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IGNORED

Reh angefahren - "Gnadenschuss" erlaubt?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

DAS war ja wohl der absolute NULL-SATZ!!! :gaga::peinlich:

War eigentlich mehr ironisch gemeint, darum der Gaga-Smilie, den ich sonst eigentlich (fast) nie benutzte. Trotzdem würde ich nicht ein zweitesmal über das Stück rumpeln, sondern eine "humanere" Lösung suchen.

Geschrieben

... also nochmal als Klartext ---> darf ein Sportschütze mit seiner Sportwaffe ein angefahrenes Tier von seinen Leiden erlösen

Nochmal: "Julius - Anton" = "JA"

Was das "Dürfen" angeht:

Tut er´s nicht, so muss er damit rechnen sich wegen eines Verstoßes nach dem Tierschutz-Gesetz verantworten zu müssen.

romeoh

Geschrieben

Was das "Dürfen" angeht:

Tut er´s nicht, so muss er damit rechnen sich wegen eines Verstoßes nach dem Tierschutz-Gesetz verantworten zu müssen.

Das wird in der Praxis ebenso wenig passieren wie eine Anklage wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. "Ich kann das nicht" reicht als Begründung für Nichthandeln völlig aus, vorausgesetzt der Sportschütze ist nicht gerade Schlachter von Beruf.

Geschrieben

Ich will das Thema ja nicht erneut anzünden - kenne mich viel zu wenig aus. Aber folgender Aspekt wurde - soweit ich gelesen habe - noch nicht betrachtet.

Ich könnte mir vorstellen, daß eine Voraussetzung für die Erlaubnis das Tier zu erlegen ist, daß die Sportwaffe "Gnadenschuss-tauglich" ist? Sportwaffe kann Vieles sein! Wenn jemand mit dem .22er Revolver oder vielleicht einer Steinschloss-Pistole unterwegs ist und auf einen angefahrenen Hirschen trifft, ist das wohl anders zu bewerten als wenn er die .44Mag. bei der Hand hat?

Was in einem Fall Gnadenschuß ist, kann im anderen Fall zu zusätzlicher Tierquälerei werden. Oder täusche ich mich?

Gruß

Greenhorn

Geschrieben

Ach so..............na denn. :D

Ich hatte den :gaga: wohl nicht so recht einordnen können.

Fragt sich halt, was letztendlich humaner ist. Noch 2-3 Mal über das Reh drüberfahren (= 10-20 Sekunden Qual für das Tier) oder 1-2 Stunden liegenlassen und auf Polizei oder Jäger warten.

O.K., ein scharfes, langklingiges Messer tut's auch. Nur wüsste ich hier nicht so recht, wo ich ansetzen müsste. Wahrscheinlich wäre es für den Laien am Einfachsten, den Hals durchzuschneiden. Allerdings dauert es da auch seine Zeit, bis das Tier verblutet ist. Einen Stich zwischen die Halswirbel würde ich mir mangels genauer Kenntnisse der Wildanatomie nicht zutrauen.

Geschrieben

Ich will das Thema ja nicht erneut anzünden - kenne mich viel zu wenig aus. Aber folgender Aspekt wurde - soweit ich gelesen habe - noch nicht betrachtet.

Ich könnte mir vorstellen, daß eine Voraussetzung für die Erlaubnis das Tier zu erlegen ist, daß die Sportwaffe "Gnadenschuss-tauglich" ist? Sportwaffe kann Vieles sein! Wenn jemand mit dem .22er Revolver oder vielleicht einer Steinschloss-Pistole unterwegs ist und auf einen angefahrenen Hirschen trifft, ist das wohl anders zu bewerten als wenn er die .44Mag. bei der Hand hat?

Was in einem Fall Gnadenschuß ist, kann im anderen Fall zu zusätzlicher Tierquälerei werden. Oder täusche ich mich?

Gruß

Greenhorn

Mal abgesehen davon, daß auch die 22lfb reicht wenn man die richtige Stelle trifft:

In einer solchen Situation ist Notstand gegeben. Die "Gefahr" die von der Situation ausgeht ist die Störung der Rechtsordnung (Tierschutzgesetz) durch das Leiden des Tieres. In einer Notstandssituation können Verstöße gegen Vorschriften wie die Mindestenergie einer Schußwaffe getrost ignoriert werden, wenn nichts geeigneteres zur Verfügung steht.

Eine 22lfb ist immer noch besser als ein Messer. Richtig umgehen muß man mit beidem.

Geschrieben

Wo habt Ihr das nur her?

Der Tierschutz hat Verfassungsrang und ist höherwertiges Recht als das Waffenrecht, bei dem es sich um reines Verwaltungsrecht handelt. Der Einsatz der Waffe aus Gründen des Tierschutzes ist zulässig.

Ich habe wirklich Verständnis für Leute, die Ärger vorsichtshalber aus dem Weg gehen wollen, aber verkauft das doch nicht immer als geltendes Recht.

Verfassungsrang, hm. Hat mein Recht auf körperliche Unversehrtheit auch. Die kann ich nur erreichen, wenn ich in manchen gegenden unseres schönen Landes mein Glöckchen einstecke und gegen die gebrauche, die mir erst ans Leder und dann an die Börse wollen :gutidee: .

Wenn ich das aber tue, wird es garantiert einen Richter geben, dem der "Verfassungsrang" egal ist. Der sieht nur den pösen, pösen Waffenbesitzer. Glaubst Du im Ernst, daß hier in D noch jemanden höherwertiges Recht interessiert, wenn es um politische Vorgaben geht??? :gaga:

Ich habe vollstes Verständnis, ich würde das Tier auch erlösen, im Hinblick auf "Führen" und "Schießen" aber sein lassen und an Stelle der KW das Messer nehmen. Strafrechtlich und polizeirechtlich gesehen ist ein Tier eine Sache.

Geschrieben

O.K., ein scharfes, langklingiges Messer tut's auch. Nur wüsste ich hier nicht so recht, wo ich ansetzen müsste. Wahrscheinlich wäre es für den Laien am Einfachsten, den Hals durchzuschneiden. Allerdings dauert es da auch seine Zeit, bis das Tier verblutet ist. Einen Stich zwischen die Halswirbel würde ich mir mangels genauer Kenntnisse der Wildanatomie nicht zutrauen.

Eben... darum vergesse man das mit dem Messer recht schnell wieder, wenn man nicht gerade Jäger ist und das Abnicken oder den Drosselschnitt beherrscht.

Ich als gelernter Fleischer tu mir da etwas leichter.. aber ich würde die Pistole vorziehen, hätte ich die Wahl.

Es gibt aber Situationen, wo ich an das wunde Tier, nur mit dem Messer in der Hand, nicht herantreten würde. Rehböcke, die plötzlich wieder aufspringen... und an eine Wildsau möcht ich gar nicht denken.

Und macht euch nicht zuviele Gedanken über die Schmerzen des angefahrenen Tieres... die stehen da heftig unter Schock und spüren nicht viel. Im Zweifelsfall, einfach auf die Polizei warten.

Geschrieben

Das wird in der Praxis ebenso wenig passieren wie eine Anklage wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. "Ich kann das nicht" reicht als Begründung für Nichthandeln völlig aus, vorausgesetzt der Sportschütze ist nicht gerade Schlachter von Beruf.

Könnte sein. Wollte nur noch mal klarstellen, dass der Verstoß gegen das Tierschutz-Recht eigentlich der gravierendere ist und grade das "Ich-kann-das-nicht"-Argument schon auf deutlich dünnerem Eis steht, wenn man eine Schußwaffe dabei hat.

Verfassungsrang, hm. Hat mein Recht auf körperliche Unversehrtheit auch. Die kann ich nur erreichen, wenn ich in manchen gegenden unseres schönen Landes mein Glöckchen einstecke und gegen die gebrauche, die mir erst ans Leder und dann an die Börse wollen :gutidee: .

Wenn ich das aber tue, wird es garantiert einen Richter geben, dem der "Verfassungsrang" egal ist. Der sieht nur den pösen, pösen Waffenbesitzer. Glaubst Du im Ernst, daß hier in D noch jemanden höherwertiges Recht interessiert, wenn es um politische Vorgaben geht??? :gaga:

Ich habe vollstes Verständnis, ich würde das Tier auch erlösen, im Hinblick auf "Führen" und "Schießen" aber sein lassen und an Stelle der KW das Messer nehmen. Strafrechtlich und polizeirechtlich gesehen ist ein Tier eine Sache.

ALLE haben das Recht auf körperliche Unversehrtheit - auch die gegen die Du die Glock einstecken willst. Für die bösen Buben, die Du so fürchtest hat man was erfunden: Polizei und Gerichte! - Und das sogar schon vor Erfindung der Glock.

Politische Vorgaben drücken sich u. a. in Gesetzen aus. Den Tierschutz hat man in die Verfassung gepackt - mehr geht nicht. Welche Art von politischer Vorgabe dürfte also dahinter stecken, wenn man was ins GG packt? Eine die als nicht so bedeutend angesehen wird?

Und das Strafrecht und Polizeirecht über dem GG stehen ist mir auch neu.

romeoh

Geschrieben
ALLE haben das Recht auf körperliche Unversehrtheit - auch die gegen die Du die Glock einstecken willst. Für die bösen Buben, die Du so fürchtest hat man was erfunden: Polizei und Gerichte! - Und das sogar schon vor Erfindung der Glock.

Das ist nur bedingt richtig, werter romeoh, nämlich außerhalb eindeutiger Notwehrsituationen. Und interessanterweise ist gerade die tödliche Schusswaffe besser geeignet, solche Notwehrsituationen ohne Verletzte zu überstehen als andere Verteidigungsmittel. Weil sie einem Angreifer klar und deutlich vermittelt, daß er sein Leben riskiert. Davor hat er Angst. Vor Pfefferspray, Elektroschock, Verhaftung etc. hat er keine Angst, kostet bestenfalls ein paar Stunden seines Lebens, dann kann er wieder weitertun. Dieses geringe Risiko lässt ihn keinen Angriff abbrechen. Und damit ist die Verletzungsgefahr sehr hoch. Für alle Beteiligten.

Wenn Du Polizei und Gerichte dazu bringst, in den 10, 15 Sekunden vorort zu sein und zu helfen, in denen eine Notwehr-Situation entsteht - dann gebe ich Dir gerne recht. Andernfalls ist Leben und Gesundheit des Angegriffenen höher einzuschätzen als jene des Angreifers. Letzterer bräuchte ja nur auf seine ungesetzliche Handlung zu verzichten, um die ganze Situation zu vermeiden.

Grundsätzlich ist all dies aber ein völlig anderes Thema und hat nichts mit überfahrenen Tieren zu tun. Es gibt sicher einen passenden Thread.

Gruß

Greenhorn

Geschrieben

Wenn ich das aber tue, wird es garantiert einen Richter geben, dem der "Verfassungsrang" egal ist.

Man über Richter denken was man will, aber normalerweise halten sie sich schon an die Gesetze.

Geschrieben

Man über Richter denken was man will, aber normalerweise halten sie sich schon an die Gesetze.

Tja leider schon am eigenen Leib erfahren erste Instanz schuldig in der zweiten wurde er dann frei gesprochen.

Warum er frei gesprochen wurde versteh ich bis heute nicht aber egal.

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Vielleicht galt "in dubio pro reo" oder war er vielleicht am Ende sogar unschuldig ? :)

... nur wenn man genau weiß, daß der Angeklagte definitiv nicht unschuldig ist, weil man der Geschädigte ist, dann zweifelt man schon am deutschen Rechtssystem.

;)

Geschrieben

Das ist nur bedingt richtig, werter romeoh, nämlich außerhalb eindeutiger Notwehrsituationen.

Well,well, very well.

Die Notwehr wäre dann ein "Rechtfertigungsgrund" für die begangene Tat am Angreifer - Körperverletzung oder noch schlimmer.

So wird sowas rechtlich geprüft, wenn Merkmale einer Straftat (mal angenommen Körperverletzung) vorliegen, dann hilft nur noch ein Rechtfertigungsgrund (z.B. Notwehr) oder ein Schuldausschließungsgrund (z.B. :gaga: )

Der Rechtfertigungsgrund Notwehr setzt aber einen rechtswiedrigen Angriff voraus und der ist zum Zeitpunkt des Einsteckens der Waffe nicht gegeben. "Das da mal was sein könnte" reicht also nicht als Rechtfertigungsgrund für das Führen.

In besonderem Maß gefährdete Menschen dürfen dieses Argument allerdings schon nutzen - die kriegen aufgrunddessen einen Waffenschein und können Waffen führen.

Pfefferspray, Elektroschock, Verhaftung

Das wäre dann das, was allen Anderen, nicht "besonders gefährdeten", zugestanden wird.

Grundsätzlich ist all dies aber ein völlig anderes Thema und hat nichts mit überfahrenen Tieren zu tun. Es gibt sicher einen passenden Thread.

Genau!

Bringen mich bloß leicht auf die Palme solche Aussagen. Die haben einen nicht unerheblichen Anteil daran, dass wir friedlichen Waffenbesitzer uns mit so vielen Reglementierungen und Einschränkungen rumplagen müssen.

romeoh :s75:

PS: Deine Steinschloß-Schätzchen dürftest in D übrigens führen - ohne Waffenschein!

Geschrieben

Für die bösen Buben, die Du so fürchtest hat man was erfunden: Polizei und Gerichte! romeoh

:rotfl2::rofl:

Wwwwuuuuaaaaaaarrrrhahahahaha!! Der ist gut!!!

Ich frag mal ganz höflich, wo lebst Du eigentlich?? Bist Du so privilegiert, daß Du Dir Polizeischutz verschaffen kannst? Und die Polizei ist trotz Sparzwang, Stellenabbau und verfehlter Personalpolitik sofort auf Deinen Ruf hin zur Stelle? Hast Du dir schon mal überlegt, Dir einen Angreifer solange vom Leibe zu halten.....

Ich steiger mich wieder in alte Fritzig-Re- Posts hinein. Grase mal meine Posts durch, da steht genug zum Thema.

Und Gerichte :boredom: ? Die fällen Urteile, mit Recht sprechen hat das wenig zu tun.

Du reitest zwar auf dem Grundrecht auf Leben für Tiere herum, hast aber noch nicht widerlegt, warum das Tier dann strafrechtlich als Sache zu handhaben ist. Vielleicht könntest Du uns mal schlau machen.

Geschrieben

Du reitest zwar auf dem Grundrecht auf Leben für Tiere herum, hast aber noch nicht widerlegt, warum das Tier dann strafrechtlich als Sache zu handhaben ist. Vielleicht könntest Du uns mal schlau machen.

Ein Tier ist nach wie vor eine Sache, allerdings eine Sache die besonderen Schutz geniest. Als Lektüre zum Thema sei Dir Das Grundgesetz §20a empfohlen.

Geschrieben

Bist Du so privilegiert, daß Du Dir Polizeischutz verschaffen kannst?

Ja, kann ich.

Hast Du dir schon mal überlegt, Dir einen Angreifer solange vom Leibe zu halten.....

Ja. Und zwar ohne selbst zum Straftäter zu werden.

Du reitest zwar auf dem Grundrecht auf Leben für Tiere herum, hast aber noch nicht widerlegt, warum das Tier dann strafrechtlich als Sache zu handhaben ist. Vielleicht könntest Du uns mal schlau machen.

Was das Eine mit dem Anderen zu tun hat, konntest Du mir zwar noch nicht aufschlüsseln... Aber bitte sehr.

Die Einstufung von Tieren als Sache ist von der Rechtshistorie her wesentlich länger schon Bestandteil deutschen Rechts als der besondere Schutz von Tieren, der im GG verankert wurde. Wie jennerwein schon gepostet hat: ist halt später noch besonders geschützt worden.

Juristisch gesehen wäre es weniger optimal den Status "Sache" aufzugeben. Wenn etwas keine "Sache" ist, wie kann man es dann weiter kaufen/verkaufen können?

Oder stehlen z.B.: Wer einem Anderen eine fremde bewegliche Sache...

Pferdediebstahl wär wieder ein gutes Geschäft.

So, abschließend lege ich Dir dann auch noch mal Greenhorn´s Erinnerung ans Herz. Es geht hier um ein anderes Thema. Fang ein Neues an, oder lass gut sein. Waren nur gutgemeinte Erklärungsversuche. Niemand will Dir Deine RechtsTraumwelt nehmen.

romeoh

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