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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Großkaliber ab wann?


weech

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallöchen

Ich benötige mal wieder eure Hilfe, ich hab bei uns im Verein einen jungen (fast 16 Jahre alt) mit meiner Großkaliberpistole 9 mm im beisein seiner Mutter schießen lassen. Nun hat das so ein alter Heini gesehen und hat unseren Kreisschützenmeister angerufen und der hat mich natürlich prompt zusammengeschissen das das nicht erlaubt sei und ich solle das unterlassen!!!! Ich bin mir auch nicht ganz sicher ob das nun erlaubt ist ...weiss das jemand ganz genau???

Grüsse und Danke

weech

Geschrieben

Unter Obhut verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf 1. Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),

2. Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 16 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen

gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben die schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten vor der Aufnahme des Schießens entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahren. Sie sind der zuständigen Behörde oder deren Beauftragten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit glaubhaft zu machen. Der in Satz 1 genannten besonderen Obhut bedarf es nicht beim Schießen durch Jugendliche mit Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2 und nicht beim Schießen mit sonstigen Schusswaffen durch Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Bist Du Kinder- und Jugendbeauftragter? Dann ist es doch klar, oder? :icon14:

Gruß

Einzelgänger

Geschrieben

ab dem 16. Lebensjahr ist weder die Einverständnis der Personensorgeberechtigten noch die Anwesenheit eines zur Kinder- und Jugendarbeit (ich dachte das gibt es nur noch in Indien :D ) befägigten erforderlich.

Geschrieben

...Nun hat das so ein alter Heini gesehen und hat unseren Kreisschützenmeister angerufen

Ich frage mich immer wieder, was es doch für blöde Leute auf Gottes Erde gibt!

Unter Obhut verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen ....

Bist Du Kinder- und Jugendbeauftragter? Dann ist es doch klar, oder? :icon14:

Gruß

Einzelgänger

Einem mir bekannten Ordnungsamt reicht übrigens die Anwesenheit der Eltern aus.

Der dortige Leiter hat erklärt, dass wenn er keine spezielle andere Informationen hätte oder es Grund für eine andere Annahme gäbe, dann ist für Ihn die Anwesenheit der Eltern ausreichend. Die Eltern seien schließlich vor dem Gesetz zur Aufsicht und Erziehung ihrer eigenen Kinder befähigt.

Eine tolle Einstellung!

Geschrieben

ab dem 16. Lebensjahr ist weder die Einverständnis der Personensorgeberechtigten noch die Anwesenheit eines zur Kinder- und Jugendarbeit (ich dachte das gibt es nur noch in Indien :D ) befägigten erforderlich.

Haben wir ein neues Waffengesetz? :rotfl2:

Geschrieben

Nun hat das so ein alter Heini gesehen und hat unseren Kreisschützenmeister angerufen und der hat mich natürlich prompt zusammengeschissen das das nicht erlaubt sei und ich solle das unterlassen!!!!

Lass dir das bloß nicht gefallen, weder von dem "alten Heini" noch von dem Kreisschützenmeister.

Geschrieben

Haben wir ein neues Waffengesetz? :rotfl2:

Nein, seit 2002 gibt es kein neues mehr.

Und da steht es so geschrieben. Ich weiß nicht, was es da zu lachen gibt. :peinlich:

Geschrieben

Dass der "alte Heini" nicht Bescheid weiß ist ok, schließlich ist er alt und ein Heini obendrein. Für den Kreisschützenmeister dagegen ist das eine sehr schwache Leistung.

Geschrieben

ja also ich finds ne totale unverschämtheit ....Ok vielleicht war der noch nicht ganz 16 aber was soll der scheiss...wenn du die jungen nicht förderst und sie auch mal was anderes schiessen lässt wie Luftpumpe dann vergeht denen auch mal der Spass.

Der alte Heini muss grad ruhig sein letztens packt er seine Waffe ausm Koffer und ich sag noch hast alle Kugeln draussen und kann man vorgehn ?? Und er sagte ja alles klar und als ich zurückkam zieht er den Schlitten zurück und es fliegt noch ne Kugel raus...na toll...da sagt niemand was..

Am liebsten würd ich grad aus dem sch**** Verein austreten ...

Geschrieben
und als ich zurückkam zieht er den Schlitten zurück und es fliegt noch ne Kugel raus...na toll...da sagt niemand was..

Wenn DU da nicht selbst was sagst - dann bist DU auch selbst schuld daran :rolleyes:

Du glaubst gar nicht , WIE laut ICH in so einer Situation brüllen kann :s82:

Geschrieben

Da brülle dann selbst ich und dies auch ohne Megaphon ( Hilfsmittel zur Lautkraftverstärkung :rolleyes: , so jetzt auch verdeutscht ^_^ )

Gruß

XP - 100 :bb1:

Geschrieben

Wenn DU da nicht selbst was sagst - dann bist DU auch selbst schuld daran :rolleyes:

Du glaubst gar nicht , WIE laut ICH in so einer Situation brüllen kann :s82:

Sicher nachvollziehbar.

Nur wenn ich diese, aus meiner Sicht, saublöden Sprüche lese: "so ein alter Heini" oder "Kreisschützenmeister promt zusammengeschissen" geht

es mir wie Charles Bronson: Ein Mann sieht rot !

Der Sinn und Zweck eines Vereins mit all seinen Vor- und Nachteilen sollte verstanden werden.

Mit etwas gutem Willen von allen Seiten (alten Heinis und jungen Kurzdenkern) wird es in jedem Fall eine Lösung geben.

Man(n) muß es nur wollen.

Geschrieben

Sicher nachvollziehbar.

Nur wenn ich diese, aus meiner Sicht, saublöden Sprüche lese: "so ein alter Heini" oder "Kreisschützenmeister promt zusammengeschissen" geht

es mir wie Charles Bronson: Ein Mann sieht rot !

Altes A********* wär noch besser als Titel für den Heini....

Die sollen sich nich so anstellen meinem Opa ham se mit 12 nen Karabiner in die Hand gedrückt und ham ihn am nächsten tag mitm Zug nach Russland geschickt der hat sich auch nich in die Hose gemacht weil er erst 12 war...Na gut wenns nach meinem Opa ging sollte eh jeder ne Waffe zuhause haben ...oh je ...imma die Opis halt hahahahahha.....

Ne ich mein nur ...man kanns au übertreiben mit den Gesetzen ..

Geschrieben

meinem Opa ham se mit 12 nen Karabiner in die Hand gedrückt und ham ihn am nächsten tag mitm Zug nach Russland geschickt

Das glaube ich nicht.

Geschrieben

Toll, es wird immer sachlicher.

Opa, Karabiner mit 12, nach Rußland. Mag ja sein.

Doch wo ist der Zusammenhang??? :confused:

Ich sag dazu erst einmal nichts mehr!!!

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Lass dir das bloß nicht gefallen, weder von dem "alten Heini" noch von dem Kreisschützenmeister.

...was habt Ihr alle für komische "alte Heinis" im Verein?

Unsere "alten Heinis" haben alle noch Spaß am GK Schiessen, da kannst Du manchmal gar nicht so schnell gucken, wie ein Neuling die 45er in die Hand gedrückt bekommt.

Viele unserer "Alten" machen aber auch diesen Brauchtumsschwachsinn mit grünem Röckchen und Feder im Po nicht mit, spricht irgendwie für unseren Verein.

Gruß

GOH

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Irgendwie macht mir dieser Ausdruck etwas Angst... :rotfl2:

...ich bekomme immer nur ein bißchen Angst, wenn die Brauchtumsheinis so richtig loslegen.

:rotfl2:

Geschrieben

Haben wir ein neues Waffengesetz? :rotfl2:

Irgend wann vor ein paar Jahren ist mal ein neues in Kraft getreten - es fehlen im übrigen seit dem die Verwaltungsvorschriften zum neuen Gesetz. Im übrigen fördert das Lesen dieses neues Gesetztes ungemein die Rechtskenntnis. Ich hoffe dich damit auf den neusten Stand gebracht zu haben :rotfl2:

Geschrieben

Irgendwie macht mir dieser Ausdruck etwas Angst... :rotfl2:

Ganz ruhig! :D

Du bekommst ja Dein eu-blaues Röckchen. :P

Dein Mausebaer :ninja:

Geschrieben

Irgend wann vor ein paar Jahren ist mal ein neues in Kraft getreten - es fehlen im übrigen seit dem die Verwaltungsvorschriften zum neuen Gesetz. Im übrigen fördert das Lesen dieses neues Gesetztes ungemein die Rechtskenntnis. Ich hoffe dich damit auf den neusten Stand gebracht zu haben :rotfl2:

Lass Dich doch nicht ärgern, wollte lusig sein! Freunde? :s75:

Gruß

Einzelgänger

Lass Dich doch nicht ärgern, wollte lustig sein! Freunde? :s75:

Gruß

Einzelgänger

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