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IGNORED

1. WBK


antares

Empfohlene Beiträge

@ Sonet, komme aus Leverkusen.

Oh man, ich beneide dich! Das gute liegt so nah! Warum wurde Dünnwald nicht in Leverkusen eingemeindet, dann hätte ich jetzt schon längst meine WBK. Da kann man nur hoffen, das die Pläne der Landesregierung nicht durchkommen, denn sonst ist Köln demnächst auch für euch zuständig.

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n Leverkusen leben ca 120.000 Menschen und es gibt meines wissens 40.000 Legalwaffenbesitzer, diese werden von 2 Sachbearbeiterinnen und einem Dezernatsleiter betreut.

Marcus

bloede frage, hat jeder 3.te waffen in leverkusen? selbst jeder 30.te wuerde ich noch als viel empfinden

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Kann auch positives berichten. Nachdem der Ausdruck von Berlin vorlag, rief mich die SB an wie dringend ich denn die WBK´s brauche (grüne+gelbe). Ich sagte am liebsten sofort, weil ich möchte ja schnellstmöglich eigene Waffen haben. "Na wenn sie heute noch kommen können (war schon 11 Uhr, bis 12 ist offen), schreib ich die Ihnen die heute noch raus, dann verschieb ich meine Pause, wäre kein Problem. Also da muß ich dicke loben. Sagte ich auch dann meiner SBine. Bin ich gar nicht gewohnt, das auf einem Amt etwas so ratz fatz schnell geht. Naja, sagte sie, es gibt eben auch andere. Habe sie dann noch auf einen Kaffee beim Automaten eingeladen. Leider ist sie jetzt woanders, aber die jetzige ist fast genauso gut (hatte ich schon mal in einem Fred geschrieben). Ist also m.E. wirklich stark vom Amt und des SB abhängig. Bei manchen Ämtern wird versucht, die Bürgerfreundlichkeit zu verbessern, andere haben es leider noch nicht begriffen.

Drück dir die Daumen, das du deine WKB schnell und ohne Probleme bekommst.

Grüße Hunnnter

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@ Foppyk, es sind keine Auflagen in der grünen WBK eingetragen. Warum auch? Ich wurde nur nochmal von der Sachbearbeiterin darauf hingewisen das ich 1 Jahr Zeit habe die Waffe zu erwerben und das ich nach Erwerb 14 Tage Zeit habe die Waffen eintragen zu lassen.

Marcus

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wartezeit

Wartezeit liegt meist nicht an der Erlaubnisbehörde, sondern an der Abfrage beim BZR (ZStV u.s.w.). 40.000 Abfragen am Tag (und z.Z. wahrscheinlich noch mehr wg. der WM) muß man eben erst mal schaffen. Daher ist es sinnvoll die WBK vorab zu beantragen und die Sportschützenbescheinigung des Verbandes nachzureichen. Spart ~ 4 - 6 Wochen....

Gruß Gromit

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Also,wenn ich hier teilweise von euren wartezeiten lese,die ihr auf die wbk warten musstet...ich war montag bei der behörde in HH,und am dienstag war die wbk schon fertig zum abholen.diese sicherheitsüberprüfung war nächsten tag schon fertig!wieso brauchen die behörden bei einigen teilweise so lange???

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Also,wenn ich hier teilweise von euren wartezeiten lese,die ihr auf die wbk warten musstet...ich war montag bei der behörde in HH,und am dienstag war die wbk schon fertig zum abholen.diese sicherheitsüberprüfung war nächsten tag schon fertig!wieso brauchen die behörden bei einigen teilweise so lange???

Weil nicht nur die uneingeschränkte Registerauskunft eingeholt wird, sondern auch z.B. beim Gesundheitsamt angefragt wird. Die Laufzeiten sind je nach Verwaltungsorganisation und Ausstattung des Bundeslandes verschieden. Ist z.B. die Gesundheitsbehörde organisatorisch und räumlich beim Landratsamt gehts evtl.fix. Ist sie das nicht kann der Weg eben länger sein. Krankheit und Urlaub der Leute tun ein Übriges um die Sache bundesweit verschieden zu gestalten :D

Die Überprüfung gilt 6 Monate. Gibt es innerhalb dieser Frist einen weiteren Antrag, gehts ratz fatz, bei manchen dann sofort. Brauchts eine neue Überprüfung, dauerts wieder etwas länger. usw., usw.

Ach ja nochwas, besser wirds in Zukunft übrigens nicht :angry2:

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Das ist nicht (mehr) zulässig...

Gruß Gromit

hallo Gormit,

???????

das hat man mir aber vor ca. 14 tagen auch gesagt,

das beim gesundheitsamt einkünfte eingeholt werden müssen.

war auf der behörde um mein sprengstoffbuch verlängern zu lassen.

wenn das nicht mehr zulässig oder nötig ist,

kannst du mir bitte sagen wo das steht ??

du hast doch da bestimmt infos zu.

lg

peter

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http://www.kreis-gross-gerau.de/service/do...WaffG2003GG.pdf

Seite 3 "Hinweise zur Zuverlässigkeitsüberprüfung"

danke Walter,

genau den wisch hab ich ausgefüllt.

auf dem antrag für ne WBK steht der gleiche müll, wenn ich mich nicht irre. :confused:

das muss aber nit unbedingt heissen, das dass alles rechtens ist, was die behörde gerne hätte.

:bud::bud::bud:

binn mal auf weitere antworten gespannt. werd ev. auch mal beim FWR nachfragen.

hab schon ne kurze PM bekommen.

lg

peter

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Eine pauschale Gesundheitsamtsanfrage halte ich selbst mit Einverständnis des Antragstellers für unzulässig, da wegen Debilität bzw. Alkohol/Drogenabhängigkeit zunächst Tatsachen vorliegen müssen, die diese Annahme rechtfertigen. <_<

Sofern sich natürlich bei der Zuverlässigkeitsprüfung entsprechende Erkenntnisse ergeben, kann im Einzelfall so eine Anfrage durchaus erfolgen.

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Eine pauschale Gesundheitsamtsanfrage halte ich selbst mit Einverständnis des Antragstellers für unzulässig, da wegen Debilität bzw. Alkohol/Drogenabhängigkeit zunächst Tatsachen vorliegen müssen, die diese Annahme rechtfertigen. <_<

Äh... aber wie bekommt ihr sonst diese Tatsachen heraus? Insbesondere das Thema Debilität... die unumstößlichste Tatsache dürfte doch sein, das gerichtlich die Geschäftsfähigkeit eingeschränkt oder aberkannt und ein Vormund bestellt wurde, und das Geschäftsunfähigkeitsregister liegt, soviel ich weiß zumindest hier bei uns, beim Gesundheitsamt. Dabei fällt mir grade ein das mein Nachbar mir mal erzählt hat das die auch das Zwangseinweisungsregister führen... Das jemand z.B. nach einem Selbstmordversuch zwangseingewiesen wurde sollte doch an sich auch eine Tatsache sein die nicht unbedingt für die Eignung spricht.

Viel interesanter finde ich die Tatsache das hier bei uns auch die Personalien des Lebenspartners im Antrag abgefragt werden. Eigentlich sollte das doch keine Rolle spielen da der Lebenspartner ja eh keine Sonderrechte hat und keinerlei Zugriff auf den Safe haben darf.

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Bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG sind explizit die anzuhörenden Stellen im dortigen Absatz 5 aufgeführt.

Bei der persönlichen Eignung soll die örtliche Polizeidienstelle gehört werden - was ja bereits im Rahmen der Prüfung nach § 5 WaffG erfolgt - denn genau dort ist die Schnittstelle für Unterbringungs- und Verwahrungsmaßnahmen gemäß den Landesbestimmungen. Auch die Auskünfte aus dem Erziehungregister oder Anordnungen nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 BZRG können der persönlichen Eignung entgegenstehen. Ergibt sich also aus diesen Quellen etwas, liegen Tatsachen vor, die eine weitere Überprüfung (z.B. beim Gesundheitsamt) oder aber auch die persönliche Einbestellung eines Behinderten begründen.

Da § 43 Abs. 1 Satz 1 WaffG eine Rechtsvorschrift auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes darstellt, die zwar ohne Mitwirkung des Betroffenen aber explizit auf die Grundbedingungen nach § 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 1 Satz 3 und 4 WaffG abhebt, sehe ich keinen weiteren (zulässigen) Spielraum für die Waffenbehörde.

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