auf Behördenseite wirklich brauchen steht auf einem anderen Blatt.

;):s75:

Geschrieben

...ob wir das Waffengesetz mit all seinen Restriktionen und Unverständlichkeiten auf Behördenseite wirklich brauchen steht auf einem anderen Blatt.

;):s75:

Vor allem sehe ich im Waffengesetz nirgends geschrieben, daß ich ungekennzeichnete Waffen nicht kennzeichnen darf. Im Gegenteil, ich verstoße sogar gegen das WaffG, wenn ich sie ungekennzeichnet weitergebe (§24, 4).

Geschrieben

Was passiert den bei alten Karabinern? Da sind nicht nummerngleiche Ausführungen doch an der Tagesordnung. Welche Nummer steht denn da in der WBK?

Kann leider nicht nachsehen, da meiner nummerngleich ist :beach:

ich würd sagen, die nummer des laufes bzw systems.

Geschrieben

@Lobbyist: § 24 Abs. 4 WaffG betrifft Waffenhändler.

Es sollte Dir aber doch auch klar sein, dass in der WBK eingetragene Waffen differenzierbar sein sollten. Wenn dort z.B. nur KK-Gewehr, Anschütz, Kal.: .22 l.r. steht, gibt es ja "einige wenige" Alternativen oder seh ich das jetzt falsch ? ;)

Geschrieben

ich würd sagen, die nummer des laufes bzw systems.

Bei meinen geerbten Waffen stand eine Nummer die sich irgendwo auf der Waffe fand in der WBK, bei der neu ausgestellten WBK wurde dann die Nr. auf dem System eingetragen.

Karl

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