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IGNORED

Was steht im PFZ?


Klappstuhl77

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Geschrieben

grüß euch.

ich bin seit 2 jahren im dsb und schieße im verein LP.

mitlerweile auch GK und KK.

ich habe vor kurzem die sachkunde abgelegt und spiele mit dem gedanken kommendes jahr eine wbk zu beantragen.

jetzt ist mir eingefallen das ich vor 10 jahren also mit 19 mal großen mist gebaut habe.

ich hatte zu dem zeitpunkt eine beretta als co2 pistole. son 30€ dingen aus plaste.

da ich die damals mehr aus langeweile gekauft habe hab ich sie irgendwann wieder verschenkt.

das dingen war nur das der jenige noch keine 18 war. ich hatte den fehler gemacht mir nicht den ausweis zeigen zu lassen. :peinlich:

derjenige war erst 17 und ich konnte die pistole einen tag später bei der polizei abholen da man sie wohl eingezogen hatte.

ich hab mich bei dem herren auf der wache entschuldigt und konnte dann auch wieder gehen.

das einzige was sie noch haben wollten war meine adresse und meinen namen. kein perso oder der gleichen.

war keine tolle aktion aber das kann ich jetzt auch nicht mer ändern.

naja meine frage war jetzt ob das eventuell im polizeilichen fz auftauchen könnte?

damals hätte ich auch nicht damit gerechnet dass ich mal sportschütze werde.

gruß

Geschrieben
...naja meine frage war jetzt ob das eventuell im polizeilichen fz auftauchen könnte?

beantrage es doch einfach, dann weisst du es

die Behörde macht das sowieso

 

Gruß Klaus

PS: früher gab es mal bei Beantragung einer Ausnahmegenehmigung durch das BKA eine " uneingeschränkte Auskunft" - da wär´s auf jeden Fall noch drin ...

Geschrieben

Wenn nicht einmal etwas vom Staatsanwalt kam, wird wohl auch nichts drinn sein. Kannst ja selbst mal eine Zentralregisterauskunft anfordern. <_< Wenn es aber immer noch das selbe Revier mit den selben Beamten ist, könnte sich einer daran erinnern. ;)

Geschrieben

ne war kein revier. war die altstadtwache :D

naja ich könnte ja mal eins anfordern.

wo kann ich sowas anfordern? kostet? ich denk mal nicht bei der polizei. einwohner meldeamt?

hab noch nie eins gebraucht. :confused:

wiegesagt ich hab die pistole nur auf der wache abgeholt und sollte meine adresse mal dalassen. konnte dann gleich wieder gehen.

eventuell wollte die nachschauen ob gegen mich nochwas läuft.

aber die sache war mir so peinlich ich konnte geich wieder gehen ohne das die noch die personalien in meinem beisein überprüft haben. :peinlich:

Geschrieben
ein pfz

... du denkst aber dran, dass es sich um eine uneingeschränkte Auskunft handeln muß... die bekommst du nämlich nur über dein Amtsgericht und muß dort beantragt werden. Und es darf auch nur dort eingesehen werden. Eine Mitnahme ist nicht möglich. Und wenn du wirklich sicher sein willst, beantrage auch gleich einen Auszug aus dem ZStV...

Gruß Gromit

Geschrieben

Weiß ich, wissen es aber die zuständigen Mitarbeiter der Behörde auch, wenn man nicht gleich nach dem richtigen fragt???

Gruß

XP - 100

Geschrieben

Weiß ich, wissen es aber die zuständigen Mitarbeiter der Behörde auch, wenn man nicht gleich nach dem richtigen fragt???

Gruß

XP - 100

Ne, wissen die nicht.

Ein "normales Führungszeugnis" für den Arbeitgeber ect. hilft Dir nix weil da nix drin steht (sonst wüsste er es) und ein uneingeschränktes bzw. eins "zur Vorlage bei einer Behörde" bekommt er selbst gar nicht.

(Wie oben schgon gesagt wurde).

Meistens fragen die aber bei der Beantragung für was man es braucht.

Geschrieben

Moin!

Die Knete für das Führungszeugnis kannste Dir sparen. Und eine uneingeschränkte Auskunft bekommste eh nur beim Amtsgericht und die noch nicht einmal ausgehändigt.

Ohne Strafbefehl oder oder Urteil steht da definitiv auch nichts drin.

WBK-Antrag einfach stellen und abwarten, was passiert.

Da kannst Du sogar Einsicht in Deine Waffenakte nehmen UND witziger weise ist da dann auch die unbeschränkte Zentralregisterauskunft mit drin.

Gruß,

frogger

Geschrieben

Meines Wissens steht in einem Führungszeugnis der Belegart Null auch drin, wenn gegen dich mal ein Strafverfahren betrieben wurde, das mit einer Einstellung endete.

Allerdings solltest du dir in diesem Zusammenhang nicht allzuviel Sorgen machen... wenn du nie wieder was von der Sache gehört hast, wurde seinerzeit definitiv kein Strafverfahren gegen dich eingeleitet. Ansonsten wärst du nämlich von dem entsprechenden Sachbearbeiter als Beschuldigter vernommen worden oder hättest zumindest einen Anhörungsbogen bekommen.

Geschrieben

ok, ich glaube ich schenk mir die aukunft.

also ich hab niewieder was davon gehört.

kein schreiben oder der gleichen.

ich dachte schon ich hätt die wbk abschreiben können.

dank euch. :)

Geschrieben

Äh mal ne andere Frage,

muß man nicht bevor man im Verein und beim BDS Mitglied wird ein PFZ vorweisen???! Ich erinner mich da kaum noch dran, aber ich habe auf jeden Fall ein PFZ gebraucht! Wenn nicht für den Verein dann für die WBK.

Also musst Du auf jeden Fall eins beantragen, weil ohne gibts defintiv keine Waffe.

Geschrieben
... Also musst Du auf jeden Fall eins beantragen, weil ohne gibts defintiv keine Waffe.
:rotfl2:

Nein, nein,

ein ganz ganz klein wenig Service ist bei der WBK schon dabei. ;) Die Abfrage erfolgt vom Amt. :AZZANGEL:

Dein Mausebaer :vava:

Geschrieben

:rotfl2:

Nein, nein,

ein ganz ganz klein wenig Service ist bei der WBK schon dabei. ;) Die Abfrage erfolgt vom Amt. :AZZANGEL:

Dein Mausebaer :vava:

Ok, dann wollte der Verein bzw BDS eine haben bei der Anmeldung! 2 Lichtbilder und nen PFZ! Sauerei wenn das nur bei mir so war...der Schund kostet ja Geld :rotfl2:

Geschrieben

...Sauerei wenn das nur bei mir so war...der Schund kostet ja Geld :rotfl2:

Kenne ich Dich? smiley-channel.de_idee003.gif

Vielleicht lag es an Deinem Aussehen?

panzerknacker.jpg:rofl:

Dein Mausebaer :vava:

Geschrieben

Kenne ich Dich? smiley-channel.de_idee003.gif

Vielleicht lag es an Deinem Aussehen?

panzerknacker.jpg:rofl:

Dein Mausebaer :vava:

Also das Bild ist so alt, das könnte auch mein jüngerer Bruder sein!!! Pass bloß auf das ich Dir nicht Deinen Geldspeicher leer räume! :ninja:

Geschrieben

Ich habe gerade den Thread über die Verweigerung des kl. WS duchrgelesen.

Dort wird ja auch in das pol. Führungszeugniss geschaut.

Wäre es nicht sinnvoll zuerst mal ganz formlos den kl. WS anzufordern und dadurch zu sehen ob nicht schon etwas Negatives vorliegt ? Oder wird da nicht das große Führungszeugnis abgefragt ?

Ich bin mir bei mir auch nicht so 100% sicher da ich vor ca. 18 Jahren einmal 1500,-DM wegen §315 nach Jugendrecht zahlen mußte.

Geschrieben

Auch in den normalen Strassenverkehr.

Also z.B. du verleirst ladung und ein anderer baut deswegen einen Unfall. Fährt über deine verlorenen Fahrräder oder kriegt man da auch schon einen dran.

Bei mir war es ca.1990 ein Motorsportfahrzeug was so laut war und gefährlich aussah so das ein mir entgegenkommender beinahe in eine nicht vorhande Hecke gefahren ist. :rotfl2:

Naja mein Anwalt lachte sich tot und meinte da brauchen wir garnix zu machen und gewinnen eh.

Un obwohl der Andere dann vor Gericht meinte ne das war jemand anderes und eh was ganz anderes wollte der Richter zeigen das man nicht mit allem auf der Strasse fahren darf und..... :peinlich:

Naja Geldbuße und gut und wurde eh nach Jugendrecht verhandelt aber.....

Im normalen Zeugnis steht nix. War danach noch im Sicherheitsbereich des Flughafen DDorf angestellt.

Aber hier weiß man ja nie was die rauskramen.

Deshalb auch der Vorschlag mit dem KWS zur frühzeitigen "Absicherung"

Vorausgesetzt die schau da auch das große Führungszeugnis nach.

Geschrieben

Ne, wissen die nicht.

Ein "normales Führungszeugnis" für den Arbeitgeber ect. hilft Dir nix weil da nix drin steht (sonst wüsste er es) und ein uneingeschränktes bzw. eins "zur Vorlage bei einer Behörde" bekommt er selbst gar nicht.

(Wie oben schgon gesagt wurde).

Meistens fragen die aber bei der Beantragung für was man es braucht.

...und ich habe MEINS "zur Vorlage bei einer Behörde" DOCH! :eclipsee_gold_cup:

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