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IGNORED

Probleme bei KK Kauf in NRW


SEB

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Hallo

was ich heut erlebt hab kann ich selber kaum glauben:

Ich hab meine alte Gelbe vor längerer Zeit in Bayern zur Neuen ergänzen lassen ... Wortlaut auf der Rückseite: Berechtigt zum Erwerb von Langwaffen mit gezogen Läüfen ... und Kurzwaffen mit per. Zündung ... halt das übliche was so draufstehen muß

Habe mir bei uns im guten alten Bayern auch schon einige GK Rep. Büchsen (98er in 8x57...) gekauft, jetzt wollt ich mich einen KK repetierer bei einem Privatmann in NRW kaufen, seine Behörde besteht aber darauf, das ich mir eine "Sonderbescheinigung" mit dem Inhalt auch berechtigt zum Kauf von Langwaffen mit Magazin" ausstellen lasse bevor er mir sein KK verkaufen darf, damit ich auch 1000% ein Bedürfnis nachweisen kann. und weil das mit den LW sich ja nur auf welche mit Zündhütchen beziehen würde und folglich ein KK = Randzünder nicht mit inbegriffen sein soll.

Mein SB und ich sind der Meinung: völlig unsinnig, überflüssig und unfähige SB im LRA bzw auf der PI in NRW

Amtsschimmel oder nur ein unwissender dummer SB?

Also alle Bayern aufpassen wenn ihr in NRW was mit KK kaufen wollt - kaufts lieber daheim wo die Welt noch in Ordung ist (werd ich das nächste Mal auch wieder machen)

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Also alle Bayern aufpassen wenn ihr in NRW was mit KK kaufen wollt - kaufts lieber daheim wo die Welt noch in Ordung ist (werd ich das nächste Mal auch wieder machen)

Empööörend ! :bud:

Andererseits, was gehste auch mit Kupferkleingeld einkaufen. :rotfl2:

Hat vermutlich niemand zählen wollen. :D

Godspeed,

Pickett (vom Stamm der Warnen)

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Seit wann fragt man seinen?? Sachbearbeiter, ob man etwas verkaufen darf? :gaga:

Entweder liegt mir die WBK im Original vor und ich erkenne ob´s ne alte oder die neue Gelbe ist oder ich versichere mich beim SB des Erwerbers!!! rück, ob der Erwerb in Ordnung geht.

Wenn die WBK passt, kriegt der Käufer die Plempe mit und ich melde meinem SB, unter Verwendung eines Vordrucks (jawoll, sowat dollet jibbet in NRW :00000733: ), lediglich den Verkauf unter Angabe der Erwerberdaten (Name, Adresse, Ausweisnr., WBK - Nr., ausstellende Behörde, ggf. lfd. Nr. einer EWB) und er trägt die Waffe aus, vermutlich nach Meldung an den SB des Erwerbers.

Wenn man natürlich so schlau ist, vorher bei einer (möglichst schon als solche bekannten) Blitzbirne um erlaubnis zu fragen, darf man sich natürlich nicht wundern, wenn die rechtsschöpfend tätig wird. :rotfl2:

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Was steht denn nun wörtlich auf der WBK wirklich drauf (im "Erweiterungsvermerk") ? Ohne das zu wissen, läßt sich die Sache nur halb einschätzen.

Die einschätzbare Hälfte ist die: Für die Veräußerung einer Schußwaffe, also die Aufgabe des Besitzes bedarf es keiner Erlaubnis. Mir ist also nicht recht klar, wie der Vorgang überhaupt einer NRW-Behörde vor dem Verkauf bekannt werden konnte, es sei denn, der Veräußerer ist mit der WBK des Erwerbers zur eigenen Behörde gegangen, um sich zu vergewissern, wie die WBK des Erwerbers auszulegen sei.

Das bringt mich wieder an den Anfang: Was steht denn nun genau drin, in der WBK ?

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Ich hab meine alte Gelbe vor längerer Zeit in Bayern zur Neuen ergänzen lassen ... Wortlaut auf der Rückseite: Berechtigt zum Erwerb von Langwaffen mit gezogen Läüfen ... und Kurzwaffen mit per. Zündung ... halt das übliche was so draufstehen muß

Kannst du mal den vollständigen Erweiterungstext hier reinsetzen?

Ich sehe im Moment nämlich nicht das Wörtchen "Repetierlangwaffen".

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... seine Behörde besteht aber darauf, das ich mir eine "Sonderbescheinigung" mit dem Inhalt auch berechtigt zum Kauf von Langwaffen mit Magazin" ausstellen lasse bevor er mir sein KK verkaufen darf, damit ich auch 1000% ein Bedürfnis nachweisen kann. ...

Wie und warum hat denn die Behörde von dem Eintrag in Deiner Gelben erfahren?

Ist es tatsächlich der umfassende Wortlaut wie bei Neugelb?

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Ich habe mich nur gewundert, weil auf meiner neuen gelben WBK explizit "Repetierlangwaffen" steht (komme auch aus Bayern).

Stimmt so stehts auch bei meiner nachträglich drinn, der genaue Text folgt noch, WBK ist noch auf dem Postweg vom Verkäufer zurück zu mir

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Von wegen dumme SB's. In NRW will man sich nicht damit abfinden, dass der Gesetzgeber bei nicht deliktrelevante Schusswaffen für Sportschützen Erleichterungen mit der Novellierung des WaffG durchsetzen wollte.

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In NRW will man sich nicht damit abfinden, dass der Gesetzgeber bei nicht deliktrelevante Schusswaffen für Sportschützen Erleichterungen mit der Novellierung des WaffG durchsetzen wollte.

Was um so erstaunlicher ist, jetzt wo zwei "konservativ-liberal" ausgerichtete Parteien (die in anderen Bundesländern mit privatem Waffenbesitz traditionellerweise weniger Probleme haben als rotgrüne Konstellationen) in Düsseldorf an den Hebeln der Macht sitzen (ich hoffe, das war jetzt nicht zu politisch..).

Vielleicht liegt es aber auch nur am Verwaltungs-Unterbau, der ab einer gewissen Stufe abwärts nicht ausgetauscht wurde und jetzt noch die ihm - unter Rotgrün - jahrelang eingebleute, restriktive Linie in Sachen privater Waffenbesitz weiterfährt.

Gruß,

karlyman

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...... Vielleicht liegt es aber auch nur am Verwaltungs-Unterbau, der ab einer gewissen Stufe abwärts nicht ausgetauscht wurde und jetzt noch die ihm - unter Rotgrün - jahrelang eingebleute, restriktive Linie in Sachen privater Waffenbesitz weiterfährt.

Gruß,

karlyman

Es liegt eher daran, dass die engesetzten Sachbearbeiterinnen (Frauenfödergesetz NRW) und Sachbearbeiter ohne damit rechnen zu müssen Restriktionen zu erwarten, machen können was sie wollen. Und wenn da mal eine eingefahrene Meinung gegen den legalen privaten Waffenbesitz besteht, dann wird sich bis zur Versetzung in den Ruhestand nicht viel dran ändern.

Gruß

Joe

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Es liegt eher daran, dass die engesetzten Sachbearbeiterinnen (Frauenfödergesetz NRW) und Sachbearbeiter ohne damit rechnen zu müssen Restriktionen zu erwarten, machen können was sie wollen. Und wenn da mal eine eingefahrene Meinung gegen den legalen privaten Waffenbesitz besteht, dann wird sich bis zur Versetzung in den Ruhestand nicht viel dran ändern.

Gruß

Joe

In momentaner Situation richtig. Änderungen wären nur dann zu erwarten, wenn es entsprechend am Gesetz ausgerichtete, die SB bindende Verwaltungsvorschriften gäbe - aber woher sollen die kommen?

In NRW sitzen immer noch die Leutchen im IM, die versuchen, Waffenerwerb durch Privatleute wenn schon nicht unmöglich, so doch unangenehm schwer zu machen.

Ohne detailierte Anweisung des Ministers ändern die gar nichts an der letztlich auf ihre Anweisungen zurückgehenden rechtswidrigen Verwaltungspraxis in NRW. :016:

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